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Haftpflichtschaden Nutzungsausfall trotz fiktiver abrechnung?
Hallo zusammen,
ich möchte in kein Fettnäpfchen treten und daher die Schwarmintelligenz nutzen um eventuell meine Kopfschmerzen etwas zu legen.
Im August hatte ich einen Unfall (Schuldfrage vor Ort nicht geklärt) habe direkt DSR24 engagiert und die mir eine Anwältin vermittelt, Fahrzeug wurde 3 Tage später begutachtet, eine Woche später lag das Gutachten vom eigenen Gutachten vor.
Am 18.09 (2 Wochen nach Gutachtenerstellung, Schuldfrage an dem Punkt noch nicht geklärt) vereinbarte ich einen Termin mit der Werkstatt die im Gutachten steht, da mein BMW Klasse J 4 Jahre alt und Scheckheftgepflegt ist direkt bei BMW. Ein früherer Termin als der 07.10 ist leider nicht möglich gewesen, habe das Auto da es "fahrfähig ist aber nicht Verkehrssicher" (defekter Reifen + Felge + Achsvermessung) am 27.09 bei BMW abgegeben.
Das Gutachten besagt, die Reparatur würde 6 Tage dauern, BMW hat mir aber schriftlich mitteilen können, dass das Auto voraussichtlich erst am 18.10 fertig gestellt wird!
Nun zu meiner eigentlichen Frage, die gegnerische Versicherung hat eine eigene Kalkulation angefertigt ca. 60% von den € die BMW vorsieht und mir einfach den Betrag FIKTIV am 20.09 überwiesen. Ich war sehr erstaunt, da die Schuldfrage zu dem Zeitpunkt noch nicht geklärt gewesen ist, da die gegnerische Versicherung in der Fiktiven Abrechnung jedoch den Wertverlust zu 100% von meinem Gutachten übernommen und ausgezahlt hat, nehme ich an dass die gegnerische Versicherung zu 100% für den Schaden aufkommt. Ich wollte aber niemals eine Fiktive Abrechnung, mein Wunsch war immer das Fahrzeug bei BMW zu reparieren.
Nun möchte ich natürlich für die Ausfallzeit von +-2 Monaten natürlich so viel Nutzungsausfall bekommen wie möglich! Das Auto wurde nachweislich in der Vergangenheit jeden Tag bewegt, ein Zweitwagen im Haushalt liegt zwar vor, wird aber von den Familienangehörigen genutzt.
Wie ist eure Meinung, für welchen Zeitraum sollte ich auf einen Nutzungsausfall bestehen? Ab dem Zeitpunkt vom Gutachten bis zur Antwort der Versicherung sowie der Zeit die das Auto in der Werkstatt steht oder nur die Zeit die im Gutachten steht? Ist es ein Problem dass die gegnerische Versicherung Fiktiv abgerechnet hat?. Möchte mir die gegnerische Versicherung ein Bein stellen? Habe meinen Teil bereits überwiesen, den Restbetrag wird BMW an meine Anwältin weitergeben und diese dann wieder an die gegnerische Versicherung.
Meine Anwältin meint immer nur, man können eine Nutzungsausfall erst geltend machen wenn das Auto repariert ist, es bereitet mir jedoch Kopfschmerzen wenn ich für die 8 Wochen nur weil ich nicht hartnäckig oder pfiffig genug gewesen bin statt 2000€ oder 3000€ nur die 6x79€ bekomme.
Immerhin habe ich jetzt seit spät Sommer keinen Fahrbaren Untersatz.
Ich danke für eure Anregungen
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6 Antworten
Laut ADACist das so daß es Nutzungsausfell erst wenn repariert ist gibt,
Die Schuldfrage, solte man vor Ort ohnehin niemals klären, nur den Ablauf festhalten , aber evtl. ist es so eindeutig daß die Versicherung 100% verschulden ihres Versicherten annimmt.
Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung
Ich hoffe, das ist noch aktuell.
Ich denke mal ein Nutzungsausfall über 2-3000 € ist in deinen Fall utopisch. Du hast ja auch eine Schadenminderungspflicht da stellt sich dann die Frage wieso man , falls man tatsächlich auf das Auto angewiesen ist, nicht einen Mietwagen nimmt. Der Nutzungsausfall scheint mir mehr eine Art Entschädigung, wenn man sich anderweitig helfen kann und zur Not auch einige Tage ohne Mietwagen zurecht kommt, so sehe ich das zumindest.
