ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Haftpflichtschaden: freie Gutachterwahl vs. Schadensminimierungspflicht

Haftpflichtschaden: freie Gutachterwahl vs. Schadensminimierungspflicht

Hallo,

 

angenommen mir wurde, durch einen Autounfall, der im Bild zu sehenden Schaden zugefügt (+ Lackabschürfungen Seitenspiegel + Kontaktspuren am Reifen).

 

Bin ich durch meine Schadensminimierungspflicht "verplichtet" den Schaden für die gegnerische Versicherung niedrig zu halten und lediglich einen Kostenvoranschlag anstatt eines Gutachtens erstellen zu lassen?

 

Der Wagen ist EZ Ende 1996, BMW 316i Compact mit ca. 200tkm. 

 

Es gibt da ja immer solche Schadensgrenzen die in Verbindung mit der Schadensminimierungspflich im Raume stehen - (750 EUR/1000 EUR) ...

 

Wer kann mir dazu was sagen?

 

Danke für Eure Hilfe!

 

PS: Erschwerend kommt hinzu, dass der Verursacher am Unfallort nicht sonderlich freundlich und vor allen Dingen nicht einsichtig war. Darum wurde die Polizei hinzugezogen. Die Polizei hat, meiner Meinung nach, ganz klar gesagt wen man für "schuldig" hält und dem vermutlichen Verursacher auch schon gesagt auf was er sich einrichten könne (80 EUR + 2 Punkte).

Beste Antwort im Thema

@self

 

"komisch" ist, dass wir Sachverständige und unsere Kunden hier täglich andere Erfahrungen machen....:rolleyes:

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Moin,

 

bei dem Alter Deines KFZ wird wohl mit Sicherheit ein Gutachter von der Vers. beauftragt werden.

 

Wenn Du es genau wissen willst, rufe dort an.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

wird wohl mit Sicherheit ein Gutachter von der Vers. beauftragt werden.

Nö. Wenn den Schaden die gegnerische Haftpflicht zahlen muss (und danach sieht es aus), darf er einen Gutachter seiner Wahl beauftragen, es sei denn der Schaden liegt erkennbar unter der Bagatellgrenze.

____________________________

 

Am Besten einfach mit der gegnerischen Versicherung telefonieren. Vielleicht sagen die auch "Machen Sie erstmal einen KVA, und wenn der über X Euro liegt, hätten wir gerne ein Gutachten." Am schnellsten und angenehmsten geht es nämlich, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten statt gegeneinander. Und Versicherungen haben an Verzögerungsspielchen normalerweise kein Interesse, denn Verzögerungen kosten Geld ;)

Zitat:

Original geschrieben von self

... Und Versicherungen haben an Verzögerungsspielchen normalerweise kein Interesse, denn Verzögerungen kosten Geld ;)

Dann frage ich mich wieso meistens nur Vorschüsse gezahlt werden, anstatt normalerweise gleich den vollen Schadenersatz zu leisten :rolleyes:

Komisch. Bei drei Schäden haben wir bisher Versicherungen in Anspruch genommen, und jedes Mal ist direkt die komplette Summe gezahlt worden. Egal ob 400 € für die Frontscheibe oder 6500 € für den Heckschaden.

@self

 

"komisch" ist, dass wir Sachverständige und unsere Kunden hier täglich andere Erfahrungen machen....:rolleyes:

Was stimmt denn jetzt schon wieder mit Voschüssen nicht?

Vorschüsse werden gezahlt, um dem Gesachädigten schnell erstmal Geld in die Hand zu geben, um wieder mobil zu werden. In der Regel, wenn es sich um größere Schäden handelt und noch irgendwelche Informationen fehlen.

 

Nein, natürlich wäre es viel besser, dann dem Geschädigten erstmal zu schreiben, dass noch Informationen fehlen und er möge sich doch bitte selbst um Geld kümmern, wenn er ein Ersatzfahrzeug benötigt. Schließlich kann man sich als Versicherer ohne weiteres vier Wochen Zeit nehmen, bevor es eng wird...

 

Manchmal muss man sich schon wundern, was einem alles nicht recht sein kann bei der Regulierung...

