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Heckschaden Ford Ka - Gutachten - Totalschaden (ermittelter Restwert zu gering?!) - Bitte um Hilfe

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 0:08

Hallo,

ich wende mich heute an dieses Forum, in der Hoffnung, dass sich der ein oder andere hier etwas auskennt und mir eventuell einen Tipp geben kann. Es geht um folgendes.

Ich hatte auf der AB einen Auffahrunfall mit meinem Ford KA (BJ 03). Mein Vordermann hat morgens im dichten Berufsverkehr auf der (LINKEN!) Spur relativ stark und unvermittelt gebremst. Da ich leider nicht mehr vollständig bremsen konnte kam es zum Zusammenstoß. Die Schuld muss ich wohl auf meine Kappe nehmen, da ich wohl zu wenig Abstand zum Vordermann hatte, wenngleich es vollkommen unersichtlich und n meinen Augen unnötig war, diese Fast-Vollbremsung von meinem Vordermann.

Mein Hintermann wiederum hat es nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen und ist mir ins Heck gefahren.

Leider ergeben sich jetzt aus der ungünstigen Konstellation der Dinge einige Probleme für mich. Ich möchte versuchen mich relativ kurz zu fassen:

Der Unfallgegner, der mir aufgefahren ist hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet und diese einen Sachverständigen rausgeschickt. Heute kam das für mich (unerfreuliche Gutachten);

der Gutachter (wohlgemerkt von der Versicherung des Unfallgegners!) kam zum Ergebnis, dass aufgrund des erheblichen Frontschadens mein Ka zum Zeitpunkt des Auffahrens ins Heck laut einem Autohändler noch einen Restwert von 810 € hatte. Nach dem Auffahren des Unfallgegners bot der Händler noch 530 €. Insgesamt bietet mir die Versicherung also nur noch 280 € für den Schaden, den Ihr Versicherungsnehmer verursacht hat.

Meint Ihr, bzw. schätzt ihr das als einen fairen Preis ein?! Mir kommt das nämlich etwas spanisch vor, zudem die Zahlen ja alle zugunsten der Versicherung des Unfallgegners, die ja auch den eigenen Gutachter beauftragt hat sprechen.

Zum Vorschaden muss ich sagen: Der Wagen, dem ich ins Heck gefahren bin, ein VW, hatte äußerlich nur ein paar Kratzer an der Stoßstange, der Aufprall war vllt. bei ca. 10-30km/h. Ich habe ihn mit meiner linken Front angefahren, d.h. mein linker Scheinwerfer sowie mittlere Stoßstange (Kunstoffkontruktion) und ist hinüber, die Motorhaube etwas gestaucht. Der Klimakondensator mienr Klimaanlage wurde wohl auch in Mitleidenschaft gezogen.

Alles in allem aber jetzt nicht DER Schaden (rein optisch zumindest).

Der Rahmen hat sich wohl etwas verzogen und muss etwas zurechtgerückt werden.

Im Gutachten fallen für meinen Geschmack leider nur sehr wenig Zahlen zu dem aber für die Sache wichtigen Frontschaden. Nur das Folgende: Der Gutachter schreibt von 4700 € brutto Vorschadenhöhe an der Front, was ich für sehr untopisch halte (wie gesagt zu ersetztende Teile sind eig. nur Motorhaube+Lackierung/ linker Scheinwerfer/ Stoßstange.

Vielleicht seh ich das als betroffener auch zu sehr mit der rosaroten Brille aber wie gesagt wenn man das Auto sieht dann ist das defnitiv kein 4700 Euro Frontschaden.

(Gegenüber meinem Autohaus hatter er noch 3700 € angegeben und jetzt im Gutachten stehen 4700€ find ich komisch, dafür bekomm ich ja fast nen neuen!)

Nunja als Kosten für die Reparatur veranschlagt er für den Heckschaden, den die Versicherung zu tragen hat knapp 1000 Euro.

Mein Auto ist wie gesagt von Ende 2003, hat 98000km runter und hat mich vergangenen September immerhin noch 3500€ gekostet beim Händler. Wie gesagt er ist ein Sondermodell hat Klima und Soundsystem und ansonsten noch ziemlich gut in Schuss, technisch einwandfrei von innen wie neu.

Irgendwie will ich nicht glauben dass dann die 280€ noch alles sind. Ich habe irgendwie den Eindruck die ermittellten Fahrzeugwerte von diesem einen Händler, der im Gutachten angegeben ist, sind schon sehr knapp und günstig zugunsten der Versicherung kalkuliert.

Was meint Ihr, was kann ich noch tun?! Lohnt es sich ein Gegengutachten zu erstellen??(Rechtschutzversicherung ist vorhanden) Was könnte ich noch unternehmen oder meint ihr der Preis/Entschädigung sind gerechtfertigt.

Ich bin über jede Hilfe dankbar und möchte mich bereits im Voraus herzlich bedanken!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

@deville73:

Harry hat mit seinen Ausführungen Recht.

