- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Hagelschaden - Reparatur bei Partnerwerkstatt d. Versicherung?
Hagelschaden - Reparatur bei Partnerwerkstatt d. Versicherung?
Hallo,
glücklicherweise habe ich noch keine nennenswerten Erfahrungen mit KFZ Versicherungen oder mit Hagelschaden machen müssen und bin nun etwas verloren wie ich am besten vorgehen soll.
Es geht um die Reparatur von 2 KFZ, die vom letzten Hagelschauer betroffen sind. Beide Male wurde die Versicherung (HUK & HUK24) ohne Werkstattbindung abgeschlossen.
Das erste "Gutachten" ist bereits vorhanden und nennt eine Schadenssumme von ca 5050€ brutto, heute wird noch der zweite PKW vorgeführt. Der Gutachter war mit seinem Dellensegel allerdings keine 2 Minuten beschäftigt um nach Dellen zu suchen. Auch einem geschulten Auge unterstelle ich hier, dass nicht alles entdeckt worden sein kann.
Ich möchte die Schäden vernünftig beheben lassen und habe gewisse Zweifel was die Partnerwerkstatt d. Versicherung (Dent Wizard) angeht, daher würde mich eure Meinung oder Erfahrung interessieren.
Kann man annehmen, dass die Partnerwerkstätten durch die Preisgestaltung der Versicherungen weniger gewissenhaft arbeiten und durch eingesparte Zeit den reduzierten Preis wieder ausgleichen, oder ist das total unbegründet?
Bin ich grundsätzlich besser beraten zu einer unabhängigen Werkstatt zu gehen, die nach vollem Stundensatz arbeitet?
Ich würde mir erwarten, dass nicht stur nach dem "Gutachten" gearbeitet wird und so ggf. unentdeckte Dellen verbleiben, die dann irgendwann als nicht reparierter Vorschaden gewertet werden (z.B. beim nächsten Hagel oder Verkauf)
Auf den Ersatzwagen, der bei Wahl der Partnerwerkstatt gestellt wird, könnte ich verzichten.
Auch wenn sich bestimmt nicht alle Werkstätten über einen Kamm scheren lassen und die Qualitätsschwankungen erfahrungsgemäß enorm sind, zeichnet sich hoffentlich eine Tendenz ab, ob man guten Gewissens zur Partnerwerkstatt gehen kann oder doch lieber selbst auf die Suche geht. Unter Umständen auch was mögliche Nachbesserungen angeht.
Was meint ihr dazu?
Ähnliche Themen
22 Antworten
Die Reparatur beim Vertragshändler ist versichert und die würde ich nutzen. Wenn es teurer wird als das Versicherungsgutachten ermittelt hat, dann ist das das Problem der Versicherung. Und es wird bei hagelschäden regelmäßig deutlich teurer. Deshalb würde ich grundsätzlich reparieren und keinesfalls fiktiv abrechnen. Die Versicherung wird auf fiktiver Basis den Nettobetrag des unzutreffend niedrigen Gutachtens regulieren und den Schadensfall abhaken. Sollte man sich nicht drauf einlassen und direkt mitteilen, dass das Fahrzeug bereits zur Reparatur beim Vertragshändler ist.
Wenn Du KEINE Werkstattbindung hast, dann kannst Du doch zur Werkstatt Deines Vertrauens gehen.
Somit hat sich doch Deine Frage eigentlich auch erübrigt, oder?
Vertragswerkstatt oder Lackierzentrum Deiner Wahl aufsuchen und dort eine Abtretungserklärungsunterzeichnung anbieten. Dann zahlst du dort deine SB und den Rest machen die mit der Versicherung.
Du hast freie Werkstattwahl und musst dir nix vorschreiben lassen wo du es machen lässt
Hallo, nach 3 Hagelschäden im hohen 4- fünfstelligen Bereich kann ich Dir sagen: Alles ist möglich.
Auto 1 in der Markenwerkstatt repariert -> Hologramme reinpoliert
Auto 2 in der HUK Partnerwerkstatt repariert (das war so ein Großereignis, wo dann monatelang diverse Werkstätten des Hagel Wanderzirkusses sich etabliert haben) -> tadellos
Auto 3 Markenwerkstatt (andere Marke als Auto 1) -> tadellos, allerdings musste die HUK per Anwalt motiviert werden, die Reparatur dann doch voll zu zahlen.
