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Hagel-Totalschaden Wiederbeschaffung
Ich war gestern beim Gutachter aufgrund eines Hagelschadens vorletzte Woche. Nun sind Reparaturkosten von 3700€ herausgekommen. Gleichzeitig meinte der Herr der Versicherung, mein Golf sei zu 99% ein Totalschaden, da Wiederbeschaffungswert unter dem Schaden liegen würde(er schätzt Wiederbeschaffung ca 2500€ müsse sich aber wegen der Motorisierung noch kundig machen). Sicher sind auch einige Macken daran , wie mehrere kleine Nachlackierungen im Dm von 5-10 cm ringsum(da wurden wohl vom Vorbesitzer Kratzer entfernt-entfernen lassen) und an 3 Stellen geht der Klarlack etwas ab usw. Ist eben auch kein Neuwagen, sondern nun 13 Jahre alt.
Die andere Seite ist das Problem der Wiederbeschaffung, Es handelt sich hier um einen Golf 4 Variant mit dem v5 Motor, welcher so in D nicht erhältlich ist, sondern nur über Import. In Mobile stehen gerade 2 Stück drin, mit einem Vp von 4000€.
Oder kann sich der Gutachter zb am Bora orientieren, welche für ab 2000€ zu haben wären?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von country
Ich werde nun das Gutachten ersteinmal abwarten, sollte lt des Gutachters Aussage ja heute oder morgen kommen. Dann werde ich weitersehen. Falls die Anbauteile tatsächlich nicht eingerechnet wurden, und der Wbw mir zu niedrig erscheint, werde ich ein 2. Gutachten anfertigen lassen. Und zwar von einem Unabhängigen, Gutachter. Was wäre da ca der Kostenpunkt für ein Gutachten für einen Wbw?
Geh mal von 150 bis 250 Euro aus. Dein Kaskoversicherer wird es nicht anerkennen. Ein Sachverständigenverfahren mit Obmannsentscheidung verschlingt im günstigen Fall 1200 Euro. Diese Kosten trägt der "Unterlegene" oder anteilig zum Verfahrensausgang.
Beispiel: WBW deines Kaskoversicherers 2500 Euro - dein Gutachter ermittelt in deinem Interesse 4000 Euro : Differenz 1500 Euro. Der Obmann legt den WBW auf 3000 Euro fest : Dein Kaskoversicherer zählt dir noch 500 Euro.
Ein Drittel der Kosten trägt der Kaskoversicherer - zwei Driitel trägst du !
Deine Kosten: 800 Euro für das Sachverständigenverfahren zzgl. 150 bis 250 Euro für dein erstes Gutachten
Überzogene Vorstellungen durchzusetzen macht irgendwie keinen Sinn
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24 Antworten
Nein, kann er nicht.
Er kann lediglich ein vergleichbares Fahrzeug als Referenz heranziehen.
ok, Danke,
ich habe etwas im I Net gesucht und mehrfach gelesen, das bei älteren Fahrzeugen Mobile ect als Vergleich für den Wiederbeschaffungswert herangezogen wird, wie verhält es sich, wenn zb nur wenige zu finden sind, in Mobile nur 2 Stück innerhalb von D.
Was ist mit den Tuningteilen, die am fahrzeug sind? Zb Edelstahlanlage. Sämtliche Tuningteile wurden nicht bei der bevorstehenden Wertermittlung mit einbezogen, da dies eher wertmindernd sei.
O Ton des Gutachters: Wenn ich zb die Edelstahlanlage reinrechne, muß ich den Originalauspuff vom Fahrzeugwert abziehen und dafür die Anlage dazurechnen, und mir wäre doch klar, was eine gebrauchte Edelstahlanlage noch wert sei. Dies wäre, wenn überhaupt, ein - Geschäft für mich, wenn er es mit reinnimmt. Genauso wäre es mit den Spurverbreiterungen der Tieferlegung (Eibach fahrwerk) usw.
seltsame und dazu sehr dreiste Aussage des Gutachters, welcher sich neutral stellen sollte, denn er ist nur zur reinen Prüfung der Schadenhöhe bestellt.
Grundsätzlich sind alle Tuningmassnahmen und Sonderanbeuten zu berücksichtigen. Inwieweit diese wertsteigernd sind ist da eine andere Frage. Insgesamt sehe ich aber bei den von Dir genannten Umbauten eher Wertsteigerung als Wertminderung.
Die einschlägigen Autobörsen werden gerne zur Wertermittlung herangezogen. Gibt es nur wenige Fahrzeuge wird eben aus diesen ein Durchschnittspreis gebildet.
