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Haftung bei Privatverkauf?

Themenstarteram 12. Januar 2009 um 18:07

Hallole,

hab' mal ne rechtliche Frage an Euch.

Vor kurzem habe ich mir einen E320 T gekauft.

Laut Internet wurde dieser wie folgt beschrieben: 81.000km, Bj. 1997, Avantgarde, ABS, Einparkhilfe, el. Fensterheber, el. Wegfahrsperre, ESP, Lederausstattung, Leichtmetallfelgen, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Sitzheizung, Standheizung, Tempomat, Xenonscheinwerfer, Zentralverriegelung, Unfallfrei, Komplettausstattung, 4x Winterreifen, normale Gebrauchsspuren.

Gesehen und gleich angerufen. Normale Gebrauchsspuren waren Streifschäden an allen vier Ecken des Fahrzeugs. Leichtemetallfelgen mit fast neuen Sommerreifen. Winterreifen reichen für mindesten 2 wenn nicht für mehrere Winter. Ansonsten Unfallfrei.

Preis verhandelt und Termin vereinbart. Jedoch meinte der Verkäufer, dass er erst noch in Urlaub fahren wird und ich in einer Woche das Fahrzeug käuflich bei ihm erwerben kann.

Besichtigung: Sommerreifen montiert, Winterreifen im Kofferraum. Streifschäden vorhanden wusste ich ja. Bei der Probefahrt hörte ich ein leises klackern. Bei der anschließenden Durchsicht fragte ich den Verkäufer um was für ein Klackern es sich hier handelt. Er meinte, dass dies von der Parktronic käme. Ich nahm dies zur Kenntnis und glaubte ihm. Während ich aber den Motor anschaute, saß der Verkäufer hinterm Steuer und spielt mit dem Gas herum.

Äußerlich fiel mir nichts weiter auf, so dass ich den vereinbarten Kaufpreis bezahlte.

Zu Hause lies ich den Wagen aber trotzdem durchchecken und die Winterreifen montieren. Der Werkstattleiter berichtete mir dann, dass die Spanneinheit defekt sei und daher auch klackert. Spielt man ein wenig mit dem Gaspedal oder legt einen Gang ein, so kann dieses klackern verschwinden.

Ein Winterreifen sei an der Reifenwand aufgeschlitzt und nicht reparabel. Ok, zwei neue Winterreifen und eine neue Spanneinheit - Kostenpunkt 650,- Euro.

Ich teilte dem Verkäufer dies mit und dieser meinte nur, dass dies jetzt nicht sein Problem sondern mein Problem sei.

Ich habe ihn auch gefragt, warum er mit Sommerreifen nach bzw. durch Österreich fährt, wenn dies zu dieser Jahreszeit (Silvester) verboten sei. Keine Antwort. Ich habe ihm daher einfach unterstellt, dass der Schaden am Winterreifen bekannt war und daher nicht montiert wurde.

Ich hab mit dem Verkäufer dann nochmals Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, dass jetzt Reparaturkosten in Höhe von 650,- Euro entstanden sind. Wieder sei es nicht sein Problem sondern meins.

Ein Bekannter von mir meinte, dass wenn der Verkäufer beim Fahrzeugkauf über einen Schaden oder ähnliches täuscht, so muss er die Reparaturkosten tragen bzw. sich daran beteiligen. Achja, die beschriebene Standheizung fehlt komplett!!! Habe ich aber erst zu Hause bemerkt.

Stimmt diese Aussage?

Wer kann mir hierzu einen Rat geben. Vielen Dank für Eure Bemühungen.

 

Weichei 76

Beste Antwort im Thema

Hallo,

bin zwar kein Jurist, aber ich denke mal, daß das ganz schlecht aussieht für Dich.

1. Hast Du Zeugen, oder warst Du alleine?

2. War der Verkäufer ebenfalls alleine?

Falls beide Fragen mit "ja" beantwortet werden, so steht Aussage gegen Aussage. Falls Du nicht alleine warst, der Verkäufer aber, dann könnte es vielleicht eine kleine Chance geben, und Du könntest ihm arglistige Täuschung vorwerfen UND beweisen.

3. Ist der Verkäufer ein nur Privatmensch oder jemand der von Berufs wegen mit Fahrzeugen zu tun hat? Falls er ein nur Privatmensch ist, so wird ihm unterstellt, daß er nicht mehr Ahnung von Autos hat als Du, er es also nicht wissen konnte.

