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Hauptuntersuchungen der deutschen Nachbarländer - eine Auflistung
Hallo Community,
zur Erweiterung meines Wissenstandes wende ich mich hiermit am Euch, um von Eurem Fachwissen zu profitieren.
Genauer geht es um die jeweiligen Hauptuntersuchungen der deutschen Nachbarländer, namentlich: Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Luxemburg, der Niederlande und Dänemark. Des Weiteren würde ich mich über die jeweiligen Bestimmungen in England und Lichtenstein freuen.
Insbesondere interessiert bin ich an dem offiziellen Namen (bspw. Hauptuntersuchung), der umgangssprachlichen Bezeichnung (bspw. TÜV), sofern vorhanden, dem Ort des Nachweises am Fahrzeug (bspw. hinteres Kennzeichen), dem Ort des Nachweises auf einem Dokument (bspw. Fahrzeugschein) und ggf. Besonderheiten (bspw. ehem. Trennung HU und AU).
Ich würde mich freuen, wenn zu jedem Land Informationen zusammen kommen.
Gespannt auf Eure Antworten wartend verbleibe ich mit bestem Dank im Voraus
Olaf
Beste Antwort im Thema
in Österreich sagen wir Pickerl dazu (offizell heisst die wohl §57 Überprüfung)
Beim neuen Auto das erste mal nach 3 Jahren fällig, dann 2 Jahre später wieder und ab dann jährlich.
Und bei uns in Ö ist es wohl auch so, dass der durchführende Mechaniker (mit)haftet. Also "gekaufte Pickerl" sind damit relativ ausgestorben)
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9 Antworten
Gilt Neu Seeland auch als Nachbarland?
Dort hab ich mal TÜV gemacht
Grundsätzlich kann man in ganz Europa von "PTI" sprechen, das ist der Begriff der hierfür allgemein verwendet wird und die jeweilige nationale Hauptuntersuchung bezeichnet. PTI = Periodical Technical Inspection. Wenn du hiernach im Netz suchst findest du sehr viele Informationen.
In den Niederlande heißt die Hauptuntersuchung APK.
In der Schweiz heist sie "MFK".
Witziger Unterschied zum deutschen TÜV: Man muss nicht nach Datum auf der Plakette hin, sondern wird angeschrieben, das man demnächst zu erscheinen hat. Die Zeitabstände sind also nicht wie bei uns fix 2 Jahre, sondern können durchaus zwischen 13 und 35 Monaten schwanken. (So hab ich das zumindest verstanden, als mir ein Schweizer das erklärt hat)
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 30. April 2019 um 10:13:18 Uhr:
In der Schweiz heist sie "MFK".
Witziger Unterschied zum deutschen TÜV: Man muss nicht nach Datum auf der Plakette hin, sondern wird angeschrieben, das man demnächst zu erscheinen hat. Die Zeitabstände sind also nicht wie bei uns fix 2 Jahre, sondern können durchaus zwischen 13 und 35 Monaten schwanken. (So hab ich das zumindest verstanden, als mir ein Schweizer das erklärt hat)
Kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Wie geschrieben in NL APK "algemene periodieke keuring":
Beim Benziner 1. mal nach 4 Jahren, dann 2. und 3. mal nach jeweils weiteren 2 Jahren danach jährlich.
Beim Diesel 1. mal nach 3 Jahren dann jährlich.
Durchgeführt van Werkstätten, die vom RDW die Zulassung dazu bekommen haben. Eine gewisse Anzahl Autos pro Jahr wird für eine Stichprobe vom RDW überprüft, fällt eine Werkstatt dabei auf, kann sie nach mehreren Fehlern die Zulassung verlieren.
Nachweis ist i.d.R. elektronisch in einer Datenbank des RDW (d.h. am Kennzeichen weiss man, ob die APK noch gültig ist). Für die Autos, die nicht in der Datenbank sind (Sonderkennzeichen) gibts ein Papiernachweis.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 30. April 2019 um 10:19:49 Uhr:
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 30. April 2019 um 10:13:18 Uhr:
In der Schweiz heist sie "MFK".
Witziger Unterschied zum deutschen TÜV: Man muss nicht nach Datum auf der Plakette hin, sondern wird angeschrieben, das man demnächst zu erscheinen hat. Die Zeitabstände sind also nicht wie bei uns fix 2 Jahre, sondern können durchaus zwischen 13 und 35 Monaten schwanken. (So hab ich das zumindest verstanden, als mir ein Schweizer das erklärt hat)
Kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Laut TCS ist es nach 5 Jahren dann weiteren 3 dann 2-jährlich.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 30. April 2019 um 10:13:18 Uhr:
In der Schweiz heist sie "MFK".
Witziger Unterschied zum deutschen TÜV: Man muss nicht nach Datum auf der Plakette hin, sondern wird angeschrieben, das man demnächst zu erscheinen hat. Die Zeitabstände sind also nicht wie bei uns fix 2 Jahre, sondern können durchaus zwischen 13 und 35 Monaten schwanken. (So hab ich das zumindest verstanden, als mir ein Schweizer das erklärt hat)
Ganz so zufällig ist es wohl nicht. Es gibt auch in der Schweiz bestimmte feste Fristen.
- Erste Prüfung: fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
- Zweite Prüfung: drei Jahre nach der ersten Prüfung
Anschliessend muss das Fahrzeug alle zwei Jahre geprüft werden.
Man erhält dazu allerdings anders als bei uns eine Aufforderung der Straßenverkehrsbehörde.
Und bei relevanten Veränderungen am Fahrzeug zwischendurch muss man selbstverständlich selber aktiv werden.
Grüße vom Ostelch
in Österreich sagen wir Pickerl dazu (offizell heisst die wohl §57 Überprüfung)
Beim neuen Auto das erste mal nach 3 Jahren fällig, dann 2 Jahre später wieder und ab dann jährlich.
Und bei uns in Ö ist es wohl auch so, dass der durchführende Mechaniker (mit)haftet. Also "gekaufte Pickerl" sind damit relativ ausgestorben)
Hier in GB heißt das Ganze MOT.
Neuwagen nach 3 Jahren und dann jährlich. Erinnerung gibt es per SMS oder Email einen Monat bevor es wieder fällig wird. Ohne MOT zu fahren kostet bis zu 1000 Pfund Strafe.
Die MOT Historie ist online für jedermann einzusehen.
Hab gerade mal spaßeshalber für das Auto meines Nachbarn nachgesehen.
19 September 2018
PASS
Mileage
136,524 miles
Monitor and repair if necessary (advisories):
Rear Brake disc worn, pitted or scored, but not seriously weakened (1.1.14 (a) (ii))
Oil leak, but not excessive (8.4.1 (a) (i))
Nearside Front Tyre worn close to legal limit/worn on edge (5.2.3 (e))
Ein Tag davor ist er durchgefallen:
18 September 2018
FAIL
Mileage
136,518 miles
Repair immediately (major defects):
Nearside Front Suspension component ball joint excessively worn (5.3.4 (a) (i))
Monitor and repair if necessary (advisories):
Rear Brake disc worn, pitted or scored, but not seriously weakened (1.1.14 (a) (ii))
Oil leak, but not excessive (8.4.1 (a) (i))
Nearside Front Tyre worn close to legal limit/worn on edge (5.2.3 (e))