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Haftpflicht - Hochstufung ohne Mitteilung ?!

Ich hätte da gerne mal ein Problem ...

Ich bin im März diesen Jahres aus einer Parklücke raus und habe dabei mit meiner Heckstosstange die Frontstosstange eines anderen Autos berührt bzw. leicht angestossen. Weder mein Auto (Heckstosstange ist lackiert) noch das andere Auto hatten sichtbare Schäden. Gegnerisches Auto sehr genau inspiziert und es war eine Telefon-Nummer zu sehen. Da ich weiss, das mindestens hinter einer Gardine in Deutschland selbsternannte Hilfssherrifs auf der Lauer sind, habe ich die Telefon-Nummer angerufen, um eine Anzeige wegen Fahrerflucht vorzubeugen. Es war nicht der Besitzer des Wagens, sondern der Besitzer des Werbeaufklebers. Derjenige hat meine Telefon-Nummer erhalten und auch das Kennzeichen von mir bekommen. Ein folgenschwerer Fehler wie sich im Nachhinein herausstellen wird. Ich dachte übrigens die Sache wird sich von selbst erledigen. Denkste ...

Ein paar Wochen später flattert eine Schadensmeldung meiner Versicherung ins Haus. Ich war erst etwas verwundert, erinnerte mich an den Vorfall und dachte nur, dieser Typ wird doch nicht ... er hat den Schaden wirklich gemeldet. Man muss sich das mal genauer reinziehen. Das gegnerische Auto, ein weisser uralter Seat Cordoba, der höchtswahrscheinlich den nächsten TÜV nicht mehr überstehen wird, macht aus einem nicht vorhandenen Schaden einen Versicherungsfall.

Das Dicke kommt jetzt aber noch. Darauf hin rief ich meine Versicherung an und fragte was denn genau vorliegen würde. Die Versicherung schilderte kurz den Fall und ich sagte nur, stop, ich habe detailllierte Beweisfotos (vorsorglich geschossen), aus denen hervorgeht, dass kein Schaden vorliegt. Gleichzeitig sagte ich der Sachbearbeiterin am Telefon das Auto sei uralt und ich glaube hier versucht sich jemand zu sanieren, Stichwort Versicherungsbetrug. Zudem sagte ich ihr noch, dort würde ich keinen Cent zahlen, etc. Sie stimmte mir indirekt zu und bat mich das Ganze per Unfallmeldebogen inkl. Unfallhergang und Fotos zu dokumentieren. Daraufhin habe ich nie wieder was gehört. Das war im April 2006.

Heute kommt die Beitragsrechnung für 2007 und mich trifft der Schlag, ich wurde mal glatt um 9 Versicherungsfreie Jahre hochgestuft wegen diesem "Unfall/Schaden" der ja keiner war.

Darf meine Versicherung das ohne Rückmeldung an mich ? Ich meine, ich bin Unfallbeteiligter bzw. in deren Augen ja Verursacher. Da habe ich doch zumindest mal zu erwarten, dass wenn wirklich ein Schaden beim gegnerischen Fahrzeug entstanden ist, dass man mich erstens nochmals informiert und aus wirtschaftlichen Gesichtsgründen der Versicherung auch vielleicht nochmals anhört. Die haben dem wahrscheinlich einfach was gezahlt und mich hochgestuft. Zudem müsste es doch auch ein extra Schreiben über die Hochstufung geben und was ich auf jeden Falll erwarte, wenn ein Schaden vorliegt und die Hochstufung droht, dass die Versicherung mich fragt, ob ich nicht bereit wäre den Schaden selbst zu übernehmen.

Ich bin sowas von geladen und gereizt ....

Wer kennt sich vielleicht ein wenig näher aus und kann mir ein paar Tips geben, ich will die "arme" Sachbearbeiterin, oder auch den Abteilungsleiter, am Montag früh telefonsich nicht komplett in der Luft zerreissen.

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38 Antworten

Sie darf.

Liegt der Schaden unter 500 EUR muss die Versicherung Dir eine Benachrichtigung schicken.

Meist bietet Dir eine Versicherung auch bei höheren Summen einen schadenrückkauf an sofern sich das für Dich lohnt.

Hier wird vermutlich beides nicht der Fall sein.

Geladen und gereizt kannst Du eigentlich nur über Deine Unerfahrenheit am Unfallort sein.

Du kannst streng genommen froh sein keine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals zu haben, sondern nur eine vermutlich ordentliche und rechtmäßige Schadensabrechnung.

Clever und alleine hilfreich wäre es gewesen die Polizei zu rufen und diese den Unfall nebst nicht vorhandenem Schaden aufnehmen zu lassen.