4. Du hast zwar einige Indizien (wie die montierten SR anstelle der WR), daß er mehr wußte, aber kannst Du es ihm denn BEWEISEN?

5. Hast Du im Vertrag was stehen bezüglich der WR und/oder der Ursache für das Klackern?

6. Kannst Du das, was Du beschrieben hast, zweifelsfrei BEWEISEN oder durch Zeugenaussagen untermauern?

Ich denke, die Fragen vier bis sechs wirst Du alle mit "nein" beantworten und bei Punkt drei kannst Du nicht belegen, daß er ein Kfz-Profi ist.

Ich denke mal, Du solltest die Sache auf sich beruhen lassen und das ganze als "Lebenserfahrung" verbuchen. Es sind "nur" EUR 650,-, die Du jetzt bezahlt hast, wenn der Wagen ansonsten in Ordnung ist. Vielleicht hast Du ansonsten einen guten Fang gemacht und der Wagen ist Dir ein paar Jahre und viele Kilometer treu.

Und beim nächsten Kauf bis Du ein bißchen weniger blauäugig, siehst Dir die Reifen an, läßt Dir die Sache mit Klackern und der Parktronic in den Vertrag schreiben.

Oder Du nimmst jemanden mit, der sich auskennt, oder Du läßt den Wagen irgendwo durchchecken, das kostet zwar ein bißchen Geld, aber dann weißt Du, wo Du dran bist.

Wenn Du jetzt versuchst, Dir über einen Anwalt oder gar einen Prozeß das Geld zu holen, von dem Du glaubst, daß es Dir zusteht (und moralisch magst Du sogar im Recht sein), dann wirst Du eine ganze Zeit warten, mehr Geld für Anwälte, Gericht und ggf. Gutachter ausgeben - und am Ende aus noch mehr Ärger nichts gewonnen haben.

Es klingt zwar blöd, aber vergiß' es, wenn der Wagen in Ordnung ist, freu' Dich dran und sei beim nächsten Mal ein wenig aufmerksamer...

18 weitere Antworten
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18 Antworten

Hallo,

bin zwar kein Jurist, aber ich denke mal, daß das ganz schlecht aussieht für Dich.

1. Hast Du Zeugen, oder warst Du alleine?

2. War der Verkäufer ebenfalls alleine?

Falls beide Fragen mit "ja" beantwortet werden, so steht Aussage gegen Aussage. Falls Du nicht alleine warst, der Verkäufer aber, dann könnte es vielleicht eine kleine Chance geben, und Du könntest ihm arglistige Täuschung vorwerfen UND beweisen.

3. Ist der Verkäufer ein nur Privatmensch oder jemand der von Berufs wegen mit Fahrzeugen zu tun hat? Falls er ein nur Privatmensch ist, so wird ihm unterstellt, daß er nicht mehr Ahnung von Autos hat als Du, er es also nicht wissen konnte.

4. Du hast zwar einige Indizien (wie die montierten SR anstelle der WR), daß er mehr wußte, aber kannst Du es ihm denn BEWEISEN?

5. Hast Du im Vertrag was stehen bezüglich der WR und/oder der Ursache für das Klackern?

6. Kannst Du das, was Du beschrieben hast, zweifelsfrei BEWEISEN oder durch Zeugenaussagen untermauern?

Ich denke, die Fragen vier bis sechs wirst Du alle mit "nein" beantworten und bei Punkt drei kannst Du nicht belegen, daß er ein Kfz-Profi ist.

Ich denke mal, Du solltest die Sache auf sich beruhen lassen und das ganze als "Lebenserfahrung" verbuchen. Es sind "nur" EUR 650,-, die Du jetzt bezahlt hast, wenn der Wagen ansonsten in Ordnung ist. Vielleicht hast Du ansonsten einen guten Fang gemacht und der Wagen ist Dir ein paar Jahre und viele Kilometer treu.

Und beim nächsten Kauf bis Du ein bißchen weniger blauäugig, siehst Dir die Reifen an, läßt Dir die Sache mit Klackern und der Parktronic in den Vertrag schreiben.

Oder Du nimmst jemanden mit, der sich auskennt, oder Du läßt den Wagen irgendwo durchchecken, das kostet zwar ein bißchen Geld, aber dann weißt Du, wo Du dran bist.

