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Hauptuntersuchung in Werkstatt: Mangel in TÜV-Rechnung ausgewiesen?

Themenstarteram 24. Juli 2014 um 17:10

Hallo,

ich habe eine Frage zum üblichen Vorgehen bei Hauptuntersuchungen direkt in KFZ-Werkstätten.

Ich habe meine Hauptuntersuchung zusammen mit einem Kundendienst in einer KFZ-Werkstatt durchführen lassen. Der TÜV kommt regelmäßig in dieser Werkstatt vorbei. Der Servicetechniker hat mich zwischenteilich angerufen und mir erklärt, dass ich nach Aussage des TÜV keine Plakette erhalte, wenn nicht die porösen Bremsschläuche gewechselt werden. Ich habe dem zugestimmt.

In der Rechnung des TÜV steht nun nichts von porösen Bremsschläuchen sondern einfach nur "kein Mangel". Da ich zugegebenermaßen kein großes Vertrauen in die Werkstatt habe, frage ich mich, ob in der Rechnung nicht eigentlich so etwas wie "Mangel: Bremsschläuche porös aber Mangel durch Werkstatt behoben --> Prüfplakette erteilt" stehen müsste?

Letztendlich kann es so ja sein, dass die Bremsschläuche gar nicht ausgetauscht werden mussten.

Ist hier jemand vom Fach ;)?

Besten Dank!

Beste Antwort im Thema
am 24. Juli 2014 um 17:16

Würde der Mangel im TÜV Bericht stehen, wäre es ein Mangel der u.U. die zusätzliche Vorführung verlangt. In der Regel "vereinbaren" TÜV (und alle anderen Organisationen) bei dem sogenannten Werkstatt-TÜV, das eben diese Mängel direkt behebbar sind und auch gemacht werden. Dann bekommt der Kunde einen "sauberen" TÜV Beleg und die Plakette.

Das ganze ist eine Vertrauenssache zwischen Prüfer und Werkstatt.

Solltest du deiner Werke jedoch selbst nicht vertrauen, wird es Zeit für einen Werkstattwechsel ;)

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am 24. Juli 2014 um 17:16

Würde der Mangel im TÜV Bericht stehen, wäre es ein Mangel der u.U. die zusätzliche Vorführung verlangt. In der Regel "vereinbaren" TÜV (und alle anderen Organisationen) bei dem sogenannten Werkstatt-TÜV, das eben diese Mängel direkt behebbar sind und auch gemacht werden. Dann bekommt der Kunde einen "sauberen" TÜV Beleg und die Plakette.

Das ganze ist eine Vertrauenssache zwischen Prüfer und Werkstatt.

Solltest du deiner Werke jedoch selbst nicht vertrauen, wird es Zeit für einen Werkstattwechsel ;)

Themenstarteram 24. Juli 2014 um 17:19

Okay besten Dank!

War das erste mal bei der Werkstatt, da gibt's weder Ver- noch Misstrauen ;).

Wartung mit HU in meiner Stammwerkstatt:

Ich "Einmal vier neue Sommerreifen und die Bremsen müssen wohl auch alle komplett neu."

Der Freundliche meines Vertrauens "Dann lassen wir den Prüfer zuerst mal prüfen und was der bemängelt wird gemacht."

So wurden es dann die Reifen und die Bremsen nur an der Hinterachse (komplett).

Fotos davon gemacht (von der WS) und dem Prüfer bei dessen nächsten Termin vorgelegt. Somit gab es für mich keinen zweiten Termin und nur fünf Euro für die Nachprüfung, direkt bei der Rechnung mit aufgeführt.

Fazit: Zeit und Geld gespart. Alles gut.

Moin Moin !

Zitat:

In der Regel "vereinbaren" TÜV (und alle anderen Organisationen) bei dem sogenannten Werkstatt-TÜV, das eben diese Mängel direkt behebbar sind und auch gemacht werden. Dann bekommt der Kunde einen "sauberen" TÜV Beleg und die Plakette.

