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Handy Fotogragfiert?

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 10:16

Gestern habe ich bemerkt dass mich ein anderer Autofahrer quasi verfolgt.. und ja er hatte sein handy auf mein Kennzeichen gerichtet nd paar mals fotografiert.

ka was der von mir will.. Das war ein älterer herr in einer Familienkutsche.

Darf der eigentlich sowas? Ist das gesetzlich erlaubt? handy am steuer? dann noch Fotografieren

Beste Antwort im Thema
am 4. Februar 2009 um 11:07

Er kann dich auch ohne Bild anzeigen, wenn er sich von dir genötigt/bedroht gefühlt hat.

 

Shakti. Das Telefon in der Hand gibt Punkte und wenn du nur nach der Uhrzeit geschaut hast. Das ist egal.

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am 4. Februar 2009 um 10:40

Handy am Steuer ist nicht erlaubt.

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 11:01

nein ich mein kann er mir mit dem bild auf die pelle rücken?

weil ich ein stvo nicht geachtet habe.. ohne zu blinken links raus oder so..

 

und darf er überhaubt bild von jemand anderen schiessen??

...öhm...bin mir jetzt nicht sicher...aber, ist das handy am steuer nicht erlaubt, oder das telefonieren?...ich glaube ja fast, dass sich das handyverbot aufs telefonieren bezieht...das ist ja das seltsame...sms darfst theoretisch schreiben...betrachtet man dabei nur und ausschliesslich das handyverbot am steuer...gegen andere gesetze verstösst aber auch das...

...was soll denn ein foto von deinem nummerntaferl beweisen?...was hast dir denn zu schulden kommen lassen?...ich könnte mir denken, dass wenn du nen fluchtwagen gefahren hast, der bei einem verbrechen eingesetzt wurde...dann könnte ein solches foto druchaus relevanz haben...ist aber nichts passiert...dann ist die frage, ob ein solches foto überhaupt als aussagekräftiges beweismittel zugelassen werden würde...insbesondere verstösst der fotomacher unter umständen selbst gegen etliche gesetze...als da wären: fotografieren wärhend der autofahrt...könnte gern mal als verletzung der sorgfaltspflicht gesehen werden...die aufmerksamkeit gilt während des fotografierens mitnichten dem verkehrsgeschehen...insbesondere sind fotos von anderen personen, sofern sie den inhalt- also nicht den hintergrund- des fotos darstellen nur mit einverständnis des motives anzufertigen...(bin mir aber jetzt nicht ganz sicher, ob es ein einverständnis des motives zum erstellen des fotos, oder nur zur veröffentlichung braucht...ich glaube aber, dass bereits die erstellung einer erlaubnis bedarf...)...

...wie auch immer...ich würde mir da mal keine allzu grossen gedanken darüber machen...

am 4. Februar 2009 um 11:07

Er kann dich auch ohne Bild anzeigen, wenn er sich von dir genötigt/bedroht gefühlt hat.

 

Shakti. Das Telefon in der Hand gibt Punkte und wenn du nur nach der Uhrzeit geschaut hast. Das ist egal.

am 4. Februar 2009 um 11:08

Der hat Dich mit seinem Handy gefilmt(!), um Deine unzähligen Verkehrsverstöße festzuhalten. Das Movie schickt er jetzt zur Staatsanwaltschaft, zusammen mit einer Anzeige. Und zu YouTube.

Zitat:

Original geschrieben von shakti01

ich glaube ja fast, dass sich das handyverbot aufs telefonieren bezieht...

nö....das bezieht sich explizit auf jegliche benutzung des mobiltelefones.....

inwieweit er jemanden knipsen darf, ist ein höchst komplexes thema.......allerdings "zur privatenb verwendung" darf er es zu 99% machen......

am 4. Februar 2009 um 11:10

Möglich ist alles. Da ja man ja nicht weiß was jemand vorhat wenn er ein Foto macht. :D

Vielleicht sammelt er ja auch nur Fotos origineller Kennzeichen. ;)

Würde ich mir keinen Kopf drüber machen.

Gruß

Frank, der nicht mal ein Foto vom eigenen Fahrzeug hat. Kann das mal jemand fotografieren?

Zitat:

...öhm...bin mir jetzt nicht sicher...aber, ist das handy am steuer nicht erlaubt, oder das telefonieren?...ich glaube ja fast, dass sich das handyverbot aufs telefonieren bezieht...das ist ja das seltsame...sms darfst theoretisch schreiben...betrachtet man dabei nur und ausschliesslich das handyverbot am steuer...gegen andere gesetze verstösst aber auch das...

Du darfst ein eingeschaltetes Handy noch nichtmal in der Hand halten wenn der Wagen steht und der Motor an ist, geschweige denn ein Foto machen oder eine SMS tippen. Der kann ja mal dem Richter erklären wie er das Foto gemacht hat :D ... und was soll das bringen ? Ein Foto von einem Kennzeichen ? Nix !

Mach dir mal keine Sorgen, son Drängler hat mir auf der A3 auch mal angedeutet das er mein Kennzeichen hat, nachdem ich dem n Vogel gezeigt habe und einfach mal über 1 Kilometer beschleunigt habe (mit nem Lexus GS460). Da kommt son geiler Opel Vectra Kombi natürlich nicht mit :) ...

...eben so ganz sicher bin ich mir nicht...auch diesen text hier , kann man wohl in alle richtugen interpretieren...ich glaube aber dennoch gerne daran, dass es grundsätzlich verboten ist, mit dem handy rumzuhantieren, während der fahrt...

...so, oder so...die fotogeschichte ist im falle einer anzeige eher irrelevant...

am 4. Februar 2009 um 12:02

Ich bin mir ganz sicher und wurde auch schon oft von berichtet.

 

StVO Paragraph 23 (1a) sagt auch: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. 2Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

 

Zum fotografieren muss er es auch aufnehmen.

...stimmmt genau...zum simsen muss der benutzer das handy aber nicht zwingend in der hand halten...das habe ich vorhin gemeint...und wer weiss, welche kruden verdrehungen noch möglich sind?...

am 4. Februar 2009 um 12:11

Zum Filmen muss er es aber auf jeden Fall in der Hand halten

am 4. Februar 2009 um 12:17

Ich denke da mal eher, das der § ??? eher zum tragen kommt, das man zur Aufdeckung einer Straftat davon befreit ist.

Aber wenn der TE sich nicht vorzuwerfen hat, denn kann er doch beruhigt schlafen.

am 4. Februar 2009 um 12:18

Überlass das denken lieber anderen :D.

 

Klar kann der TE ruhig schlafen, warum sollte er nicht?

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