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Haftpflichtversicherung hat ungerechtfertigt reguliert

Themenstarteram 4. April 2013 um 13:23

Hallo zusammen,

meine Partnerin hatte eine Unfall. Sie wendete - erlaubterweise - auf einer vorfahrtsberechtigten Straße. Während ihres Wendevorgangs fuhr ein Auto aus einer Seitenstraße kommend an ihr vorbei, als Sie gerade zurückgesetzt hatte um danach "rum" zu kommen. Der andere Wagen wurde angerempelt, als meine Partnerin wieder vorwärtsfuhr. Nun machte die Gegenseite Schadenersatz geltend und die Versicherung zahlte. Meines Erachtens unberechtigt, da die andere Fahrerin aus meiner Sicht gefährdend und rücksichtslos an dem wendenden Fahrzeug vorbeifuhr.

Macht es Sinn, der Versicherung damit "zu kommen", daß sie einen Schaden ungerechtfertigt regulierte und mir damit deutlich höhere Kosten für die Folgejahre entstehen? Oder sind solche Kämpfe von vornherein aussichtslos. Meine Versicherung ist die Allianz.

Besten Gruß

Claus

Beste Antwort im Thema

Möglicherweise tu ich jetzt im konkreten Fall dem TE (bzw. seiner Partnerin) Unrecht, aber die Schilderung hört sich für mich an, wie ein häufig zu beobachtendes Ärgernis:

Verkehrsteilnehmer rangieren auf der Straße herum und kümmern sich dabei einen Dreck um den fließenden Verkehr. Entweder aus Gedankenlosigkeit oder weil sie der Ansicht sind alle Anderen hätten auf sie Rücksicht zu nehmen und abzuwarten, bis sie ihre geplanten Fahrmanöver ausgeführt haben.

Und wenn dann mal was passiert sind es natürlich diese Anderen Schuld. Sie hätten ja die Gefahr die aus dem Verhalten des Rangierers erwächst durch Aufmerksamkeit und Zurückhaltung ausgleichen können.

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Die Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche, die gegen dich gestellt werden.

Sieht sie diese Ansprüche als gerechtfertigt an, reguliert sie.

Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt, in letzter Instanz sogar vor Gericht.

Sie handelt also durchaus in deinem Sinne.

Natürlich kannst du dich bei der Versicherung beschweren, das wird dir allerdings nichts bringen.

Die Versicherungen regulieren ja nicht, weil sie so gerne Geld ausgeben, sondern weil sie die Sachlage enschätzen und dann entscheiden ob sich für sie die Pflicht zur Regulierung ergibt.

Von daher dürfte das schon so seine Richtigkeit haben.

Du kannst natürlich auch einmal nachfragen, ob sie dir begründen können, warum sie reguliert haben.

Vielleicht wird die Lage dann etwas klarer.

 

PS: Versicherungen müssen nicht immer zum gleichen Ergebnis kommen, wenn es um die Schuldfrage geht.

Habt ihr denn Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht?

Themenstarteram 4. April 2013 um 14:05

Danke für Deine Hilfe!

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Du kannst natürlich auch einmal nachfragen, ob sie dir begründen können, warum sie reguliert haben.

Vielleicht wird die Lage dann etwas klarer.

Das ist das zweite Thema: Ich habe nachgefragt und bekam nur einen Verweis auf § 9 StVO. Ohne weitere Begründung, ohne den Sachverhalt zu erörtern oder hier die Haftung zu begründen. Solches Abschmettern einer Frage finde ich schwach und frech. Wenn meine Versicherung hier einen rechtmäßigen Grund sieht, meinen SF zu belasten, möchte ich schon ein Recht darauf haben, zu wissen, warum konkret in diesem Fall meine Haftung gegeben ist. Denn: Vorsicht und Rücksicht beim Wenden ist das eine - sich in eine Wendesituation hineinzudrängeln - noch dazu aus einer nachrangigen Straße, ist etwas anderes. Und hier könnte es auch sein, daß ein Unfall provoziert wurde um abzukassieren: Der vorgeschädigte Kotflügel wurde offenbar durch meine Versicherung voll ersetzt.

