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Halbschalenhelm ohne ECE nur Dot
Darf ich mit meinem Halbschalenhelm von Highway 1 ohne ECE nur mit dem amerikanischen DOT im Staßenverkehr fahren.
Freue mich über schnelle antwort.
MfG Hauicp
Beste Antwort im Thema
Mimimimi ....
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99 Antworten
wenn er eine "geeignete schutzwirkung" aufweist ja. zeig mal ein bild davon, denn diese regel ist sehr gummiartig und kann je nach polizist unterschiedlich ausgelegt werden. nur in italien solltest du dich da zb nicht mit blicken lassen (zumindest auf dem kopf tragend während des fahrens)
hier ist ein Bild und danke für die schnelle antwort ich glaube nach italien wird mich meine tour nicht führen
Moin,
nope! Das läuft von der Form her unter Braincap und ist laut Definition nicht zum Motorradfahren geeignet, da an den Seiten nicht heruntergezogen.
Kappes!
Damit kannst Du fahren, zumindest in Deutschland.
Sei dir bewusst welches Risiko du damit eingehst, wenn es zum Sturz kommt, und das evtl die Versicherung stress macht, und trag es dann wie ein Mann.
Fahren kannst du damit, dich kann keiner zu nem Bußgeld verdonnern.
Moin,
@therealHeretic
Falsch! Nachdem es Anfang 2006 einen neuen Zusatz zum entsprechenden §21 a Abs. 2 StVO gegeben hat, in dem steht, dass der Schutzhelm zum Motorradfahren geeignet sein muss, sind Braincaps nicht mehr zum Motorradfahren gestattet. Da nützt auch die DOT Prüfung nix.
Geeignet zum Motorradfahren sind Helme, die von ihrer Bauart dafür vorgesehen sind und die die Ohren und den Nacken schützen. Beides ist im Falle der Braincaps nicht gegeben, da 1. die Helme im Ursprung Reiterhelme sind und 2. Ohren und Nacken nicht schützen.
Also, erstmal informieren, bevor hier falsche Infos weitergegeben werden.
Aber selbst, wenn es noch erlaubt wäre, und die Rennleitung kein Bussgeld erheben dürfte: Im Falle eines Unfalls (und zwar unerheblich, ob selber verschuldet oder nicht) wird sich jede Versicherung weigern zu zahlen, wenn es zu Kopfverletzungen gekommen ist. Und ich würde mir sehr gut überlegen ob mir die Coolness auf dem Mopped das wert wäre.
Das was Du schreibst ist schlicht und ergreifend nicht richtig. Es gibt die entsprechenden Beschlüsse, die festlegen wann ein Helm geeignet ist, von denen es wieder ausnahmen gibt und so weiter und so weiter ... Fakt ist, das letzten Endes Helme ohne ECE gefahren werden dürfen, was im Falle eines Unfalls ist, und was mit der Versicherung ist, habe ich bereits auch geschrieben.
Helme ohne ECE dürfen gefahren werden.
Erst selber informieren. In diesem Falle hat die StVO (leider) nicht das letzte Wort.
Damit du es ganz genau hast:
§21a - Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(2) Wer Krafträder [...] führt [...], muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. [...]
Die entsprechende Verwaltungsvorschrift sagt: Amtlich genehmigte Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind.
Bis auf weitere dürfen auch Schutzhelme verwendet werden, die nicht amtlich genehmigt sind. Dabei muss es sich aber jedenfalls um Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung handeln. Es gilt die zweite Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (anm. von mir: 1990!!!! so alt ist diese Regelung inzwischen, und immer noch geistern diese bescheuerten Gerüchte rum!) (BGBl. I S. 550) geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481).
Kannst auch weiter suchen und allen entsprechenden Quellen nachlesen, am Ende kommt nur raus: ECE ist vorgeschrieben, muss aber doch nicht sein. Im Fall des Falles, kann dann höchstens die Versicherung Theater machen. Gehört habe ich aber selbst das noch nie.
Richtig, Helme ohne ECE dürfen gefahren werden. Das gilt aber nur für Helme, die "gegeignet sind zum Motorradfahren". Dies gilt NICHT für Braincaps. Und da der Helm, auf den der TE verwies ein Braincap ist, darf er den nicht fahren und muss mit einem Bussgeld rechnen. Nicht mehr und nicht weniger hatte ich oben geschrieben und ich wiederhole es hier.
