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Hagelschlag Teilkasko

Themenstarteram 19. Juni 2006 um 7:24

Aus aktuellem Anlaß möchte ich hier gern ein paar Informationen einsammeln. Manche Versicherungsgesellschaften (z.B. die VHV) handhaben das grundsätzlich so, daß ein Gutachten eingeholt wird. Übersteigt der Teilkaskoschaden den Zeitwert des Fahrzeugs, so bleibt der Kunde auf einem Teil seiner Reparaturkosten sitzen. Ich würde Euch bitten, postet doch einmal Eure Erfahrungen zu diesem Thema, unter Namensnennung der Gesellschaft natürlich, damit wir alle bei der nächsten Versicherungsentscheidung (im Oktober 2006) von diesem Wissen profitieren können.

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17 Antworten
am 19. Juni 2006 um 9:36

Hallo,

gehört ins Versicherungsforum -> verschoben...

Re: Hagelschlag Teilkasko

 

Zitat:

Original geschrieben von Raps

Übersteigt der Teilkaskoschaden den Zeitwert des Fahrzeugs, so bleibt der Kunde auf einem Teil seiner Reparaturkosten sitzen.

Das nennt man wirtschaftlichen Totalschaden.

Es wird bei allen Kfz-Kaskoschäden und bei allen Versicherungen so gehandhabt und ist vollkommen korrekt.

Der mögliche Unterschied:

Der Gutachter kommt bei der einen Versicherung ab 500 EUR Schaden,

bei der anderen ab 1.000 EUR.

Zur Verdeutlichung:

Der Eigner eines PKW würde diesen nicht für 10.000 EUR reparieren,

wenn er für 5.000 EUR ein gleichwertiges Fahrzeug ohne Hagelschäden bekommt.

Ist also auch sehr gut nachvollziehbar.

am 19. Juni 2006 um 11:57

Aus persönlicher Erfahrung, kann ich nur jedem empfehlen Hagelschaden-Gutachten der Versicherung sicherheitshalber, durch freie Sachverständige unverbindlich überprüfen zu lassen. Unter unverbindlich verstehe ich und viele freie, selbständige Kollegen kostenlos!

am 19. Juni 2006 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Unter unverbindlich verstehe ich und viele freie, selbständige Kollegen kostenlos!

...und morgen kommt der Weihnachtsmann.

am 19. Juni 2006 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

...und morgen kommt der Weihnachtsmann.

Richtig, der bringt seine Geschenke ja auch kostenlos.

@gutachteronline: darf ich mich bei meinem nächsten Kaskoschaden bei dir melden? Überprügst du dann das Gutachten kostenlos oder kannst du mir dann einen deiner Kollegen nennen, der das unverbindlich und kostenlos macht?

am 19. Juni 2006 um 23:06

Das würde jetzt wiederum meiner Intension hier im Forum wiedersprechen.

Tatsächlich ist nicht einfach, wirklich freie und unabhängige KFZ-Sachverständige zu finden, da sich im Grunde jeder Gutachter frei und unabhängig nennen darf.

Schau mal hier.

Über einen Verband jemand in deiner näheren Umgebung suchen und im persönlichen Gespräch herausfinden.

Oder befrage einfach einen Anwalt deines (oder des von Verwandten/Freunden) Vertrauens, nach einem unabhängigen Gutachter.

