Harte Zeiten für´s Board??
Da kommen möglicherweise schwere Zeiten auf die Betreiber von Internetforen und Chatbereichen zu: Nach Auffassung des Hamburger Landgerichts sollen sie für Beiträge der Mitglieder voll haften. Eine Verantwortung, die eigentlich kein Forumsbetreiber ernsthaft übernehmen kann. Droht nun das Aus für Internetforen?
In einer idealen Welt sind alle Menschen höflich und gehen respektvoll miteinander um. Tauschen Argumente aus, keine Gemeinheiten. In manchen Internetforen klappt das sogar ganz gut - wenn auch nicht immer. Es gibt allerdings einige Foren, da braucht man wirklich starke Nerven.
Leider weit verbreitet: Mangelhafte Umgangsformen
Nicht jede Forumsdiskussion ist so zahm
Da wird gepöbelt und gerumpelt, geschnauzt und verunglimpft - und leider oft auch beleidigt. Um die Sache geht es dabei eher selten. In einigen Foren scheint die virtuelle Pöbelei fast als eine Art Volkssport verstanden zu werden. Manche Besucher vergessen dabei nicht einfach nur ihre gute Kinderstube, ich glaube fast: sie haben keine. Die Mehrheit der Pöbelfraktion versteckt sich dabei im Schutze der Anonymität, hinter mehr oder weniger griffigen Pseudonymen. Nicht besonders mutig - und für alle anderen Forumsbesucher einfach nur lästig.
Kein Wunder, wenn sich da der ein oder andere wehren möchte. Schließlich liest niemand gerne Verunglimpfungen oder Unwahrheiten über sich in einem öffentlichen Forum. Bislang war es üblich, in solchen Fällen den Betreiber des Forums zu informieren und ihn zu bitten, die entsprechenden Stellen aus dem Forum zu entfernen. Ebenso bei "Postings", die juristisch bedenklich sind. Etwa pornografische oder politisch radikale Einträge im Forum. Ein Hinweis an den Betreiber - und der kann sich drum kümmern. Oder besser: Muss sich kümmern, denn so will es das Teledienstegesetz.
Neues Urteil bürdet Betreibern mehr Verantwortung auf
Manche klicken auf Antworten - und wollen nur pöbeln
Doch nun das: Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts müssen Forumsbetreiber bereits vor Veröffentlichung der Beiträge dafür sorgen, dass es nicht zu unschönen Entgleisungen kommt - oder anderenfalls dafür haften. Laut Heise-Verlag, gegen den geklagt wurde, meint das Gericht, Forumbetreiber könnten die Beiträge ihrer Mitglieder "vorher automatisch oder manuell prüfen". Automatisch? Das kann nur als Witz gemeint sein. Kein Computerprogramm der Welt kann so etwas. Also manuell? Angesichts mehrerer Tausend Beiträge pro Tag kaum zu bewältigen.
Das Urteil scheint nicht nur wirklichkeitsfremd, sondern sorgt in der Szene auch für reichlich Wirbel. Vor allem, weil Paragraf 11 des geltenden Teledienstegesetzes eigentlich genau das Gegenteil sagt. Dort heißt es: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung haben [...] oder sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie Kenntnis erlangt haben."
Ihre Erfahrungen? Also genau die Praxis, die bisher üblich war: Im Zweifel den Betreiber des Forums informieren. Der muss dann aktiv werden. Das ist sinnvoll. Wenn es ernsthaft anders kommen sollte, kann eigentlich kaum noch jemand ruhigen Gewissens ein Forum, einen Chat oder einen Blog mit Kommentarfunktion betreiben. Viel zu gefährlich. Denn nur in einer idealen Welt wären alle höflich - aber in so einer Welt leben wir nun mal nicht. Der Heise Zeitschriften Verlag hat angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
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12 Antworten
Erschreckend daran ist, daß selbst Richter also Virtuelles bereits für Reales halten.
Denn wenn zB. "UB999" in einem anonymen Internetforum "Camlot" verbal attackiert oder gar "beleidigt" (??), was ist denn dann "wirklich" passiert? NICHTS !
Wo ist der realiter klagbare Tatbestand?
Wessen Ehre wurde beschnitten?
Wessen Ruf geschädigt?
Wessen Kreditwürdigkeit geschmälert?
Der einer real gar nicht existenten Fiktion?
Es liegt sicher im Interesse des Forumsbeitreibers, daß es auch zwischen den virtuellen Nicks friedlich und gesittet zugeht, einfach aus Eigeninteresse am Bestand des Forums.
Nicht jedoch aus juridischen Überlegungen.
Wohl aber muß ein Forumsbetreiber daruf achten, daß nicht - wenn auch anonym - politische Hetze betrieben wird, die auf fruchtbaren Boden fallen könnte.
Oder quasi Anleitungen zu gesetzwidrigem Handeln via Internet weitergegeben werden.
Es wird sehr wohl die Aufgabe von Forumsbetreibern sein, derlei zu verhindern, andernfalls tatsächlich eine Haftung eintreten könnte, da ja das Forum praktisch die Eigenschaft des "Herausgebers" aus dem Pressegesetz übernimmt.
Eine Haftung für persönliches Hick-Hack zwischen anonymen "Schriftstellern" kann dem Forumsbetreiber jedoch sicher nicht angelastet werden.
Das widerspräche jeder bislang gültigen Rechtsauffassung.
Ein Zeitungsherausgeber ist ja auch nicht dafür haftbar zu machen, wenn sich - sogar real existente!! - Personen beispielsweise via "Leserbrief" bekriegen.