Bis zu der von mir erwähnten Änderung der Ausnahmeregelung war das tragen von Braincaps genehmigt. Durch diesen kleinen aber wichtigen Zusatz des "für Motorradfahren geeignet" ändert sich die Sachlage grundlegend.
Den § in der StVO habe ich auch gefunden, allerdings suche ich noch die Änderung der Ausnahme der Ausnahmeregelung von 2006. Aber die finde ich auch noch.
So, habe mal hier von der Homepage des Polizeipräsidenten Berlin eine Info.
Zitat:
Nach wie vor gelten Helme als geeignet i. S. d. Vorschrift, wenn sie entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gekennzeichnet sind oder mindestens über eine ausreichende Schutzwirkung verfügen. Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelme der Bundeswehr sind deshalb weiterhin nicht geeignet. Auch so genannte "Braincaps" haben nach einem vorliegenden TÜV-Gutachten i. d. R. keine ausreichende Schutzwirkung.
Zitat Ende
Ja, genau, such mal deine Änderung von ANfang 2006 ... sowohl im aktuellen beck, als auch im Vogel von Mitte 2006 steht nichts davon.
Suche (z.B. ECE oder Braincap) hier bei MT ergibt auch so einiges. z.B.:
http://www.motor-talk.de/.../ece-helme-t1383333.html?...
http://www.motor-talk.de/.../leichter-chopperhelm-t1655404.html?...
Und besonders hilfreich:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php
Da findeste jeden Satz schön einzeln erklärt, und alle Verweise die es untereinander gibt. Man beachte den vorletzten Absatz:
"Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind."
Kuksdu
http://www.strassenverkehrsrecht-online.de/SVR/hefte/Aufsatz_06_02.pdf
Auf Seite 2 des pdf Dokumentes = Seite 42 des Ursprungsdokumentes rechts letzter Absatz. Die Änderung bezieht sich auf den Passus "amtlich genehmigt", der durch "geeignet" ersetzt wird. Somit muss ein Helm zum motorradfahren geeignet sein und eine ausreichende Schutzwirkung gewährleisten. Leider ist die ausreichende Schutzwirkung nirgendwo beschrieben.
Fakt ist jedoch, dass seit dieser Änderung, die seit dem 01.01.2006 in Kraft ist, das tragen von Braincaps beim Motorradfahren mit einem Bussgeld geahndet wird. Und nur darauf wollte ich hinweisen. Dass das tragen von nicht ECE geprüften Helmen nachwievor genehmigt ist, so sie eine ausreichende Schutzwirkung gewährleisten und zum Motorradfahren geeignet sind, steht ja ausser Frage. Da stimmen wir beide ja überein.
Die Änderung wurde übrigens auch in allen Motorrad Zeitschriften, allerdings mit eher kleinen Artikeln, kundgetan. Falls Du also die "Motorrad" archivierst, kannst Du ja mal nachsehen.
Edith sagt: Habe einen Link vom IfZ, wo die aktuelle Problematik auch ebschrieben wird. Dort steht im drittletzten Absatz der Seite auch, dass Braincaps nicht geeignet sind. Und ich denke, das IfZ ist ein durchaus seriöses Organ was die Zweiradsicherheit anbelangt.
Hier der link: http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-h-Motorrad-helm-pflicht.htm
Beide von Dir geposteten links sind richtig. Keine Frage, es stellt sich nur wiederum die Frage was sich dadurch ändert. die StVO wurde um den Begriff "geeignet" geändert, das geeignet entspricht weiterhin dem was auch in den Artikeln steht.
Ganz klar ist, und das habe ich auch von Anfang an gesagt: Braincap kaufen ist okay, wenn man sich des Risikos bewusst ist, welchem man sich damit aussetzt. Dann darf man hinterher aber auch nicht schreien, wenn die Versicherung Theater macht, oder ähnliches.
Ich (ich persönlich, und das ist nur meine Meinung!) sehe immer noch einen Unterschie zwischen einem Braincap und einem Bauarbeiterhelm. Ich behaupte um das Bußgeld kommt man definitiv herum. Was im Falle des Falles ist, muss jeder für sich entscheiden. Es gibt einige Helm ohne ECE, die z.B. weniger auftragen, trotzdem Nacken und Ohren bedecken, oder diverse Helme von Simpson oder Bandit, die ebenfalls keine ECE haben, mit denen man meiner Meinung nach Bedenkenlos fahren kann.