Themenstarteram 20. Juni 2006 um 8:34

Das mit dem wirtschaftlichen Totalschaden ist mir bekannt. Das der Zeitwert bei einer Reparatur um 30 % überschritten werden darf, und die Versicherung, falls die Reparatur tatsächlich ausgeführt wird, diese 30 % auch bezahlen muß, ist auch bekannt. Aber denken wir mal folgendes Beispiel ( die Eurobeträge sind ausgedacht ):

VW Passat, BJ 93 , Wiederbeschaffungswert 2000 Euro. Nur der Halter ist in der Lage, die Türen zu öffnen, würde der Halter zwar nie reparieren, aber der Gutachter zieht erst mal 500 Euro ab, das würde VW für die Reparatur nehmen.(Nennt sich sprachvergewaltigenderweise "Bereicherungsverbot") Macht 1500 Euro. Diverse Eintragungen, auch solche, die heute nicht mehr möglich sind, z.B. Rammschutz vom Country, Änderung aller Gewichte bzw neudeutsch Massen, okay, macht 1000 Euro, sind wir bei 2500 Euro. Restwert 1100 Euro, es gibt also maximal 1400 Euro. plus 30 %, also 1820 Euro. Schaden: 4000 Euro. Kunde zahlt also 2180 Euro aus eigener Tasche.

Würde sich ein anderes Auto kaufen, ist nachvollziehbar???

Nicht unbedingt, denn die ganzen Änderungen und Eintragungen hat er ja deswegen gemacht, weil er sein Auto genauso und nicht anders haben wollte. Und vielleicht bekommt er ja genau diese Eintragungen nicht wieder. Oder hat nicht die Zeit, von Werkstatt zu Werkstatt, von TÜV zur Dekra und wieder zurück zu rennen....

So ähnlich ist es mir übrigens gegangen, nur die Zahlen waren zum Glück deutlich kleiner.

Also, wozu dann überhaupt beim alten Auto eine Teilkaskoversicherung???

Zitat:

Original geschrieben von Raps

Das mit dem wirtschaftlichen Totalschaden ist mir bekannt. Das der Zeitwert bei einer Reparatur um 30 % überschritten werden darf, und die Versicherung, falls die Reparatur tatsächlich ausgeführt wird, diese 30 % auch bezahlen muß, ist auch bekannt.

Beides gilt nur bei Haftpflichtschäden.

Sagen die Gerichte - und die urteilen selbst. ;)

Folge:

Die 130%-Grenze kannst Du bei der Kasko vergessen.

Auch in Deinen weiteren Ausführungen sind eklante Fehler.

Festgelegt wird im Gutachten der Wiederbeschaffungswert mit den vorhandenen Mängeln.

Es ist unzulässig vom Wiederbeschaffungswert eines Wagens des Zustandes 2 (technisch und optisch i.o.) anfallende Reparaturkosten einfach abzuziehen.

Ist das Dir vorliegende Gutachten so aufgebaut, so hast Du einen Nachbesserungsanspruch.

Vielmehr wird der Wert so ermittelt, wie der Wagen vor dem Schaden da stand.

Wäre es anders, so müsste so mancher beim Gebrauchtkauf im Bereich 1.000 EUR noch richtig Geld herausbekommen.

Das ist aber auf dem Kfz-Markt erkennbar nicht der Fall. ;)

Hinweis:

Extrem verbastelte Fahrzeuge haben am Markt meist keinen Mehrwert,

sondern sind eher schwer verkäuflich (Abschlag).

Eine bereits vorher verbeulte und für normal Sterbliche nicht mehr zu öffnende Tür mindert die Reparaturkosten des Hagelschadens. Im Extremfall gibt es wegen der Vorschäden keinen EUR für die Türreparatur.

Auch das ist korrekt und logisch nachzuvollziehen:

Für etwas kaputtes mit wert 0 EUR gibt es kein Geld mehr.

Egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden:

Ein Schaden an alten Autos ist aus wirtschaftlichen Gründen meist unerfreulich.

Da hilft nur ein Wertgutachten.

Das lohnt sich für H-Fahrzeuge u.ä.,

für "individualisierte Bastlerautos" dagegen nicht.

Ob sich eine Teilkasko dennoch lohnt?

Kommt auf die Höhe der Prämie und die Art des Schadens an.

Wenn Du für 100 EUR 2 Fahrerscheiben ersetzt bekommst, war das ein lohnender Deal.