Camlot
genau deshalb, weil ich das genau so sehe wie du, lieber cami, habe ich diesen beitrag hier mal gebracht!
interessante thesen...
UB
Hallo Ulli, hallo Camlot, danke für eure Mühe danke für die sehr interessanten Beiträge. Ich hoffe das es in dieser Form nicht zum aus kommen wird. Unabhängig davon plädiere ich nach wie vor für höfliche und sachliche Diskussionen.
Pöbeleien zwischen anonymen Usern wären wahrscheinlich nicht einmal vor den etwas weltfremden Hamburger Richtern klagbar. Was ich so lese, gibt man dem Urteil in den Instanzen (und insbesondere als Präzedenzfall für andere Urteile) in Juristenkreisen ohnehin wenig Chancen - aber auch Juristen können sich natürlich irren.
Klagbar (im persönlichen Bereich) sind sicher nur Aussagen über reale Personen, also mit richtigen Namen, die ja auch in einem anonymen Forum möglich sind. Also z.B. wenn ich hier meiner Meinung über Leute, die solche Urteile fällen, ungehemmt Ausdruck verleihe …
Über dieses Thema wird auch im "Sag's uns" Forum diskutiert:
http://www.motor-talk.de/t895855/f39/s/thread.html
Hallo
Was ist den mit unserem Freie Meinungsäußerung .
Wo ist die Grenze .
Müssen wie jetzt Adm , Mod. s aus Ausland holen , um unsere Meinungen zu äußern .
Zitat:
Original geschrieben von paquito
Pöbeleien zwischen anonymen Usern wären wahrscheinlich nicht einmal vor den etwas weltfremden Hamburger Richtern klagbar. Was ich so lese, gibt man dem Urteil in den Instanzen (und insbesondere als Präzedenzfall für andere Urteile) in Juristenkreisen ohnehin wenig Chancen - aber auch Juristen können sich natürlich irren.
Strafrechtlich sind wohl nicht einmal die Pöbeleien relevant, wo die realen Identitäten bekannt sind. In der Regel wird ein StA das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einstellen (zumindest hierzulande).
Zitat:
Klagbar (im persönlichen Bereich) sind sicher nur Aussagen über reale Personen, also mit richtigen Namen, die ja auch in einem anonymen Forum möglich sind. Also z.B. wenn ich hier meiner Meinung über Leute, die solche Urteile fällen, ungehemmt Ausdruck verleihe …
Sehe ich auch so. Das wird sich aber auch nur zivilrechtlich durchsetzen lassen. Dürfte auf eine Klage wegen Beleidigung oder Rufschädigung hinauslaufen, aber was soll das bringen?
Die einfachste Lösung dürfte sein, solche Cyberstalker auf "ignore" zu setzen, respektive mangels feedback "auszuhungern".
@ Cimbom1
Freie Meinungsäußerung? M.E. Wortspielereien und juristische Spitzfindigkeiten.
Ich kann sagen "Mr. X ist ein A..." - das wäre eine Beleidigung. Sage ich jedoch "Meiner Auffassung nach ist Mr. X ein A..." ist das letztendlich die Äußerung meiner freien Meinung und würde nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Soweit meine Einschätzung, die ich natürlich gerne korrigiere, sofern mich jemand eines Besseren belehren kann.
Ansonsten - a nice we @ all
Luna
Es ist vermutlich diese elendige Seuche namens "Langeweile" die unsere Richter heimsucht. Die erste Folge der dadurch entstandenen Krankheit sind solche Beschlüsse.
Zitat:
Original geschrieben von Luna2005
Ich kann sagen "Mr. X ist ein A..." - das wäre eine Beleidigung. Sage ich jedoch "Meiner Auffassung nach ist Mr. X ein A..." ist das letztendlich die Äußerung meiner freien Meinung und würde nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Auch der Ausdruck "Meiner Auffassung nach ist Mr. X ein A..." erfüllt selbstverständlich den Tatbestand der Beleidigung und ist keinesfalls von der "freien Meinungsäußerung" gedeckt (Art.5 Abs.2 GG).
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Auch der Ausdruck "Meiner Auffassung nach ist Mr. X ein A..." erfüllt selbstverständlich den Tatbestand der Beleidigung und ist keinesfalls von der "freien Meinungsäußerung" gedeckt (Art.5 Abs.2 GG).
Natürlich stimme ich Dir aufgrund meines persönlichen Rechtsempfindens zu.
Aber der von Dir zitierte Paragraph ist recht dehnbar und je nachdem, welche Anwälte und Richter in solch einem Fall tätig werden...
Ich sehe das als Kampfsport auf juristischer Ebene...
Na ja, man muss Art.5 Abs.2 GG hier erst gar nicht heranziehen.
Diesbezüglich kenne ich keinen Richter oder Kollegen, der hier deine 2.Variante nicht eindeutig unter § 185 StGB subsumieren würde.
Vielleicht kannst du mich aber mit einem Urteil eines Besseren belehren.
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Na ja, man muss Art.5 Abs.2 GG hier erst gar nicht heranziehen.
Diesbezüglich kenne ich keinen Richter oder Kollegen, der hier deine 2.Variante nicht eindeutig unter § 185 StGB subsumieren würde.
Vielleicht kannst du mich aber mit einem Urteil eines Besseren belehren.
Ein diesbezügliches Urteil habe ich nicht greifbar, aber ich meine mich an etwas Derartiges erinnern zu können - so kam ich auch erst zu meinem vorhergehenden Posting. Sollte ich das wiederfinden, melde ich mich an dieser Stelle.