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Hecke vom Chef umgefahren
Wie siehts aus, wenn eine Mitarbeiterin, die im Angestelltenverhältnis ist, eine Hecke vom Chef umfährt?
Würde sie während der Arbeitszeit z.B. ein Arbeitsmittel vom Arbeitgeber kaputt machen, so müsste sie ja dafür nicht haften.
Wie sieht es auf dem Parkplatz der Firma aus, wenn sie aufgrund der Fahrt zur Arbeit dort die Hecke vom Chef beschädigt.
Kann der Arbeitgeber sie dafür haftbar machen?
Fahrer vom Fahrzeug war sie selber. Fahrzeug gehört auch ihr.
Hat das Arbeitsverhältnis eine Auswirkung auf die Haftung?
Beste Antwort im Thema
U.U. sollte man mal in Ruhe mit dem Chef reden, sonst hat die kaputte Hecke eine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis.
du meinst es könnte Heckmeck geben?
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17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
...
Würde sie während der Arbeitszeit z.B. ein Arbeitsmittel vom Arbeitgeber kaputt machen, so müsste sie ja dafür nicht haften.
...
Das stimmt so pauschal nicht.
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
...
Kann der Arbeitgeber sie dafür haftbar machen?
...
Ja!
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Hat das Arbeitsverhältnis eine Auswirkung auf die Haftung?
U.U. sollte man mal in Ruhe mit dem Chef reden, sonst hat die kaputte Hecke eine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis.
U.U. sollte man mal in Ruhe mit dem Chef reden, sonst hat die kaputte Hecke eine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis.
du meinst es könnte Heckmeck geben?
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
...
Würde sie während der Arbeitszeit z.B. ein Arbeitsmittel vom Arbeitgeber kaputt machen, so müsste sie ja dafür nicht haften.
...
Das stimmt so pauschal nicht.
Sondern?
Grundsätzlich kann man erst einmal jeden dafür haftbar machen, der einem einen Schaden zufügt.
Auch ein Arbeitnehmer kann haftbar gemacht werden, wenn er Schäden verursacht. Woher stammt eigentlich diese irrige Auffassung?
Im übrigen geht es hier ja sicher nicht um die direkte Arbeit sondern um den Weg von- oder zur Arbeit.
Das hier ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung des PKW der Arbeitnehmerin.
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Das stimmt so pauschal nicht.
Sondern?
Die Hecke wurde nicht grob fahrlässig umgefahren.
Da auf dem Weg zur Arbeit ist hier aus meiner Sicht eine Haftung gegeben. Regulierung über die Haftpflicht des PKW.
Anders würde ich das sehen wenn eine dienstliche Fahrt während der Arbeitszeit vorliegen würde... Dann müsste man sich den Fall mal genau ansehen und überlegen, ob nicht sogar Ansprüche gegen den Chef aufgrund der Kratzer im Auto von der Hecke bestehen....
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Die Hecke wurde nicht grob fahrlässig umgefahren.
Die Hecke wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit grob fahrlässig umgefahren (es sei denn die Hecke ist dem Auto entgegengehüpft). Aber anderes Thema. Wir brauchen sowieso in aller Regel garkein Verschulden für die Haftung aus Verkehrsunfällen durch Kraftfahrzeuge.
Ich teile ebenfalls die Meinung, dass der Weg Arbeit Privatsache ist.
Auch rein theoretisch wenn nicht, würde das Haftungspflichtig meines Erachtens nicht greifen, wenn der Haftende nicht dafür aufkommen muss. Das Schutzinteresse des Arbeitnehmers ("Stichwort Verhältnis Schaden gegen Verdienst"), womit das Haftungsprivilig begründet wird, ist weggefallen. Das ist aber nur mein unsubstantiertes Rechtsempfinden.
phaeti
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Die Hecke wurde nicht grob fahrlässig umgefahren.
Meine Antwort bezog sich nicht auf die Hecke, sondern auf deine folgende Pauschalbehauptung:
"Würde sie während der Arbeitszeit z.B. ein Arbeitsmittel vom Arbeitgeber kaputt machen, so müsste sie ja dafür nicht haften."
Zitat:
Die Hecke wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit grob fahrlässig umgefahren (es sei denn die Hecke ist dem Auto entgegengehüpft).
Den Unterschied zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit ist dir aber bekannt?
Leichte Fahrlässigkeit i. S. d. § 276 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen wird
Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maß dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist daher nur begründet, wenn Sie ein schweres Verschulden trifft.
gegen eine Sache zu fahren (Hecke, Hauswand, Auto, etc..) ist für die also nicht die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlich Sorgfall im hohen Maße???
omg...
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
gegen eine Sache zu fahren (Hecke, Hauswand, Auto, etc..) ist für die also nicht die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlich Sorgfall im hohen Maße???
omg...
Nein, sonst wäre ausnahmslos jeder selbstverschuldete Unfall (aka "gegen eine Sache fahren") grob fahrlässig. Mit allen Folgen für z.B die Vollkasko.
http://www.rechtstipps.de/.../kfz-schaeden-und-versicherung
Da findest du einige Beispiele, wann ein Unfall als "grob fahrlässig" einzustufen ist. Bisher hat TE keinen Anhaltspunkt dafür geliefert, dass die Verursacherin die Sorgfalt im besonderen Maße außer Acht gelassen hat.