Ich empfehle bei solchen Aussagen ggf. einen anderen Gutachter aufzusuchen...
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Ich empfehle bei solchen Aussagen ggf. einen anderen Gutachter aufzusuchen...
Ich denke, dass dies bei einem Kaskoschaden nicht möglich ist.
Möglich schon, aber auf eigene Kosten. Es handelt sich ja nicht um eine Haftpflichtschaden.
Den kann man sich im Kaskoschaden halt nur nicht aussuchen, es sei denn man will selbst den SV bezahlen...
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
seltsame und dazu sehr dreiste Aussage des Gutachters, welcher sich neutral stellen sollte, denn er ist nur zur reinen Prüfung der Schadenhöhe bestellt.
Grundsätzlich sind alle Tuningmassnahmen und Sonderanbeuten zu berücksichtigen. Inwieweit diese wertsteigernd sind ist da eine andere Frage. Insgesamt sehe ich aber bei den von Dir genannten Umbauten eher Wertsteigerung als Wertminderung.
Die einschlägigen Autobörsen werden gerne zur Wertermittlung herangezogen. Gibt es nur wenige Fahrzeuge wird eben aus diesen ein Durchschnittspreis gebildet.
Ich empfehle bei solchen Aussagen ggf. einen anderen Gutachter aufzusuchen...
Das die Gfk stosstange nicht gerade wertsteigernd wirkt wäre auch mir klar(war beim Kauf nunmal schon dran) aber eben bei den Dingen wie Auspuff Spurplatten und Eibach fahrwerk hätte es mich eigentlich auch gewundert, wenn dies wertmindernd wäre.
Der Gutachter brachte ein weiteres allgemeines Bsp anhand einer Ahk an, diese sei zb auch nicht wertsteigernd da damit normal das Fahrzeug mehr belastet würde, so würde es sich mit fast sämtlichen Dingen an meinem Fahrzeug verhalten.
Evtl lag es daran, daß der Gutachter einer von der Vers. direkt war und in derem Interesse darauf aus war einen Totalschaden zu schreiben. Nimmt man nämlich den Durchschnittswiederbeschaffungswert aus dem I Net an, wäre es keiner.
Zitat:
Original geschrieben von country
Was ist mit den Tuningteilen, die am fahrzeug sind? Zb Edelstahlanlage. Sämtliche Tuningteile wurden nicht bei der bevorstehenden Wertermittlung mit einbezogen, da dies eher wertmindernd sei.
Das stimmt ja auch.
Es gibt zwar genug Leute die auf Sportauspuff und Tieferlegung stehen, aber im Hinterkopf haben die meisten: Ohoh ne Bastelbude.
Bei Ü-30 Vorbesitzern ist der Gedanke: Ohoh ne verheizte Bastelbude.
Moin,
ich glaube, mit Tuningteile am Wagen wäre er ohnehin nicht zu verkaufen, warte erst mal das GA ab, was letztendlich dabei rauskommt.
Wiederbeschaffungswert - Restwert - SB = Auszahlung der Versicherung
Den Restwert wird der Aufkäufer zahlen, bei der Regulierung wird wohl Steuerneutral abgerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Nein, kann er nicht.
Er kann lediglich ein vergleichbares Fahrzeug als Referenz heranziehen.
wieso kann er das nicht?
ein bora variant v5 ist doch nichts anderes als ein golf4 (ok, sogar etwas "edler").
@ Harry
Golf-Stufenheck?
nein, nicht zwingend.
es gab ihn auch als variant, also kombi. ich hatte ihn selber und "musste" ihn als bora kaufen, da es den v5 (den ich 2000 unbedingt wollte) nicht als golf 4 variant gab.
z.b.: http://suchen.mobile.de/.../printView.html?...
Den gab-gibt es schon, nur absolut selten,
http://suchen.mobile.de/.../156723677.html?...
http://suchen.mobile.de/.../166931345.html?...
das waren die 2 in D. erhältlichen Golf v5 vari
deswegen ja auch der höhere preis für einen Golf v5 vari im gegensatz zum Bora.
OK, die beiden bieten das Modell für knapp 4000,- an.
Trotzdem kannst Deinen Wagen nicht mit denen vergleichen, da Deiner mit Tuningteilen verbaut ist, der Marktwert ist daher nicht vergleichbar.
Im Gegenteil, mit Tuningteilen hätte er wohl weniger als 50% von den beiden gezeigten Autos.
Da wären wir wieder bei 5 Leute 5 Meinungen.
Von Wertsteigerung bei gewissen Teilen, bis 50% runter wegen gewissen Teilen alles dabei.