Nur so ist man vor Überraschungen sicher und hat glaubwürdige Zeugen.

In Deinem Fall wird die Sachbearbeitung ein Unfallgutachten eines Sachverständigen vorgelegt bekommen haben.

Weder Deine Fotos noch Deine grundsätzliche Glaubwürdigkeit als Unfallverursacher werden dagegen zuverläsig angekommen sein.

Insofern ist es bei kleineren Schäden wirtschaftlich sinnvoll kein Prozeßrisiko einzugehen und zu zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Sie darf.

Liegt der Schaden unter 500 EUR muss die Versicherung Dir eine Benachrichtigung schicken.

Ist aber wie meistens abhängig von den TB's des VR's. Bei einigen besteht die Verpflichtung zur Info über die Schadenhöhe bis zu einem Betrag von € 1.000,-.

skysurfer5

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Sie darf.

Liegt der Schaden unter 500 EUR muss die Versicherung Dir eine Benachrichtigung schicken.

Meist bietet Dir eine Versicherung auch bei höheren Summen einen schadenrückkauf an sofern sich das für Dich lohnt.

Hier wird vermutlich beides nicht der Fall sein.

Geladen und gereizt kannst Du eigentlich nur über Deine Unerfahrenheit am Unfallort sein.

Du kannst streng genommen froh sein keine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals zu haben, sondern nur eine vermutlich ordentliche und rechtmäßige Schadensabrechnung.

Clever und alleine hilfreich wäre es gewesen die Polizei zu rufen und diese den Unfall nebst nicht vorhandenem Schaden aufnehmen zu lassen.

Nur so ist man vor Überraschungen sicher und hat glaubwürdige Zeugen.

In Deinem Fall wird die Sachbearbeitung ein Unfallgutachten eines Sachverständigen vorgelegt bekommen haben.

Weder Deine Fotos noch Deine grundsätzliche Glaubwürdigkeit als Unfallverursacher werden dagegen zuverläsig angekommen sein.

Insofern ist es bei kleineren Schäden wirtschaftlich sinnvoll kein Prozeßrisiko einzugehen und zu zahlen.

Tja so ist das im Leben. Der ehrliche ist der Dumme.

Der Schaden war nie und nimmer über 500 Euro. Es gab gar keinen Schaden. Zum Thema Fahrerflucht. Bei mir ist im Kopf verankert, das Unfallschäden nur bei grösseren Blech- oder Personenschäden aufgenommen werden. Soll ich die Polizei anrufen, dass ich ein Auto beim Ausparken leicht gestossen habe, ich aber keinen Schaden feststellen kann und sie aber mal trotzdem vorbeischauen sollen? Die lachen sich doch tot, oder liege ich da falsch. Aber Du hast recht, ich habe so gut wie keine Unfallerfahrungen und vielleicht bin ich auch ein wenig naiv in dieser Beziehung. Aber woher soll die Erfahrung auch kommen, durch so einen Vorgang höchstens. Ausserdem bin ich kein Verkehrsjurist, sorry.

Der letzte Absatz von Dir, so wird es wahrscheinlich sein. Der Gegner wird einen Gutachter bestellt haben, der irgendwas festgestellt hat und sich den Schaden ausbezahlt haben lassen. Nur das halte ich schlichtweg für eine Frechheit. Ich habe mehrere Fotos in absolute Detailschärfe von der Stosstange. Dort war wirklich nichts. Und dagegen würde ich ganz gerne angehen, auch wenn Du und andere gleich loslachen. Ich fühle mich schlichtweg verarscht und um meine unfallfreien Versicherungsjahre betrogen, um es mal ganz deutlich zu sagen.

Du hast doch noch Glück das du keinen Ärger von deiner Versicherung bekommst. Unfälle (Schäden) sind unverzüglich anzuzeigen.Auch dann wenn auf den ersten, zweiten und dritten Blick kein Schaden zu erkennen ist.

Zitat:

Original geschrieben von STET

Und dagegen würde ich ganz gerne angehen, auch wenn Du und andere gleich loslachen. Ich fühle mich schlichtweg verarscht und um meine unfallfreien Versicherungsjahre betrogen, um es mal ganz deutlich zu sagen.

Das was Du erlebst ist Alltag einer Versicherung. Die Profis dort können darüber nicht lachen, sondern werden permanent damit konfrontiert.

Der Schädiger ist sicher keinen oder keinen nennenswerten Schaden angerichtet zu haben. Er will es einfach nicht wahrhaben, das es teilweise unsichtbare Schäden gibt, die mehr als 2.000 EUR kosten, und das teilweise sichtbare Schäden übersehen werden.