Vorschlag an den TE:
Kauf dir nen Braincap, oder was auch immer für die kleine "Tour", die kurze Fahrt in der Stadt, etc ... sei dir bewußt, das dieses Teil mehr Alibi als Schutz ist, und trag es mit Fassung / wie ein Mann wenn man dich rausfischt. Entweder es ist dir die ggf. anfallenden 15,- Tacken wert oder nicht. Geh dagegen vor oder lass es sein. Gibt es nen Satz, dann leb mit den Konsequenzen und sag nicht: "Ich hab es nicht gewusst".
Machst du ne Tour, fährst BAB o.ä. sollte nen gescheiter Helm an Board (auf dem Kopf) sein. Ich denke auch da gibt es gute Integralhelme, die den "bösen Chopper Style" unterstützen, wenn es unbedingt darauf ankommt.
Oder dir ist die ganze Sache zu heikel und du kaufst gleich nur nen ordentlichen Helm.
Mein persönliches Fazit: Wer sich dermassen viel Gedanken über die Wahl des Helmes im Internet macht, ohne sich mal beraten zu lassen (im Laden), der ist ggf mit dem falschen Ansatz beim Hobby Moppedfahren gelandet. Fahr zu Louis und setz das Teil auf, lass dich beraten. Evtl passt dir der Helm gar nicht.
Die Beratung im Laden ist definitiv mehr wert als die Diskussion hier zwischen ein paar Bekloppten (inkl mir, sorry an den Rest) die sowieso jeder ne relativ feste Meinung dazu haben. Frag hier 10 Leute und du kriegst 10 Antworten.
Moin nochmal,
wir sind ja gar nicht so weit auseinander. Die Problematik liegt in der Formulierung "geeignet". Solange es keine Definition von geeignet gibt, sind dem Ermessensspielraum Tür und Tor geöffnet. Und im Zweifelsfall werden die Streckenposten auf die allgemein übliche Verfahrensweise verweisen und das heisst normalerweise immer 15.- ins Staatssäckel.
Dass ein Braincap besser geeignet ist als ein Bauhelm, steht ausser Frage. Dass es aber auch schlechter geeignet ist als ein Jethelm, der auch noch Nacken und die Ohrpartie schützt, selbst wenn der keine ECE Prüfung hat, ist auch klar. Wenn man sich vor Augen führt, dass Braincaps nix anderes sind als Reiterhelme, ist zumindest für mich klar, dass die nicht geeignet sind zum Motorradfahren. Würde ja auch keiner auf den Gedanken kommen, sich nen Fahrradhelm aufzusetzen. Mal davon abgesehen, dass die meisten echt Sch***e aussehen ;-)
Meine Meinung ist, dass hier endlich Klarheit herrschen und die ECE verbindlich vorgeschriebén werden sollte, wie in Italien und GB. In GB dürfen zB Helme ohne ECE nicht mal mehr verkauft werden.
Letztendlich entscheidet der Käufer selber, ob er sich dem kleinen Risiko der 15.- Bussgeld und dem weitaus größeren Risiko des Stresses mit den Versicherungen im Falle einer Verletzung im Kopfbereiches aussetzen will.
Also Fakt ist nein , der ein oder andere hier ist anderer meinung ,
wer es nicht glauben will wenden sich einfach an under aller freund / helfer und Führerscheineinzieher "die Polizei" einfach in der nächsten Dienststelle mal anrufen die bestätigen das.
Gruan alle
Zitat:
Original geschrieben von hotblack
Auch so genannte "Braincaps" haben nach einem vorliegenden TÜV-Gutachten i. d. R. keine ausreichende Schutzwirkung.
Das man Braincaps durch ein simples TÜV-Gutachten ihre ausreichende Schutzwirkung beim Motorradfahren einfach absprechen kann, halte ich für reichlich gewagt. Eine solche Entscheidung dürfte rechtlich ziemlich angreifbar sein.
Moin,
ich gehe davon aus, dass sich das TÜV Gutachten auf eine Prüfung der Braincaps nach ECE-R 22/05 bezieht, denn sonst hätte man keine vergleichbaren Daten.
Und da beim TÜV amtlich vereidigte Sachverständige arbeiten, hat ein TÜV Gutachten schon Gewicht.
Ich weiss nicht, was Du mit "simples TÜV Gutachten" meinst. TÜV oder DEKRA sind DIE Instanzen für Gutachten und somit die Benchmarks für rechtliche Entscheidungen.