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Hat jemand ein Tip

Themenstarteram 14. September 2009 um 13:30

Hallo an Alle,

habe von Privat eine neue aus England importierte Harley gekauft, mit COC und Kaufvertrag.

Kriege sie aber nicht zugelassen, weil die Zulassungsstelle unbedingt die Originalrechnung sehen will, auf der steht das es ein Neufahrzeug ist und das es noch nie zugelassen war.

Der Verkäufer reagiert nicht, vermute erstmals das er seine Einkaufsquelle nicht verraten will!

Harley Deutschland will nicht helfen, Harley UK könnte vielleicht um mir den Händler zu benennen, aber dazu ist mein Englisch zu schlecht.

Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt und wie hat er es gelöst?

Über ein paar Infos würde ich mich freuen, ansonsten bleibt mir nur noch leider der Weg zum RA um die Harley zurück zu geben.

P.S. Verstehe auch nicht warum hier in Forum über die Mwst. entrichten hier in Deutschland nach dem Kauf aus England gesprochen wird, England gehört doch zu EU.

Danke im Voraus

Gruss an Alle

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Zitat:

Original geschrieben von softarsch69

 

 

das ist quatsch, umsatzsteuerlich gelten eu-weit für alle mitgliedsstaaten die gleichen regeln wenn es um geschäfte zwischen zwei vertragspartnern geht, die in solchen staaten ansässig sind. lediglich der steuersatz variiert von land zu land.

Abgesehen von unterschiedlichen Steuersätzen bei der Umsatzsteuer sind natürlich auch alle anderen Steuern ( Einkommenssteuer, KFZ Steuer, Grundsteuer, Mineralölsteuer Tabaksteuer usw. ) Ländersache und nicht gleich und genau das war hier gemeint.

Es ging lediglich darum welche Steuer hier bei einem Neuimport bezahlt werden muß, und das ist nunmal Länderspezifisch nicht überall gleich.

Mannomann,

lauter Steuerfachleute hier, jetzt fange ich auch noch an:

Also, die Links von Ionios oben sind absolut hilfreich, aber wenn man sich mal etwas näher damit befasst, wird es schon an der ein oder anderen Stelle kritisch, z. B. beim Besteuerungszeitpunkt.

Die darin beschriebenen Unterlagen braucht er auf jeden Fall. Ich würde zum Finanzamt und zur Zulassungstelle marschieren und mich dort befragen, wie Harilman auch rät.

Die Umsatzsteuerabwicklung in der EU stützt sich auf die gemeinsame sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG. Allerdings gibt es noch viele Freiräume für die Mitgliedstaaten, z. B. der

Steuersatz. Für England müsste man sogar annehmen, dass man dadurch günstiger fährt, weil der Steuersatz dort nur 15 % beträgt.

ABER: Das gilt meinetwegen für englische Blumenkübel oder Rattanbänkchen, aber nicht beim Kauf von Neufahrzeugen, was eine Harley dann ja auch ist!

§2a des deutschen UStG setzt den Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie um. Sie besagen dasselbe, dass nämlich ein Privatmann beim grenzüberschreitenden Kauf eines Neufahrzeuges kurzfristig wie ein Unternehmer behandelt wird. Das heißt, er muss die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes Deutschland tragen, die EU-intern übrigens nicht als "Einfuhrumsatzsteuer", sondern als "Erwerbsteuer" bezeichnet wird. Ein himmelweiter Unterschied, unter uns gesagt. Hier trägt das sog. Bestimmungslandprinzip, d.h. die Steuer des Empfangslandes ist zu tragen.

Diese Steuer wird ihm vom Finanzamt in Rechnung gestellt und das ist auch, neben dem CoC Grundvoraussetzung für die mögliche Zulassung. Damit der arme Käufer einer Harley nicht zweimal besteuert wird, in England mit den 15 % und nochmal hier mit 19 %, hat er die Möglichkeit, die Steuerbefreiung in UK bei innergemeinschaftlicher Versendung in Anspruch zu nehmen. Er muss dafür dem Händler in UK nachweisen, dass die Mühle nach Deutschland gelangt ist. Wie, das muss er nach englischem Recht ergründen. Üblicherweise durch Frachtpapiere, aber einfach mal den Händler fragen, der macht das öfter.

Daraus folgt:

Kein Zoll, weil EU!

