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Hagelschaden Teilkasko, Wirtschaftlicher Totalschaden - Ich bitte um Tipps und Vorgehensweise

Themenstarteram 6. Juli 2015 um 11:14

Guten Tag, ich bin gestern bei Sonnenschein los gefahren und nach 5 Minuten kam ich in den Weltuntergang rein. Nun habe ich dutzende Dellen, die meisten auf der Motorhaube und auf dem Dach, sowie andere kleinere Schäden :mad:

Ich als Leihe schätze den Schaden auf min 1300€ (ca. 700-1000€ die Dellen). Den Wiederbeschaffungswert meines Autos schätze ich so auf 700-900€ plus ggf. Autogas (das hat meiner). Nun ist das mein erster Schaden und ich habe überhaupt keine Ahnung wie das läuft. Wenn hier jemand so was schon hinter sich hat wäre ich über Tipps dankbar.

Meine Fragen:

1. Die Versicherung bezahlt nur maximal den Wiederbeschaffungswert, richtig? Mit oder ohne Autogasumbau?

2. Die Versicherung hat gesagt, dass sie wahrscheinlich einen Gutachter beauftragen werden. Ein Freund hat mir gesagt, dass ich auf jeden fall auf einen eigenen Gutachter bestehen soll, weil die von der Versicherung nur versuchen den Preis zudrücken. Aber muss ich den dann selbst bezahlen? Die sollen ja ordentlich was kosten.

3. Ich soll ein Kostenvoranschlag der Versicherung schicken. Da habe ich gehört, dass ich da direkt zu VW fahren soll. Stimmt das? Ich würde sonst gerne grundsätzlich zur Werkstatt meines Vertrauens fahren wollen. Macht das einen Unterschied?

4. Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten? Ich nehme jeden Tipp an.

Mein Auto ist in einem sehr guten Zustand und hat technisch keine Mängel. Deswegen und weil ich mein Auto liebe, kommt für mich nicht in Frage ein anderes Auto zu kaufen. Ich würde aber glaube mich dafür entscheiden den Schaden selbst mit einen guten Freund zusammen zu beseitigen. Gibt es dafür was Versicherungstechnisch zu beachten?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
am 6. Juli 2015 um 17:53

super kommentar.

frei nach dem motto: Wer den Schaden hat braucht fuer den Spott nicht zu sorgen

ich find es eine absolute frechheit, dass du den TE so diskriminierst nur weil er keine 50000€ Karre fährt.

es gibt auch leute, die es nicht nötig haben sich über das auto zu definieren - wer es braucht...

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Im Kaskofall hast du keinen Anspruch auf Kostenerstattung für ein eigenes Gutachten.

Du bist auf die Weisungen der Versicherung angewiesen.

Wenn die Versicherung einen Kostenvoranschlag wünscht dann kläre vorher mit der Versicherung ab, wer den ggf. bezahlt, sofern der nicht kostenlos erstellt wird.

Ansonsten sollen die einen Gutachter schicken, das wäre in deinem Fall IMO ohnehin sinnvoller.

Mein Auto hat gestern auch einen Hagelschaden abbekommen.

Ruf bei der Versicherung an und lass den Schaden aufnehmen. Die werden jetzt die nächsten paar Tage sammeln und dann einen Gutachter bestellen, der an einem Tag mehrere Schäden an einem festgelegten Ort aufnehmen wird.

am 6. Juli 2015 um 16:21

Zitat:

@gmcv8 schrieb am 6. Juli 2015 um 13:14:51 Uhr:

 

Meine Fragen:

1. Die Versicherung bezahlt nur maximal den Wiederbeschaffungswert, richtig? Mit oder ohne Autogasumbau?

ja, der wbw berücksichtigt den gasumbau.

2. Die Versicherung hat gesagt, dass sie wahrscheinlich einen Gutachter beauftragen werden. Ein Freund hat mir gesagt, dass ich auf jeden fall auf einen eigenen Gutachter bestehen soll, weil die von der Versicherung nur versuchen den Preis zudrücken. Aber muss ich den dann selbst bezahlen? Die sollen ja ordentlich was kosten.

Dein Freund ist das Beispiel für Stammtischgerede bei völliger Ahnungslosigkeit. Tut mir leid, dass ich so knallhart ausdrücke. Du hast in der Kasko keinen Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Der Kosten muss Du selber zahlen. Die Anerkennung ist nicht garantiert.