Aber ich finde das Thema und die Frage schon sehr interessant. Bin gespannt, was die Experten hier im Forum dazu sagen können. Ich hatte auch mal drei oder vier Unfälle in meinem bisherigen Leben aber bei maximal 14 Tage. Nutzungsausfall war immer Ende der Fahnenstange.
Beim letzten gab es genau 3 Tage NAE , so wie es im Gutachten stand, für die Dauer der Reparatur. Evtl. hab ich mich dann halt übern Tisch ziehen lassen, denn natürlich war ich ab dem Unfall Zeitpunkt bis Ende der Reparatur . länger als 3 Tage ohne Auto. Allerdings war es auch bei mir „fahrfähig aber nicht verkehrssicher“. Im Klartext: zur Werkstatt oder dringende Sachen bin ich noch damit selbst gefahren… Habe auch deswegen keinen Mietwagen beansprucht.
Schuldfrage war bei mir jeweils klar , lag zu 100 % beim jeweiligen Gegner.
Das ist bei Dir noch ungewiss.
Die Versicherung wird sich wahrscheinlich auch fragen, wie du diese 2 Monate nun ohne Auto überbrückt hast (und eben ohne Mietwagen)
Da liegt der Verdacht nahe. Du hast einfach den Zweitwagen genutzt oder dich von einem Kumpel fahren lassen oder halt das Auto weiter genutzt, das zwar fahrfähig aber nicht verkehrssicher war.
Da wirst du eine plausible Erklärung brauchen
Warum diese Werkstatt nicht aus dem Quark kommt, müsstest du dann sicherlich der Versicherung belegen oder nachfragen.
Was heißt eigentlich: Du hast Deinen Teil an BMW gezahlt? Die Reparatur soll doch erst noch gemacht werden bis zum 18.10., oder?
An dem Auto selber scheint ja nicht soviel kaputt zu sein Reifen, Felge eventuell Achsvermessung. Eigentlich hätte das alles auch ein guter Reifendienst machen können, aber das sind nur meine Gedanken dazu, wie die rechtliche Lage ist sollte eigentlich deine Anwältin wissen …
Dass die Versicherung 100 % deines Wertverlust es erstattet hat, liegt wahrscheinlich daran, dass das der kleinste Posten in dem Gutachten war. Und wenn es doch auf eine Teilschuld hinausläuft können die das ja immer noch in Abzug bringen oder verrechnen mit den anderen Ersatzleistungen. Ich wünsche dir viel Erfolg Und bin gespannt auf die Experten Meinungen.
Zitat:
@fawhubiwfabhu schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:41:07 Uhr:
Am 18.09 (2 Wochen nach Gutachtenerstellung, Schuldfrage an dem Punkt noch nicht geklärt) vereinbarte ich einen Termin mit der Werkstatt ....
Mindestens diese zwei Wochen dürften auf deine Kappe gehen.
Alles andere sollte die Anwältin wissen und durchsetzen, der Nutzungsausfall ist ja nicht die einzige Baustelle in dem Fall.
"DSR24"
Wenn man sich schon an so einen m.E. seltsamen Verein wendet der, wofür auch immer, sicher von dir bezahlt werden möchte so sollten die auch ihre Arbeit machen.
Ich habe mal einen Parkplatzunfall fiktiv abgerechnet, selbst repariert und zum Schluss zum Lackierer gebracht.
Der Lackierer hat mir formlos zwei Tage Aufenthalt in seiner Werkstatt bestätigt, ohne Preisangabe.
Den Wisch habe ich der Vs nachgereicht und den Nutzungsausfall ersetzt bekommen.
"und die mir eine Anwältin vermittelt..."
Dann wäre die Dame die hoffentlich kompetente Ansprechpartnerin für deinen konkreten Fall (wäre hier ggfls. unzulässige Rechtsberatung).
Allgemein geschrieben - ich muss nur die Reparatur nachweisen, um die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen zu können. Problemlos die Zeit, die im Gutachten vermerkt ist. Bei nicht fahrfähigen und/oder nicht verkehrssicheren Fahrzeugen die Zeit ab Unfall bis zur Reparatur. Aber - wie oben schon bemerkt - darf ich keine mutwilligen Verzögerungen verursachen.
Wenn ich deutlich mehr als die kalkulierte Reparaturzeit geltend mache, sollte ich eine RS-Versicherung haben.
@Pauliese : Schaden mindern, indem man einen Mietwagen nimmt? Lustige Idee.