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Halteverbot?

Themenstarteram 30. April 2015 um 13:37

Guten Tag,

weil es mir um die Fakten geht, nicht um die 15 Euro Verwarnungsgeld:

Die PKWs hinter diesen Verkehrsschildern wurden mit Verwarnungsgeldern belegt. Sie parkten an einem Wochentag. Auf meinen Einspruch mit dem Foto hin teilte man mir dessen Abweisung mit: "Am Abstellort gilt uneingeschränkt das untere Verkehrszeichen. Die zeitliche Beschränkung gilt nur für das oberste Verkehrszeichen."

Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist.

Für mich bedeuten die Schilder: Auf dem gesamten Parkplatz ist an Sonn- und Feiertagen sowohl rechts als auch links von den Schildern das Halten verboten (wobei der Pfeil nach rechts sehr sinnlos ist, weil da Bäume und Steine das Parken unmöglich machen).

Ist das untere Schild wirklich ein Halteverbotsschild für die dahinterstehenden Autos? Oder soll hier absichtlich Verwirrung gestiftet werden? Friedrichshagen ist eine arme Gemeinde...

Beste Antwort im Thema

Sabine., das Ordnungsamt wird dich mit folgendem Kommentar nach Hause schicken : Wenn sie Verkehrszeichen gelernt haben kommen sie noch einmal wieder.

Diese Zeichen sind weder sinnentleert noch unverständlich .

Stell dir diese Zeichen zur Fahrbeahn gedreht vor , dann hat das obere Sinn und das untere auch , zumal du ein Stück weiter hinten noch ein Haltverbot mit einem Pfeil in deine Richtung siehst .

Beide bedeuten also - Haltverbot ( immer ) Anfang und Ende . Du stehst vor dem Anfang -Pfeil vo dir weg , dahinten Ende ,Pfeil zu dir.

Die Beschilderung unter dem oberem Schild dürfte keine Schwierigkeiten bereiten . Oder .

Giovanni.

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Nee, das ist ganz klar: Ab dem Schild in Fahrtrichtung ist immer Haltverbot. Zusatzzeichen beziehen sich immer nur auf das Zeichen darüber.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. April 2015 um 15:40:41 Uhr:

Nee, das ist ganz klar: Ab dem Schild in Fahrtrichtung ist immer Haltverbot. Zusatzzeichen beziehen sich immer nur auf das Zeichen darüber.

Irgendwie ist es aber eine völlig sinnfreie Beschilderung. Denn laut dem oberen Schild wäre ja an Sonn- und Feiertagen von 5 - 19 Uhr auf dem gesamten Parkplatz ab dem Schild Ende des Halteverbots. Das untere, ohne zeitliche Einschränkung geltende Schild hebt dieses Ende aber wieder auf. Laut der TE ist der Parkplatz aber an Sonn- und Feiertagen komplett gesperrt. Was soll das?

Themenstarteram 30. April 2015 um 14:55

Der Bezug der Zusatzzeichen war mir nicht klar - man müsste mal wieder lernen!

Die Sinnfreiheit werde ich dem Ordnungsamt mitteilen.

Danke - dann werde ich also bezahlen...

Auch wenn es Schikane ist, denn der Parkplatz ist tagsüber so voll, und die paar Autos, die (übrigens immer) hinter den dämlichen Schildern stehen, behindern in keiner Weise andere Fahrzeuge.

Sabine., das Ordnungsamt wird dich mit folgendem Kommentar nach Hause schicken : Wenn sie Verkehrszeichen gelernt haben kommen sie noch einmal wieder.

Diese Zeichen sind weder sinnentleert noch unverständlich .

Stell dir diese Zeichen zur Fahrbeahn gedreht vor , dann hat das obere Sinn und das untere auch , zumal du ein Stück weiter hinten noch ein Haltverbot mit einem Pfeil in deine Richtung siehst .

Beide bedeuten also - Haltverbot ( immer ) Anfang und Ende . Du stehst vor dem Anfang -Pfeil vo dir weg , dahinten Ende ,Pfeil zu dir.

Die Beschilderung unter dem oberem Schild dürfte keine Schwierigkeiten bereiten . Oder .

Giovanni.

