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Hagelschaden bei bestellten Vorführwagen

Themenstarteram 11. Juli 2008 um 5:02

Hallo Forum Mitglieder, mein Papa brauch dringend eure Hilfe, euren rat.

Folgendes ist passier mein Papa hat einen neuen Zafira B bestellt nach seinem Wunsch, hat mit dem Händler vereinbart das er das Auto als Vorführwagen 2 Monate nutzen kann( max 5000 km) und dann bekommt es mein Papa.

Gestern kam dann die Nachricht, Auto hat ein Hagelschaden abbekommen.

Sind gestern noch zum Händler um das Auto zu sehen, Motorhaube, Dach und oberhalb der Türen sind überall dellen.

Was nun, Übergabe Termin war der 07.08. vereinbart worden!

Welche Möglichkeiten hat mein Papa jetzt?

1.Neues Auto bestellen, 6 bis 8 Wochen Lieferzeit + 2 Monate als Vorführwagen, heißt der Termin wird nicht eingehalten.

2.Der Händler soll ein Vergleichbares Auto Deutschlandweit in anderen Niederlassungen suchen, heißt vielleicht nicht den gleichen wagen zu bekommen.

3.Auto reparieren lassen und eine Wertminderung verlangen, die Frage ist wie hoch und ist das Auto wiederverkaufbar wen es jemand weiß dass der Wagen einen Hagelschaden hatte.

Jetzt die Frage an alle was würdet ihr machen, hat jemand auch schon so einen Fall gehabt?

Welche Ansprüche hat mein Papa gegenüber dem Händler, was kann er vom Händler verlangen?

Er hat ein neues Auto bestellt ohne Mängel und Übergabe Termin wäre der 07.08. gewesen.

Mfg

Italia80

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Juli 2008 um 5:02

Hallo Forum Mitglieder, mein Papa brauch dringend eure Hilfe, euren rat.

Folgendes ist passier mein Papa hat einen neuen Zafira B bestellt nach seinem Wunsch, hat mit dem Händler vereinbart das er das Auto als Vorführwagen 2 Monate nutzen kann( max 5000 km) und dann bekommt es mein Papa.

Gestern kam dann die Nachricht, Auto hat ein Hagelschaden abbekommen.

Sind gestern noch zum Händler um das Auto zu sehen, Motorhaube, Dach und oberhalb der Türen sind überall dellen.

Was nun, Übergabe Termin war der 07.08. vereinbart worden!

Welche Möglichkeiten hat mein Papa jetzt?

1.Neues Auto bestellen, 6 bis 8 Wochen Lieferzeit + 2 Monate als Vorführwagen, heißt der Termin wird nicht eingehalten.

2.Der Händler soll ein Vergleichbares Auto Deutschlandweit in anderen Niederlassungen suchen, heißt vielleicht nicht den gleichen wagen zu bekommen.

3.Auto reparieren lassen und eine Wertminderung verlangen, die Frage ist wie hoch und ist das Auto wiederverkaufbar wen es jemand weiß dass der Wagen einen Hagelschaden hatte.

Jetzt die Frage an alle was würdet ihr machen, hat jemand auch schon so einen Fall gehabt?

Welche Ansprüche hat mein Papa gegenüber dem Händler, was kann er vom Händler verlangen?

Er hat ein neues Auto bestellt ohne Mängel und Übergabe Termin wäre der 07.08. gewesen.

Mfg

Italia80

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18 Antworten
am 11. Juli 2008 um 7:28

Ich würde jedenfalls nicht den wagen mit hagelschaden akzeptieren. Das käme mir nicht in die Tüte einen Neuwagen zu kaufen, der gleich schon einen dicken hagelschaden abbekommen hat! Ein Auto muss so schon genug im Straßenverkehr aushalten und zukünftig auch das immer schlechter werdende wetter, da sollte der wagen zumindest zu beginn ohne vorschaden sein.

Vielleicht nicht den gleichen wagen bekommen? wo ist das problem? gleiche ausstattung wird schon aufzutreiben sein, sowie die Farbe. wenn das allerdings eine wunschkonfiguration von euch war, dann würde ich sicherlich einen neuen bestellen!

Zitat:

Original geschrieben von italia80

Jetzt die Frage an alle was würdet ihr machen, hat jemand auch schon so einen Fall gehabt?

Welche Ansprüche hat mein Papa gegenüber dem Händler, was kann er vom Händler verlangen?

Er hat ein neues Auto bestellt ohne Mängel und Übergabe Termin wäre der 07.08. gewesen.

Was hat der Händler vorgeschlagen, oder seit ihr erst nach Geschäftsschluss hin?

Er hat euch den Wagen frei von Schäden zu übergeben. Da das nicht möglich ist, wird er nachbessern müssen, d.h. den Schaden fachgerecht beseitigen. Über den Ausgleich einer evtl. Wertminderung müsste verhandelt werden.