Keine englische Mehrwertsteuer, weil dort steuerfrei.

Deutsche Mehrwertsteuer, weil hier steuerpflichtig.

Aber es haben doch schon mehr Leute ihre Mopeds in UK gekauft. Wie haben die das denn gemacht?

Gruß

BM

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Und Natürlich geört GB zur EU deshalb muß doch aber trotsdem die Mwst. Bezahlt werden . Und da sie ja hier noch nie Zugelassen war wirst du sie wohl Zahlen dürfen. Den denen vom Amt ist es egal von wem oder wo du das teil hast. Anders wäre es wen das teil hier schon eine zulassung gehabt hätte. Und der Verkaufer lacht sich eins weil es ihm warscheinlich egal ist ob du die rechnung hast oder nicht. Ob dein RA da was machen kann ? Wird wohl ein kauf von Privat zu Privat Gewesen sein. Da haste vieleicht Gewährleistung ob da deine Zulassung Geschichte greift ??? Und einen Klage wegen Betrugts wird wohl dauern weil du ihm warscheinlich nicht nachweisen kannst das er die von dir Benötigte Rechnung hat.

Moin, Du Armer!

Du kommst wohl nicht ohne einen Rechtsanwalt zu Deinem Recht; meines Erachtens ist es ein wesentliches Merkmal einer Sache, ob die USt bezahlt wurde oder nicht. Das Finanzamt hält sich an Dich. Viel Glück!

 

Hallo,

weiß nicht so recht, ob ich meinen Vorschreibern zustimmen soll...

Du hast das Bike nicht importiert, auf Deinem Kaufvertrag ist der Kaufort in Deutschland eingetragen, demnach müßte eigentlich der Importeur für die MwSt zuständig sein, kann mich aber auch irren.

Gruß Brus

Hat der aber wohl nicht. Es gibt ja auch kein Gesetz das eien nicht erlaubt ein Bike ohne zulassung in der Garage stehen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von grzegorz6

Hallo an Alle,

habe von Privat eine neue aus England importierte Harley gekauft, mit COC und Kaufvertrag.

Kriege sie aber nicht zugelassen, weil die Zulassungsstelle unbedingt die Originalrechnung sehen will, auf der steht das es ein Neufahrzeug ist und das es noch nie zugelassen war.

Der Verkäufer reagiert nicht, vermute erstmals das er seine Einkaufsquelle nicht verraten will!

Harley Deutschland will nicht helfen, Harley UK könnte vielleicht um mir den Händler zu benennen, aber dazu ist mein Englisch zu schlecht.

Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt und wie hat er es gelöst?

Über ein paar Infos würde ich mich freuen, ansonsten bleibt mir nur noch leider der Weg zum RA um die Harley zurück zu geben.

P.S. Verstehe auch nicht warum hier in Forum über die Mwst. entrichten hier in Deutschland nach dem Kauf aus England gesprochen wird, England gehört doch zu EU.

Danke im Voraus

Gruss an Alle

Die Mehrwertsteuer muß hier bezahlt werden weil die Neumaschine in England ohne Steuer ( netto ) verkauft wurde .

Zoll muß da EU nicht entrichtet werden .

Ich würde Dir auch schnell zu einem guten Anwalt raten .

Ist es denn nicht möglich mit dem Verkäufer telefonisch Kontakt aufzunehmen ?

Bin echt erstaunt wie wenig sich die Leute im Vorfeld um diese Problematik kümmern, es geht doch meist um ne Menge Geld .:confused:

Der Importeur ist verpflichtet die Mehrwertsteuer innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr zu bezahlen oder zumindest dem Finanzamt den Import mitzuteilen , die Erstellen dann die Zahlungsaufforderung .

Es ist hierbei völlig unerheblich ob das Fahrzeug hier angemeldet werden soll oder unangemeldet in der Garage steht .

Zitat:

Original geschrieben von bmc72

Hat der aber wohl nicht. Es gibt ja auch kein Gesetz das eien nicht erlaubt ein Bike ohne zulassung in der Garage stehen zu haben.

Hallo,

ich glaube nicht, dass das eine mit dem anderen etwas zu tun hat. Auch wenn Du die Karre über Deinem Bett an die Wand nageln willst, hast Du sie eingeführt und mußt MwSt zahlen. IMHO hat MwST mit der Verwendung nichts zu tun, sondern mit Einfuhrbestimmungen.

