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Hallo, ich habe bei Amazon ein Led Kabel gesehen das vorne unter die Motorhaube installiert werden k
Meine Frage dazu ist ob der Artikel in Deutschland erlaubt ist.
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7 Antworten
auf gar keinen Fall im Bereich der StVO ... auf Privatgrund kannst deinen Focus Kirmis mäßig illuminieren...
ich habe jetzt den mk3 FL im Sinn .. wie soll das bei dem überhaupt unter der Motorhaube funktionieren, die schließt doch vor der Front ab ... der Spalt/Spaltmaß zur "Stoßstange" zeigt/ist geöffnet nach oben?
Oder wolltest du dir das irgendwie in den Kühlereinlass pfuschen??
Hi , eigentlich weiß ich ja das es dem Focus Mk3-FL das Spaltmaß verdammt klein ist , aber vielleicht hat das schon jemand probiert. Da es sowieso verboten ist hat es eh keinen Sinn mehr.
Danke für die schnelle Antwort.
Ich hab eine geteilte Version beim Mondeo für TFL geordert im letzten Jahr,ein qualitativer Schrott das Zeug.
Spare dir das Geld und die Arbeit,die erste Seite fiel so ab 3.Woche nach und nach aus,die andere komplett auch in dieser Zeit.
Zitat:
@piwchen schrieb am 25. März 2025 um 19:37:02 Uhr:
Hi , eigentlich weiß ich ja das es dem Focus Mk3-FL das Spaltmaß verdammt klein ist , aber vielleicht hat das schon jemand probiert. ...
Nicht nur klein, da ist ein Dichtungsgummi und der Spalt zeigt nach oben, möchtest du von Flugzeugen gesehen werden?? ich verstehe halt schlicht nicht wie das beim Focus funktionieren soll, wenn du tatsächlich das unter die Motorhaube basteln möchtest .. siehe Foto...
https://st.motortrendenespanol.com/.../...cus-hatchback-front-view.jpglegal oder illigal, ich halte das beim Focus für technisch nicht umsetzbar, außer man klebt sich das in den Kühlergrill ... und na ja, optik geschmack und soweiter ... aber das würde doch wirklich scheixx aussehen...


Zitat:
@piwchen schrieb am 25. März 2025 um 19:37:02 Uhr:
Hi , eigentlich weiß ich ja das es dem Focus Mk3-FL das Spaltmaß verdammt klein ist , aber vielleicht hat das schon jemand probiert. Da es sowieso verboten ist hat es eh keinen Sinn mehr.
Danke für die schnelle Antwort.
Ist nicht verboten. In Bereichen, an denen keine StVO gilt, kann es problemlos verwendet werden.
Zitat:
@escalator schrieb am 26. März 2025 um 09:25:16 Uhr:
In Bereichen, an denen keine StVO gilt, kann es problemlos verwendet werden.
Korrekterweise müsste man von der StVZO schreiben

Danke