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Hat mein VW-Händler eine Informationspflicht bzgl. Behindertenrabatt?

Themenstarteram 4. September 2010 um 16:13

Hi@all,

 

als ich vor knapp 3,5 Jahren meinen Golf V gekauft habe, hatte ich noch keine Ahnung davon, dass es einen Behinderrabatt bei VW gibt.

Von den Bedingungen her wäre ich anspruchsfähig.

Damals habe ich sage und schreibe 4 % Rabatt bekommen, jedoch keiner hat etwas von "Behindertenrabatt" erwähnt. :-(

 

Nun zu meiner Frage:

Da mein Händler beim Autokauf ja rechtl. gesehen die höhergestelltere Person ist, müsste er den Käufer (also mich) ja über alle Modalitäten informieren. So auch über Behindertenrabatt. Ich, als Käufer / Kunde, kann ja nicht alle Bedingungen kennen.

 

Wie denkt ihr darüber? Sollte ich mein Autohaus mal darauf ansprechen?

War schon einmal jemand in der selben Situation?

 

Grüße

Manuel

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10 Antworten

Hallo Saarbruecker,

um Gottes willen nein, sofort verklagen. :)

Meinst du etwa dass das jetzt noch was bringt. Der Händler ist doch keine Behörde, der kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen machen was er will.

4% Rabatt sind aber eine Hausnummer, da sage ich dir lieber nicht, was zu der Zeit möglich war.

 

Gruß

Hallo,

also der Behindertenrabatt von 15%(?) ist eine freiwillige Leistung seitens VW. Es handelt sich hierbei ja nicht um eine gesetzliche Vorgabe oder Ähnliches.

Insofern besteht keine Informationspflicht seitens des Händlers. Wenn jemand ins Autohaus kauft und bereit ist, den Listenpreis zu zahlen, muss der Verkäufer ja auch nicht drauf hinweisen, dass aber 10% Rabatt möglich wären, wenn man verhandelt.

Wieso der Händler die rechtlich höher gestellte Person sein soll, kann ich nicht verstehen. Bei einem Kaufvertrag gibt es zwei Parteien. Davon st aber keine rechtlich höher gestellt als die andere.

Es wäre ein guter Service und Zeichen einer guten Händler-Kunden-Beziehung, wenn der Händler Dich über mögliche Nachlässe, etc. informiert, aber müssen tut er es nicht.

Und jetzt, nach 3,5 Jahren, damit anzufangen, halte ich auch für ein wenig spät und fehl am Platze (auch wenn Du es erst jetzt erfahren hast).

Mein Vater hat immer gesagt: "Dumm bezahlt." Wer eine größere Anschaffung vor sich hat, sollte sich auch ein wenig selber mit der Materie auseinandersetzen und nichtnur auf andere vertrauen, sonst passiert eben schnell das, was Dir widerfahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von Saarbruecker

Da mein Händler beim Autokauf ja rechtl. gesehen die höhergestelltere Person ist, müsste er den Käufer (also mich) ja über alle Modalitäten informieren. So auch über Behindertenrabatt. Ich, als Käufer / Kunde, kann ja nicht alle Bedingungen kennen.

Wieso ist ein Händler höher gestellt?

Das ist dein (Kauf-)Vertragspartner, sofern du bei ihm etwas kaufst. Vergleichbar mit jedem anderen Ladengeschäft, wo du irgendetwas kaufen kannst.

Der eine (gleichberechtigte) Vertragspartner ist der Verkäufer, der gegen Bezahlung irgendetwas abgibt, und der anderen (gleichberechtigte) Vertragspartner ist der Käufer, der gegen Bezahlung irgendwas erwirbt. Sozusagen ein reiner "Tauschhandel": Ware wechselt gegen Geld die Eigentumsverhältnisse.

Wenns ein gewerblicher Verkäufer ist, ist der "Deal" umsatzsteuerpflichtig, und der Verkäufer gewährt eine gesetzlich geregelte Garantie/Gewährleistung. Aber ansonsten ist kein Verkäufer dein "Vorgesetzter".

Ich würde den Verkäufer mal persönlich fragen, warum er dir den Behindertenrabatt damals verschwiegen hat. Sollte er keine plausible und nachvollziehbare Erklärung dafür haben (bzw. ggf. auch nachträglich nicht willens sein, das Versäumnis angemessen "wiedergutzumachen") würde ich ab sofort den "Laden" wechseln. Das dürfte er sehr gern auch wissen.

VW-Händler gibts wie Sand am Meer. Gute, und weniger gute. Und das sowohl qualitativ, preislich als auch kundenorientiert.