Wenn Du jetzt versuchst, Dir über einen Anwalt oder gar einen Prozeß das Geld zu holen, von dem Du glaubst, daß es Dir zusteht (und moralisch magst Du sogar im Recht sein), dann wirst Du eine ganze Zeit warten, mehr Geld für Anwälte, Gericht und ggf. Gutachter ausgeben - und am Ende aus noch mehr Ärger nichts gewonnen haben.

Es klingt zwar blöd, aber vergiß' es, wenn der Wagen in Ordnung ist, freu' Dich dran und sei beim nächsten Mal ein wenig aufmerksamer...

Mit Standheizung meinte das Schlitzohr vielleicht den kleinen "RESTWÄRME KNOPF", den jeder hat ?

Gruß Bumper

Themenstarteram 12. Januar 2009 um 20:37

Danke für deine Hilfe Jens,

hier die Antworten auf deine Fragen:

 

1. Hast Du Zeugen, oder warst Du alleine?

Ein Bekannter war dabei und kann die Angaben des Verkäufers bestätigen

 

2. War der Verkäufer ebenfalls alleine?

Der Verkäufer war alleine

 

Falls beide Fragen mit "ja" beantwortet werden, so steht Aussage gegen Aussage. Falls Du nicht alleine warst, der Verkäufer aber, dann könnte es vielleicht eine kleine Chance geben, und Du könntest ihm arglistige Täuschung vorwerfen UND beweisen.

 

3. Ist der Verkäufer ein nur Privatmensch oder jemand der von Berufs wegen mit Fahrzeugen zu tun hat? Falls er ein nur Privatmensch ist, so wird ihm unterstellt, daß er nicht mehr Ahnung von Autos hat als Du, er es also nicht wissen konnte.

Er ist Privatmensch zumindest gehe ich davon aus

 

4. Du hast zwar einige Indizien (wie die montierten SR anstelle der WR), daß er mehr wußte, aber kannst Du es ihm denn BEWEISEN?

Nein natürlich nicht. Aber ich habe seine Aussage, dass die Reifen alle in Ordnung sind und das sind sie wohl nicht - oder?

5. Hast Du im Vertrag was stehen bezüglich der WR und/oder der Ursache für das Klackern?

Nein, im Vertrag steht nichts. Aber wie oben schon, mein Bekannter kann dies bezeugen.

 

6. Kannst Du das, was Du beschrieben hast, zweifelsfrei BEWEISEN oder durch Zeugenaussagen untermauern?

Beweisen kann ich nichts, jedoch durch Zeugenaussagen untermauern.

Themenstarteram 12. Januar 2009 um 20:38

He Bumper66,

was ist das für ein Knopf?? Und für was soll er gut sein?

 

Gruß

halllo

ich kann dir sagen ich habe meinen 210er von einem händler

das fahrzeug ist in ordnung gewesen so wie ich es beurteilen konnte nach 2 monaten hat ein bekannter

festgestellt das lamdasonden defekt waren und der lmm und ich habe es selbst repariert und der verkäufer nix

wenn ich vor gericht gehen würde sind das mehr kosten wie der schaden war

und du hast nur lauferei und ärger

grüße marco

Ich denke mal, du solltest das ganze unter Erfahrung sammeln abhaken.

Du hast gekauft wie gesehen, und zwar blind.

Bei den Winterreifen hätten bei mir schon die Glocken geläutet, weil er mit SR in den Winterurlaub gefahren ist.

Normalerweise guckt man sich gerade ein Auto von Privatverkäufer genauer an oder fragt ihn, ob er was gegen einen Check beim Tüv hätte.

Wenn es das abgelehnt hätte, dann wäre ich schon vorsichtiger gewesen und häten nicht gekauft.

Ich wünsche dir viel Glück mit dem Auto, hoffentlich kommen nicht noch mehr Probleme auf dich zu.

 

Ich kann immer wieder nur empfehlen bei einer MB- Niederlassung zu kaufen, die Autos sind immer OK, und im Kaufpreis ist immer eine Gebrauchtwagengarantie dabei.

Der Taster unter dem Druckknopf mit dem die Klima ein/aus geschaltet wird (wenn du eine "normale" Klima hast). Dort steht unauffällig REST. Wenn du diesen Knopf im Stand auch ohne Zündung drückst, wird das Gebläse minimal eingeschaltet und eine Umwälzpumpe jubelt das noch heiße Kühlwasser durch den Wärmetauscher. Ergebinis - locker über eine Stunde ein warmes Auto ohne den Motor laufen zu lassen. Bei laufendem Motor wird mit diesem Taster die Umluft eingeschaltet. Ich habe diesen Knopf oft genutzt, wenn ich im Winter auf meine Frau gewartet habe.