 

Und bevor es jetzt wiederholt wird: Nein, die Zahlung der vollen Summe ist in diesen Fällen keine Alternative. Die Alternative wäre keine Zahlung und Zwischenbescheid.

 

Und ja: natürlich soll damit auch verhindert werden, dass der Geschädigte zum Anwalt rennt. Denn das ist oftmals einfach unnötig und verursacht Kosten, die mit einer schnellen Bevorschussung vermieden werden können: Geld auf dem Konto ist besser als jede Erklärung zur Kostenübernahme.

 

Daran dürfte nun wirklich niemand etwas auszusetzen haben, außer er bekommt Provisionen vom Anwalt. :cool:

 

 

 

 

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Daran dürfte nun wirklich niemand etwas auszusetzen haben, außer er bekommt Provisionen vom Anwalt. :cool:

Kennst du einen in meiner Gegend ?

 

Ich bräuchte gerade mal ein paar Euros :D

 

Bei uns hier ist das eher umgekehrt. Die Anwälte wollen Moos, wenn Sie einen SV "empfehlen"......:(

Klar kenn ich einen.

Was krieg ich dafür?

:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Klar kenn ich einen.

Was krieg ich dafür?

:D:D

Die Adresse von "meiner" Kanzlei, die Moos für Aufträge haben will...:cool:

 

Gern auch per PN :D:D 

am 7. November 2011 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Und bevor es jetzt wiederholt wird: Nein, die Zahlung der vollen Summe ist in diesen Fällen keine Alternative. Die Alternative wäre keine Zahlung und Zwischenbescheid.

Aus Sicht der Versicherung vielleicht. Aus Sicht des Versicherten wäre die Zahlung der vollen Summe durchaus eine Alternative. Keine Alternative wäre dann "keine Zahlung".

Wie du siehst, alles Ansichtssache. Warum geht die Versicherung also davon aus, dass bei offenen Fragen der Geschädigte erstmal zu warten hat?

Mfg Zille

Weil der Geschädigte -auch im Prozessfall- nunmal alle Umstände, die seinen Anspruch begründen, beweisen muss.

Theoretisch könnte die Versicherung (ebenso wie der Schädiger) sich bequem zurücklehnen und sagen: Du willst Geld? Dann mach mal was.

Praktisch macht das natürlich kein Versicherer, sondern besorgt sich -soweit möglich- selbst die Infos oder sagt dem Geschädigten, was er beibringen muss.

 

Aber bevor alles da ist, wird eben keine Zahlung erfolgen, außer einem Vorschuss.

Und -ich bleibe dabei- in Fällen, in denen bevorschusst wird, steht der Geschädigte besser als im "Normalfall". Daher finde ich es schon ganz schön unverständlich, wenn ein Vorschuss kritisiert wird.

 

Es besteht auch keine Verpflichtung, den Schaden zu bevorschussen.

 

Für die Versicherung ist es viel weniger Arbeit und Aufwand, die Sache nur einmal abzurechnen als erst zu bevorschussen.

 

 

am 7. November 2011 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Weil der Geschädigte -auch im Prozessfall- nunmal alle Umstände, die seinen Anspruch begründen, beweisen muss.

Und solche Beweise werden in schöner Regelmäßigkeit von diversen Versicherungen angezweifelt. Dann gibts Gegengutachten, Kürzungen, Anwal[d/t]s-Gerenne ect.

Ob das die Sache dann am Ende günstiger macht, kann sich ja jeder selber überlegen.

Mfg Zille

Ja, das gibt´s.

Und es gibt hunderttausende von Fällen, an denen ein paar Tage noch eine Zahlung auf dem Konto ist und die Akte geschlossen.

 

Und wenn ich geschädigt würde, wüsste ich, was mir lieber ist.

 

 

am 7. November 2011 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ja, das gibt´s.

Und es gibt hunderttausende von Fällen, an denen ein paar Tage noch eine Zahlung auf dem Konto ist und die Akte geschlossen.

Also sind Fälle in denen es dann zu längeren Verzögerungen kommt, oder zu Unrecht gefordert wurde eher die Ausnahme?

Mfg Zille

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Haftpflichtschaden: freie Gutachterwahl vs. Schadensminimierungspflicht