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Halteverbotsschild aufgestellt, am Tag drauf abgeschleppt?
Eine Bekannte bat mich diese Frage hier einzustellen. Sie wurde Opfer einer, meiner Meinung nach ziemlich willkürlichen Aktion.
Zitat:
Ab wann gelten neue Verkehrszeichen?
Im aktuellen Fall wurden in einem Wohngebiet Halteverbotsschilder aufgehängt. Und auch noch auf ca. 3,5 Meter Höhe!!!! Die Anwohner haben keine Benachrichtigung bekommen und gewohnheitsmäßig geparkt. Am nächsten Tag hat die Polizei abschleppen lassen.
Bei temporären Halteverbotsschilder gibt es, so viel ich weiß diese 72h-Regelung. Wahrscheinlich ist das Halteverbot sofort gültig und es ist wohl eine Sache des Ermessens, wie in den Tagen drauf darauf reagiert wird. Rechtens wird's wohl sein oder gibt's andere Meinungen?
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29 Antworten
Siehe hierzu ein Urteil des OVG Münster:
Verkehrszeichen - und dazu gehören auch mobile Halteverbotsschilder - haben für alle Teilnehmer des fließenden und ruhenden Verkehrs Gültigkeit und dies unabhängig von der Kenntnis der Verkehrsteilnehmer (Sichtbar müssen sie natürlich sein, die Kenntnis meint was anderes).
Fall:
Ein Autofahrer stellte seinen PKW am Sraßenrand einer Großstadt ab und trat eine dreiwöchige Urlaubsreise an. Eine Woche später wurden im Bereich des abgestellten Fahrzeuges mobile Halteverbotsschilder aufgestellt, da in wenigen Tagen mit den Bauarbeiten einer Fernwärmeleitung begonnen werden sollte.
Da der bei Beginn der Arbeiten geparkte PKW immer noch vorhanden war und die Bauarbeiten behinderte, wurde er abgeschleppt.
Die Straßenverkehrsbehörde hatte eine für das Gericht angemessene Zeit (über 48 Std.) mit dem Abschleppvorgang gewartet. Wenn bis dahin der Fahrer eines zunächst rechtmäßig abgestellten Fahrzeuges nicht aufgetaucht ist, sei die Anordnung der Beseitigung des störenden Fahrzeuges durchaus angemessen und nicht zu beanstanden.
Abschließend wiesen die Richter darauf hin, daß jeder Autofahrer z.B. wegen plötzlich notwendig werdender Rettungseinsätze oder anderweitiger kurzfirtsiger Bauarbeiten mit einer Änderung der Verkehrsregelung rechnen müsse.
PS: Ich denke das sich deine 72 Stunden-Regelung aus dem ein oder anderen Gerichtsurteil ergibt. Jede Situation ist halt anders und wird von Richter zu Richter anders entscheiden. Hier warens 48 Stunden. Der Richter hätte aber sicherlich auch Recht gegeben, wenn die Beamten nur einen Tag gewartet hätten. Eine Kleinigkeit, die man vielleicht gar nicht richtig mitgekommt anders (Wärmeleitung kann nur diesen einen Tag gestoppt/unterbrochen werden) und schon wird man sofort ohne Wartefrist abgeschleppt.
und dafür soll man dann selbst bezahlen , das soll gefälligst die firma die dort die bauarbeiten verrichtet. planung ist das halbe leben.
Wenn es nun um die Rettung von Mensch, Tier oder wirklich bedeutenden Sachgütern geht, ok, da kann Abschleppen schon mal passieren.
Aber wild ein Schild aufstellen und dann "haa haa" kann es ja wohl auch nicht sein. Rechtens ist es dann wohl , obwohl es Ermessenssache sein sollte. Wie mein Vorredner sagt, kann ja auch die Baufirma Mist gemacht haben.
cheerio
und wenn man ein auto wegen einer Baustelle abschleppen muss dann kann man es ja auch einfach verstellen , 50m weiter die Straße runter. Gut der abschlepper muss auch kommen . Und schon hat sich die sache.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
und dafür soll man dann selbst bezahlen , das soll gefälligst die firma die dort die bauarbeiten verrichtet. planung ist das halbe leben.
So wäre es logisch.
Private Firma will öffentlichen Raum zu irgendwas benutzen, dann soll sie gefälligst dafür gerade stehen, wenn ich nicht täglich mein bisher legalen Parkplatz auf das Bestehen der Illegalität überprüfen kann oder will.
Ich bin so einer Sch***** knapp entgangen. Am Abend, wie ich später von Nachbarn erfahren habe, kam ein Wagen der Firma, einer stieg aus und stellte die mobilen Schilder auf.