Der Geschädigte wiederum will sich nicht von der Versicherung abzocken lassen und informiert sich wie er zu seinem guten Recht kommt - also noch den lezten Cent herausholen kann.

Typisch ist es auch, dass Du nach meinen Ausführungen überhaupt nicht verstehst wo der Casus Knusus liegt.

Dir geht es nur um die Durchsetzung Deiner Interessen.

Die Hinweise wie man es richtig macht überliest Du geflissentlich.

Wenn in einigen Bundesländern die Polizei nicht mehr kommt, dann gibt es dafür entsprechende private Anbieter die Unfälle aufnehmen.

Heute hat jeder ein Handy in der Tasche, aber auf die Idee, die Profis der eigenen Versicherung anzurufen kommt keiner.

Bezeichnender Weise hast Du Dich auch später nicht bei der Versicherung gemeldet.

Statt dessen ärgerst Du Dich hier mehr oder weniger deutlich über die verpasste Gelegenheit zur Unfallflucht.

Immerhin ein Straftatbestand.

Wenn man wie Du den Schaden möglichst gering halten will, dann gilt eine goldene Regel:

Informiere den Geschädigten unbedingt persönlich und sei nett zu ihm.

Sage ihm, dass Du den Schaden aus Deiner Tasche zahlen willst.

Dann hast Du die besten Chancen auf ein Entgegenkommen.

Du hast dagegen so ziemlich alles falsch gemacht.

Auch jetzt suchst Du die Schuld ausnahmslos bei Anderen:

Der dummen Versicherungssachbarbeiterin und dem Versicherungsbetrüger (=Opfer).

Aber das persönliche Gespräch scheint nicht Deine Stärke zu sein. ;)

Erkundige Dich, wie hoch der Schaden gewesen sein soll. Ist eine hohe Summe angesagt, gehe zum RA und stelle Strafanzeige wegen Vers. Betrug.

buba

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba

Erkundige Dich, wie hoch der Schaden gewesen sein soll. Ist eine hohe Summe angesagt, gehe zum RA und stelle Strafanzeige wegen Vers. Betrug.

Kostengünstiger ist es bei der StA.

Da kostet es Nichts.

Herauskommen wird trotz der Fotos vermutlich wenig.

Unser Kollege hat sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht das Gutachten auf dessen Basis reguliert wurde anzufordern.

Er kennt also den behaupteten Schaden nicht.

Wenn man mit 1 bis 1,8 to (in dem Bereich bewegen sich die meisten PKW) und mit Rangiergeschwindigkeit (3 bis 8 km/h) gegen eine Stoßstange drückt, dann kann sich durchaus unter dem Blech etwas verbiegen / verziehen.

Das sind dann 1.500 EUR kein Geld.

Ein Beispiel:

E-Klasse wird bei einem solchen Parkunfall angerempelt.

Kein sichtbarer Schaden an beiden Stoßfängern.

Alles klar?

Denkste!

Die E-Klasse hat eine wenig sinnvolle Aufhängung am Kotflügel.

Die Folge ist dann oft eine 2 EUR große Delle im oberen Kotflügelbereich.

Der Laie sagt sich: Der Schaden kommt nicht von mir - der Profi sagt typischer Folgeschaden.

Der Laie akzeptiert das und sagt sich na gut: Heiß machen und rausziehen. macht der Lacdoc für 100 EUR.

Der Gutachter muss die sachgerechte Reparatur ansetzen und kommt auf über 1.500 EUR.

Thats Life bzw. die Rechtsprechung.

@madcruiser

kennen wir uns ?

es ist wirklich schön, dass Du Dich so gut auskennst. Ich bin leider nicht der gut Informierte, der über alles Bescheid weiss. Man möge es mir verzeihen.

Zitat:

Wenn in einigen Bundesländern die Polizei nicht mehr kommt, dann gibt es dafür entsprechende private Anbieter die Unfälle aufnehmen.

das lese ich jetzt zum ersten mal. Ist das Allgemeingut ? Muss man spezielle Zeitschriften lesen um das zu wissen ?

Zitat:

Du hast dagegen so ziemlich alles falsch gemacht.

Auch jetzt suchst Du die Schuld ausnahmslos bei Anderen:

Der dummen Versicherungssachbarbeiterin und dem Versicherungsbetrüger (=Opfer).

Aber das persönliche Gespräch scheint nicht Deine Stärke zu sein.

ich habe nichts von "Dummen" geschrieben, bitte nicht noch was dazu dichten. Wenn ich in Deinen Augen alles falsch gemacht, dann wird das wohl so sein, aber stelle mich nicht als mundfaulen, dummdreisten, Kommunikationstrottel hin.