3. Ich soll ein Kostenvoranschlag der Versicherung schicken. Da habe ich gehört, dass ich da direkt zu VW fahren soll. Stimmt das? Ich würde sonst gerne grundsätzlich zur Werkstatt meines Vertrauens fahren wollen. Macht das einen Unterschied?

Die Aussage kommt daher, dass die Leute glauben sie können zu VW gehen, die mit einem Studensatz von 120€ netto kalkulieren lassen, und sich das Geld dann netto auszahlen lassen. Dies funktioniert in der Haftpflicht nicht; und schon garnicht im Kaskoschadenfall. In Deinem Fall gibt es zwei Möglichkeiten.
A) Du rechnest auf Totalschadenbasis ab. Dann bekommst Du den WBW abzüglich des Restwertes.
B) Du lässt reparieren. Die Kosten übernimmt die Versicherung bis zum WBW. Du solltest dann daher im Eigeninteresse eher eine freie Werkstatt suchen (jeder Euro über dem WBW zahlst Du selber)

4. Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten? Ich nehme jeden Tipp an.

nö.

Mein Auto ist in einem sehr guten Zustand und hat technisch keine Mängel. Deswegen und weil ich mein Auto liebe, kommt für mich nicht in Frage ein anderes Auto zu kaufen. Ich würde aber glaube mich dafür entscheiden den Schaden selbst mit einen guten Freund zusammen zu beseitigen. Gibt es dafür was Versicherungstechnisch zu beachten?

Wenn Du dies vor hast, wird zunächst auf Totalschadenbasis abgerechnet. Wird das Fahrzeug nachweislich repariert kannst Du Dir den Restwert nachzahlen lassen. Der Nachweis ist auch für etwaige zukünftige Schadenfälle wichtig.

Vielen Dank!

gruß

Für ne 700€ karre würde ich nicht die Versicherung bemühen. Mit den Dellen sieht die Rostlaube bestimmt besser aus :D

am 6. Juli 2015 um 17:53

super kommentar.

frei nach dem motto: Wer den Schaden hat braucht fuer den Spott nicht zu sorgen

ich find es eine absolute frechheit, dass du den TE so diskriminierst nur weil er keine 50000€ Karre fährt.

es gibt auch leute, die es nicht nötig haben sich über das auto zu definieren - wer es braucht...

Gutachter sind nicht von Haus aus Stinkstiefel, warte das Ergebnis doch erst mal ab.

Im Grunde kennst du doch die Tendenz, ob da nun 50 € in die ein oder andere Richtung gehen sollte dir egal sein. Ein neues Auto bekommst du nicht, hattest du aber vorher auch nicht.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. Juli 2015 um 19:53:13 Uhr:

super kommentar.

frei nach dem motto: Wer den Schaden hat braucht fuer den Spott nicht zu sorgen

ich find es eine absolute frechheit, dass du den TE so diskriminierst nur weil er keine 50000€ Karre fährt.

es gibt auch leute, die es nicht nötig haben sich über das auto zu definieren - wer es braucht...

Ja da muss ich dir recht geben meine Wortwahl war nicht die richtige ich werde das in Zukunft berücksichtigen die restliche Hilfeleistung hast du ihm ja oben gegeben aber trotzdem bleibe ich grob bei meiner Meinung auch wenn jeder das schriftliche hier im WWW etwas anders aufnimmt ;)

Jeder hat das Recht ihm seine gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen.

PEACE

Themenstarteram 7. Juli 2015 um 5:03

@phaetoninteressent: Danke für die Rundumsorglos-Antwort und für weiter unten noch mal die Antwort.

@carbonix: Mein Auto hat kein Rost.

Weniger wertvolle Autos müssen ja nicht gleich Schrott sein.

Leider können solche Schäden aber bei einem älteren Fahrzeug schnell zum Totalschaden führen. Du erhältst also nur den Wiederbeschaffungswert, weil die Reparaturkosten den WBW überschreiten. Das ist dann besonders schade, wenn man entweder finanziell nicht so gut ausgestattet ist oder eine emotionale Bindung zu seinem Fahrzeug hat.

