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Halterwechsel innerhalb der Familie

Hallo,

wenn ich mein auf mich zugelassenes Auto auf meine Frau ummelde, wird dann die Versicherung automatisch gekündigt, sodass ich meine SF-Klasse zu einer anderen Kfz-Versicherung mitnehmen kann, um ein anderes Auto zu versichern?

Meine momentane (Direkt)Versicherung reagiert nicht auf meine Bitte, meine SF-Klasse an eine andere Versicherung (anderes Auto) zu übertragen...

Danke!

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8 Antworten

Eine SF Klasse kann nur von einem Nutzer „erfahren“ werden, oder man überschreibt die Klasse auf eine andere Person (in der Familie) die das Auto vorher auch gefahren ist. Dabei geht die SF aber für den ursprünglichen Fahrer verloren.

Somit, wenn das Auto auf die Frau umgeschrieben wird, bekommt Sie eine neue SF Klasse, oder eine, die sie vorher mit einem anderen Auto erreicht hat.
Überschreibt man ihr die SF Klasse, dann kann sie nur so viele Jahre bekommen, wie sie den Führerschein hat.
Nach dem Überschreiben ist man selbst wieder Einsteiger, als wenn man einen Zweitwagen anmeldet.
Nur wenige Versicherungen erlauben einen Zweitwagen auf der gleichen SF Klasse.

Danke.

Mir geht es ja darum, meine SF-Klasse zu meiner anderen Versicherung und dem anderen Auto mitzunehmen.

Wenn ich das alte Auto ganz abmelde, endet ja der Vertrag mit "Versicherung A" und ich kann die SF-Klasse für das neue Auto bei "Versicherung B" nutzen - aber gilt das auch bei einem Halterwechsel wie oben beschrieben?

Wenn Du einen Halterwechsel vornimmst, musst Du eh eine neue eVB vorlegen, von welcher Versicherung auch immer.
Somit wird Deine SF von dem Wagen frei und Du kannst die Mitnehmen

Das wird aber nur funktionieren, wenn auch gleichzeitig der VN gewechselt wird.
Wie hoch ist denn der SF?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Januar 2025 um 19:08:39 Uhr:


Das wird aber nur funktionieren, wenn auch gleichzeitig der VN gewechselt wird.
Wie hoch ist denn der SF?

Hallo, meine Frau würde dann auch VN beim alten Auto.

Meine SF ist 17, das "neue" gebrauchte Auto soll auch für Begleitetes Fahren (mit 17 Jahren) genutzt werden, deswegen ist es so wichtig, die SF-Klasse auf dieses Auto zu bekommen, sonst bezahle ich mich dumm und dämlich...

Wenn deine bisherige Versicherung keine Lösung anbietet, würde ich das bisherige Fahrzeug auf die Frau ummelden und mit Ihr als VN eine verbesserte Zweitwagenregelung mit SF4 einer anderen Versicherung nutzen. Da darf es dann aber keine Fahrer unter 23 geben.
Dann wäre die SF17 frei und du kannst auch dein Kind dort problemlos als Fahrer aufnehmen lassen

Zitat:

Nur wenige Versicherungen erlauben einen Zweitwagen auf der gleichen SF Klasse.

Gibt es da eine Übersicht, welche Versicherungen das machen?

Da hilft wohl nur die AKB verschiedener Versicherungen zu studieren.
Dann findet man bspw. solche Formulierungen wie bei der R&V Versicherung, AKB 07/2023:
Sonder-Ersteinstufung in dieselbe SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug (nur in der KfzPolice premium)
...............
I.2.2.7
Beginnt Ihr Vertrag in der KfzPolice premium ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 und
haben Sie bereits ein anderes Fahrzeug (Erstfahrzeug) versichert, gilt: Der Vertrag wird in dieselbe
SF-Klasse wie das Erstfahrzeug eingestuft, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bei dem Erstfahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Camping-Kfz, Kraftrad, Trike, Quad
oder Leichtkraftrad.
- Das Erstfahrzeug ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, R+V Direktversicherung AG,
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG oder
Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft versichert.
- Das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 9 eingestuft.
- Der hinzukommende Pkw ist auf Sie als natürliche Person zugelassen.
- Der hinzukommende Pkw wird ausschließlich von Ihnen gefahren.
- Sie haben mindestens das 23. Lebensjahr vollendet.
Sie können die Einstufung nach I.2.2.7 auch dann beantragen, wenn das Erstfahrzeug noch nicht
bei einem der vorgenannten Versicherer versichert ist. Voraussetzung dafür ist, dass
- Sie dort innerhalb eines Jahres einen Vertrag für das Erstfahrzeug abschließen und
- der Vertrag für den hinzukommenden Pkw schadenfrei verlaufen ist.
Die Änderung erfolgt frühestens ab dem ersten Tag nach Ihrer Antragstellung, nicht aber vor Beginn
des Vertrags für das Erstfahrzeug.

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