Heckklappe Cleanen- bitte um Hilfe!!
Hey. also ich will die heckklappe von meinen audi a6 4b avant komplett cleanen so das is ja alles kein problem aber, was soll ich mit den nebelschlussleuchten in der kennzeichenmulde machen ?! habt ihr vielleicht eine idee ? wär cool danke im voraus;-)
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19 Antworten
???
Was hat die mit cleanen zu tun? Die lässt du ganz einfach!
Jemand hatte die NSL mal mit in ein Rücklicht verlegt!
Aber glaub nicht das es da eine Erlaubnis dafür gibt,einfach mal den TÜV/DEKRA-Mann fragen!
Zitat:
Original geschrieben von espace16v
Jemand hatte die NSL mal mit in ein Rücklicht verlegt!
Aber glaub nicht das es da eine Erlaubnis dafür gibt,einfach mal den TÜV/DEKRA-Mann fragen!
Ist beim A6 denn noch ein Platz frei im Rücklicht für die NSL ?
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Zitat:
Original geschrieben von espace16v
Jemand hatte die NSL mal mit in ein Rücklicht verlegt!
Aber glaub nicht das es da eine Erlaubnis dafür gibt,einfach mal den TÜV/DEKRA-Mann fragen!
Ist beim A6 denn noch ein Platz frei im Rücklicht für die NSL ?
Klar
Es muß halt der linke Rückfahrscheinwerfer dran glauben, dafür dann ne rote Birne rein.
So hab ich es gelöst, allerdings nur für den TÜVer...
Zitat:
Original geschrieben von Alexander80
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Ist beim A6 denn noch ein Platz frei im Rücklicht für die NSL ?
Klar
Es muß halt der linke Rückfahrscheinwerfer dran glauben, dafür dann ne rote Birne rein.
So hab ich es gelöst, allerdings nur für den TÜVer...
Die Frage war ob noch ein Platz FREI ist, das man Platz schaffen kann ist klar.
Hab grad geschaut nein is nicht mehr frei wenn dann müsste ich
Einen von den zwei rüchfahrlichter ausbauen
Zitat:
Original geschrieben von freakone12
Hab grad geschaut nein is nicht mehr frei wenn dann müsste ich
Einen von den zwei rüchfahrlichter ausbauen
Willst du die Leuchten und das Kennzeichen denn ganz raus nehmen und ne Platte drauf schweißen?
Es ist zwar theoretisch nicht möglich eine andere Kammer für die NSL zu nutzen, aber das liegt im Rahmen der 21er im Rahmen des aaS, ob er dir das abnimmt.
Eine andere Stelle/Möglichkeit würde mir da auch nicht einfallen. Sind ja bereits 2-Faden Lampen in den Rückleuchten, also kann man das weiter auch nicht ausbauen. Ansonsten eine seperate anbauen, die man entweder sauber in die Heckstoßstange einbaut oder unter die Stoßstange setzt (Baumaße beachten). Jedoch finde ich die beiden Ideen blöd.
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Zitat:
Original geschrieben von Alexander80
Klar
Es muß halt der linke Rückfahrscheinwerfer dran glauben, dafür dann ne rote Birne rein.
So hab ich es gelöst, allerdings nur für den TÜVer...
Die Frage war ob noch ein Platz FREI ist, das man Platz schaffen kann ist klar.
Zweite Zeile lesen???
Da steht doch drin, dass der Rückfahrscheinwerfer dann weg fällt
Ich werde nächste woche mal zim tüv fahren und fragen was er dazu
So sagt. Weil was spricht da dagegen wenn ich das eine rückfahrlicht abklemme
und da die nsl reinziehe.Die meisten autos haben ja auch nur einen rückfahrscheinwerfer.
Hmm verzwickte sache leider...
Zitat:
Original geschrieben von Alexander80
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Die Frage war ob noch ein Platz FREI ist, das man Platz schaffen kann ist klar.
Zweite Zeile lesen???
Da steht doch drin, dass der Rückfahrscheinwerfer dann weg fällt
Erste Frage von mir lesen, "ob noch ein Platz FREI ist" ? ob man Platz schaffen kann war nicht die Frage.
Was ist daran so schwer andere habens ja auch verstanden
Zitat:
Original geschrieben von freakone12
Ich werde nächste woche mal zim tüv fahren und fragen was er dazu
So sagt. Weil was spricht da dagegen wenn ich das eine rückfahrlicht abklemme
und da die nsl reinziehe.Die meisten autos haben ja auch nur einen rückfahrscheinwerfer.
Hmm verzwickte sache leider...
Ich sag da nur: Verändern von Bauartgenehmigten Teilen
Zu finden in der StVZO §22a (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html
Da kann man dann nur Versuchen es nach §11 der StVZO eingetragen zu bekommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR214200998.html?...
Aber sprich mal lieber mit dem aaS. Der sagt dir dann, was er davon hält.
Beste Grüße
Die Frage ob Zulässig oder nicht ist einfach zu klären
Ob eine Rückleuchte als Nebelschlussleuchte zulässig ist kann man an der Kennzeichnung erkennen.
Die Kennungen ( Buchstabenreihe neben dem E-Zeichen )stehen auf dem Glas.
Wenn in der Reihe auch ein F ( z.B. IA,AR, F ) für die Nebelschlussleuchte steht, kannst du einfach eine passende Birne einsetzen und gut ist. Fehlt die Kennzeichnung, brauchst Du nichts weiter unternehmen, es wird nicht gelingen - auch keine Einzelabnahme!
Da eine Nebelschlussleuchte vorgeschrieben ist, musst Du dir zum Cleanen etwas anderes einfallen lassen.