Ob ihr irgendwelche Vorteile (finanzieller Ausgleich, Leihwagen) aus einerTerminüberschreitung habt weiß ich nicht, einerseits hat der Händler den Schaden nicht selbst zu verantworten, andererseits hat er noch 4 Wochen Zeit, ihn zu beheben.

Ich würde mir erstmal anhören, was der Händler sagt und euch zwei Tage Zeit für eine Antwort ausbitten.

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

Vielleicht nicht den gleichen wagen bekommen? wo ist das problem? gleiche ausstattung wird schon aufzutreiben sein, sowie die Farbe. wenn das allerdings eine wunschkonfiguration von euch war, dann würde ich sicherlich einen neuen bestellen!

Was du oder der Vater des TE will, ist erstmal egal. Ein Händler hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung einer Ware, wenn diese mangelhaft ist. Wenn er darauf eingeht, ein neues Auto zu beschaffen - alles bestens. Wenn er nachbessern will, muss man ihm die Chance geben.

Und ohne eine Aussage des Händlers würde ich hier nicht weitermachen. Vielleicht macht der ja gar keine Probleme und lässt den Vater des TE entscheiden. Wenn er krummkommt, kann man immer noch was dagegen machen.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Wenn er nachbessern will, muss man ihm die Chance geben

...wobei man durchaus keine Reparatur ohne Wertminderungsausgleich akzeptieren muss, das sei doch deutlich gesagt. Das Recht auf Nachbesserung ohne finanziellen Ausgleich hat der Händler natürlich nur, wenn keine Wertminderung dadurch statt findet. Wird oft vergessen...

~

am 11. Juli 2008 um 9:26

Ich weiss es nicht genau. aber ich würde sicherlich keine wertminderung bei einem neuwagen akzeptieren, sollte diese entstehen. und wenn in den holmen und dach dellen sind... na dann müssen entweder die teile getauscht werden oder gespachtelt werden, letzteres kommt einer erheblichen wertminderung gleich

Ich lese immer nachbessern?

Der Händler kann nach der Schilderung des TE nicht wie vereinbart liefern! Sicherlich, ohne sein Verschulden.

Was wurde eigentlich bestellt? Ich nehme an, dass maximal der Käufer (Papa) eine "Verbindliche Bestellung für ein Gebrauchtfahzeug" unterschrieben hat mit der zugesicherten Eigenschaft - kein Vorschaden.

Verfügt der Vertragsgegenstand nicht über die zugesicherten Eigenschaften, muss der verbindliche Besteller diesen auch nicht abnehmen.

Ein neues Auto mit einem fachmännisch reparierten Hagelschaden muss kein schlechtes Geschäft sein. Fazit, neu verhandeln und feilschen.

 

Ich wuerd mir ein neues Auto bestellen lassen..

War bei nem Kumpel seinem Dad auch so.. Mercedes CLK Cabrio fuer viel Geld gekauft (Groessenordnung 50-60k), aber wurde von einem Mitarbeiter des Autohauses beim Ausparken aus dem Showroom angekratzt. Die wollten dann lackieren, etc.. war fuer den Verkaeufer total klar.

Aber der Dad von meinem Kumpel hat dann gemeint sie sollen ihm ein neues Auto besorgen, er nimmt keins mit Unfallschaden. Und sie haetten ihn gefaelligst anrufen sollen, nicht erst 50 km zur Abholung fahren lassen, und dann erst mitteilen dass das Auto einen fiesen Kratzer hat. Fahrgestellnummer notiert, heimgefahren. Paar Wochen spaeter das "neue" Auto abgeholt, der war dann ohne Kratzer. Dafuer noch mit nem Geschenk des Autohauses dazu.. glaub ein Teil eines Koffersets und ein Design-Regenschirm oder so..

Ich wuerde mir selber zwar nie ein Auto fuer so viel Geld kaufen, aber trotzdem: wie oft kauf ich einen Neuwagen? Der sollte dann auch neu und ohne Unfall sein, meine Meinung.

Moin,

Die Antwort auf euer Problem ... STEHT in eurem Kaufvertrag. Dort steht drin, wie mit Mängeln umgegangen wird, die vom Händler zu verantworten sind, sowie wie mit Mängeln umgegangen wird die nicht vom Händler zu verantworten sind. Wobei im letzten Fall zu prüfen wäre, ob der Händler sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, so dass wieder 1.) gilt.

Wenn im Vertrag für diese Fälle keine Regelung getroffen wurde, gilt das BGB.