 

Das ganze ist eine Vertrauenssache zwischen Prüfer und Werkstatt.

Na diese Zeiten sind lange vorbei.

Entweder es ist vorher gemacht , dann steht logischerweise nichts auf dem Bericht , oder es ist (noch )nicht gemacht und das Fzg muss wieder vorgeführt werden.

Nur nachweislich während der Anwesenheit des Prüfers abgestellte Mängel können als "Mängelschleife" protokolliert werden.

Insofern ist es jetzt eine Vertrauenssache zwischen Kunde und Werkstatt,wenn die Mängel vorher durch die Werkstatt festgestellt und behoben werden. Die Alternative wäre eine Wiedervorführung (im Falle der wirklich schadhaften Bremsschläuche).

Nun halte ich allerdings Bremsschläuche für ein denkbar ungeeignetes Mittel , einer womöglich schlechtlaufenden Werkstatt mehr Gewinne zu generieren, dafür ist der Gewinn dabei zu klein und auf der anderen Seite besteht immer das Risiko ,dass wesentlich teurere Reparaturen dadurch anfallen ,wenn z.B. ein Entlüfternippel abreisst.

MfG Volker

am 24. Juli 2014 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Scenic II

… So wuden es dann die Reifen und die Bremsen nur an der Hinterachse (komplett). Fotos davon gemacht (von der WS) und dem Prüfer bei dessen nächsten Termin vorgelegt. Somit gab es für mich keinen zweiten Termin und nur fünf Euro für die Nachprüfung, direkt bei der Rechnung mit aufgeführt.

Cool, ein TÜV-Prüfer, der anhand von Fotos (!!!) eine Plakette erteilt. Wo ist denn das? Da will ich auch hin …

Alle HU-Berichte, die mir so in die Hände gefallen sind, weisen den Mangel zwar aus, mit einem * werden dann die Mängel versehen, die gleich behoben wurden und das ist auf dem Bericht auch so erläutert.

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Na diese Zeiten sind lange vorbei.

Kommt in der Praxis schon auf die Werkstatt an, oft sind die ja so fix dass die alten Schläuche schon raus sind bevor der Prüfer den Hof verlässt oder die restlichen Autos geprüft hat. Schläuche tauschen oder ähnliches ist ja jetzt kein Hexenwerk dass ewig dauert.

Günstiger gegenüber dem Kunden ist es allerdings wenn der Mangel auf dem Bericht als "sofort behoben" steht, wobei ja hinterher das Ergebnis das gleiche ist.

In kleineren Werkstätten ist der TÜV Prüfer z.B. montags von 9-14 Uhr in der Werkstatt. Wenn zwischenzeitlich das Problem bereits behoben wurde schaut der Prüfer bevor er geht nochmal rauf (sind ja selten mehr als 2-3 Autos die an den Tagen TÜV bekommen sollen) und dann hat man seinen TÜV-Bericht ohne Mängel.

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Würde der Mangel im TÜV Bericht stehen, wäre es ein Mangel der u.U. die zusätzliche Vorführung verlangt. In der Regel "vereinbaren" TÜV (und alle anderen Organisationen) bei dem sogenannten Werkstatt-TÜV, das eben diese Mängel direkt behebbar sind und auch gemacht werden. Dann bekommt der Kunde einen "sauberen" TÜV Beleg und die Plakette.

Das ganze ist eine Vertrauenssache zwischen Prüfer und Werkstatt.

Solltest du deiner Werke jedoch selbst nicht vertrauen, wird es Zeit für einen Werkstattwechsel ;)

Teilweise werden - je nach Prüfer und Gutdünken - die davor behobenen Mängel zwar auf dem Bericht aufgeführt und mit "Mängel wurden an Ort und Stelle behoben" gekennzeichnet, aber dann steht als "Urteil" des Prüfers trotzdem "ohne erkennbare Mängel, Plakette zugeteilt, das Fahrzeug ist im __________ zur nächsten Hauptuntersuchung vorzuführen" auf dem Bericht.

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