- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Haltelinie ohne Stoppschild
Haltelinie ohne Stoppschild
Hallo allerseits,
ich hab da mal eine frage: Gibt es eine Haltelinie OHNE Stoppschild? Quasi einfach ein Querstreifen?
Die StVO Anlage 2 sagt mir zu Zeichen 294( Haltelinie ): Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Fahrzeugführer müssen hier halten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut zu halten.
Gilt das nun auch ohne Stoppschild?
Vielen DAnk schon mal im Voraus,
m
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Fahrbahnmarkierungen sind zu beachten! und stellen selbst Verkehrszeichen dar! Das Schild selbst ist im Endeffekt nur eine Ergänzung
Zumindest Beschriftungen der Fahrbahn (z.B. "50") gelten nur in Kombination mit einem entsprechenden Schild und sind Ergänzungen der Ausschilderung (und nicht andersrum!). Im Beispiel müßte also noch ein 274er mit "50" am Straßenrand stehen, damit die Fahrbahnbeschriftung gilt.
Oh, Schrittmacher hat mal wieder wie immer was falsches geschrieben.
Nicht das Schild ist eine Ergänzung, sondern die Haltelinie !!!
Ich selber kann seine Beiträge Dank der Ignore Funktion nicht mehr sehen, aber da du ihn zitierst, bleibt mir der Schwachsinn von diesem User mal wieder nicht erspart
Die StVO ist doch ziemlich eindeutig zu der Haltelinie und wann diese gültig ist:
Die StVO Anlage 2 zu Zeichen 294( Haltelinie ): Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an......
allein hat die Haltelinie keine Bedeutung.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Ohne Schild hat diese Linie keine Bedeutung, diese ersetzt also kein Stopp Schild.
das Schild könnte auch schlicht und ergreifend entwendet worden sein. gibt ja Leute die so was gerne ins Zimmer hängen
man lernt an sonsten in der Fahrschule dass man durchgezogene Linien nicht zu überfahren hat, außer im Bezug auf anderes
Fahrbahnmarkierungen sind zu beachten! und stellen selbst Verkehrszeichen dar! Das Schild selbst ist im Endeffekt nur eine Ergänzung
lieber bremsen
Genau. Vielleicht hat sich die Verkehrsbehörde das Schild in die Amtstube gehängt, weil es nicht mehr benötigt wird. Die Entfernung der Fahrbahnmarkierung ist nur noch nicht vorgenommen worden, weil kein Cent mehr im Budget ist...
Das erinnert mich stark an die Situation an der Kreuzung bei meiner Arbeit.
Bevor da eine LZA stand, gab es Haltelinien mit Stop-Schildern. Dann kam die LZA, die Stop-Schilder verschwanden, die Haltelinien blieben noch ein paar Tage und manch einer ließ sich dadurch die Gelegenheit nehmen, zu fahren, wenn frei war.
Nein, da musste (aus Gewohnheit?) am Haltebalken gehalten werden um zu warten, dass auch ja Verkehr kommt.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Fahrbahnmarkierungen sind zu beachten! und stellen selbst Verkehrszeichen dar! Das Schild selbst ist im Endeffekt nur eine Ergänzung
Zumindest Beschriftungen der Fahrbahn (z.B. "50") gelten nur in Kombination mit einem entsprechenden Schild und sind Ergänzungen der Ausschilderung (und nicht andersrum!). Im Beispiel müßte also noch ein 274er mit "50" am Straßenrand stehen, damit die Fahrbahnbeschriftung gilt.
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Fahrbahnmarkierungen sind zu beachten! und stellen selbst Verkehrszeichen dar! Das Schild selbst ist im Endeffekt nur eine Ergänzung
Zumindest Beschriftungen der Fahrbahn (z.B. "50") gelten nur in Kombination mit einem entsprechenden Schild und sind Ergänzungen der Ausschilderung (und nicht andersrum!). Im Beispiel müßte also noch ein 274er mit "50" am Straßenrand stehen, damit die Fahrbahnbeschriftung gilt.
Oh, Schrittmacher hat mal wieder wie immer was falsches geschrieben.
Nicht das Schild ist eine Ergänzung, sondern die Haltelinie !!!
Ich selber kann seine Beiträge Dank der Ignore Funktion nicht mehr sehen, aber da du ihn zitierst, bleibt mir der Schwachsinn von diesem User mal wieder nicht erspart
Die StVO ist doch ziemlich eindeutig zu der Haltelinie und wann diese gültig ist:
Die StVO Anlage 2 zu Zeichen 294( Haltelinie ): Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an......
allein hat die Haltelinie keine Bedeutung.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ich selber kann seine Beiträge Dank der Ignore Funktion nicht mehr sehen, aber da du ihn zitierst, bleibt mir der Schwachsinn von diesem User mal wieder nicht erspart
Tja, sorry, ich bitte um Verzeihung ;-)
Zitat:
allein hat die Haltelinie keine Bedeutung.
Sehe ich auch so, fasse sie aber zumindest mal als Empfehlung auf, nochmal genau hinzuschauen.
Bei uns im Ort gibt es ein Einkaufszentrum mit großem Parkplatz. Der hat 2 Ausfahrten, beide mit Haltlinie, aber nur eine hat ein Stoppschild - die kleinere Nebenausfahrt ist ohne, führt aber ebenso wie die andere über einen Fußgänger- und Radweg auf die Straße. Natürlich sollte man da an der Haltlinie anhalten und rechts-links peilen; man möchte doch keinen Radler umnieten.
