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Heckschaden durch Unfall - was nun?
Mir ist 2 Tage nach neuen TÜV und Zahnriemenwechsel, eine betrunkene 70jährige mit ihrem Astra ins Heck geknallt. Der Gutachter sagt Totalschaden mit Restwert von 2200€ und voraussichtliche Reparaturkosten von 6000€. Die Versicherung zahlt nur die 2200€. Was soll ich denn jetz machen? Bleibe ich auf meinem Schaden sitzen? Ich bin auf das Auto angewiesen.
Beste Antwort im Thema
Der Gutachter wird der Wiederbschaffungswert nicht erhöhen. Du willst diese Karre vielleicht für 6000 € reparieren lassen, aber mindestens 99 % der Geschädigten würden bei einem unrealistisch hohen Wiederbeschaffungswert dann fiktiv auf Kosten der Versicherung abrechnen. Alle deine Ausgaben haben dein Auto nicht wertvoller gemacht, sondern maximal den Wert erhalten. Das System mag ja jetzt für dich ungerecht erscheinen, aber genau so sind die Regeln gegen Versicherungsbetrug.
Und ja, ein altes Auto ist nunmal alt, da helfen auch keine überteuerten "Qualitäts"reparaturen bei VW. Für den Preis dieser Reparatur hätte man auch ein wesentlich jüngeres Fahrzeug bekommen können ... aber du bist genau der Kunde, den der Markenhändler braucht. Der "schenkt" dir einen hochwertigen Kaffee und zieht den hintenrum über die Kosten doppelt und dreifach ein. Eine gute freie Werkstatt verschenkt vielleicht keinen hochwertigen Kaffee, repariert aber das Auto mindestens gneausogut für die Fachwerkstatt. Nur eben für weniger Geld, weil sie keinen Kaffee verschenkt und keinen Glaspalast besitzt.
Übrigens, das du ein Problem damit hast einen Gegenstand mit alt bzw. Kiste zu bezeichnen, aber problemlos selbst andere Menschen beleidigst, ist vielleicht nicht die freundlichste Art und Weise.
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67 Antworten
Bei Auszahlung gilt, wenn wirtschaftlicher Totalschaden:
Wiederbeschaffungswert (minus) Restwert.
Da sind die Reparaturkosten uninteressant.
Dein Gutachter sowie auch die gegnerische Versicherung ermittelt den Wiederbeschaffungswert durch die bekannten Internetbörsen.
Der Restwert kommt von den Bietern der Restwertbörse über den Gutachter (ist dieses Gebot Unglaubwürdig, kann die gegnerische Versicherung auch noch das Fahrzeug Deutschlandweit in die Restwertbörse stellen)
Mehr kannst du da nicht holen, außer evtl. Mietwagen-Nutzungsausfall und Schmerzensgeld (wenn überhaupt max. 500 €).
2200€ Netto? ist doch gutes Geld.
Ist das Auto noch fahrbar? Zeig mal Fotos.
PS: nachdem du nicht schuld warst? hast du ein Recht auf einen Anwalt, den zahlt dann die gegnerische Versicherung. Der hilft dir dann weiter.
Zitat:
@Kuh3und5 schrieb am 11. Mai 2018 um 09:05:42 Uhr:
PS: nachdem du nicht schuld warst? hast du ein Recht auf einen Anwalt, den zahlt dann die gegnerische Versicherung. Der hilft dir dann weiter.
Wenn die Schuldfrage klar ist und die Versicherung zahlt, was soll da noch der Anwalt?
Die Kosten vom Anwalt werden wahrscheinlich nicht übernommen werden, sagt jedenfalls der Bearbeiter von dem VW-Autohaus, wo ich den Wagen in der Werkstatt vorgestellt habe, weil im Gutachten Totalschaden steht.
Jedenfalls hat es den Rahmen nach innen gedrückt, sodass die Spaltmaße der hinteren Türen nicht mehr stimmen. Dadurch dass der Rahmen verzogen ist, schließt die vordere Fahrertür anscheinend manchmal nicht mehr richtig, erst wenn ich die 2-3mal richtig zuschlage. Die Kofferraumklappe hat es nach oben gebogen, sodass man innen die Haubendämpfer an der Seite sehen kann und die Klappe nicht mehr richtig zugeht, nur wenn man sie richtig zukracht. Wahrscheinlich regnet es durch den riesigen Spalt auch rein. Das Heckblech hat es nach innen gedrückt. Das merkt man auch daran, dass die Matte im Kofferraum mittlerweile eingeklemmt ist also nicht mehr richtig über das Reserverad passt. Die Stoßstange ist auch kaputt und das eine Kennzeichenlicht ist leider verschwunden.