Ich ging am Morgen um ~ 8Uhr hin und wollte wegfahren, war noch als einziger da. Der mobile Baukran kam gerade an und der Arbeiter beschimpfte mich schon, angeblich hätte er schon ein Abschleppdienst angerufen.
Ich ignorierte dieses Benehmen und die Person und fuhr weg - es kam auch nie was nach...
Aber was wäre 15Min. später?
Das Auto wäre abgeschleppt, ich wäre zum Abschlepper gefahren, der hätte gerne 200€ gehabt und wenn ich nicht zahle kriege ich das Auto nicht.
Was macht man da? Man klagt und wartet 3 Monate oder man zahlt und streitet sich dann vor Gericht (angenommen die haben noch nicht Konkurs angemeldet...).
Oder die Polizei rufen? "Hallo mein Wagen wurde gestohlen" - "Ah ja, sie standen bestimmt falsch, wir werden Abschlepper nicht zur Rausgabe zwingen, klagen Sie mal schön...".
Und wenn man gewinnen würde, was kriegt man dann? Genau, Abschleppkosten erlassen/erstattet und die Auslagen für die Fahrt zum Gericht. Das Taxi schon nicht mehr, immerhin war es zumutbar x km zum Zug zu gehen u.s.w.
Nein, nein, da ist was faul im Staate Dänemark.
Aber damit lässt uns der Staat wieder alleine und nimmt nur Geld für die temporären Halteverbote bzw. dessen Genehmigung und die Leihschilder.
Da muss wohl wieder die EU kommen und solche Sachen beseitigen.
Ist doch genau dasselbe wie mit Baustellen, zB auf Autobahnen. Wenn ich mir überlege, wie dort teilweise Tempolimits zustande kommen, fällt mir nichts mehr dazu ein.
Da ruft so ein Honk beim Amt an und sagt "nuujaaa, ich würde da Tempo 40 draus machen" und schon sind die 40 km/h Gesetz, weil das irgendein Bitumengießer gemeint hat.
Sorry, wenn es so abwertend klingt, aber wenn ich meinen Führerschein verliere, dann sollte das auch wasserdicht sein
cheerio
Moin,
Wenn irgendwo ... temporäre Schilder aufgehängt werden ... stehen die meistens früh genug. (Bei mir wegen Baumpflegearbeiten 2 Wochen vorher!) Die Stadt erteilt dem Unternehmen für sowas auch eine Genehmigung. Angenommen man ist wirklich 4 Wochen weg ... dann hat man schlicht Pech gehabt. Schließlich parkt man im öffentlich verfügbaren Verkehrsraum, damit verbunden sind eben auch Aufsichtspflichten. Kann man denen nicht nachkommen, sollte man sich einen anderne Parkplatz suchen. Gerade solche Bauarbeiten werden oftmals von langer Hand geplant, in vielen Fällen sind sie auch sehr notwendig. Klar ist es ärgerlich, wenn man von sowas betroffen ist ... aber hier gilt halt : Die Allgemeinheit (bzw. eine große Gruppe) geht vor dem individuellen Interesse. Im übrigen ... das Unternehmen schleppt auch nicht ab ... oder läßt abschleppen ... das machen die zur Hilfe gerufenen Polizisten. Denn das Unternehmen was abschleppen lassen wollte ... müßte zuerst die Rechnung zahlen, das wird es nicht machen, wenn die rechtliche Lage nicht eindeutig ist. Die Polizei läßt abschleppen, wenn die Lage klar ist ... und das Unternehmen hat nicht die Gefahr der Kosten.
Das andere Thema ... wenn in einer Liegenschaft die Beschilderung geändert wird, also z.B. ein Halteverbot aufgestellt wird, dann wird diese Planung auf kommunaler Ebene immer so durchgeführt, das Anwohner etc.pp., wenn sie sich denn dafür interessieren, beteiligen können. Solche Planungen werden immer in öffentlichen Sitzungen zur Diskussion gestellt und zu diesem Zeitpunkt kann man auch Widerspruch einlegen bzw. dafür sorgen, dass so eine Regelung nicht durchgesetzt wird. Wenn sich Anwohner nicht an solchen Entscheidungen beteiligen ... ist das nicht die Schuld der Komune. Diese kündigt diese Sitzungen über die vorgeschriebenen Medien (allgemein : Zeitungen, ab einer gewissen Tragweite auch postialisch) an. Auch die Änderungen an solchen Beschilderungen werden in der Zeitung kundgetan. Man hat also als Anwohner durchaus die Möglichkeit sich an solchen Entscheidungen zu beteiligen, sie abzulehnen (ausser es gibt ein höheres Interesse) und informiert wird man grundlegend auch über solche Punkte. Klar ... man muss sich solche Punkte natürlich in der Zeitung durchlesen ... aber wer das nicht macht ... kann sich leider nicht beschweren, denn die Chance und Möglichkeit zur Information hatte er ja.