Um deine andere Frage zu beantworten: Wir hatten keinen eigenen Schaden (T4, unlackierte Stoßstange in Vollplastik, fuhr langsam gegen einen verbeulten Kotflügel... Da passiert dem T4 nichts mehr!)

 

Mir geht es bei der ganzen Sache darum, zu fragen, ob es Sinn macht, meiner Vers. hier eine schuldhafte Schädigung meines Vermögens nachzuweisen.

wer rückwärts fährt hat besondere sorgfaltspflicht...

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Mir geht es bei der ganzen Sache darum, zu fragen, ob es Sinn macht, meiner Vers. hier eine schuldhafte Schädigung meines Vermögens nachzuweisen.

Mit welcher Begründung? :confused:

§ 9 StVO sagt eindeutig:

Zitat:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Hallo Claus,

bist Du denn der Ansicht, daß Deine Partnerin völlig schuldlos ist?

StVO §9: ... beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist ...

Da steht nichts von Haupt- oder Nebenstraße.

IMO ist zumindest eine Mitschuld Deiner Partnerin gegeben.

Wenn Deine Partnerin das anders sieht, dann bleibt ihr wohl nur der Gang zum Gericht.

Ihr sollte aber berücksichtigen, daß das nur dann wirklich von Nutzen ist, wenn der Unfallgegner die Alleinschuld bekommt, was bei Vorsatz der Fall wäre, aber wie wollt Ihr das beweisen?

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 4. April 2013 um 14:40

Hallo Herbert,

Meine Partnerin fuhr schon wieder vorwärts und bewegte sich mithin wieder in Fahrtrichtung der vorfahrtsberechtigten Straße. Die Dame kam aus einer Seitenstraße und musste erkennen, daß vor ihr ein Fahrzeug ein Fahrmanöver vollführt. Also hätte sie durchaus nicht Gas geben müssen, sondern den anderen zu Ende manövrieren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

bist Du denn der Ansicht, daß Deine Partnerin völlig schuldlos ist?

StVO §9: ... beim Wenden so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist ...

Tja, aber leider ist Dein Ansatz wohl plausibel... Zu Deiner Frage: Nein, Vorsatz kann und will ich nicht behaupten. Ich denke, daß wir uns dem Gesetz (§ 9) fügen müssen - auch wenn es hier absolut widersinnig ist. Wer so eng an einem wendenden Fahrzeug vorbeidrängelt ("wird schon passen"), daß offenkundig unmittelbar wieder VORWÄRTS fahren wird, der drängelt sich m. E. rechtsmissbräuchlich irgendwo durch. Ohne Rücksicht auf Verluste... Das ganze fühlt sich grad so an, wie der Drängler an der Stoßstange, der sich rechtfertigt mit einem "wenn der vor mir so langsam ist...". Nur, daß an dieser Stelle das Gericht wohl teilweise für denjenigen entscheiden wird, der sein Verhalten von § 1 (gegenseitige Vor- und Rücksicht) nicht leiten lässt...

Danke Dir nochmal!

Themenstarteram 4. April 2013 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wer rückwärts fährt hat besondere sorgfaltspflicht...

Hä: Sie fuhr schon wieder vorwärts!

Hätte sie beim rückwärtsfahren jemanden angerempelt, würde ich hier nichts nachfragen. OT: Solch ein Manöver missglückte mir leider kurze Zeit später - und das war richtig teuer und nervig, da ich den Schadenvorgang noch nicht eimal bemerkte und weiterfuhr. Zum Glück gab es aufmerksame Passanten, die dafür sorgten, daß die Geschädigte ihr Recht bekam. Aber wie gesagt: Das ist hier off topics...

am 4. April 2013 um 15:01

Deine Partnerin ist also losgefahren, als die andere an ihr vorbei fahren wollte.