Gruß Bumper

Zitat:

Original geschrieben von Weichei76

Hallole,

hab' mal ne rechtliche Frage an Euch.

Vor kurzem habe ich mir einen E320 T gekauft.

Laut Internet wurde dieser wie folgt beschrieben: 81.000km, Bj. 1997, Avantgarde, ABS, Einparkhilfe, el. Fensterheber, el. Wegfahrsperre, ESP, Lederausstattung, Leichtmetallfelgen, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Sitzheizung, Standheizung, Tempomat, Xenonscheinwerfer, Zentralverriegelung, Unfallfrei, Komplettausstattung, 4x Winterreifen, normale Gebrauchsspuren.

Gesehen und gleich angerufen. Normale Gebrauchsspuren waren Streifschäden an allen vier Ecken des Fahrzeugs. Leichtemetallfelgen mit fast neuen Sommerreifen. Winterreifen reichen für mindesten 2 wenn nicht für mehrere Winter. Ansonsten Unfallfrei.

Preis verhandelt und Termin vereinbart. Jedoch meinte der Verkäufer, dass er erst noch in Urlaub fahren wird und ich in einer Woche das Fahrzeug käuflich bei ihm erwerben kann.

Besichtigung: Sommerreifen montiert, Winterreifen im Kofferraum. Streifschäden vorhanden wusste ich ja. Bei der Probefahrt hörte ich ein leises klackern. Bei der anschließenden Durchsicht fragte ich den Verkäufer um was für ein Klackern es sich hier handelt. Er meinte, dass dies von der Parktronic käme. Ich nahm dies zur Kenntnis und glaubte ihm. Während ich aber den Motor anschaute, saß der Verkäufer hinterm Steuer und spielt mit dem Gas herum.

Äußerlich fiel mir nichts weiter auf, so dass ich den vereinbarten Kaufpreis bezahlte.

Zu Hause lies ich den Wagen aber trotzdem durchchecken und die Winterreifen montieren. Der Werkstattleiter berichtete mir dann, dass die Spanneinheit defekt sei und daher auch klackert. Spielt man ein wenig mit dem Gaspedal oder legt einen Gang ein, so kann dieses klackern verschwinden.

Ein Winterreifen sei an der Reifenwand aufgeschlitzt und nicht reparabel. Ok, zwei neue Winterreifen und eine neue Spanneinheit - Kostenpunkt 650,- Euro.

Ich teilte dem Verkäufer dies mit und dieser meinte nur, dass dies jetzt nicht sein Problem sondern mein Problem sei.

Ich habe ihn auch gefragt, warum er mit Sommerreifen nach bzw. durch Österreich fährt, wenn dies zu dieser Jahreszeit (Silvester) verboten sei. Keine Antwort. Ich habe ihm daher einfach unterstellt, dass der Schaden am Winterreifen bekannt war und daher nicht montiert wurde.

Ich hab mit dem Verkäufer dann nochmals Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, dass jetzt Reparaturkosten in Höhe von 650,- Euro entstanden sind. Wieder sei es nicht sein Problem sondern meins.

Ein Bekannter von mir meinte, dass wenn der Verkäufer beim Fahrzeugkauf über einen Schaden oder ähnliches täuscht, so muss er die Reparaturkosten tragen bzw. sich daran beteiligen. Achja, die beschriebene Standheizung fehlt komplett!!! Habe ich aber erst zu Hause bemerkt.

Stimmt diese Aussage?

Wer kann mir hierzu einen Rat geben. Vielen Dank für Eure Bemühungen.

 

Weichei 76

hallo hast du das auto im internet gelesen??wenn ja drucke das inserat aus und das ist dein beweis!!

wie der vorredner schon gesagt hat von privat zu privat sieht es schlecht aus!!

aber ich kenne jemand der hat ein asuto vom händler gekauft allerdings als bastlerfahrzeug ohne garantie!!es kam raus der er lagerschaden hatte und es kam heraus das es trotz ohne garantie das geld wieder bekam!!war grob fahrläsig oder so!!

der anwalt hat ihn angedroht und der verkäufer bekam nase hände

lass dich mal beraten von einen anwalt

am 14. Januar 2009 um 6:46

Hallo Weichei76 !