Um völlige Sicherheit über eure RECHTE und PFLICHTEN zu erhalten, solltet ihr mit dem Vertrag eine anwaltliche Beratung aufsuchen. Ggf. müsst ihr in der Tat eine Instandsetzung akzeptieren. Aber das kann man anhand der vorhandenen Informationen und ohne Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung zu diesem Thema nicht so ohne weiteres sagen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

 

 

Ich wuerde mir selber zwar nie ein Auto fuer so viel Geld kaufen, aber trotzdem: wie oft kauf ich einen Neuwagen? Der sollte dann auch neu und ohne Unfall sein, meine Meinung.

seh ich auch so.ein Neuwagen kostet einen haufen Geld und hat am Anfang schon so einen ziemlich hohen Wertverlust.Da braucht man nicht zusätzlich einen Hagelschaden,den man später beim Verkauf angeben MUSS.Wären nur Teile betroffen ,die man leicht austauschen kann,wie Motorhaube oder Kofferraumdeckel, könnte man sich noch arrangieren.Da aber offensichtlich auch gespachtelt werden muß,würde ich es sein lassen. Vorausgesetzt der Wagen wird richtig gekauft.Bei einem Leasing,wo ich nicht vor habe den Wagen zu behalten und der Restwert mit der neuen Situation feststeht,würde ich es nicht so eng sehen

Zitat:

Original geschrieben von italia80

 

Hallo Forum Mitglieder, mein Papa brauch dringend eure Hilfe, euren rat.

Folgendes ist passier mein Papa hat einen neuen Zafira B bestellt nach seinem Wunsch, hat mit dem Händler vereinbart das er das Auto als Vorführwagen 2 Monate nutzen kann( max 5000 km) und dann bekommt es mein Papa.

Gestern kam dann die Nachricht, Auto hat ein Hagelschaden abbekommen.

Es beantwortet zwar nicht die Frage, aber aus zwei Gründen würde ich mich niemals auf so etwas einlassen:

1. Ich würde keinen Vorführwagen kaufen, da man nie weiß wie der gefahren wurde.

2. Bei dieser zweimonatigen "Vorabnutzung" hast Du immer das Risiko, dass mit dem Fahrzeug irgendetwas passiert. Der Hagelschaden ist nur eine Möglichkeit. Derjenige der die Probefahrt macht, kann einen Schaden verursachen oder ihm kann einer hinten drauf fahren. Die Möglichkeiten für eine Beschädigung sind vielfältig.

Und ständig mit dem Risiko leben? Hoffentlich passiert dem Auto zwischenzeitlich nichts? Das wäre mir nichts.

Wie lange willst Du denn auf ein Auto warten, bis Du mal eines bekommst, was die zwei Monate heil überstanden hat? Im dümmsten Fall hat das erste einen Hagelschaden, das zweit einen Auffahrunfall usw..

Meiner Meinung nach kauft man entweder einen Neuwagen und hat das Recht, dass alles in Ordnung ist oder man kauft einen Gebrauchtwagen zu dem Zeitpunkt zu dem man alle Mängel kennt.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

 

1. Ich würde keinen Vorführwagen kaufen, da man nie weiß wie der gefahren wurde.

und ein vernünftiges Einfahren des Wagens kann man da knicken.Für mich wär das auch nichts.Der Wagen kann ja als Leihwagen,zur Probefahrt und am WE von Mitarbeiter des Händlers genutzt worden sein.Und ohne Rücksicht auf Verluste,da der Wagen ja einem nicht gehört. 1.Hand der Händler klingt da natürlich besser als 1.Hand eine Mietwagenfirma,aber viel anders ist es nicht

Themenstarteram 18. Juli 2008 um 16:02

Hallo Leute vielen Dank für die zahlreiche antworten.

Kann heute neues berichten, der Händler hat heute angerufen und uns mitgeteilt das der schaden repariert worden ist und wir sollen uns das Auto mal ansehen.

Also heute Nachmittag hin, man glaube es nicht es ist keine einzige delle zu sehen!

Der Rechtsanwalt meinte auch wen das Auto repariert wird sind wir nicht gezwungen das Auto zu nehmen, wir können aus dem Kaufvertrag jederzeit austeigen.

Der Händler hat uns jetzt als Entschädigung 500€ angeboten!

Mir kommt es etwas wenig vor was haltet ihr davon was würdet ihr machen!

Was währe eine akzeptable Wertminderung/Entschädigung des Fahrzeugs?

Mfg

Italia80

am 18. Juli 2008 um 16:35

da keiner das schadenbild kennt (oder hab ich was uebersehen?) halte ich 500EUR fuer durchaus nicht unangemessen.

Harry

den Werverlust von 500€ durch einen reparierten Hagelschaden würde ich eher bei einem 5-10Jahre alten Gebrauchten akzeptieren,aber nicht bei einem neuen Zafira,der sicher deutlich über 20T€ kostet.

am 19. Juli 2008 um 7:41

also ein mittlerer unfallschaden (heckschürze ausgetauscht) bringt allein 250€ wertminderung bei einem 5 jahre alten auto... ich weiss zwar nicht wie viel der händler verpflichtet ist, aber mir persönlich wäre es immer noch ein ärgernis mit gespachteltem dach rumzufahren!

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