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Heckschaden, Gutachter oder Kostenvoranschlag Werkstatt?

Themenstarteram 6. Juli 2008 um 22:52

Hallo,

mir ist jemand ins Heck gefahren, die Person hat schuld.

Nun ist die Frage, ob ich dafür einen Gutachter aufsuchen muss oder ob ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht?

 

Audi 80 B3, 1.8S PM Silber Metallic

126.000km original

Baujahr 1990

Automatik

Schiebedach, Scheckheft gepflegt von Anfang bis Ende

Garagenwagen (Lack tip top)

 

Ich schätze den Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden ein.

Da gibt es doch eine Grenze, ab wieviel Euro man einen Gutachter aufsuchen muss, wie hoch ist diese Grenze und wie hoch würdet ihr den Wagenwert einschätzen?

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17 Antworten
Themenstarteram 6. Juli 2008 um 23:33

hm...

Google spuckt Werte zwischen 750 und 1000 Euro aus, ab da sollte ein Gutachten erstellt werden.

Werde also morgen meinen Gutachter aufsuchen, da ich denke dass das Auto schon noch um die 1000 Eur wert sein müsste.

Gruß

donki

am 6. Juli 2008 um 23:35

Ich denke die gegnerische Versicherung wird ohnehin einen Gutachter bei dir vorbeischicken, ob du willst oder nicht. 

Themenstarteram 7. Juli 2008 um 0:05

Wie kommst du auf die Idee?

... wäre doch quatsch, ein Gutachten von einem staatlich anerkannten Gutachter zu bezweifeln^^

Bei einem Werkstattgutachten könnte ich mir das vorstellen.

Aber wenns so sein sollte, ich hab nix zu verbergen, das Heck ist verzogen und Stoßstange und Heckklappe + Beleuchtung haben alle einen Schaden, somit steht eh ein Totalschaden fest...

Grob gerechnet

Heckklappe 250 Eur + 350 Eur lackieren

Stoßstange 250 Eur

Beleuchtung 300 Eur

richten des Kofferraums wenn möglich...?

+ Montage

wären weit über 1500 euro, was dann eben ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Ich kann ja morgen mal schreiben, was der Gutachter festgestellt hat.

am 7. Juli 2008 um 14:49

die gegnerrische versicherung hat ihre eigenen gutachter. wenn du morge ein gutachten machen lässt zahlt sie nicht für das gutachten. ein gutachten kosten min. 200€. also warte lieber, weil der schaden verschwindet ja nicht. also hast du zeit.

ein totalschaden wäre das beste für dich, weil du für jeden monat die er noch tüv hat 50€ kassierst und für jeden tag wo du kein leifahrzeug nimmst nochmal 30€ kassierst (bis 2 wochen)

mfg. berba

ausgemachter quatsch! Klar ham die ihre eigenen Gutachter, aber den musst du nicht akzeptieren! Du hasd das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl! Vorher mit der Versicherung reden, ob ihnen ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt reicht, oder ob sie ein Gutachten wollen.  Sie werden dir dann gleich Ihren Gutachter anschwatzen wollen, das musst du aber nicht machen. Du kannst auch einfach sagen, du gehst zu einem Gutachter deiner Wahl! Zu dem gehst du mit der Schadensnummer von der Verischerung und lässt das ganze gleich den mit der Versicherung abwickeln. Aber da sind die Gutachter immer sehr beratungsfreudig!

mfg kaindl

am 7. Juli 2008 um 17:23

kaindl hat völlig recht. Im Haftpflichtfall- also unverschuldet in einen Unfall verwickelt- hat der Geschädigte das Recht ein Gutachten von einem SV seiner Wahl erstellen zu lassen. Und bei dem Fahrzeugalter ist ein KVA einer Werkstatt sinnfrei- also ein ordentliches Gutachten erstellen lassen. Die Berechnung des Zeitwerts durch den SV wird bissel dauern- wenn das Auto nicht schon in der Restwertbörse steht... Der SV rechnet mit der gegnerischen Versicherung ab- also eine Abtretung unterschreiben. Wenn du das Auto behalten willst- lt. Gutachten auszahlen lassen und billig rep.-die MwSt. wird aber abgezogen wenn du nicht reparieren läßt.

Tschau

am 7. Juli 2008 um 20:48

Hi,

gebe da trans-sport und kaindl recht.. du hast das recht auf einen gutachter deiner wahl und ich würde dir empehlen zum anwalt zu gehen... egal ob streitfall oder nicht.

der anwalt weiß was es auch noch an pauschalbeträgen gibt z.b. für anlage einbauen wenn du es selbst machst etz...

den anwalt muß die gegnerische versicherung bezahlen genauso wie den gutachter.

solltest du schmerzen haben ist es auch noch wert nen arzt aufzusuchen wegen schmerzensgeld.

du solltest auch alle unkostenbelege aufheben wie zb. wiederanmeldung eines neuen fahrzeuges... das zahlt auch die gegnerische versicherung.... alles weitere sagt dir dein anwalt und er übernimmt auch sämtlichen briefverkehr für dich.:rolleyes:

Viel Glück

ach ja ausfallzeit bekommst du natürlich auch noch der tarif ist aber von deinen auto abhängig das du hast .. da solltest du dich bei der gegnerischen versicherung erkundigen. wenn du dein auto nicht unbedingt benötigst ist es schon mal rentabel ein paar tage zu laufen:):D

am 7. Juli 2008 um 21:10

Also einen Anwalt einschalten...- wenn der Fall klar ist sollte/kann man das auslassen. Es sei denn ein Freund ist Anwalt und sucht händeringend Fälle... Im Ernst- bei einem klaren Fall wie diesem kann man sich das und uns allen sparen. Einfacher Hintergrund: man ist zur Schadensminderung verpflichtet. Ein Gutachten erstellen ist in Ordnung und rechtens. Aber unnötig einen Anwalt einzuschalten- warum? Erhöht nur die Kosten für die Versicherung und den Schaden und letztendlich für dieses Auto(Typeneinstufung Kasko/Haftpflicht)) und deren Nutzer nächstes Jahr. Muß nicht sein.

Der Fall ist doch klar- warum den Schaden unnötig in die Höhe treiben? Es handelt sich ja hier nicht um einen Schaden in Höhe von tausenden von €.

Immer bitte die Relation beachten-ist kein Neuwagen. Die Versicherung muß bezahlen- ganz klar. Ich würde das auch ordentlich ausnutzen- aber sinnlos einen Anwalt einschalten? Warum?

Tschau

seh ich auch so..

wenn das ganze nicht so läuft, wies laufen sollte, kann man den anwalt imemrnoch einschalten! 

Hab jetzt inenrhalb 1,5 jahren 2 hp-schäden.. den ersten hab ich per sicherungsabtretung rein über gutachter udn werke abwickeln lassen, vollkommen problemlos. Beim zweiten hat die Versicherung jetzt das Gutachten udn ich warte auf mein Geld... alles ohne anwalt.. den kann ich noch einschalten, wenn sie versuchen, mir das Gutachten zusammenzustreichen, oder nicht zahlen oder so..aber erst mal geths auch ohne..

 

mfg kaindl

am 7. Juli 2008 um 21:26

Also wir haben nen freien Gutachter, der jeden Tag unsere reinkommenden Unfallschäden Begutachtet, seine Aufstellungen gibt, woraus dann ein Kostenvoranschlag lt. Gutachten erstellt wird... und diese Aufstellung geben wir an die gegnerische Versicherung, inkl der Gebühren fürs Gutachten.

greetz

am 7. Juli 2008 um 21:27

naja wie gesagt der anwalt nimmt alles in die hand was schreibkramm etz betrifft und forderungen durchsetzt und wie gesagt kennt der sich mit den pauschalbeträgen aus die eine versicherung ja nicht einfach von sich aus zahlt weil sie dich nett findet .. nein sowas muß eingefordert werden und das macht der anwalt..

also ich hatte vor kurzen auch den fall das mir wer ins auto ist und ich wollte das auto vorher nicht für gebotene 2700 € verkaufen weil es mein liebling war (coupe Bj.92 in einen top zustand ) und wie ich nach dem unfall feststellen musste war das eine gute endscheidung was das geld betrifft aber eine schlechte weil mein geliebtes auto nun TOT ist :(

endschädigt wurde ich mit mehr als ich bei einen verkauf je bekommen hätte dank meines anwaltes...

also wer das geld nicht braucht sollte wirklich auf einen anwalt verzichten.

und versicherungen werden auch so teuerer ,selbst wenn du keinen anwalt nimmst..

und ich finde als geschädigter hab ich das recht auf enschädigung im vollen umfang verdient und nicht das ich da noch mit miesen rausgehe nur weil mich einer angebumst hat....

 

so mein standpunkt ..:D

wie es jeder andere macht ist seine sache :eek::p

grüße

Themenstarteram 7. Juli 2008 um 21:41

Mir wurde von meinem Anwalt gesagt, ein Totalschaden kann NUR von einem Gutachter festgestellt werden!

Und das die gegnerische Versicherung meinen Gutachter nicht zahlt, ist absoluter quatsch, der wird immer bezahlt wenn die Schuld festgestellt ist.

War heute auch dort, bis ich das Gutachten erhalte dauert es ein paar Tage, es ist aber auf jeden Fall ein Totalschaden, er meinte so der Widerbeschaffungswert wird sich zwischen 900 und 1000 Euro belaufen, genaueres aber wie gesagt erst wenn das Gutachten auf Papier gebracht wurde.

TÜV hat das Auto noch 17 Monate, keine Ahnung inwiefern der Gutachter das miteinbezieht, Scheckheft und alles hat er auch gesehen.

am 8. Juli 2008 um 12:37

hi,

sag ich doch der wird bezahlt.

naja und das gutachten wird etwas höher ausfallen.. die gutachter stapel immer etwas tief... also mit so 1500 glaub ich scho das du dabei bist.

hoffe du hast ihm alles was dein auto an zubehör oder extras hat auch aufgezählt...

sowas wie colorverglassung, schiebedach el.fensterheber falls vorhanden und so weiter.. die kleinigkeiten machen viel aus..

wünsch dir noch viel erfolg :-)

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 12:16

Jo, hab ich alles aufgezählt.

Über den Subwoofer im Kofferraum faselte er nur etwas von Wertverlust :|

Wird er natürlich nicht machen, aber theoretisch wäre es so meinte er.

Mal abwarten wie hoch der Restwert beziffert wird, hoffe nicht höher als 100 eur :(

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