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Halter des Fahrzeugs aber nicht Versicherungsnehmer

Themenstarteram 10. Juli 2016 um 5:28

Hallo ich hab mal eine Frage. Ich bin der Halter eines Fahrzeugs aber nicht der Versicherungsnehmer. Was passiert wenn der Versicherungsnehmer seine Versicherung vom Fahrzeug nicht bezahlt? Was kommt auf den Halter des Fahrzeuges zu?

Bitte um schnelle Antwort und Hilfe?

 

PS. Bild hat damit nichts zutun müsste ich irgendwie reine machen

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19 Antworten

Das Fahrzeug wird stillgelegt. Die Kosten trägt der Halter. Die Zulassungsstelle interessiert nicht, wer Versicherungsnehmer ist.

Solltest du als Fahrzeughalter beim Fahren ohne Haftpflichtversicherung erwischt werden, bekommst du die Strafanzeige und uU die Strafe.

Wenn der/die Ex die Pkw-Haftpflicht nicht mehr bezahlen will, dann könntest Du ja die offene Rechnung bezahlen oder alternativ selbst eine entsprechende Versicherung abschließen.

Vielleicht ist er ja der VN und die Ex der Halter?

Wird jetzt schon der Eingangspost verdreht? Kann man doch später auch noch machen ;)

Oh. Sorry. Hab ich überlesen.

am 10. Juli 2016 um 12:36

Zitat:

@Misaki90 schrieb am 10. Juli 2016 um 07:28:23 Uhr:

Was passiert wenn der Versicherungsnehmer seine Versicherung vom Fahrzeug nicht bezahlt?

Was kommt auf den Halter des Fahrzeuges zu?

Die Versicherung wird bei entsprechenden Beitragsrückständ den Vertrag kündigen und die Zulassungsbehörde (ZB) über das Erlöschen des Versicherungsschutzes informieren.

Die ZB wird den Halter des Fahrzeuges anschreiben. Dieser erste Brief kostet in der Regel 25-30€. Darin wird der Halter aufgefordert innerhalb von 3-5 Tagen (je nach ZB) Versicherungsschutz nachzuweisen oder alternativ das Fahrzeug stillzulegen.

Lässt man diese Frist verstreichen wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und sobald gefunden die Kennzeichen entwertet bzw. das Fahrzeug zwangsstillgelegt. Die Kosten hierfür trägst Du. In dem Regel je nach Fall zwischen 80-250€

Du solltest dem ganzen vorbeugen und die

  • Prämie bezahlen
  • einen neuen Versicherer suchen und/oder
  • das Fahrzeug abmelde.
Themenstarteram 10. Juli 2016 um 15:25

Ich weiß ja net ob der Versicherungsnehmer seine Versicherung bezahlt hat. Ich hab auch keinen Brief bekommen oder so. Das war eher so ne allgemeine Frage. Kenne mich damit nicht so wirklich aus. Und hab halt der Person vertraut das er seine Versicherung bezahlt.

 

Jetzt hab ich noch ne frage weil ihr geschrieben habt das man da einen Brief bekommt wenn die Versicherung nicht bezahlt ist. Aber wie schon erwähnt hab ich keinen Brief bekommen. Meine Frage jetzt auch wenn ich keine Brief bekomme kann es möglich sein das trotzdem mal die Polizei vorbei kommt.. Ich bin jetzt etwas unsicher.

Na dann kommt der Brief ja noch. Aber vielleicht erklärst du uns, warum du auf die Idee kommst? Da steckt doch noch mehr dahinter...

am 10. Juli 2016 um 16:00

Zitat:

@Misaki90 schrieb am 10. Juli 2016 um 17:25:41 Uhr:

Jetzt hab ich noch ne frage weil ihr geschrieben habt das man da einen Brief bekommt wenn die Versicherung nicht bezahlt ist. Aber wie schon erwähnt hab ich keinen Brief bekommen. Meine Frage jetzt auch wenn ich keine Brief bekomme kann es möglich sein das trotzdem mal die Polizei vorbei kommt.. Ich bin jetzt etwas unsicher.

In der Prozesskette ist der erste Schritt das der Halter (auf Grund der Anzeige nach §25 FZV des Versicherers) angeschrieben wird. Wenn Du als Halter keinen Brief bekommst, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Polizei bzw. das Ordnungsamt deswegen vor der Tür stehen.

Ob Versicherungsschutz besteht, steht aber nochmal auf einem anderen Blatt.

Klärenswert daher alle mal.

@Misaki90

Eigentlich solltest Du wissen, wo das Auto versichert ist. Ruf dort an und frag nach. Dann weißt Du ob die Haftpflicht bezahlt ist oder nicht. Gegebenenfalls selbst eine Versicherung abzuschließen bzw. zu bezahlen, das sollte doch machbar sein.

am 10. Juli 2016 um 16:16

naja schwierig - er ist ja nur halter.

Theoretisch solange der vn nicht kündigt / gekündigt wird, wüsste ich nicht wie man aus der Situation rauskommen soll.

Lebensnah betrachtet ... naja ... Wie kommt man wohl in so eine Situation, dass man vom Versicherungsnehmer keine Angaben erhält? Will man dem/der Ex eins reinwürgen und ein Auto, das einem nicht gehört, aber auf einen zugelassen ist, nicht zurückgeben? Hat man daran mitgewirkt, ein Auto, das eigentlich in eine Insolvenzmasse gehört, dem Zugriff der Gläubiger entzogen ist? ... Man könnte so weitermachen und noch ganz andere ideen haben. Ich weiß es auch nicht. Notfalls könnte auch alles legal sein und man bräuchte nur selbst eine Versicherung für das Auto abschließen. Was daran unüberwindbar sein könnte, fällt mir erstmal nicht sofort ein. Eine etwaige Doppelversicherung würde eher nicht zur Zwangsstillegung führen.

Themenstarteram 10. Juli 2016 um 16:52

Ich weiß nicht was Sie mir da unter stellen. Das Auto gehört mir nicht und besitzen tu ich es auch nicht. Es ist nur auf meinen Namen angemeldet. Weil ich darum gebeten würde. Und der Versicherungsnehmer besitzt das Auto und fährt auch damit. Ich bin keine Betrügerin. Und einen Ex hab ich auch nicht. Und das Auto ist nicht in Insolvenz. Ich hab lediglich ne frage gestellt weil ich mich damit nicht aus kenne. Und wollte einfach nur etwas Hilfe

 

Aber Sie Herr @berlin-paul unter stellen mir Dinge die nicht mal so sind. Ich weiß nicht was das soll.

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