Hier kann möglicherweise noch die "130%-Regel" helfen. Wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 30% höher sind als der WBW und Du eine Erklärung abgibst, das Auto noch mindestens 6 Monate zu behalten, reguliert die Versicherung trotzdem. Fragen kostet nichts.

am 7. Juli 2015 um 16:25

Zitat:

@Harig58 schrieb am 7. Juli 2015 um 15:47:18 Uhr:

Hier kann möglicherweise noch die "130%-Regel" helfen.

nein, du verwechselst KH mit Kasko.

Das Integritätsinteresse gibt es nur in der Haftpflicht (KH).

Die Kasko ist ein Sachvertrag und hier gilt von wenigen Ausnahmen abgesehen der WBW als Obergrenze der Entschädigungsleistung.

gruß

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 5:00

Ich fahre ja Gott sei Dank nicht das alte Auto aus finanziellen Gründen. Ich fahre es aus ideellen Gründen. Ich werde es also ganz sicher reparieren, auch wenn ich jetzt gar nichts von der Versicherung bekommen würde. Nur habe ich bereits ca. das 6-fache an den von mir vermuteten WBW an Versicherungsbeitrag gezahlt und hoffe jetzt natürlich möglichst viel an Geld zu bekommen. Den Restbetrag, der ganz sicher übrig bleibt, zahle ich drauf.

Bitter ist aber natürlich, dass ich zum 01.01.15 das erste mal in meinem Leben die Versicherung gewechselt habe. Bin also noch nicht so lange bei denen. Aber das es jetzt so kam, kann ich nichts für.

Ich danke noch mal für eure Hilfe. Jetzt muss ich abwarten was meine Versicherung macht.

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 8:22

Hallo, ich war beim Gutachter, es kam mir jetzt nicht so schlimm vor wie ich es erwartet hatte und ich denke dass seine Beträge die er im Gutachten nennt Okay sind. Also ich als Leihe hatte so ähnlich gerechnet. Mein Auto war vor dem Schaden (dank Autogas) 1200€ Wert. Die Reparatur kostet 2000€. Der Wert meines Autos jetzt beträgt 100€. Er hatte mir gesagt dass er die Autogasanlage mit 1000€ veranschlagt. Also hat er den Wert meines Autos ohne Autogas vor dem Unfall auf 200€ geschätzt. Ich finde in dem Fall, dass er mein Auto zu niedrig und das Autogas dafür sehr großzügig geschätzt hat. Unter dem Strich kommt dann aber das raus was ich mir als Maximum erhofft habe.

Also wenn ich das richtig verstehe, werde ich von der Versicherung die Differenz von 1200€ und den Restwert von 100€ bekommen. Dann noch abzüglich 150€ Selbstbeteiligung.

Also 950€. Ist das so richtig?

am 29. Juli 2015 um 8:58

Zitat:

@gmcv8 schrieb am 29. Juli 2015 um 10:22:13 Uhr:

Hallo, ich war beim Gutachter, es kam mir jetzt nicht so schlimm vor wie ich es erwartet hatte und ich denke dass seine Beträge die er im Gutachten nennt Okay sind. Also ich als Leihe hatte so ähnlich gerechnet. Mein Auto war vor dem Schaden (dank Autogas) 1200€ Wert. Die Reparatur kostet 2000€. Der Wert meines Autos jetzt beträgt 100€. Er hatte mir gesagt dass er die Autogasanlage mit 1000€ veranschlagt. Also hat er den Wert meines Autos ohne Autogas vor dem Unfall auf 200€ geschätzt. Ich finde in dem Fall, dass er mein Auto zu niedrig und das Autogas dafür sehr großzügig geschätzt hat. Unter dem Strich kommt dann aber das raus was ich mir als Maximum erhofft habe.

Also wenn ich das richtig verstehe, werde ich von der Versicherung die Differenz von 1200€ und den Restwert von 100€ bekommen. Dann noch abzüglich 150€ Selbstbeteiligung.

Also 950€. Ist das so richtig?

Bei einem TOTALshaden (Reperaturkosten höher wie wiederbeschafung) bekommst du Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausbezahlt.

 

Was steht als wiederbeschaffungswert im Gutachten?

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 4:21

1200€ ist der wbw.

Wird mir noch 19% bei der Auszahlung abgezogen?

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