Hatte vor kurzem so´n ähnliches Problem. Mal ne Frage, bist du Rechtschutz versichert, wenn nicht lass es auf sich beruhen.

Habe mit dem Verkäufer ca. 2 Jahre vor Gericht gestritten und dann auch gewonnen, aber mein Geld bis heute noch nicht.

Bin jetzt einer von vielen Gläubigern. Habe mir jetzt auch nen E 320 T zugelegt und bin sehr zufrieden.

Viel Glück und gute Fahrt

Gruß Peterle

Hallo

Du hast nur eine Chance das Geld wieder zu bekommen,

wenn du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nach §444 BGB nachweisen kannst.......... das könnte bei den Winterreifen klappen!

Wenn Du keinen Rechtsanwalt bzw. Rechtsschutz hast, dann schau bitte mal auf dieser Seite.

http://www.frag-einen-anwalt.de/

Fahr bitte zu einer Mercedes Werkstatt und lass den Km. Stand überprüfen!

Ich kann mir nicht vorstellen, das ein W210 mit 82000 km das Problem mit den Spannrollen hat bzw. in dem von Dir geschilderten Zustand ist!

Berichte hier bitte weiter.

 

Grüße Harald

am 14. Januar 2009 um 9:20

Moin,

das wird nichts bringen. Gekauft wie gesehen bei privat... Arglistige Täuschung zu beweisen dürfte erheblich Probleme machen vor Gericht. Da ihr die Reifen z.B. nicht angeschaut habt, könnte man behaupten, dass der Schaden erst bei dir entstanden ist, gleiches gilt für das Klackern - bei der Besichtigung war das ein anderes und auf der Heimfahrt ist da leider leider was kaputtgegangen. (Steht dazu jew. was im Kaufvertrag? "keine techn. Defekte" od. "4 intakte WR"? Nur "4WR" reicht nicht...)

Einzig bei der Standheizung könntest du Glück haben, wenn dieses Extra ausdrücklich im Kaufvertrag steht. Das Angebot ist unverbindlich und von privat - das musste er da nicht besser wissen. Erst im KV ist es eine zugesicherte Eigenschaft.

Im Ergebnis lohnt ein Streit nicht, auch mit Rechtschutzversicherung. Die könnte man zwar fragen, ob die überhaupt übernehmen, dann hat man schon mal eine Einschätzung . ob man's dann nutzt ?!?

Interessant ist sowas wie der km-Stand, das könnte dann tatsächlich auf Betrug hinauslaufen...

Ob man deshalb nun gleich die heftigen Preise bei MB-Vertragshändlern zahlen muss? Ich würde das nicht tun...

Gruß

Chris

am 14. Januar 2009 um 10:21

Das mit der Standheizung hätte einem doch sofort auffallen müssen.

Ich denke auch, daß dies Dein einziger Ansatzpunkt wäre.

Doch anscheinend war sie nicht so wichtig für Dich, sonst hättest Du die Funktion geprüft.

Die 650 € wegen 2 neuen Reifen und das Problem mit dem Spannungs Ding würde ich als Erfahrung abschreiben.

Zumindest hast Du 8 Felgen für die Doppelbereifung.

Beim Klagen hast Du nur Ärger und bleibst erstmal auf den Kosten sitzen.

Frage ist dann auch noch, ob der Gegner Geld hat oder nicht.

Hallo,

Mir hatte mal ein Rechtsanwalt gesagt,

Auch wenn ich ein Fahrzeug von einer Privatperson kaufe und im Kaufvertrag nicht nicht der Satz steht " Keine Gewährleistung" so besteht auch für den Verkäufer eine Gewährleistung .Ist aber im Kaufvertrag festgehalten " Leiste keine Gewährleistung so sieht es schlecht für dich aus.

Gruss Roland

Zitat:

Original geschrieben von Ottos Benz

Hallo,

 

Mir hatte mal ein Rechtsanwalt gesagt,

 

Auch wenn ich ein Fahrzeug von einer Privatperson kaufe und im Kaufvertrag nicht nicht der Satz steht " Keine Gewährleistung" so besteht auch für den Verkäufer eine Gewährleistung .Ist aber im Kaufvertrag festgehalten " Leiste keine Gewährleistung so sieht es schlecht für dich aus.

 

Gruss Roland

Meine Meinung ist, wenn er gekauft hat wie besichtigt, und das auch evtl. im Kaufvertrag steht, dann kann er hinterher keine Ansprüche mehr stellen.

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