Passiert nichts, war es ein immer schlechter. ;)

Mein Fazit:

Du scheinst einige Dinge falsch zuzuordnen und nicht richtig verstanden zu haben.

Vielleicht bieten Dir ja gutachteronline und/oder Captain HUK eine kostenlose Überprüfung des Gutachtens an?

Dann könnte Licht in das Dunkel kommen.

am 20. Juni 2006 um 10:00

falsches Fehler

Themenstarteram 20. Juni 2006 um 22:06

In dem wirklichen passierten Fall habe ich knapp 200 Euro dazugelegt. Da hatte ich dann keinen Bock vor Gericht oder vor die Presse zu ziehen.

Aber ein Schaden kann ja auch mal größer sein. Es geht auch nicht darum. ob mein Auto am Markt verkäuflich ist, ich will es ja gar nicht verkaufen.

Es gibt ja auch irgendwo so eine Formulierung wie "Niemand darf durch den Schaden schlechter gestellt sein, als er vorher war" (zumindest im Haftpflichtbereich). Wenn ich dann also von der Versicherung ein "nicht verbasteltes" Auto mit dem entsprechenden Zeitwert vor die Tür gestellt bekomme, bin ich definitiv schlechter gestellt. Ich habe auch noch nie gehört, daß ein VU hergegangen ist und hat dem Kunden ein "gleichwertiges" Kfz besorgt, um danach den Wagen in eine Werkstatt zu geben und dem Kunden all das einzubauen, was er in dem anderen Auto hatte oder geändert hatte. Und wie gesagt, manches wird heute eben auch nicht mehr abgenommen, kann man also nicht mehr eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Das würde jetzt wiederum meiner Intension hier im Forum wiedersprechen.

Tatsächlich ist nicht einfach, wirklich freie und unabhängige KFZ-Sachverständige zu finden, da sich im Grunde jeder Gutachter frei und unabhängig nennen darf.

Schau mal hier.

Über einen Verband jemand in deiner näheren Umgebung suchen und im persönlichen Gespräch herausfinden.

Oder befrage einfach einen Anwalt deines (oder des von Verwandten/Freunden) Vertrauens, nach einem unabhängigen Gutachter.

und das alles kostenlos ? inzwischen sogar der Anwalt ? WOW, da kanns im Paradies nicht schöner sein ....

am 20. Juni 2006 um 23:46

Was willst du?

Entweder:

Ich sehe den Hagelschaden und ein korrektes Gutachten.

Arbeitaufwand 5 min. Was soll ich da verlangen?

Oder:

Ich sehe den Hagelschaden und ein "Dellenzähler-Gutachten“, das weder nach Art und Lage der Hageldellen unterscheidet und bei dem oftmals sogar vergessen wurde, die zum Ausdrücken erforderlichen Verkleidungen (Dach, Tür usw.) auszubauen.

Arbeitaufwand 5 min. Was soll ich da verlangen?

Sollten nach dieser Betrachtung weitere (gut abgewogene) Schritte erforderlich sein, sind diese natürlich zu bezahlen.

 

@chicko2706

Lies dir diesen (und auch meien vorletzten Beitrag) lieber noch zwei mal durch, bevor du noch mal so etwas von dir gibst. Ich habe versucht dir in dem von dir zitierten Beitrag zu erklären, wie man freie unabhängige Gutachter findet und da steht definitiv nicht das Anwälte umsonst arbeiten.

Raps,

Das Problem stellt sich immer bei alten, niedrigwertigen Autos.

Das liegt in der Natur der Sache und nicht an der Gemeinheit von Versicherungen.

Mein B3 wurde mir nach 15 Jahren und 180.000 km geschrottet.

Ich habe ganze 1.300 EUR für ein Auto bekommen, dass problemlos noch 120.000 km gelaufen wäre und technisch und optisch 1a war.

Fazit:

Du regst Dich vollkommen grundlos wegen 200 EUR über eine bestimmte Versicherung auf.

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