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haftpflicht ausfallsversicherung?
hab ich neulich mal aufgeschnappt. ist das richtig das man die EIGENE privat haftpflicht versicherung "updaten" kann das diese auch zahlt wen der unfallgegener (wie gerade zu lesen ggf kinder einen schaden anrichten und deren eltern keine oder eine nicht haftende privat haftpflicht haben) ggf keine haftpflichtversicherung hat....gibts sowas wirklich?
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24 Antworten
ja, ich verkaufe seit mind. 8 Jahren keine mehr ohne.
wie nennt sich das ganze? also wirklich haftpflich ausfall vesicherung? und diese übernimmt auch eben wie in den beispielen beschädigungen an fahrzeugen die durch z.b. kinder mit fahrrädern etc stammen?
Tach,
nennt sich Ausfalldeckung (Mitversicherung von Forderungsausfällen).
Ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z.B.
Mindestschadenhöhe von XXXX €.
Der Schädiger muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
Es muss ein rechtkräftiges, vollstreckbares Urteil eines deutschen Gerichts vorliegen.
Gleichgestellt sind: Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich, notarielles Schuldanerkenntnis
Eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen oder aussichtslos.
Leistungsausschlüsse gelten in folgenden Fällen:
Eine andere Schadenversicherung ist leistungspflichtig.
Sozialversicherung oder Sozialhilfe ist leistungspflichtig.
Arbeitgeber oder Dienstherr ist leistungspflichtig.
Also sind Kratzer von Kinderfahrrädern wohl eher nicht mitversichert.
Salve,
remarque
Moin,
wenn ich den TE richtig verstanden habe, geht es ihm darum, dass er die Deliktunfähigkeit nach dem Gesetz von Kindern unter 7 Jahren meint und es nicht um die sogenannte Forderungsausfalldeckung (FAD) geht.
Seit einigen Jahren gibt es die sogenannte Deckung durch Schäden von Kindern unter 7 Jahren in der PHV, die meist bis 50 000,- (bei den einzelnen Versicherer unterschiedlich) begrenzt reguliert wird, obwohl die Kinder nicht deliktfähig sind.
Ahem, in Berlin hat neulich jemand so eine brandneue Versicherung angeboten, nannte sich glaube ich Vollkaskoversicherung. Die kann man sogar bis zu 0,00 € SB abschliessen und dazu auch noch einen Rabattschutz beantragen. Die zahlt sogar bei Schäden durch deliktsunfähige Kinder.
Sorry, sollte Delikt heißen.