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Hat hier der Radfahrer Vorrang?

Themenstarteram 16. November 2023 um 16:30

Ich fahre mit meinem Auto innerorts, direkt auf eine Einmündung in eine Hauptstraße zu.

Direkt neben der Hauptstraße entlang, verläuft an der Einmündungsseite ein Gehweg ( VZ 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 -Radfahrer frei ), der nur durch einen unterschiedlich hohen Randstein von der Straße getrennt ist.

Der Gehweg ist an der Einmündung rechts und links verlaufend.

Vor dem Gehweg und der Straße ist auf der rechten Seite das VZ 205 ( Vorfahrt gewähren ).

An der Hauptstraße ist in beiden Fahrtrichtungen das VZ 206 mit der weiß-gelben Raute.

Der Randstein ist an der Einmündung an beiden Seiten abgesenkt und am Boden sind keine aufgemalten Radfahrer mit gegenläufigen Pfeilen oder ähnlichem vorhanden.

Auf die Frage, ob ich dem Radfahrer Vorfahrt gewähren muß, egal ob der von rechts oder links kommt, habe ich bisher nur sehr widersprüchliche aber nicht hilfreiche Antworten bekommen.

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63 Antworten

Bildmaterial zur besseren Darstellung?

Der Radfahrer hat kein Vorrang,es ist kein Radweg.

Nur wenn es ein ausgewiesener oder erkennbarer Radweg iwäre zählt er zur Fahrbahn.

Hier darf er aber nur den Gehweg mitbenutzen,das macht aus dem Gehweg keinen Radweg.

Er unterliegt auf dem Geweg den gleichen Regeln wie ein Fußgänger und hat zu warten.

Themenstarteram 16. November 2023 um 16:38

Zitat:

@LCG schrieb am 16. November 2023 um 17:33:57 Uhr:

Bilder?

Wie man Bilder an den Beitrag bekommt weiß ich leider nicht, denke aber alle relevanten ANGABEN GEMACHT ZU HABEN

Schickt doch einen Google link

Themenstarteram 16. November 2023 um 16:59

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 16. November 2023 um 17:36:30 Uhr:

Der Radfahrer hat kein Vorrang,es ist kein Radweg.

Nur wenn es ein ausgewiesener oder erkennbarer Radweg iwäre zählt er zur Fahrbahn.

Hier darf er aber nur den Gehweg mitbenutzen,das macht aus dem Gehweg keinen Radweg.

Er unterliegt auf dem Geweg den gleichen Regeln wie ein Fußgänger und hat zu warten.

Ein ortsansässiger Fahrlehrer sagt gerade das Gegenteil und das wundert mich sehr.

Vielleicht kann ich noch ergründen worauf er seine Aussage bezieht.

Ich stimme dem Fahrlehrer zu. Dem Automobilisten muss nicht bekannt sein, ob es sich um einen auf dem Gehweg, oder Radweg fahrenden Radler handelt.

Gruß jaro

Was macht der Fahrlehrer beruflich? Der Gehweg endet mit dem Bordstein. Dann kommt die Fahrbahn. Ist auf der Fahrbahn kein Radweg markiert, dann ist da kein Radweg auf der Fahrbahn und der Radfahrer muss sich normal einsortieren. .

Und was wenn ein Fußgänger dort lang geht ?

Vorrang hat nur der Fußgänger, der die Straße überquert in die man einbiegt. Auf der Nebenstrecke auf der man daherkommt nicht. Anders nur wenn man einen verkehrsberuhigten Bereich über eine Bordsteinkante verlässt.

Striche auf der Fahrbahn ändern kein Vorfahrtsrecht, sowas gibt es in der StVO nicht.

https://verkehrslexikon.de/Module/Radwegkreuzung_mit_Strasse.php

Das Problem fängt doch schon damit an dass der Autofahrer gar nicht erkennen kann ob der Weg von dem der Radfahrer auf die Kreuzung zufährt ein Radweg oder "nur" ein Fußweg oder ein Fußweg mit "Radfahrer frei" Schild ist. Von daher würde ich immer auf Radfahrer achten da ich als einbiegender Autofahrer gar nicht entscheiden kann ob der da legal fährt und Vorfahrt hat oder ob der widerrechtlich den Fußweg nutzt.

Das mit den Strichen auf der Fahrbahn hat sich zum Glück in den letzten Jahren weitgehend durchgesetzt um das dem Autofahrer zu verdeutlichen (!), Änder tun sie an der Vorfahrtslage nichts.

 

Seh ich genauso

Gruß jaro

Nein, die werden beide gleichberechtigt überfahren. Fußgänger müssen vor dem Kreuzen einer Fahrbahn am Bordstein warten bis es passt.

Also den Radfahrer und den Fußgänger gleichberechtigt überfahren? Okay, sorgt zumindest zu einem späteren Zeitpunkt (nach Rechtskraft des Urteils) für Klarheit.

Ist doch in der Praxis vollkommen egal - der Radfahrer wird für gewöhnlich nicht anhalten und der PKW-Fahrer ihn deswegen nicht gleich um fahren.

Schon, aber beim TE gehts doch rechtlich um einen Fußwegbenutzer der die untergeordnete Straße kreuzt und keinen zur Fahrbahn der übergeordneten Straße zugeordneten Radweg. Da muss eben an der Bordsteinkante gewartet werden.

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