Also ... nö ... da kann man meistens nichts machen.
Gruß Kester
Es kommt eben immer auf die Verhältnismäßigkeit an.
Ich wohne im mitlerweile für diese Aktionen berüchtigten Frankfurter Stadtteil Hausen. Hier fanden in diesem Jahr bereits 2 Demos der NPD-Deppen (ich will hier keine härteren Ausdrücke gebrauchen) statt. Die zweite Demo wurde gerade mal 2 Tage vorher gerichtlich genehmigt, sodass dem Ordnungsamt gerade mal 48 Stunden blieben, um der Nachbarschaft mitzuteilen, sie möge ihre Autos von den Straßen entfernen, da man für deren Unversehrtheit (Eskalation mit Gegendemonstarnten) nicht mehr einstehen könne. Zu deisem Zwecke wurden in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Haltestellenschilder aufgestellt und hinter die Scheibenwischer der parkenden Autos Zettel geklemmt, auf der u.a. eine Hotline-Nummer vermerkt war.
Dennoch mussten einige Autos von den Straßen abgeschleppt werden, denn die Frist zwischen Aufstellen der Schilder und Inkrafttreten des Halteverbots betrug nur ca. 30 Stunden. Natürlich ist das ärgerlich, aber such is life.
Noch ärgerlicher sind natürlich diese o.g. Baustellenschilder mit kurzer Frist. Es gibt im Bau die Maßgabe "Gefahr im Verzug". Sollte die gegeben sein (was vielleicht Ermessenssache ist, jedoch auf alle Fälle wert ist, erklärt zu bekommen), ist die Sache mit kurzen Fristen klar. Eben Pech gehabt. Ansonsten würde ich sehr pauschal mal behaupten, dass es sich im Streitfall immer lohnt, die entstandenen Abschleppkosten beim säumigen schildaufstellenden Bauunternehmen einzuklagen, sofern 72 h unterschritten wurden und dies aufgrund nachweislich längerer Planungszeit der Maßnahme vermeidbar gewesen wäre.
Persönlich habe ich so eine unbegründet "spontane" Baustelle erst einmal mitbekommen, aber da besaß ich noch kein Auto. Sehr witzig wahr damals nur, dass das einzige Auto, das abgeschleppt wurde, zufällig dem Sohn des Tiefbauunternehmers gehörte, der mit mir damals studierte und gerade bei mir zu Besuch war. Den Bauarbeitern war nicht aufgefallen, dass es sich um das Auto des angehenden Junior-Chefs handelte.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
So wäre es logisch.
Private Firma will öffentlichen Raum zu irgendwas benutzen, dann soll sie gefälligst dafür gerade stehen, wenn ich nicht täglich mein bisher legalen Parkplatz auf das Bestehen der Illegalität überprüfen kann oder will.
Schau es mal von der anderen Seite an: Auch Du benutzt den öffentlichen Raum für Deinen privaten Zweck. Nun hat die Stadt entschieden, dass der Raum (vorübergehend) für was anderes benutzt werden muss/darf. Und somit entschieden, dass Du da weg musst. Werden (vernünftige) Fristen eingehalten ist das kein Aufreger. Es besteht kein Rechtsanspruch aufs Parken am Strassenrand.
Alex
Genau um das Thema vernünftige Fristen geht es ja hier, und nicht abends Schild hinstellen und morgens abschleppen (siehe Post Opelowski).
Dann hat auch keiner was dagegen.....
Ich würde sogar bei mir mehr verlangen, ansonsten stimme ich tendenziell "Amen" noch zu.
Denn bei uns sind die Parkplätze aufgezeichnet, also mit |_ fangen sie an und hören mit _| auf, oben ist es noch entsprechend auf Schildern thematisiert...
Das ist was anderes als einfach schwarzer Strassenbelag wo aufgrund der Strassenbreite etc. das Parken so zu sagen gerade so nicht verboten ist.
Bei uns sind da also explizit Flächen für Parkzwecke vorgesehen. Wenn hier etwas vorübergehend davon abgewichen wird, ist da meiner bescheidenen Meinung nach auch eine 72 Stunden-Frist eigentlich zu wenig.