Für das bisschen Geld kriege ich aber kein richtiges Auto, sondern wieder nur eine Schrottkarre, die ich aufbauen muss. Ich habe meinen Golf 4 jetzt fast 7 Jahre und das Scheckheft immer bei VW pflegen lassen. Das Schlimmste ist, es wurden vor 2 Wochen Teile im Wert von mehr als 3000€ bei VW verbaut, einschließlich Zahnriemen und Wasserpumpe, was ich nun auf den Schrott hauen kann. Das Auto fährt zwar noch aber es ist kaputt. Also brauche ich es wohl auch nicht mehr polieren und habe keinen Spaß mehr daran. Jetzt habe ich kein Auto mehr und kann auch nicht mehr arbeiten gehen, kann zu keiner Firma fahren und zu keinem Krankenhaus; wenn ich da wieder hin muss, wegen meiner schweren Krankheit. Diese Leute machen mir in betrunkenem Zustand einfach mein Auto kaputt und kommen noch ungeschoren davon. Das finde ich ungerecht. Ich möchte das wieder vollständig repariert haben. Es war vorher auch ganz und niemand verfügt über meinen Besitz.
Die Lieber für deinen Golf in allen Ehren, aber aus meiner Sicht ist da zeitwertgerechte Reparatur angesagt. Ich würde folgendermaßen vorgehen.
1. Wiederbeschaffungswert minus Restwert von der Versicherung kassieren.
2. Nutzungsausfall für die im Gutachten definierte Dauer auszahlen lassen. Da weigern sich Versicherungen i.d.R. bis zum ersten Anwaltsschreiben. Wenn du die 200€ also haben willst, dann Anwalt einschalten. Der Anwalt wird dir bezahlt.
3. Mit der Karre so wie sie ist zum Tüv und prüfen lassen, ob es irgendwelche Schäden gibt, die das Auto verkehrsunsicher machen (gerissene Schweißnähte, verbogene Hinterachse o.ä.
4. Falls von o.g. nichts dabei ist, kannst du die Karre so weiter fahren und nur die äußerlich beschädigten Teile austauschen. Einen Stoßfänger in deiner Wagenfarbe gibt es auf jedem Schrottplatz für 50€. Eine Heckklappe falls erforderlich für 100€ inkl. aller Anbauteile.
Mich nervt das genauso tierisch, wenn jemand meinen Besitz beschädigt und dann vergleichsweise glimpflich davon kommt. Die Gutachter interessiert i.d.R. der technische Zustand des Fahrzeugs nicht, d.h. sie bewerten nach Alter, Kilometer und Lackzustand. Leute mit einem sehr gepflegten, aber nach Aktenlage wertlosen Fahrzeug durch die gegend fahren, werden bei einem Unfall enteignet. Hilft aber nix, daher vorgehen wie oben beschrieben.
Sieht doch garnicht so wild aus !!!
So kann man trotzdem noch fahren (zumindest vorübergehend). Die Achse hat nichts abbekommen, der Rahmen ist nur hinten reingedrückt. Wenns hinten reinregnen sollte (eher unwahrscheinlich) dann läuft es in die Ersatzradwanne, da kann man den Stopfen rausmachen und es läuft ab.
Wie gesagt, Anwalt steht dir zu und lass dich bei ihm aufklären. Höre nicht auf VW !!!
Du kannst den Schaden wie oben beschrieben auszahlen lassen 2.200€ und dein Unfallauto verkaufen (sollte je nach Daten zw. 500-1500 € bringen)
Dir steht 14 Tage Mietwagen zu, den du nehmen kannst. Auszahlen wird schwierig, je nach Anwalt und Versicherung.
Du kannst dein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, dann MUSS die Versicherung die 6000€ bezahlen (an dieWerkstatt).
Und nochmals, geh zum Anwalt und lass dich aufklären !!!!!
Zitat:
@Kuh3und5 schrieb am 11. Mai 2018 um 10:41:50 Uhr:
Sieht doch garnicht so wild aus !!!
So kann man trotzdem noch fahren (zumindest vorübergehend).
Wie gesagt, Anwalt steht dir zu und lass dich bei ihm aufklären. Höre nicht auf VW !!!
Du kannst den Schaden wie oben beschrieben auszahlen lassen 2.200€ und dein Unfallauto verkaufen (sollte je nach Daten zw. 500-1500 € bringen)
Dir steht 14 Tage Mietwagen zu, den du nehmen kannst. Auszahlen wird schwierig, je nach Anwalt und Versicherung.
Du kannst dein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, dann MUSS die Versicherung die 6000€ bezahlen (an dieWerkstatt).Und nochmals, geh zum Anwalt und lass dich aufklären !!!!!
Reparatur nur bis 130% drüber wird’s extrem schwierig.
Hatte letztens zudem auch ein Unfall, da ist mir ein 18 jähriger rein.
Auto Totalschaden, Airbags offen !!! Bin trotzdem noch gefahren.
Anwaltskosten wurden übernommen
Mietwagen leider nicht (wollte die Kohle)
Schadenshöhe 16.000 €
Wiederbeschaffungswert 24.000 €
Retwert 12.000 €
Habe 12.000 (minus) MwSt. ausbezahlt bekommen = 10.000 € (minus) 2,5% Differenzbesteuerung = 9.850 €
Obwohl 16.000 € Schaden ! Absolute Frechheit ! Aber die Versicherungen wollen nicht, dass man sich bereichert.
