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Haftpflicht -Regulierung unter Schadenniveau
Hallo Leutz,
einer Bekannten wurde aufgefahren. Sie ist nicht schuld. Auto noch fahrbereit.
Lt. Gutachten hat ihr Auto einen Wiederbeschaffungswert von 7500,-; der Schaden beträgt 4800,-
Die gegenerische Haftpflicht schreibt ihr was von Totalschaden und das sie ihr Auto für 3500,- an einen Händler verkaufen soll, zuzüglich 2000,- EUR die ihr die Versicherung aufs Konto schickt.
##
Was ist das denn?
Hat jemand von Euch einen Tip, wie sie reagieren soll? Sollte sie das Geld zurück überweisen und von der Versicherung die ihr zustehende Regulierung fordern?
Auch ein Formulierungsvorschlag wäre toll.
Sie ist auf das Auto angewiesen und will es nicht verkaufen sondern reparieren lassen.
Für hilfreiche Tipps danke ich Euch im Voraus.
Gruß
Peter
Beste Antwort im Thema
Echt Geil
Da kann sich die Versicherung aussuchen, was Sie bezahlen möchte......
Hafi hat leider Recht, in unserer Branche tummeln sich immer mehr Honks.....
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16 Antworten
interesant wäre hier wie ihr auf die zahlen kommt....
sind das autoscout wunschgedanken oder harte fakten die ein gutachter ermittelt hat?
Zitat:
Original geschrieben von pjlange
Lt. Gutachten hat ihr Auto
Zitat:
Original geschrieben von Disponent2011
Zitat:
Original geschrieben von pjlange
Lt. Gutachten hat ihr Auto
musst du so schreiben, sonst weis er nicht, was du meinst.........
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Disponent2011
musst du so schreiben, sonst weis er nicht, was du meinst.........
MEI IS DES SCHEE
Zitat:
Original geschrieben von Disponent2011
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
musst du so schreiben, sonst weis er nicht, was du meinst.........
MEI IS DES SCHEE
Ja Zahlen sind vom Gutachter- ist ein echter Fall- nix fiktives
Peter
Schreibst halt hin:
... vielen herzlichen Dank, für Ihr großherziges Angebot, welches ich hiermit in aller Demut ausschlagen muss.
(bei Abrechnung nach Gutachten) Ich sehe mich leider gezwungen, mit Ihnen auf Basis des Gutachtens .... vom ... abzurechnen. Den dort genannten Betrag abzgl. der Umsatzsteuer) wollen Sie mir bitte bis zum ... auf mein Konto ... überweisen.
(bei Reparatur) Ich möchte mein Fahrzeug nach Gutachten repariert haben. Bitte senden Sie die Freigabe bis zum ... an die Werkstatt... Sollten Sie die Freigabe noch weiter verschludern (für Sie verständl.: verzögern), muss der Nutzungsausfall/Leihwagendauer gegebenenfalls noch angepasst werden.
Hochachtungsvoll
Ihr
Kannst es ja noch ein wenig umformulieren.
Die Zahlen sind nicht plausibel:
Restwert plus Zahlung der Versicherung müssten den Wiederbeschaffungswert (ggf. netto, je nach Fzg) ergeben. Wenn das nicht der Fall ist, fehlen uns Informationen, ohne die Deine Frage nicht richtig beantwortet werden kann.
Wenn das Fahrzeug aber repariert werden soll und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, kann das Fahrzeug repariert werden und die Versicherung wird die Rep-Kosten erstatten, wenn die Rechnung oder der Rep-Nachweis vorgelegt wird (ohne RG nur netto).
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Zahlen sind nicht plausibel:
Restwert plus Zahlung der Versicherung müssten den Wiederbeschaffungswert (ggf. netto, je nach Fzg) ergeben. Wenn das nicht der Fall ist, fehlen uns Informationen, ohne die Deine Frage nicht richtig beantwortet werden kann.
......
Also habe die echten Zahlen(Gutachten) jetzt vor mir:
Rep.Kosten ohne MWSt 4042,71 EUR
MWSt 19% 768,11 EUR
gesamt 4810,82 EUR
Wiederbeschaffungswert (brutto) 7100,-EUR
Restwert (Brutto) 2700,-EUR
Wiederbesch.wert(differenzbesteuert) 6958,- EUR
Der Versicherer meint, dass es ein Totalschaden ist.
Gutachter sagt dass Reparatur unter techn. und wirtsch. Gesichtspunkten die kostengünstige fachgerechte Instandsetzung ist.
Versicherer sagt: 5966,39 nettowert abzüglich erzielbarer Restwert 3500,- + Kostenpauschale 25,- = 2491,39 EUR
Die "Entschädigungszahlung" 2491,39 EUR hat er einfach meiner Bekannten auf Konto überwiesen.
Was tun sprach Zeuss?
Gruß
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pjlange
Also habe die echten Zahlen(Gutachten) jetzt vor mir:
Rep.Kosten ohne MWSt 4042,71 EUR
MWSt 19% 768,11 EUR
gesamt 4810,82 EUR
Wiederbeschaffungswert (brutto) 7100,-EUR*
Restwert (Brutto) 2700,-EUR
Wiederbesch.wert(differenzbesteuert) 6958,- EUR*
Der Versicherer meint, dass es ein Totalschaden ist.
...
* Was davon den nun!?! WBW mit 19 % MwSt oder Differnezbesteuert mit 2,4 %? Beides geht nicht.
...
* Was davon den nun!?! WBW mit 19 % MwSt oder Differnezbesteuert mit 2,4 %? Beides geht nicht.
Auf dem Gutachten stehen beide Werte, ich kann mit "Differentbesteuert" nichts anfangen.
Der versicherer rechnete mit dem WBW von 7100,-
Peter
Der Wiederbewschaffungswert wird entweder:
- rein Netto angegeben
- Brutto inkl. der gesetzlichen MwSt, z. Z. 19%, angegeben
- Differnezbesteuert inkl. z. Z. 2,4 %
- oder Brutto = Netto weil nur noch auf dem Privatmarkt angeboten
angegeben. Beide Angaben zusammen in einem Gutachten ist ähnlich wie: Wünsch dir was...
Wie alt ist Dein Auto?
Erstzulassung 07/2005 96.300km
Auszug aus Gutachten--> siehe Bild
Echt Geil
Da kann sich die Versicherung aussuchen, was Sie bezahlen möchte......
Hafi hat leider Recht, in unserer Branche tummeln sich immer mehr Honks.....
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Echt Geil
Da kann sich die Versicherung aussuchen, was Sie bezahlen möchte......
Hafi hat leider Recht, in unserer Branche tummeln sich immer mehr Honks.....
Oder da ist ein Fehler in der Software glaube kaum das der Kollege beides angegeben hat.