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Tja, sorry, ich bitte um Verzeihung ;-)
O.K. Verzeihung angenommen
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Natürlich sollte man da an der Haltlinie anhalten und rechts-links peilen; man möchte doch keinen Radler umnieten.
Nur weil keine Schilder vorhanden sind, darf man ja nicht einfach über eine Kreuzung fahren ohne sich zu vergewissern ob jemand anderer Vorfahrt hat.
Das dort die Verkehrsregeln wie rvl gelten setzte ich mal von allen Beteiligten mit Führerschein voraus dies zu wissen
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Natürlich sollte man da an der Haltlinie anhalten und rechts-links peilen; man möchte doch keinen Radler umnieten.
Nur weil keine Schilder vorhanden sind, darf man ja nicht einfach über eine Kreuzung fahren ohne sich zu vergewissern ob jemand anderer Vorfahrt hat.
Das dort die Verkehrsregeln wie rvl gelten setzte ich mal von allen Beteiligten mit Führerschein voraus dies zu wissen
Jein.
Das Schild könnte auch abhanden gekommen sein. Man weiß aber, ob man auf einer Vorfahrtberechtigten Straße ist, oder eben nicht.
Sollte ich vor der Kreuzun ein gestrichenes Spiegelei sehen, kann ich noch so von rechts kommen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Nur weil keine Schilder vorhanden sind, darf man ja nicht einfach über eine Kreuzung fahren ohne sich zu vergewissern ob jemand anderer Vorfahrt hat.
Das dort die Verkehrsregeln wie rvl gelten setzte ich mal von allen Beteiligten mit Führerschein voraus dies zu wissen
Jein.
Das Schild könnte auch abhanden gekommen sein. Man weiß aber, ob man auf einer Vorfahrtberechtigten Straße ist, oder eben nicht.
Sollte ich vor der Kreuzun ein gestrichenes Spiegelei sehen, kann ich noch so von rechts kommen.
Bei Unsicherheit oder wenn ich sehe das andere Verkehrsteilnehmer nicht die Geschwindigkeit verringern greift §1 StVO, und man kann anhand der Rückseite der Schilder erkennen (wenn welche stehen) ob und welche der andere Verkehr für Schilder stehen hat.
Auf meine Vorfahrt darf ich nicht pochen. Wenn etwas passiert und der Unfall wegen fehlerhafter Beschilderung "unvermeidbar" war, kommt für den Schaden die Stadt, Land etc. wer für die Beschilderung zuständig ist auf.
Dies alles ändert aber nichts daran, dass eine Haltelinie ohne entsprechendes Schild keine Bedeutung hat, und nicht umgekehrt.
Ich darf diese ohne Bedenken überfahren und sofort bis zur Sichtlinie fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Dies alles ändert aber nichts daran, dass eine Haltelinie ohne entsprechendes Schild keine Bedeutung hat, und nicht umgekehrt.
Ich darf diese ohne Bedenken überfahren und sofort bis zur Sichtlinie fahren.
Und auch nicht, dass bei, dem ersten Anschein nach, fehlender beschilderung nicht unbedingt RvL gilt.
Ja da sag ich erst einmal merci, v.a. weil sich meine Meinung auch bestätigt hat, dass Linie ohne Schild keine Wirkung hat. Natürlich und das sehe ich auch ein, darf man dann nicht wie blöd über die Kreuzung bolzen...
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Fahrbahnmarkierungen sind zu beachten! und stellen selbst Verkehrszeichen dar! Das Schild selbst ist im Endeffekt nur eine Ergänzung
Zumindest Beschriftungen der Fahrbahn (z.B. "50") gelten nur in Kombination mit einem entsprechenden Schild und sind Ergänzungen der Ausschilderung (und nicht andersrum!). Im Beispiel müßte also noch ein 274er mit "50" am Straßenrand stehen, damit die Fahrbahnbeschriftung gilt.
Das stimmt so nicht ganz.Es gibt außer dem Zeichen 50 noch ein anderes Zeichen das diese Höchstgeschwindigkeit vorschreibt und wenn dann die 50 noch auf der Fahrbahn steht ist sie verbindlich.
Bevor Fragen kommen,ich rede vom Ortseingangsschild.
Hallole
Ich finde derartige Beiträge und spekulationen immer intressant ,
in diesem Unserem Lande gibt es für jedes Gesetz eine Auslegungsvorschrift
die sich von Fall zu Fall sogar ansatzweise wiedersprechen können.
Eine Haltelinie bedeutet für mich ...
Wenn aus Verkehrstechnischen Gründen angehalten werden muß,
die Fahrbahn versperrt ist ( Rückstau) so habe ich an dieser Linie zu halten
und zu warten bis der weg erkennbar frei ist und ich weiterfahren kann.
Ihr fragt immer nach den Verkehrszeichen dem die Linie zugeordnet ist.
Was ist wenn der Polizist eben mal nicht da ist? da habt ihr die Zuordnung.
Jlo.
An gewissen engen Kreuzungen, wo RVL geregelt ist (also ohne weitere Beschilderung)
gibt es manchmal auch diese Haltelinien, diese sollte man beim Vorfahrtgewähren
nicht überfahren, damit der andere von rechts genug Platz hat.
Da muß natürlich nicht zwingend angehalten werden, wenn keiner von rechts kommt.
mfg. Matt