Hier kommt noch etwas dazu, die bauten da so eine Veranstaltungshalle um und die Bauarbeiten dauerten schon Monate an, es war klar dass der Tag kommt wenn der Kran eingesetz werden muss. Sicher weiss man bei Baubeginn nicht ob 38 oder 41 Tage nach Baubeginn nötig wird, dafür habe ich auch Verständnis, aber man wusste es ungefähr und sicher 5 Tage vorher genau wann es nötig wird. Dann am Abend davor als es schon dunkel wurde paar Schilder aufzustellen, ist mit Sicherheit mehr als unverhältnismässig.
p.s. Nochmal zur meiner "Frage". Wie löse ich so ein Auto aus? Wird es mir gegeben oder kann der Besteller dieser Dienstleistung (Der Bauunternehmer) sagen "Geben Sie es erst raus wenn er das zahlt" ?
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
p.s. Nochmal zur meiner "Frage". Wie löse ich so ein Auto aus? Wird es mir gegeben oder kann der Besteller dieser Dienstleistung (Der Bauunternehmer) sagen "Geben Sie es erst raus wenn er das zahlt" ?
Hallo Opelowski,
was hat das Bauunternehmen mit der Auslösung deines Autos zu tun?
Irgendwer ruft das abschleppunternehmen (in der regel veranlasst dies die Polizei oder Ordnungsamt), dein Auto wird mitgenommen und auf dem Hof der Spedition geparkt.
Dort musst du dann auf deine kosten hinkommen und logischerweise auf deine kosten dein Fahrzeug gegen die Zahlung eines bestimmten betrages wieder auslösen.
Gruß Martin
Das mit dem Auslösen wird aber überall anders gehandhabt. Es gibt auch Unterschiede ob die Orstpolizeibehörde (Vertreten durch die Politessen) abschleppt oder die ("offizielle") Polizei.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Städte, also die Verwaltung in solchen Dingen rigoros sind. Kleine Owi wie falsch parken und schon wird abgeschleppt. Das anschließende "Beschlagnahmen" (so will ich das mal nennen) des Fahrzeugs erfolgt meines Wissens nach nach dem Pfandrecht, was im BGB steht. Alles in allem eine Sache die schon so manches Mal vor Gericht verhandelt wurde. Sowohl das Abschleppen an sich, aber auch die Einbehaltung des Fahrzeuges und sogar das unverschämte Verlangen von Standgebühren.
Schleppt die Polizei ab, handelt es sich meistens (auch von Ort zu Ort unterschiedlich) um eine Gefährdungslage und um die sogenannte "Gefahr im Verzug" (quasi: wenn nicht sofort abgeschleppt wird, dann tritt der Schadensfall ein). Auch wieder nur ne Begründungssache, aber ich finde, dass man da einen grundlegenden Unterschied zur Verwaltung merkt. Zumindest bei uns müssen schon einige Dinge zusammenkommen, dass die Polizei abschleppt.
Auch ein Unterschied: Die Polizei setzt normalerweise nur um. Also weg von der Stelle wo die Gefährdung war nen paar Meter weiter wo das Fahrzeug parken darf bzw. keine Gefährung mehr darstellt und nicht auf einen extra Hof wo die Fahrzeuge verwahrt werden. Hat den Nachteil, dass sie das Geld im Nachhinein eintreiben müssen - pech.
Rein rechtlich ist der reine Abschleppvorgang bei der Verwaltung und der Polizei aber so viel ich weiß der selbe, auch die Einbehaltung als Pfand ist gaube ich auch bei der Polizei möglich. Hier und da wird man deswegen auch keinen (als Leihe) großen Unterschied merken. Was denke ich der Unterschied ist, ist, dass die Polizei aus einem anderen Grund erst tätig wird wie die Verwaltung (also die Politessen).
Angemessene Frist ist so ein Thema.
Seit etwa 2 Wochen ist in Dortmund auf einem Stück der B1 Tempo 50 angeordnet.
Dies haben meines Wissens nach ein paar NETTE Anwohner durchgeklagt.
(natürlich erst nach dem Stau an einer Grossbaustelle, die erst 2010 fertig wird)
Am 1. Tag wo diese Tempo-Limit galt, sah ich dort auch schon einen Mobilen Blitzer.
Soetwas ist auch jenseits aller Kritik, den Leuten nichtmal Zeit zu geben sich darauf einzustellen. Viele quälen sich- mangels Alternative- seit Jahren durch dieses Nadelöhr und kriegen das erst gar nicht mit. Man hätte ihnen wenigstens eine Chance geben sollen sich darauf einzustellen.