1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Harley Verkauf nach Frankreich

Harley Verkauf nach Frankreich

Harley-Davidson FXD Wide Glide
Themenstarteram 27. August 2013 um 18:40

Hallo,

was gibt es besonderes zu beachten bei einem Harley Verkauf nach Frankreich?

Ähnliche Themen
10 Antworten
am 27. August 2013 um 19:02

Ware nur gegen Geld - sonst ist nix zu beachten Dank EU.

Für dich eigentlich eher weniger.

Geld gegen Ware wurde bereits gesagt. Falls es nicht selbstverständlich ist sollte das Möppi abgemeldet übergeben werden.

Sinnvoll wäre natürlich noch ein schriftlicher Kaufvertrag falls eventl. Rückfragen auftauchen sollten.

Moin,

ich habe mein Vorgängermopped (Suzuki VZ 800) nach Frankreich verkauft. Es waren einige Umbauten (Lenker, Auspuff und vorverl. Fußraster) dran. Die Frau wollte das Fahrzeug drüben anmelden und hatte mit den Umbauten Probleme. Sie sagte mir, dass sie alles wieder auf Original umbauen musste für die Erstzulassung in Frankreich. Unabhänging, ob das in D alles eingetragen war. Was sie danach wieder umbaut ist dem "TÜV" in Frankreich wurscht. Aber bei der Erstzulassung eben nicht. Die hat nochmal richtig Geld in die Hand nehmen müssen.

Ob das bei Harley auch so ist, weiß ich nicht. Ich würde da zum franz. :) gehen und mal fragen. Ich denke die kennen sich da am Besten aus.

Skip

am 28. August 2013 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von Skipper1965

Moin,

ich habe mein Vorgängermopped (Suzuki VZ 800) nach Frankreich verkauft. Es waren einige Umbauten (Lenker, Auspuff und vorverl. Fußraster) dran. Die Frau wollte das Fahrzeug drüben anmelden und hatte mit den Umbauten Probleme. Sie sagte mir, dass sie alles wieder auf Original umbauen musste für die Erstzulassung in Frankreich. Unabhänging, ob das in D alles eingetragen war. Was sie danach wieder umbaut ist dem "TÜV" in Frankreich wurscht. Aber bei der Erstzulassung eben nicht. Die hat nochmal richtig Geld in die Hand nehmen müssen.

Ob das bei Harley auch so ist, weiß ich nicht. Ich würde da zum franz. :) gehen und mal fragen. Ich denke die kennen sich da am Besten aus.

Skip

Da sollte sich doch der Käufer aus Frankreich drum kümmern, mir wär das als Verkäufer vollkommen wurscht .

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Zitat:

Original geschrieben von Skipper1965

Moin,

ich habe mein Vorgängermopped (Suzuki VZ 800) nach Frankreich verkauft. Es waren einige Umbauten (Lenker, Auspuff und vorverl. Fußraster) dran. Die Frau wollte das Fahrzeug drüben anmelden und hatte mit den Umbauten Probleme. Sie sagte mir, dass sie alles wieder auf Original umbauen musste für die Erstzulassung in Frankreich. Unabhänging, ob das in D alles eingetragen war. Was sie danach wieder umbaut ist dem "TÜV" in Frankreich wurscht. Aber bei der Erstzulassung eben nicht. Die hat nochmal richtig Geld in die Hand nehmen müssen.

Ob das bei Harley auch so ist, weiß ich nicht. Ich würde da zum franz. :) gehen und mal fragen. Ich denke die kennen sich da am Besten aus.

Skip

Da sollte sich doch der Käufer aus Frankreich drum kümmern, mir wär das als Verkäufer vollkommen wurscht .

Das war es mir auch. Ich hatte mein Geld und die Mühle vom Hof. Sie machte mir ja auch keine Vorwürfe.

am 28. August 2013 um 11:34

Moin moin,

also wenn das Mopped mit COC überführt wird muss man das Mopped nicht vorführen. Ab zur Zulassungsstelle und gut..... Und TÜV für Motorräder gibt es hier eh noch nicht ;-)

Wenn man allerdings das COC nicht hat und auch nicht bekommt, aus welchem Grund auch immer, muss man zur DRIR, das ist wie der Baurat in Deutschland. Und die sind da schon etwas genauer wollen natürlich das Fahrzeug im originalzustand begutachten. Aber die Dame hat doch Fotos gesehen....Somit wäre mir das auch egal, Gekauft wie gesehen....oder wie heisst es?

Gruß aus Frankreich

Ihr Mann ist Probegefahren und ihr hat die Mühle gefallen. "Erstfahrzeug nach Führerschein" :)

Gekauft, wie gesehen, für die Anmeldefomalitäten in Frankreich bin ich ja nicht verantwortlich.

Themenstarteram 28. August 2013 um 13:43

Danke für die Antworten.

Werde mal schreiben wie es ausgegangen ist.

am 28. August 2013 um 15:35

Kann mir nicht vorstellen das Franzmänner die aus den USA kommende Umbauten etc. alle auf den ORG Zustand umrüsten. COC Bescheinigungen gibt es doch wohl easy beim Tüv hier wenns ne angemeldete bei uns war oder ?