Mein persönliches Fazit : Ich rufe immer sofort die Polzei, die wird mir dann selbst sagen, ob sie kommt oder ein Drittanbieter. Ich rufe am gleichen Tag (sofern mögich) meine Versicherung an und versuche am gleichen Tag auch die Telefon-Nummer meines Versicherungsgegners herauszubekommmen und bin nett zu ihm ... was aber nicht wirklich hilft, dass der Gegner sich an mir bereichern will. Und bitte kommt mir jetzt nicht mit, ich bin informations- und beratungsresistent.

Nochmal zum Schluss, das gegnerische Auto ist keine 1.000-2000 Euro Wert. Bitte keine Fragen, woher ich mir erlaube solch ein Urteil zu bilden.

Hi,

so richtig dein persönliches Fazit ist (wenn auch bissl übertrieben...), so stellst du doch im letzten Satz deine Beratungsresistenz unter Beweis...

Und wenn der 50 € wert wäre - wenn du dagegenfährst weils beim parken nicht klappt bist du zunächst mal haftbar. Das ist absolut richtig so und das Lamentieren nach so einem Vorfall ist unnötig.

Ruf sachlich deine Versicherung am Montag an, sie werden dir die aktuell regulierte Schadenhöhe sagen können --> zahl das zurück und fertig.

Grüße

Schreddi

Da ist was schief gelaufen.S.u. :-)

Zitat:

Original geschrieben von STET

Mein persönliches Fazit : Ich rufe immer sofort die Polzei, die wird mir dann selbst sagen, ob sie kommt oder ein Drittanbieter. Ich rufe am gleichen Tag (sofern mögich) meine Versicherung an und versuche am gleichen Tag auch die Telefon-Nummer meines Versicherungsgegners herauszubekommmen und bin nett zu ihm ... was aber nicht wirklich hilft, dass der Gegner sich an mir bereichern will. Und bitte kommt mir jetzt nicht mit, ich bin informations- und beratungsresistent.

Nochmal zum Schluss, das gegnerische Auto ist keine 1.000-2000 Euro Wert. Bitte keine Fragen, woher ich mir erlaube solch ein Urteil zu bilden.

Warum sofern möglich? Keine Ahnung wo du versichert bist, aber alle Versicherungen die ich bis jetzt hatte, boten mir zur Schadensmeldung eine Tel-Nr. die 7 x 24 Stunden in der Woche zum Ortstarif erreichbar war.

Da hättest du auch gleich deine Zweifel an einem Schaden anmelden können.Wäre nun das gegnerische Gutachten gekommen hätte dein Versicherung schon aus eigenem Interesse ein Gegengutachten in Auftrag gegeben.

Das hast du nun leider Versäumt.Und vom menschlichen Faktor (den kein Versicherungsprofi der Welt ausschließen kann) ist dein Unfallgegner glaubwürdiger.Alleine dadurch das du "toter Mann" gespielt hast.

Und die Bereicherung auf deine Kosten ist eher Zweifelhaft.

Wenn mir einer gegen mein Auto fährt, (oder auch umgekehrt)

führt mich mein erster Weg zum RA. Nur das garantiert mir das meine Interessen optimal im Rahmen des möglichen gewahrt werden.

Zitat:

Original geschrieben von STET

@madcruiser

es ist wirklich schön, dass Du Dich so gut auskennst.

Liegt am Beruf. ;)

Zitat:

Original geschrieben von STET

das lese ich jetzt zum ersten mal. Ist das Allgemeingut ? Muss man spezielle Zeitschriften lesen um das zu wissen ?

Was Fahrerflucht ist lernt man in der Fahrschule und kann es regelmäßig den Medien entnehmen.

Jede Versicherung schickt jedem Kunden eine visitengroßes Papier/Plastik für den Unfallfall.

Das kann man zur Kenntnis nehmen oder nicht.

Das ein Unfallverursacher sich nicht "richtig" verhält ist nicht vorwerfbar.

Was in Deinem Fall für Erstaunen sorgt ist die Art wie Du als Verursacher bei allen anderen Beteiligten die Schuld suchst.

Betrug und andere Vokabeln mehr sind bei Dir an der Tagesordnung.

In eigener Sache bist Du eher mimosenhaft strukturiert.

Wenigstens bist Du konsequent:

Auch hier greifst Du wieder an statt in Dich zu gehen.

Dabei brauchen gerade Leute wie Du die deutlichen Töne.