Also lass dir von VW keinen Bären aufbinden, ein Verkehrsanwalt weiß Bescheid. Googel nach einem und dann hingehen und lass dich über deine Rechte aufklären.
Wäre eh nicht zu VW gegangen, sondern ein freier unabhängiger Gutachter z.B. TÜV/Dekra...
Aber rum ums Eck, ein zweites Gutachten bezahlt die Versicherung nicht !
Reparatur nur bis 130% drüber wird’s extrem schwierig.
Gut da kenn ich mich nicht aus, aber ein Verkehrsanwalt kann das ja vorab abklären
Schaden laut VW 6000€
Restwert laut Gutachter 2200€
Wie hoch ist laut Gutachter der Wiederbeschaffungswert????
Der beschädigte Wagen kann doch keinen 2200€ Restwert besitzen.
Wie schon geschrieben wurde, ein Anwalt kann dir helfen, die Versicherungen versuchen leider jeden Cent zu sparen. Wenn der Geschädigte keine Ahnung hat, ist das natürlich einfach.
Wie geschrieben, ab zum Anwalt!
Wenn die 2.200 Euro der Wiederbeschaffungswert sind, dann lässt sich der hochschrauben. Und bei einer tatsächlichen Reparatur dürfen die Kosten auch 30% darüber liegen, wurde ja schon geschrieben.
Mit +3.000 Euro lässt sich schon einiges reparieren.
Wenn allerdings die Spaltmaße der hinteren Türen auch nicht stimmen, dann kann man den Wagen nur noch ausschlachten, in meinen Augen. Das fünfte Foto zeigt das nicht eindeutig, da musst du noch mal nachmessen. Ansonsten kann ein Karosseriebauer mit Richtbank das Heck auch wieder gerade ziehen.
Der Wagen muss wegen der drastisch veränderten Spaltmaße auf die Richtbank, das ist richtig, ja. Das geht aber nicht für nur 2000€, wurde mir vom Freundlichen gesagt.
Der Restwert beträgt wegen dem Unfall leider nur noch 200€, der Wiederbeschaffungswert beträgt laut Gutachter von einem freien Kfz-Sachverständigenbüro, der mit dem Autohaus zusammenarbeitet, 2450€ und das Kostenverhältnis von Reparaturkosten brutto zum Wiederbeschaffungswert beträgt 243,97%. Es wird also für wirtschaftlich nicht sinnvoll erachtet, das Fahrzeug zu reparieren.
Im Gutachten steht eine Wiederbeschaffungsdauer von ca. 14 Tagen. Kann ich mir diesen Ausfallzeitraum auch auszahlen lassen oder wäre das Versicherungsbetrug? Weil weiter im Gutachten steht, dass mein Fahrzeug nach dem Unfall trotzdem in verkehrssicherem Zustand ist. Mir wurde im Autohaus gesagt, weil die Stoßstange an der Seite rausguckt, sollte ich lieber nicht damit fahren.
Der Freundliche hat auch gesagt, dass ein Anwalt in meinem Fall von der Versicherung nicht übernommen werden würde, weil in dem Gutachten das Wort „Totalschaden“ steht und deswegen alles Weitere für mich nicht in Frage kommt. Das Auto soll also auf den Schrott gebracht werden.
Sorry aber 200€ Restwert ist lachhaft, was ist n das für ein Gutachter ???
Vorallem hast du ein VW Scheckheftgepflegtes Fahrzeug bei welchem du letztens mehrere Tausend Euro reinrepariert hast.
Für 200€ kauf ich deinen heute noch ab ! Absolut Lächerlich. Sorry aber du hast einfach einen falschen Gutachter erwischt.
Die 14 Tage Nutzungsausfall kannst du dir auszahlen lassen, aber versuche das mal. Mein Anwalt hat das nicht geschafft !!!! Viel Erfolg.
Die Aussage von VW ist auch lächerlich.
Erstunken und erlogen.
Ich weiß nicht was das soll...
200 ?
Das ist doch der Restwert, der vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Soll der Gutachter 1.000 Euro aufschreiben, damit die Geschädigte am Ende nur 1.200 Euro bekommt?
Das hat der GA schon ganz richtig gemacht.
Sorry, aber der Futachter hat meiner Meinung nach alles richtig gemacht ... Wiederbeschaffungswert 2450 €, Restwert 200 €. Also fiktiv abrechnen und dann entweder den Wagen für 500 € + verkaufen oder eben weiterfahren.
Auch wenn der Restwert tatsächlich deutlich höher ist, dem TE bringt ein höherer Restwert garnichts! Damit hat er am Ende nur weniger Geld in der Tasche. Denn ausgezahlte Summe = Wiederbeschaffungswert - Restwert.
Das du den ollen Kübel bis zuletzt bei der Apotheke VW hast warten lassen, ist nicht die Schuld der Versicherung. 3000 € für nen Zahnriemen und weitere Dinge, das grenzt entweder an Dummheit oder Betrug. Eine seriöse freie Werkstatt hätte das sicher für 1000 € gemacht ...