Normalerweise bist du fein raus , könntest aber netterweise behilflich sein wenn du muße hast .

Es gibt ne Tüv Stelle Passau glaub ich die stellen sowas aus google mal COC .

Jedenfalls gab es wohl keine Probleme und kostenpunkt so 60.- Euro nicht wie beim freundlichen 3000.- und mehr .

Hubi

am 28. August 2013 um 15:47

Vielleicht hilft dir das

COC Zertifikat www.certifauto.de

Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis.

Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der Ware im Rahmen der Europäischen Union zu sichern, spezifisch für alle Warenarten, die der harmonisierten

Homologierung und Registrierung unterliegen.

COC ist die Deklaration des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden

Richtlinie der Europäischen Union (Anhang IX der Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel für die Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Markt bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben. Das Zertifikat COC kann man ebenso nicht für die umgerüsteten Fahrzeuge erstellen.

Die Zertifikate COC kann man nur für PKW, Motorräder und Traktoren erstellen.

Geschichte und Legislative

Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigungen werden durch die Richtlinie über den einheitlichen Innenmarkt der Europäischen Union („EC-92“) und über die Typengenehmigung geregelt.

Der einheitliche Innenmarkt der Europäischen Union wurde offiziell zum 1. Januar 1993 geöffnet. Das Ziel des Teiles „EG-92“ ist die Bemühung, die technischen Hindernisse des freien Warenverkehrs im Rahmen der Europäischen Union zu beseitigen. Dieses Programm hatte im Bereich der Automobilindustrie den größten Einfluss auf die Standardisierung der Normen.

Die Kommission der Europäischen Union bemüht sich um die Harmonisierung der Normen im Bereich der Automobilindustrie, Technik und des Umweltschutzes in den Mitgliedstaaten.

Die Legislative der Europäischen Union betrifft die Geräuschbelastung und Schadstoffemissionen wie auch die Sicherheit. Noch dazu reduziert die Richtlinie der Europäischen Union über die Typengenehmigung (Richtlinie des Rates der Europäischen Kommission 92/53) den Bedarf der innenstaatlichen Anforderungen der Typengenehmigung, und zwar durch die Einführung des einheitlichen Systems der Regeln für die Fahrzeuge und ihre Komponenten im Rahmen der ganzen Europäischen Union. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung der Vorgangsweise bei der Typengenehmigung der Fahrzeuge, der einzelnen technischen Elemente (das heißt Anhängefahrzeuge) und der Komponenten.

Sie erleichtert die Dokumentation, bestimmt die Nummer der Typengenehmigung der einzelnen technischen Einheiten mit den EWG - Übereinstimmungsbescheinigungen und definiert die Fahrzeuge, die einzelnen technischen Einheiten und Komponenten. Die Konformitätszertifikate in der Form, in der sie in der Anlage IX der Richtlinie 92/53 angeführt sind, sind bei der Inbetriebnahme des Fahrzeuges erforderlich. Was der Genehmigung der Komponenten betrifft, ist als Äquivalent des Zertifikates, das laut der vergleichbaren Legislative der Europäischen Union erstellt wurde, die Bescheinigung gültig, die laut der entsprechenden Vorschriften UN der Ökonomischen Kommission für das Europa (UNECE) erstellt wurde. Im März 1992 hat der Rat der Europäischen Union offiziell einige restliche Vorschriften genehmigt, die Komponenten betreffen und die für die Kompletisierung der gesamten Legislative für die Zertifizierung notwendig sind, und zwar so, dass diese Legislative im vollen Ausmaß in der Praxis für die Benutzer der Fahrzeuge anzuwenden ist. Im Juni 1992 haben die Vertreter der Mitgliedstaaten der

Europäischen Union die Legislative der Europäischen Union über die Schaffung des einheitlichen Systems für die Genehmigung der PKW genehmigt, was die sicherheitsbezogenen und sonstigen Parameter betrifft. Diese Vorschriften haben das System der Typengenehmigung der Europäischen Union eingeführt, das zwölf innerstaatliche Systeme ersetzt hat, die in einzelnen Mitgliedstaaten gültig waren. Im Jahr 1996 ist das System der Typengenehmigung verbindlich geworden.

Die Fahrzeuge, die durch das System der Typengenehmigung der Europäischen Union abgestimmt wurden, sind frei im Rahmen der gesamten Europäischen Gemeinschaft handelbar.

Deshalb erfordert das Fahrzeug die Typengenehmigung nur im einen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und diese ist dann in allen anderen Mitgliedstaaten gültig.

Damit die Waren die Typengenehmigung erwerben können, müssen sie entweder zu einer Testanlage transportiert werden oder es existiert die Möglichkeit, dass die Hersteller eigene fixe Zertifizierungsanlagen im Rahmen ihrer Betriebe einführen.

Certificats de conformité avec www.certifauto.fr

Hubi

Deine Antwort
Ähnliche Themen