Zitat:

@Sabinelisa schrieb am 30. April 2015 um 15:37:46 Uhr:

Die PKWs hinter diesen Verkehrsschildern wurden mit Verwarnungsgeldern belegt. Sie parkten an einem Wochentag. Auf meinen Einspruch mit dem Foto hin teilte man mir dessen Abweisung mit: "Am Abstellort gilt uneingeschränkt das untere Verkehrszeichen. Die zeitliche Beschränkung gilt nur für das oberste Verkehrszeichen."

Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist.

Für mich bedeuten die Schilder: Auf dem gesamten Parkplatz ist an Sonn- und Feiertagen sowohl rechts als auch links von den Schildern das Halten verboten (wobei der Pfeil nach rechts sehr sinnlos ist, weil da Bäume und Steine das Parken unmöglich machen).

Ist das untere Schild wirklich ein Halteverbotsschild für die dahinterstehenden Autos? Oder soll hier absichtlich Verwirrung gestiftet werden? Friedrichshagen ist eine arme Gemeinde...

Ich würde das ganze mal so deuten:

Das obere Schild mit dem Pfeil nach rechts sagt mir das ich ab dem Schildnach rechts an Sonn- und Feiertagen von 5 Uhr Morgens bis 19 Uhr Abends nicht „Halten“ darf, also auch nicht Parken.

Das untere „Halteverbot“ würde für mich nicht gelten, zumindest weis ich nicht so recht was ich damit anfangen soll weil es nicht den Verkehrsvorschriften entspricht. Da hat wohl der, der dieses Schild montiert hat kein richtiges gehabt und das gleiche wie oben genommen und nur dann umgedreht. Der kleine weise Pfeil gehört normal nach unten!

Nein ich bin kein Korintenkacker denn unter all den Verkehrszeichen habe ich so etwas noch nicht gesehen. So wie die Behörden manchmal mit uns umgehen und auf das I-Tüpfelchen beharren kann ich das auch!

Aber wenn man dann noch genau hinschaut sieht man ja noch ein weiteres Halteverbotsschild mit dem entsprechenden Pfeil. So hätte man das Schild mit dem oben enthaltenen Pfeil gar nicht anbringen brauchen. Das sagt ja dass ab diesem Schild bis zu dem im Vordergrund stehenden ein uneingeschränktes ein Halteverbot besteht, obwohl da genügend Fahrzeuge stehen.

Auf der anderen seite aber verstehe ich nicht dass das untere wie du sagst für den Abstellort, also den gesamten Parkplatz gilt und scheinbar nur ein Stück für eine bestimmte Zeit. Da sollte das Ordnungsamt mal für ausreichende Information sorgen.

Für was ist dann ein Parkplatz da wenn darauf das Halten verboten ist??? Was für ein Blödsinn.

 

Zitat:

@checker001 schrieb am 30. April 2015 um 17:05:10 Uhr:

… Das untere „Halteverbot“ würde für mich nicht gelten, zumindest weis ich nicht so recht was ich damit anfangen soll weil es nicht den Verkehrsvorschriften entspricht. Da hat wohl der, der dieses Schild montiert hat kein richtiges gehabt und das gleiche wie oben genommen und nur dann umgedreht. Der kleine weise Pfeil gehört normal nach unten!…

Nö, der Pfeil nach links gehört oben hin, der nach rechts gehört unten hin. Das passt schon so. Beides gilt für Rechtsaufstellung, bei Linksaufstellung ist’s natürlich genau andersrum.

Zitat:

@checker001 schrieb am 30. April 2015 um 17:05:10 Uhr:

Das untere „Halteverbot“ würde für mich nicht gelten, zumindest weis ich nicht so recht was ich damit anfangen soll weil es nicht den Verkehrsvorschriften entspricht. Da hat wohl der, der dieses Schild montiert hat kein richtiges gehabt und das gleiche wie oben genommen und nur dann umgedreht. Der kleine weise Pfeil gehört normal nach unten!

Das würde aber teuer, da es so zulässig ist. Guckst Du hier:

a. Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.

b. Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf dieser Straßenseite.

c. Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.

