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Harleys mit zu lauten Töpfen dürfen nicht mehr stillgelegt werden?

Harley-Davidson
Themenstarteram 1. Juli 2008 um 20:43

Hallo nochmal, hab gehört, nach einem neuen Gesetz darf die freundliche Polizei keine Harleys mit zu lauten Tüten an Ort.- und Stelle mehr stilllegen?

Hab eh ne Anlage mit ABE drunter, aber die Noise-Killer - Einsätze rausgenommen, somit erlischt bekanntlich die ABE....und der Grüne kann nichts machen, selbst wenn er mit Gewalt will, mit allen Mitteln? Wegen den Sternchen und dem Lob der "Stromberg-Kollegen"! Ich hab dann den Harleyfahrer erwischt, als er mit zu lautem Auspuffgeräusch Richtung geradeaus fuhr......beginnt er den all abendlichen Bericht zu schreiben, ähnlich jedenfalls.......

Bei den Bullen gehts voll ab wie bei Stromberg, echt kein Witz...

Also Danke für ein Feedback und Grüße aus Wuppertal - Andi

Beste Antwort im Thema

nein...bitte, bitte nicht.... wie oft denn noch?????

keiner kanns genau sagen aber alle reden mit und und und und...

jaaaa genau soooo wird es sein!

Sorry aber Du liegst nicht richtig mit Deiner Aussage!

T.

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nein...bitte, bitte nicht.... wie oft denn noch?????

keiner kanns genau sagen aber alle reden mit und und und und...

jaaaa genau soooo wird es sein!

Sorry aber Du liegst nicht richtig mit Deiner Aussage!

T.

Als Vollstrecker a.D muß ich Dich enttäuschen;)

Deine Anlage mit eingesetztem Killer kann ruhig zu laut sein,

solange keine Manipulationshinweise vorhanden sind kommst max mit 25 Euro davon.

Fährst die Anlage ohne Killer nützt es auch nix wenn die Killer in deiner Jackentasche sind.

Die BE ist erloschen,Beschlagnahme zulässig, weil der Verdacht des Vorsatzes vorliegt.

Du siehst,einiges wurde entschärft ,nicht alles

am 1. Juli 2008 um 22:36

Zitat:

Original geschrieben von wueschi

Als Vollstrecker a.D muß ich Dich enttäuschen;)

Deine Anlage mit eingesetztem Killer kann ruhig zu laut sein,

solange keine Manipulationshinweise vorhanden sind kommst max mit 25 Euro davon.

Fährst die Anlage ohne Killer nützt es auch nix wenn die Killer in deiner Jackentasche sind.

Die BE ist erloschen,Beschlagnahme zulässig, weil der Verdacht des Vorsatzes vorliegt.

Du siehst,einiges wurde entschärft ,nicht alles

Jetzt möchte ich es wissen.

Wie sieht die Sachlage aus, wenn ich zugestopfte Kattüten habe mit E4 Kennzeichnung und sage, die Krümmer sind beim Verchromer.

am 1. Juli 2008 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von Flintenmacher

Jetzt möchte ich es wissen.

dann hast du ein problem am hals! denn dazu müsstest du erstmal beweise das es wirklich so ist wie du behauptest...und selbst dann könnte man dir vorsatz vorwerfen....

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von hddriver

nein...bitte, bitte nicht.... wie oft denn noch?????

keiner kanns genau sagen aber alle reden mit und und und und...

jaaaa genau soooo wird es sein!

Sorry aber Du liegst nicht richtig mit Deiner Aussage!

T.

Grüß Dich - ist ja nicht meine Aussage - habs nur gelesen und möchte wissen ob da was wahres dran ist!

Du sagst ich liege nicht richtig mit meiner Aussage?

Kannst Du auch begründen warum nicht?