Gruß Brus

Wenn ich aber nur auf das schnelle Geld aus bin ist es mir doch wurst wer die zeche zahlt und dem anscheint nach ist der themenstarter eien solchen zeitgenossen auf dem leim gegangen. Es ist zwar nicht schön aber bei unserer G....ist geil zeit leider auch kein eizelfall.

Da ich selbst eine aus England geholt habe und dabei mit dem Finanzamt zu tun hatte kann ich euch versichern das es Gesetz ist das die Steuer innerhalb der 10 Tage entrichtet werden muß .

Hmm, ja das ist ein Neufahrzeug--ja dann brauchen die nat. die daten--

ohoh das kann spaßig werden

lg

bow

Zitat:

Original geschrieben von Bowsercheese

Hmm ich weiss nicht wie es in DE ist aber in AT brauchst du für ein Gebrauchtfahrzeug(mind. 6000KM und mind. 6mon. alt) KEINE MWST zahlen--nur halt die total sinnvolle NOVA ;)

Verstehe nicht warum die eine Originalrechnung haben wollen--ich habe nur den Kaufvertrag vom verkäufer gebraucht--und halt typenschein usw... aber das is ja jetzt mit den COC papieren ja alles einfacher mit dem TÜV und so..........

Das fahrzeug muss nur abgemeldet sein!

Im Typenschein sieht man ja die erstzulassung!

lg

bow

Hier geht es doch um Deutschland, in Italien ist es sicher auch anders :confused::confused::confused:

Ne das is in der EU gleich (denke ich)

Aber es handelt sich ja um ein Neufahrzeug habe ich erst gesehen!

hab meinen Artikel schon editiert!

lg

bow

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Zitat:

Original geschrieben von Bowsercheese

Hmm ich weiss nicht wie es in DE ist aber in AT brauchst du für ein Gebrauchtfahrzeug(mind. 6000KM und mind. 6mon. alt) KEINE MWST zahlen--nur halt die total sinnvolle NOVA ;)

Verstehe nicht warum die eine Originalrechnung haben wollen--ich habe nur den Kaufvertrag vom verkäufer gebraucht--und halt typenschein usw... aber das is ja jetzt mit den COC papieren ja alles einfacher mit dem TÜV und so..........

Das fahrzeug muss nur abgemeldet sein!

Im Typenschein sieht man ja die erstzulassung!

lg

bow

Hier geht es doch um Deutschland, in Italien ist es sicher auch anders :confused::confused::confused:

In der EU mag ja ne Menge gleich sein , die Steuergesetzgebung ist defintiv überhaupt nicht gleich und Ländersache .

Hi,

Ich würde mir einen Eigenbeleg schreiben die Mwst aus dem Netto abführen und gut . Ist Steuerechtlich einwandfrei, allerdings nur für Gewerbetreibende . Oder Plan B - Ein Kumpel mit Firma schreibt sich einen Eigenbeleg führt die Mwst. ab . Und verkauft anschliessend die Maschine wieder mit Verkaufsvertrag . Macht allenfalls ein bisschen arbeit und kostet keine 10 Euro .

Allerdings weiss ich nicht genau wie das mit EU ist .

mfg

am 14. September 2009 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von grzegorz6

Der Verkäufer reagiert nicht, vermute erstmals das er seine Einkaufsquelle nicht verraten will!

Harley Deutschland will nicht helfen, Harley UK könnte vielleicht um mir den Händler zu benennen, aber dazu ist mein Englisch zu schlecht.

Hallo grzegorz6,

wenn du selber in Englisch nicht so gut bist, finde ich es schon mutig, ein Moped in England zu kaufen.

Vielleicht hast du aber einen Bekannten der dir ggf. einen Brief an Harley UK übersetzt.

Ansonsten kannst du über www.leo.de einen Brief übersetzten. Ich denke Harley UK wird dich schon verstehen und dir antworten. Ausserdem dürften die wenig Interesse haben, die Krauts zu vergraulen. Verdienen ja an uns.

Ich würde auf alle Fälle, auch über diesen Weg etwas probieren.

Zusätzlich kannst du ja auch einen Brief vom Anwalt an den Verkäufer senden. Vielleicht bekommt der ja kalte Füße. Bei dem Kaufpreis würde ich mehrgleisig es versuchen.

Viel Erfolg

Dizzzi

 

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