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Haftpflicht -Regulierung unter Schadenniveau

Themenstarteram 25. September 2011 um 13:03

Hallo Leutz,

einer Bekannten wurde aufgefahren. Sie ist nicht schuld. Auto noch fahrbereit.

Lt. Gutachten hat ihr Auto einen Wiederbeschaffungswert von 7500,-; der Schaden beträgt 4800,-

Die gegenerische Haftpflicht schreibt ihr was von Totalschaden und das sie ihr Auto für 3500,- an einen Händler verkaufen soll, zuzüglich 2000,- EUR die ihr die Versicherung aufs Konto schickt.

##

Was ist das denn?

Hat jemand von Euch einen Tip, wie sie reagieren soll? Sollte sie das Geld zurück überweisen und von der Versicherung die ihr zustehende Regulierung fordern?

Auch ein Formulierungsvorschlag wäre toll.

Sie ist auf das Auto angewiesen und will es nicht verkaufen sondern reparieren lassen.

Für hilfreiche Tipps danke ich Euch im Voraus.

Gruß

Peter

Beste Antwort im Thema

Echt Geil :D

 

Da kann sich die Versicherung aussuchen, was Sie bezahlen möchte......:rolleyes:

 

Hafi hat leider Recht, in unserer Branche tummeln sich immer mehr Honks.....:mad:

 

 

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interesant wäre hier wie ihr auf die zahlen kommt....

sind das autoscout wunschgedanken oder harte fakten die ein gutachter ermittelt hat?

am 25. September 2011 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von pjlange

Lt. Gutachten hat ihr Auto

Zitat:

Original geschrieben von Disponent2011

Zitat:

Original geschrieben von pjlange

Lt. Gutachten hat ihr Auto

musst du so schreiben, sonst weis er nicht, was du meinst.........:D

am 25. September 2011 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Disponent2011

musst du so schreiben, sonst weis er nicht, was du meinst.........:D

MEI IS DES SCHEE

Themenstarteram 25. September 2011 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von Disponent2011

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

musst du so schreiben, sonst weis er nicht, was du meinst.........:D

MEI IS DES SCHEE

Ja Zahlen sind vom Gutachter- ist ein echter Fall- nix fiktives

Peter

Schreibst halt hin:

... vielen herzlichen Dank, für Ihr großherziges Angebot, welches ich hiermit in aller Demut ausschlagen muss.

(bei Abrechnung nach Gutachten) Ich sehe mich leider gezwungen, mit Ihnen auf Basis des Gutachtens .... vom ... abzurechnen. Den dort genannten Betrag abzgl. der Umsatzsteuer) wollen Sie mir bitte bis zum ... auf mein Konto ... überweisen.

(bei Reparatur) Ich möchte mein Fahrzeug nach Gutachten repariert haben. Bitte senden Sie die Freigabe bis zum ... an die Werkstatt... Sollten Sie die Freigabe noch weiter verschludern (für Sie verständl.: verzögern), muss der Nutzungsausfall/Leihwagendauer gegebenenfalls noch angepasst werden.

Hochachtungsvoll

Ihr

Kannst es ja noch ein wenig umformulieren.

Die Zahlen sind nicht plausibel:

 

Restwert plus Zahlung der Versicherung müssten den Wiederbeschaffungswert (ggf. netto, je nach Fzg) ergeben. Wenn das nicht der Fall ist, fehlen uns Informationen, ohne die Deine Frage nicht richtig beantwortet werden kann.

 

Wenn das Fahrzeug aber repariert werden soll und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, kann das Fahrzeug repariert werden und die Versicherung wird die Rep-Kosten erstatten, wenn die Rechnung oder der Rep-Nachweis vorgelegt wird (ohne RG nur netto).

 

 

Themenstarteram 26. September 2011 um 7:09

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Die Zahlen sind nicht plausibel:

Restwert plus Zahlung der Versicherung müssten den Wiederbeschaffungswert (ggf. netto, je nach Fzg) ergeben. Wenn das nicht der Fall ist, fehlen uns Informationen, ohne die Deine Frage nicht richtig beantwortet werden kann.

......

Also habe die echten Zahlen(Gutachten) jetzt vor mir:

Rep.Kosten ohne MWSt 4042,71 EUR

MWSt 19% 768,11 EUR

gesamt 4810,82 EUR

Wiederbeschaffungswert (brutto) 7100,-EUR

Restwert (Brutto) 2700,-EUR

Wiederbesch.wert(differenzbesteuert) 6958,- EUR

Der Versicherer meint, dass es ein Totalschaden ist.

Gutachter sagt dass Reparatur unter techn. und wirtsch. Gesichtspunkten die kostengünstige fachgerechte Instandsetzung ist.

Versicherer sagt: 5966,39 nettowert abzüglich erzielbarer Restwert 3500,- + Kostenpauschale 25,- = 2491,39 EUR

Die "Entschädigungszahlung" 2491,39 EUR hat er einfach meiner Bekannten auf Konto überwiesen.

Was tun sprach Zeuss?

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von pjlange

 

Also habe die echten Zahlen(Gutachten) jetzt vor mir:

Rep.Kosten ohne MWSt 4042,71 EUR

MWSt 19% 768,11 EUR

gesamt 4810,82 EUR

 

Wiederbeschaffungswert (brutto) 7100,-EUR*

Restwert (Brutto) 2700,-EUR

Wiederbesch.wert(differenzbesteuert) 6958,- EUR*

 

Der Versicherer meint, dass es ein Totalschaden ist.

 

...

* Was davon den nun!?! WBW mit 19 % MwSt oder Differnezbesteuert mit 2,4 %? Beides geht nicht.

Themenstarteram 26. September 2011 um 9:55

...

* Was davon den nun!?! WBW mit 19 % MwSt oder Differnezbesteuert mit 2,4 %? Beides geht nicht.

Auf dem Gutachten stehen beide Werte, ich kann mit "Differentbesteuert" nichts anfangen.

Der versicherer rechnete mit dem WBW von 7100,-

Peter

Der Wiederbewschaffungswert wird entweder:

 

  • rein Netto angegeben
  • Brutto inkl. der gesetzlichen MwSt, z. Z. 19%, angegeben
  • Differnezbesteuert inkl. z. Z. 2,4 %
  • oder Brutto = Netto weil nur noch auf dem Privatmarkt angeboten

 

angegeben. Beide Angaben zusammen in einem Gutachten ist ähnlich wie: Wünsch dir was...

 

Wie alt ist Dein Auto?

Themenstarteram 26. September 2011 um 12:05

Erstzulassung 07/2005 96.300km

Auszug aus Gutachten--> siehe Bild

Auszug-gutachten

Echt Geil :D

 

Da kann sich die Versicherung aussuchen, was Sie bezahlen möchte......:rolleyes:

 

Hafi hat leider Recht, in unserer Branche tummeln sich immer mehr Honks.....:mad:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Echt Geil :D

 

Da kann sich die Versicherung aussuchen, was Sie bezahlen möchte......:rolleyes:

 

Hafi hat leider Recht, in unserer Branche tummeln sich immer mehr Honks.....:mad:

Oder da ist ein Fehler in der Software ;) glaube kaum das der Kollege beides angegeben hat.

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