Gruß Andi-Wuppertal

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von Flintenmacher

Zitat:

Original geschrieben von wueschi

Als Vollstrecker a.D muß ich Dich enttäuschen;)

Deine Anlage mit eingesetztem Killer kann ruhig zu laut sein,

solange keine Manipulationshinweise vorhanden sind kommst max mit 25 Euro davon.

Fährst die Anlage ohne Killer nützt es auch nix wenn die Killer in deiner Jackentasche sind.

Die BE ist erloschen,Beschlagnahme zulässig, weil der Verdacht des Vorsatzes vorliegt.

Du siehst,einiges wurde entschärft ,nicht alles

Jetzt möchte ich es wissen.

Wie sieht die Sachlage aus, wenn ich zugestopfte Kattüten habe mit E4 Kennzeichnung und sage, die Krümmer sind beim Verchromer.

Danke, Deine Aussage ist sachlich und hilfreich!

Gruß Andi-Wuppertal

Zitat:

Original geschrieben von Arena3112

Zitat:

Original geschrieben von hddriver

nein...bitte, bitte nicht.... wie oft denn noch?????

keiner kanns genau sagen aber alle reden mit und und und und...

jaaaa genau soooo wird es sein!

Sorry aber Du liegst nicht richtig mit Deiner Aussage!

T.

Grüß Dich - ist ja nicht meine Aussage - habs nur gelesen und möchte wissen ob da was wahres dran ist!

Du sagst ich liege nicht richtig mit meiner Aussage?

Kannst Du auch begründen warum nicht?

Gruß Andi-Wuppertal

bemüh doch einfach mal die Suchfunktion und du hast die nächsten Tage genug zu lesen...

auspufftreads sind immer wieder erquickend, doch wenn man die aktuellen presseberichte in einschlägigen motorradmagazienen verfolgt, wurde man in den letzten monaten ausreichend informiert.

fakt ist das die vollzugsbeamten immer noch das recht haben die karre aus dem verkehr zu ziehen.

liegt einzig und allein im ermessen des jeweiligen freundlichen blaubemütztem.

offensichtliche manipulationen werden nicht geduldet und bestraft, auch wenn man im nachinein über anwälte recht bekäme, vor ort hat man keine changse wenn der blaubemützte sagt:

so wat jibbet bei uns nicht und wird mal mit dem adac nach hause gefahren.

basta.

die staatsgewalt heist nicht um sonst staatsgewalt.

recht haben immer erstmal die und dann wird evtl anders entschieden, aber die karre ist erstmal nicht mehr betirebsbereit wenn der puff im bulli neben 20 anderen liegt und dann in der aservatenkammer auf seine befreiung wartet.

gesetze hin oder her, auslegung hin oder her.

so ist es und so wird es immer bleiben, wenn nicht mal ein gesetz raus kommt, wo steht:

harleys dürfen wieder harley sein und 120 db fahrgeräusch haben ;)

gruss

euer blauer

Gutes Statement:D

Selbst als B.... würde ich lieber mit 120db rumtuckern:mad:

Mit unserem Staat und seinen Vorschriften gehts kontinuierlich abwärts:(

Wenigstens hat die FZV ne Entschärfung bei den zugelassenen Anlagen gebracht, so manche haben gern alles kassiert was am Bike war, obs Sinn machte oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue

 

fakt ist das die vollzugsbeamten immer noch das recht haben die karre aus dem verkehr zu ziehen.

liegt einzig und allein im ermessen des jeweiligen freundlichen blaubemütztem.

Hallo Andi-Wuppertal,

bb-blue hat leider Recht!!!

Grüße

Thomas

Nachtrag:

es werden zu 90% immer die möpis lahmgelgt wo ein dringender verdacht auf manipulation herscht.

auch wenn die tüten kein e zeichen haben, so wie meine, und man in der tolleranz der db messung liegt.

meine zb 100db standgeräusch eingetragen.

laut messung NUR 93 db laut, dann haben die blaumützen keine annahme zur manipulation und keinen grund bzw argument etwas zu bemängeln ;)

gruss

bb-blue

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