 

Der TE hat seinem Hintermann den Bremsweg dadurch verkürzt, indem er durch das Auffahren auf das vorausfahrende Fahrzeug schlagartig zum stehen gekommen ist.

 

Dieses schlagartige Stehenbleiben des TE (aufgrund des von ihm verschuldeten Aufpralles auf das Fahrzeug vor ihm) ging ja weit über die normale Bremsleistung seines Fahrzeuges hinaus.

 

Somit kam er durch sein eigenes Verschulden (nämlich des Auffahrens auf das Vorfahrzeug) erheblich schneller zum stehen, als er dies durch eine Vollbremsung gekommen wäre.

 

DAMIT hat der TE dem hinter ihm fahrenden PKW den Bremsweg verkürzt - und das könnte auch durchaus eine Mithaftung für den Heckschaden in Höhe der Betriebsgefahr bedeuten.

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Zitat:

Original geschrieben von marcel2011

Der Unfallgegner, der mir aufgefahren ist hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet und diese einen Sachverständigen rausgeschickt. Heute kam das für mich (unerfreuliche Gutachten);

Warum tust du sowas, warum fragst du nicht vorher, warum liest du nicht vorher die FAQ? :rolleyes:

Ob die Zahlen passen kann dir ohne genaue Kalkulation auch keiner sagen, wir haben ja nichtmal Fotos. Vorne Haube neu, Stoßstange neu, Richtarbeiten, Lack, Klimakondensator + Trockner + Neubefüllung, ... da kommt schon was zusammen. Dir ist ja einer in ein schon verunfalltes Auto gefahren. D.h. Wiederbeschaffungswert vor dem Heckaufprall ist schon ein Fahrzeug (vermutlich ja wohl schon Totalschaden) mit Frontschaden. Unrealistisch sind die Zahlen daher nicht. Für die Restwerte muss der Gutachter natürlich nachweisen wo er die herbekommen hat (verbindliche Angebote im regionalen Markt, Restwertbörse, ...).

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Dir ist ja einer in ein schon verunfalltes Auto gefahren. D.h. Wiederbeschaffungswert vor dem Heckaufprall ist schon ein Fahrzeug (vermutlich ja wohl schon Totalschaden) mit Frontschaden. Unrealistisch sind die Zahlen daher nicht.

Sehe ich auch so.

Genaues kann man ohne das Fahrzeug und die Kalkulation gesehen zu haben sowieso nicht sagen, aber aller Wahrscheinlichkeit hatte das Auto schon vor dem Heckaufprall einen Totalschaden erlitten.

 

Hier kommt aber zudem noch die Frage der Haftung mit ins Spiel.

Durch den Auffahrunfall, den der TE zunächst verursacht hat wurde seinem Hintermann der Bremsweg verkürzt, dies kann durchaus (mit-)ursächlich dafür sein, dass der Hintermann ihm dann ins Heck gerauscht ist.

Hier wäre insoweit durchaus über eine Mithaftung des TE, zumindest aus der Betriebsgefahr, zu diskutieren.

Solange die gegn. Versicherung hierauf noch nicht gekommen ist, würde ich sie auch nicht darauf bringen.

Konnte in dem Fall der TE nicht auch davon ausgehen, dass sein Vordermann, durch dessen Bremsung das Ganze erst initiiert wurde, den Bremsweg des TE ebenfalls verkürzt hätte?

Das verstehe ich nicht.

Wieso darf das nur der zuletzt Auffahrende?

wenn man davon ausgeht, dass der abstand zwischen den fahrzeugen die differenz der bremsleistung + reaktionszeit "ausgleichen" soll, ist es natuerlich schon ein unterschied, wenn die "letzten meter" durch einen aufprall des vorausfahrenden drastisch verkuerzt werden.

@deville73:

Harry hat mit seinen Ausführungen Recht.

 

Der TE hat seinem Hintermann den Bremsweg dadurch verkürzt, indem er durch das Auffahren auf das vorausfahrende Fahrzeug schlagartig zum stehen gekommen ist.

 

Dieses schlagartige Stehenbleiben des TE (aufgrund des von ihm verschuldeten Aufpralles auf das Fahrzeug vor ihm) ging ja weit über die normale Bremsleistung seines Fahrzeuges hinaus.

 

Somit kam er durch sein eigenes Verschulden (nämlich des Auffahrens auf das Vorfahrzeug) erheblich schneller zum stehen, als er dies durch eine Vollbremsung gekommen wäre.

 

DAMIT hat der TE dem hinter ihm fahrenden PKW den Bremsweg verkürzt - und das könnte auch durchaus eine Mithaftung für den Heckschaden in Höhe der Betriebsgefahr bedeuten.

Mir ist vor 1 Jahr eine ganz ähnliche Situation passiert, ich war damals auch der letzte in der Reihe und musste damals auch nicht alles zahlen.Ich hatte die 280 € schon akzeptiert bevor du da schlafende Hunde wegst und die 280 € scheinen laut deiner Schilderung schon ok zu sein.

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