Hallo,

ob er müsste kann ich dir nicht sagen.

Ein guter Verkäufer mit Interesse an Kundenbindung hätte es vermutlich getan.

Vorausgesetzt natürlich die Behinderung ist offensichtlich was ja nicht immer gegeben sein muss.

Meiner Meinung nach gehört es allerdings auch dazu, dass man sich vorab selber etwas informiert in dieser Beziehung.

Ein Fahrscheinautomat der Bahn berechnet den Nachlass auch nicht automatisch, hier muss man selber aktiv werden und die richtigen Tasten drücken.

An der Kasse des Museum würdest du sicher von dir aus den entsprechenden Nachweis vorlegen.

Von daher denke ich, dass es nach 3,5 Jahren nichts bringt da irgendwelche Dinge anzusprechen.

Sicher kannst du es versuchen.

Die Frage dahinter ist allerdings was speziell du damit erreichen möchtest ?

Mike

Zitat:

Original geschrieben von elmine

Ein guter Verkäufer mit Interesse an Kundenbindung hätte es vermutlich getan.

Vorausgesetzt natürlich die Behinderung ist offensichtlich was ja nicht immer gegeben sein muss.

Richtig, denn bei meiner Mutter sieht man auch nicht das sie ein neues Hüftgelenk hat und einen Schwerbehindertenausweis von 50% (mit Merkzeichen G = Gehbehindert). ;)

 

Wir haben von diesen Rabatt über 15% auch nur im Netz erfahren und beim Händler gab es diese unter der Vorlage des Ausweises auch. Und zudem habe ich noch etwas zusätzlich raushandeln können, nämlich einen Satz Winterräder für lau. :D

Hallo,

meine Erfahrung war, dass die Händler den Aufwand scheuen bzw. die Aktion sowieso relativ unsinnig ist. Irgendwie teilt VW und der händler sich den Rabatt. Bei Modellen mit günstiger Finanzierung lohnt sich der 15%ige Rabatt auch nicht unbedingt.

Bei dem "Behindertenrabatt" gelten grundsätzlich keine Aktionsrabatte.

Beispiel: Vw bietet eine 1,9% Finanzierung. Bei dem Behindertenangebot nimmt VW allerdings 3,9% oder 4,9%. Gewährt der Händler also selber schon 11% Rabatt (üblich), dann besteht kein Nachteil für den Kunden.

Mit 4% Rabatt haste dich aber ganz schön übern Tisch ziehen lassen. Ich habe vor 3 Jahren auf meinen GT Sport 12% bekommen und dann noch finanziert.

Zitat:

Original geschrieben von Markus_79

Bei dem "Behindertenrabatt" gelten grundsätzlich keine Aktionsrabatte.

Beispiel: Vw bietet eine 1,9% Finanzierung. Bei dem Behindertenangebot nimmt VW allerdings 3,9% oder 4,9%. Gewährt der Händler also selber schon 11% Rabatt (üblich), dann besteht kein Nachteil für den Kunden.

Stimmt nicht so ganz, habe trozdem das "Sauber und Sorglos"-Paket inkl. 0,9% Finanzierung bekommen mit etwas geschicktem verhandeln. ;)

Themenstarteram 5. September 2010 um 16:04

Hi@all,

 

also mit so vielen Antworten zu diesem Thema hätte ich ja nicht gerechnet. :-)

 

Grundsätzlich möchte ich damit nichts erreichen, dies vorneweg.

Ich finde es nur Schade, dass man nicht darauf hingewiesen wird, als "unwissender Kunde".

 

Mittlerweile habe ich übrigens meinen Händler gewechselt.

Wieso? Der Werkstatt musste man leider immer sagen, was am Auto zu machen ist. :-(

Zweiter Grund: Selbst bei Interesse an einem Passat CC Highline wird man als Kunde einfach im Regen stehen gelassen.

 

Ich habe mir mittlerweile Angebote für neue Fahrzeuge eingeholt. Bei 2 von 3 Stück wurde nach einem Behindertenausweis gefragt und noch extra Rabatt bzw. Goodies drauf geschlagen. :-)

Es scheint sich damals wohl doch um einen Einzelfall gehandelt zu haben.

 

Ich danke euch auf alle Fälle für eure Meinungen zu dem Thema.

 

Gruß

Manuel

Hallo,

prima für dich, wenn es in anderen Autohäusern scheinbar besser geht.

Allerdings erschließt sich jetzt im nachhinein nicht so ganz, warum die Anfangsfrage von dir hier zur Diskussion gestellt wurde.

Aber egal viel Spaß mit einem "Neuen", wenn es dann soweit ist.

Mike

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