Die leisen überhören Sie sowieso. ;)

Also geh in Dich und erkundige Dich nach der Höhe des Schadens und denke über einen Rückkauf nach.

P.S:

Wenn Du nochmala in Ruhe durchliest wirst Du einige Tipps finden wie Du das nächste Mal besser abschneiden kannst.

ich habe es inzwischen, für meinen doch wohl eher begrenzten Intellekt, verstanden. Ich habe direkt nach dem Unfall administrative Fehler begangen, die mich abstrafen.

Aber ich will doch noch ein paar Sachen loswerden oder auch gerade rücken.

Zitat:

Was Fahrerflucht ist lernt man in der Fahrschule und kann es regelmäßig den Medien entnehmen.

Jede Versicherung schickt jedem Kunden eine visitengroßes Papier/Plastik für den Unfallfall.

Das kann man zur Kenntnis nehmen oder nicht.

Was Fahrerflucht ist weiss ich. Dass ich den Typen direkt habe versucht anzurufen spricht eine deutliche Sprache. Ich habe der Person am anderen Ende der Leitung, ich übrigens total freundlich und nett, meinen vollen Namen, Telefon-Nummer und das amtliche Kennzeichen gegeben. Damit kann der Geschädigte Ansprüche geltend machen, was er ja auch gemacht hat.

Zum Thema Visitenkarte für den Unfallfall. Da Du ja aus der Branche kommst, solltest Du wissen, dass dies jede Versicherung anders macht. Ich habe extra nochmal nachgeschaut, bei mir waren es 4 Doppelseiten in Hochglanz über allgemeine Dinge, auch zum Thema Unfall, die allerdings bei mir zu Hause abgehftet sind und nicht im Auto liegen. Ich habe mir nicht die Mühe gemacht das nochmal zu kopieren und mir ins Auto zu legen. Das z.b. die zweitgrösste KFZ-Versicherungsgesellschaft, HUK, das so mit der Visitenkarte macht, ist ein anderes Thema. Learning für mich, kopiere das Schreiben und lege es ins Auto. In diesem Schreiben ist übrigens auch die 24h Hotline Nummer vermerkt.

Zitat:

Was in Deinem Fall für Erstaunen sorgt ist die Art wie Du als Verursacher bei allen anderen Beteiligten die Schuld suchst.

Betrug und andere Vokabeln mehr sind bei Dir an der Tagesordnung.

In eigener Sache bist Du eher mimosenhaft strukturiert.

Du kennst mich leider (aus Deiner Sicht wohl eher zum Glück) nicht persönlich. Ich suche in der Regel generell zuerst den Fehler bei mir. Sei es privat oder beruflich. Nur wenn ich mir sicher bin, dass ich im Recht bin (auch wenn Du und andere das bestimmt anders sehen) und mir jemand, in meinem laienhaften, nicht juristischen Verständnis, etwas böses Will dann suche ich klar bei den anderen die Schuld. Das ich bei dem ganzen Vorgang Formfehler begangen habe, habt ihr mir deutlich aufgezeigt. Und das ich unter keinen Umständen, und niemals, auch nur den Verdacht hegen darf, dass sich jemand durch solch eine Aktion bereichern will, habe ich in einem meiner Cluster im Gerhirn auch verankert. Auch wenn ihr es nicht lesen wollt, die Wahrheit sieht oftmals anders aus.

Wie meinst Du den Spruch "in eigener Sache bist Du eher mimosenhaft strukturiert?" Woran machst Du das fest ? Sorry, aber die Aussage übersteigt meine rationionelle als auch meine emotionale Intelligenz.

überarbeitetes Fazit :

Ich rufe immer sofort die Polzei, die wird mir dann selbst sagen, ob sie kommt oder ein Drittanbieter. Ich rufe am gleichen Tag (da jetzt mir die Telefon-Nr. bekannt) meine Versicherung an und versuche am gleichen Tag auch die Telefon-Nummer meines Versicherungsgegners herauszubekommmen und bin nett zu ihm. Eine Wertung anderer Autos obliegt alleine eines Gutachters. Eigen Werturteile sind weder objektiv noch tragen dienen diese zum Sachverhalt bei.

Zitat:

Original geschrieben von STET

[B

Nur wenn ich mir sicher bin, dass ich im Recht bin (auch wenn Du und andere das bestimmt anders sehen) und mir jemand, in meinem laienhaften, nicht juristischen Verständnis, etwas böses Will dann suche ich klar bei den anderen die Schuld.

 

!.) Du hast ein anderes Auto beschädigt

2.) Du bist weggefahren, kann als Fahrerflucht ausgelegt werden.

Wo liegt da Schuld bei anderen ?

buba

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