Ich sehe das so, dass hier die volle Schuld bei deiner Partnerin liegt.

Diese setzt ihr stehende Fahrzeug wieder in Bewegung und muss somit den laufenden Verkehr beachten, da dieser vorfahrtberechtigt ist.

Wie flosen23 schon richtig erklärt hat.

Die Allianz prüft ob die Ansprüche gerechtfertigt sind.

Wäre sie nicht der Meinung, würde sie auch nicht zahlen.

am 4. April 2013 um 15:13

Ich sehe das -leider - auch so. Wenden auf einer Straße ist eines der gefährlichsten Fahrmanöver. Sie hätte die andere Fahrerin passieren lassen müssen.

Ob man aus Höflichkeit anhält und das Wendemanöver abwartet, ist eine andere Frage.

am 4. April 2013 um 15:36

Haftpflichtversicherung hat nach meiner Sicht der Dinge ungerechtfertigt reguliert.

Ich habe mal die Überschrift richtig gestellt.

am 4. April 2013 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Meine Partnerin fuhr schon wieder vorwärts und bewegte sich mithin wieder in Fahrtrichtung der vorfahrtsberechtigten Straße.

Wer so eng an einem wendenden Fahrzeug vorbeidrängelt ("wird schon passen"), daß offenkundig unmittelbar wieder VORWÄRTS fahren wird,

Ja was denn nun? Fuhr sie nun vorwärts oder wollte sie unmittelbar wieder vorwärts fahren?

Spielt aber am Ende auch keine Rolle, weil der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Das ist erstmal das Wichtigste.

ich kürze das mal zusammen:

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Der andere Wagen wurde angerempelt, als meine Partnerin wieder vorwärtsfuhr.

somit hat deine frau jemanden angerempelt der vorbei fuhr. somit ist doch klar wer schuld ist.

am 4. April 2013 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Der andere Wagen wurde angerempelt, als meine Partnerin wieder vorwärtsfuhr.

Es wurde schon richtig gesagt: Volle, ich wiederhole: Volle Schuld bei deiner Freundin - ohne jegliche Diskussion und ohne "wenn" und "aber"!

Ob die andere Fahrerin eine Mithaftung aus Betriebsgefahr trifft, kann hier nur vermutet, mit letzter Sicherheit jedoch nicht beurteilt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Nun machte die Gegenseite Schadenersatz geltend

Und das vollkommen zu Recht.

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

und die Versicherung zahlte.

Dies ebenfalls vollkommen zu Recht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Meines Erachtens unberechtigt, da die andere Fahrerin aus meiner Sicht gefährdend und rücksichtslos an dem wendenden Fahrzeug vorbeifuhr.

Dumm nur, dass die andere Fahrerin gegenüber deiner (sich im Wendevorgang befindlichen) Freundin gegenüber bevorrechtigt war.

Und dann darf die auch fahren - das hat mit "rücksichtslos nichts zu tun.

Deine Freundin hat beim Wendevorgang besondere Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Macht es Sinn, der Versicherung damit "zu kommen", daß sie einen Schaden ungerechtfertigt regulierte und mir damit deutlich höhere Kosten für die Folgejahre entstehen? Oder sind solche Kämpfe von vornherein aussichtslos.

Dieser "Kampf" ist vollkommen aussichtslos - aus den oben genannten Gründen.

Und zum Thema ganz allgemein gibt es hier noch etwas zu lesen:

http://www.motor-talk.de/.../...-gibt-mir-die-schuld-t2490905.html?...

Das hört sich alles extrem nach dem Unfallgegner aus dieser Geschichte an, wie sich doch manche Fälle gleichen:

http://www.motor-talk.de/.../...otenes-wendemanoever-t4412575.html?...

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