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hat ein händler das recht mit meinem wagen ins ausland fahren ohne einwilligung
ich wollte mein auto über ein händler verkaufen hatte bei der übergabe 143000 km drauf als ich das auto wieder abgeholt hatte ( 2 wochen später ) hatte ich 152000 km drauf worauf ich den händler zur rede gestellt hab er: er habe eine probefahrt gemacht nach slowenien nun meine frage darf er das einfach so bitte um hilfe da ich nicht weiß was ich nun tun soll
danke im vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bB_pat_86
Zitat:
hahahha
du sag mal, über was lachst du eingentlich hier dauernd ?
Über deine Dämlichkeit oder was sonst ?
Delle
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107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bB_pat_86
...hatte bei der übergabe 143000 km drauf als ich das auto wieder abgeholt hatte ( 2 wochen später ) hatte ich 152000 km drauf worauf ich den händler zur rede gestellt hab er: er habe eine probefahrt gemacht nach slowenien....
9000 km für eine Probefahrt nach Slowenien? Von der Fahrstrecke her betrachtet könnte er auch in Marokko gewesen sein.
ja er sei scheinbar erst in die schweiz dann nach slo.... weist du was ich da tun kann
Was sagt der Inhalt des schriftlichen Vermittlungsvertrages, den du mit dem Händler geschlossen hast, zum Thema Probefahrten aus? Das müßten wir dazu schon wissen, um dir einen Ratschlag zu erteilen.
ja das er in meinem auftrag handelt und bei preis anfragen oder ähnlichem er mich kontaktiert
Wie habt ihr denn das Thema Probefahrten im Vertrag geregelt?
hmmmmm im vertrag steht nix genaueres wie weit er damit fahren darf aber ich glaub eine probefahrt von etwa 9000 km ist so überflüssig wie noch was
Warum hast du das Fahrzeug nach 14 Tagen wieder abgeholt? Lief der Vermittlungsvertrag nicht länger oder hast du ihn aus Verärgerung über die lange "Probefahrt" gekündigt? Hat der Händler dir eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt?
es war eine 2 wöchige frist gesezt und ich hatte ihn gestern angerufen und wollte wissen was nun ist und er sagte er bekommt es nicht verkauf aber bei der 1übergabe hatte er gesagt er habe schon interresenten
Hat der Händler denn eine Bereitschaft signalisiert, dir für seine Sondernutzung eine Entschädigung zu zahlen?
ja er hatte mir heute 200€ gegeben als ich ihn dann anrief als ich es kurz danach gesehen hab wegen den km hat er gesagt ok er überweist mir am montag noch mal 200
400 Euro für 9000km ist ein schlechter Witz... Wenn ich den gängigen Satz von 0,30€/km ansetze sind das schon 2700 Euro.
Hallo!
Also eigentlich bin ich auf dem Gebiet ein absoluter Laie, aber mir sind bei deiner Geschichte zwei Sachen aufgefallen...
1. Wenn ich mir überlege, dass der Händler in zwei Wochen 9000 km mit deinem Auto gefahren ist, dann kann das Auto ja nicht allzu lang auf dem Platz gestanden haben und damit wäre es kein Wunder, dass es keine oder nur wenige Interessenten gibt. Hat dein Auto eigentlich eine Anhängerkupplung? Dann wäre es vielleicht möglich, dass er es genutzt hat um Autos aus dem Ausland zu sich zu transportieren (oder andersrum)?!
2. Der Vertragsausschnitt, den du hier online gestellt hast, besteht ja quasi nur aus Rechtschreibfehlern... Spricht meiner Meinung nach nicht unbedingt für den Händler.
Ich würde bei dem geschilderten Fall empfehlen, einen Fachanwalt für Vertragsrecht mit der Wahrung der Interessen des Verkäufers zu beauftragen.
Der TE hat dem Händler den Auftrag gegeben, dass Auto zu verkaufen! Nicht, es für seine persönlichen Zwecke zu missbrauchen! Sowas ist eine absolute Frechheit.
Von einer Probefahrt kann ja hier überhaupt nicht die Rede sein. Anhand der Kilometer kann auch der Auftrag in keinster Weise umgesetzt werden, dass Auto für potentielle Interessenten vorrätig zu haben. Von den Kilometern her ist er ja mehrmals nach Slowenien gefahren... Sprich, er hat es gewerblich oder für seine oder für anderer ihrer privaten Zwecke genutzt...
Hier kann von einer unerlaubten Nutzung des Fahrzeuges ausgegangen werden, die zu entschädigen ist!! Das Auto ist ja jetzt durch die Mehrkilometer auch weniger wert.
Also, rechtliche Hilfe suchen....
Postskriptum:
Sein Entgelt für die Vermittlung ist nicht eingetragen - wird das dann nach Lust und Laune eingetragen??
Punkt 5 des Vertrages, zweiter Satz bedeutet doch: Erfolgreich verkauft, es gibt keinen (gültigen) Vetrag mehr - sprich es muss auch nichts bezahlt werden... Hääää???