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Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich
Hallo, ich habe folgende Frage.
Bei dem Fahrzeug, dass ich aktuell fahre ist der Halter ein Autohaus und ich bin der Versicherungsnehmer. Das Fahrzeug wird am 17.11. auf mich beim Straßenverkehrsamt umgeschrieben. Kann ich mit Umschreibung des Kfz am 17.11. die Versicherung wechseln, wenn ich beim Straßenverkehrsamt bei Umschreibung die EVB Nummer der neuen Kfz Versicherung vorlege?
Danke im Vorfeld für die Hilfe
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34 Antworten
Hallo erstmal,
Ja grundsätzlich ist bei Halterwechsel ein Wechsel der Versicherung möglich.
danke für die Antwort. Die Versicherung behauptet nein ein Versicherungswechsel wäre nicht möglich. Mit der Begründung, dass in meinem Fall bei dem Halterwechsel der Versicherungsnehmer gleich bleibt.
So eine Regelung kenne ich überhaupt nicht. Weiß jemand eventuell mehr dazu?
Das versicherte Risiko bleibt bestehen, es ist nicht entfallen.
Du kannst nur zum Ablauf kündigen.
Bei der Ummeldung benötigst du meines Wissens auch keine eVB, das würde ich mit der Zulassungsstelle aber vorher nochmal klären.
Bei einem Halterwechsel braucht man immer eine eVB.
Die Versicherung hat recht
danke für Eure Antworten.
was soll der Geiz, bis zum 30.11. kannst du die Versicherung eh kündigen zum Jahreswechsel.
Und achte darauf, meist ist wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht übereinstimmen, ein Aufschlag auf die Prämie drin. Ausnahme sind meist Eheleute, da entfällt der Zuschlag.
Oder Eheähnliches Verhältniss.
oder wenn der Halter ein Autohaus ist
Gibt viele Ausnahmen, wann es keinen Zuschlag für einen abweichenden Halter geben kann.
also die Versicherung hat gesagt, dass ich zum 30.11.2022 die Versicherung nicht kündigen kann, sondern die Kfz Vertragslänge 1 Jahr beträgt. Der Vertrag wurde bei der aktuellen Versicherung am 01.07.2022 abgeschlossen. Demnach kann ich erst im Juni 2023 kündigen.
Ich dachte immer, dass ich bei Halterwechsel immer die Versicherung wechseln kann.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 3. November 2022 um 18:57:11 Uhr:
was soll der Geiz, bis zum 30.11. kannst du die Versicherung eh kündigen zum Jahreswechsel.
...
Vorsicht!
Die Versicherung kann zum Ablaufdatum gekündigt werden, ob das der Jahreswechsel ist, wissen wir bisher nicht.
Wenn du eine Frau oder Lebenspartner bzw Freundin hast, nimm die als VN, dann geht ein Wechsel
Zitat:
@Suppencar schrieb am 3. November 2022 um 19:30:26 Uhr:
also die Versicherung hat gesagt, dass ich zum 30.11.2022 die Versicherung nicht kündigen kann, sondern die Kfz Vertragslänge 1 Jahr beträgt. Der Vertrag wurde bei der aktuellen Versicherung am 01.07.2022 abgeschlossen. Demnach kann ich erst im Juni 2023 kündigen.
Ich dachte immer, dass ich bei Halterwechsel immer die Versicherung wechseln kann.
Ich würde mir keinen Streß machen und zum Ablauf kündigen.
Vorher aber genau vergleichen, ob sich das wirklich lohnt, also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. November 2022 um 19:32:08 Uhr:
Wenn du eine Frau oder Lebenspartner bzw Freundin hast, nimm die als VN, dann geht ein Wechsel
Dann gibts eine Trennung, oder die hat den Führerschein noch nicht so lange.
Was dann?
Dann nimmt er ein Elternteil