Die Hagelspezies haben natürlich beim Dellendrücken einen Know-How und deshalb vielleicht Kostenvorteil. Die Markenwerkstatt dagegen wird dir keine 3rd-party Teile ans Auto montieren. Oft passiert auch Arbeitsteilung: Die Markenwerkstatt räumt das Interieur aus und die Blech-Lackarbeiten landen im Untrauftrag bei dent-wizard und co.
Da Du einen teureren Vertrag gewählt hat, um im Schadensfall die Werkstatt aussuchen zu können, machst Du jetzt genau das. Gehe dahin, wo Du das beste Gefühl hast.
bye
Vielen Dank für das erste Feedback
Also geht zusammenfassend die Tendenz eher in Richtung unabhängige bzw. Vertragswerstatt.
Fiktiv abrechnen habe ich gleich ausgeschlossen, da es nur Nachteile gibt. Laut Gutachten müssen keine Teile getauscht oder lackiert werden.
Eine "Werkstatt des Vertrauens" ist mir bisher leider noch nicht untergekommen, daher bleibt es ohnehin ein reines Glücksspiel.
Spezielisiert auf Dellendrücken wäre der Versicherungspartner ja durchaus. Ich bin mir nur unsicher, ob hier nicht aufgrund der Preispolitik der Versicherungen und durch die hohe Auslastung wegen all der anderen Betroffenen mehr geschludert wird. Ggf. ist das auch nur Einbildung meinerseits.
Daher versuche ich mangels Erfahrung abzuwägen was der Realität näher kommt. Die Partnerwerkstatt der Versicherung versucht...
a) trotz diktierter Preispolitik i.d.R. das bestmögliche und lässt sich nicht von einem Gutachten beeinflussen: Kunde bleibt König, oder
b) es der Versicherung so günstig wie möglich zu machen um die Partnerschaft nicht zu gefährden. Der Versicherte wird damit zum Kunden zweiter Klasse
Man sollte auch die Dauer der Garantie berücksichtigen, wenn man in eine Partnerwerkstatt geht. (Siehe Anlage)
Ich habe in den vergangenen 20 Jahren nur die besten Erfahrungen gemacht, obwohl ich keine Werkstattbindung abgeschlossen habe, dafür aber kostenfrei einen Leihwagen erhalte.
P.S.
Viele Vertragshändler lassen die Kundenwagen in Partnerwerkstätten instand setzen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 23. Mai 2023 um 13:41:58 Uhr:
P.S.
Viele Vertragshändler lassen die Kundenwagen in Partnerwerkstätten instand setzen.
Das will hier aber sicher nicht jeder lesen
Ich habe bisher 5 oder 6 Haftpflicht- und Kaskoschäden in verschiedenen Vertragswerkstätten der Versicherer reparieren lassen. Es gab immer einen Leihwagen und Garantie auf die Reparaturen sowie nie einen Grund zur Beanstandung der Reparatur.
Hier gehts halt um Hagelschäden. Das kann Herstellergarantien tangieren wenn es fremd ausgeführt wird.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2023 um 15:57:54 Uhr:
Hier gehts halt um Hagelschäden. Das kann Herstellergarantien tangieren wenn es fremd ausgeführt wird.
Mach mal ein Beispiel, wo die Herstellergarantie davon tangiert wird? Ich bekomme irgendwie da nicht mal ein Beispiel zusammenkonstruiert.
Zitat:
@germania47 schrieb am 23. Mai 2023 um 13:41:58 Uhr:
Ich habe in den vergangenen 20 Jahren nur die besten Erfahrungen gemacht, obwohl ich keine Werkstattbindung abgeschlossen habe, dafür aber kostenfrei einen Leihwagen erhalte.
Ich habe auch immer nur positive Erfahrungen gemacht. Im Sinne der Garantie wird auch kleine Seite ein Interesse daran haben, an der Stelle zu pfuschen.
z.B. Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen, Einrichtungen des Fußgänger- und Seitenaufprallschutzes ....
Warum sollten die bei einer fachgerechten Reparatur erlöschen?
Weil die Garantiebedingungen der Hersteller das so vorsehen dürfen.
Seit 2010 gilt die Gruppenfreistellungverordnung der EU Nr..461/2010.
Wenn nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzzeilen repariert wird, erlischt die Herstellergarantie nicht