Da steht nirgendwo, wo diese Pfeile auf dem Schild sein müssen...

am 30. April 2015 um 15:43

Ich weiß gar nicht, was man da fehlinterpretieren kann. Das obere Schild mit den Zusätzen ist für den Bereich vor dem Pfeiler an dem die Schilder hängen, das untere Schild für den Bereich dahinter, wo der Toyota steht. Im Bereich davor ist eben nur an Sonn- und Feiertagen zwischen 5 und 19 Uhr Halteverbot, dahinter immer.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 30. April 2015 um 17:43:48 Uhr:

Ich weiß gar nicht, was man da fehlinterpretieren kann. Das obere Schild mit den Zusätzen ist für den Bereich vor dem Pfeiler an dem die Schilder hängen, das untere Schild für den Bereich dahinter, wo der Toyota steht. Im Bereich davor ist eben nur an Sonn- und Feiertagen zwischen 5 und 19 Uhr Halteverbot, dahinter immer.

Stirnklatsch...

Na klar. An Sonn- und Feiertagen endet das Halteverbot am Pfeiler, an anderen Tagen nicht. Hinter dem Pfeiler besteht es immer. Da stand ich wohl auf dem Schlauch...

Themenstarteram 30. April 2015 um 15:59

Ja, ich weiß ja nun Bescheid. Trotzdem sind für mich die oberen 3 Schilder sinnlos, denn an der Parkplatzeinfahrt steht schon, dass man den Parkplatz an Sonntagen nicht benutzen darf (denn da ist Markt). Und wozu das oberste Schild einen Pfeil nach rechts hat, erschließt sich mir in dem Zusammenhang schon gar nicht, denn der GESAMTE Markt ist sonntags gesperrt und nicht nur der Teil, auf den der Pfeil weist. Zumal man da wegen der Bäume und Steine gar nicht parken kann!

Wer also an einem schönen Sonntag auf den Parkplatz fahren will, wird a) vom Schild an der Einfahrt abgeschreckt und kommt bei Ignoranz b) gar nicht bis zu der Stelle, die auf dem Foto abgebildet ist, weil alles voller Stände und Buden steht. :-))

Nein nein, ich unterstelle natürlich keinem Ordnungsamt, absichtlich Verwirrung stiften zu wollen!

am 30. April 2015 um 16:04

Kannst du uns genau sagen wo das ist?

Ansonsten kann man natürlich sicherlich auch schon am Samstag sein Auto da vollkommen unbehelligt abstellen. Und das wirdso oft vorgekommen sein, dass man zu einer doppel und dreifach Beschilderung gegriffen hat.

Themenstarteram 30. April 2015 um 16:29

Das ist der Parkplatz neben der S-Bahn-Haltestelle Berlin-Friedrichshagen.

Klar kann man sein Auto samstags auf den Parkplatz stellen, nur ist es dann am Sonntag weg!

Das ist mein Parkplatz, wenn ich nach Berlin reinfahre (per S-Bahn), weil die Straßenbahn in meinen Wohnort nachts nicht fährt. Einmal hatte ich mich ziemlich verspätet (7 Uhr) und konnte mein Auto grad noch so vorm Abschleppen retten! ;-)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. April 2015 um 17:48:46 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 30. April 2015 um 17:43:48 Uhr:

Ich weiß gar nicht, was man da fehlinterpretieren kann. Das obere Schild mit den Zusätzen ist für den Bereich vor dem Pfeiler an dem die Schilder hängen, das untere Schild für den Bereich dahinter, wo der Toyota steht. Im Bereich davor ist eben nur an Sonn- und Feiertagen zwischen 5 und 19 Uhr Halteverbot, dahinter immer.

Stirnklatsch...

Na klar. An Sonn- und Feiertagen endet das Halteverbot am Pfeiler, an anderen Tagen nicht. Hinter dem Pfeiler besteht es immer. Da stand ich wohl auf dem Schlauch...

Genau so ist es.

am 30. April 2015 um 18:14

Die weißen Pfeile zeigen nicht links oder rechts an sondern vor oder ab dem Schild.

Drehe das Schild ( in Gedanken) so das sie parallel zur Fahrbahn stehen, in welcher Richtung der Pfeil zeig ist das Verbot.

Und Schildermasten mit mehreren Schildern werden immer von oben nach unten gelesen.

Hier mal ein einfaches Beispiel

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