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Heckscheibe Cabrio Vandalismus -TK?
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage (wer hätte es gedacht )
Bei meinem Cabrio wurde die Heckscheibe durch Vandalismus beschädigt sie wurde einfach durch einen recht dicken Stein eingeworfen bzw das wurde scheinbar versucht. Sie ist gerissen.
Ich bin bei der DA Direkt versichert und diese möchte sich nun der Zahlung entziehen, da Vandalismus nur durch eine Vollkasko abgedeckt sei, die ich nicht habe. Ich finde jedoch in den AKB's keinen Hinweis darauf, dass nur bei Sturm etc die TK für Glasbruch greift.
Die aktuellen AKB's findet man hier:
https://www.google.com/url?...
Im Netz finde ich unterschiedliche Aussagen. Hier heißt es, das Glasbruch eigentlich immer durch die TK abgedeckt wird, egal wie dieserentstanden ist.
Das Problem ist: bei meinem Cabrio ist die Heckscheibe Teil des kompletten Verdecks. Eine beschädigte Heckscheibe zieht daher unweigerlich den Austausch des kompletten Verdecks nach sich. Ich vermute, dass ich dadurch 'Gegenwind' habe.
Könnte jemand mit Sachkunde evtl. mal die AKB's anschauen und mir sagen, ob ich falsch liege?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Die TK zahlt den Glasbruch sogar bei fahrlässigem Eigenverschulden. Scheinwerfer und sonstige Glasschäden werden mit Ein- und Ausbaukosten getragen.
In technischer Hinsicht muss die Scheibe irgendwie mal in das Verdeck eingebaut worden sein. Ein Autosattler wird das können und er muss auch die Gewährleistung für seine Arbeit übernehmen. Es stellt sich nur die Frage, ob ein komplettes Verdeck zu tauschen billiger wird als eine Reparatur. Ich tendiere dazu, dass die Reparatur günstiger ist.
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27 Antworten
Vandalismus ist tatsächlich nur über eine Vk abgesichert! Hätte man dir die Scheibe zerkloppt und was aus dem Auto geklaut wäre es ein Tk- Schaden!
Würde ich jetzt nicht so sehen https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/vandalismus-am-auto-wer-zahlt
Glaube aber, das nur die Scheibe bezahlt werden muss. Ein Sattler kann die doch reinnähen
MMn wird allenfalls die Scheibe erstattet, nicht das gesamte Verdeck. Analog bei Bruch eines Scheinwerferglases wird dort i.d.R. auch nur die Abdeckung, aber nicht der gesamte Scheinwerfer erstattet.
Hallo,
es gibt die Scheibe aber nicht einzeln und sie lässt sich auch nicht einzeln tauschen, außer vielleicht durch eine Bastellösung. Und beim Scheinwerfer ist es doch auch so: gibt es bei dem betroffenen Fahrzeug die Scheibe des Scheinwerfers nicht einzeln, wird der komplette Scheinwerfer ersetzt.
Die TK zahlt den Glasbruch sogar bei fahrlässigem Eigenverschulden. Scheinwerfer und sonstige Glasschäden werden mit Ein- und Ausbaukosten getragen.
In technischer Hinsicht muss die Scheibe irgendwie mal in das Verdeck eingebaut worden sein. Ein Autosattler wird das können und er muss auch die Gewährleistung für seine Arbeit übernehmen. Es stellt sich nur die Frage, ob ein komplettes Verdeck zu tauschen billiger wird als eine Reparatur. Ich tendiere dazu, dass die Reparatur günstiger ist.
Hallo,
ich gestatte mir, meine Sachlichkeit einzubringen.
1. Ob ich sachkundig bin- weiß ich nicht, aber dass die vom TE in seinem Eingangspost angeführte Allg. Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hier nicht einschlägig sind, da sie gerade die Bedingungen der Teilkasko nicht enthalten, habe ich festgestellt..
2. Der Schaden ist übel, bedarf aber näheren Begutachtung, um eine solide, tragfähige, Aussage treffen zu können.
Korrekt ist, daß KFZ- Glasschäden von der Teilkasko- Versicherung geheilt werden. Dies gilt auch für Kunststoffgläser, da der Begriff " Glas" hier nicht den eigentlichen Werkstoff, sondern seine besondere Eigenschaft beschreibt. Somit ist der Begriff " Glas" großzügig auszulegen.
Allerdings ist auch zu beachten, dass insbesondere bei älteren Fahrzeugen Cabrio- Heckscheiben stark altern können.
Nach einem Urteil des AG Müchen ist von hohem Verschleiß bei einem 15 Jahre altem Cabrio auszugehen. Daher wird eine Begutachtung des Einzelfalles unumgänglich sein, um den genauen Grad der Alterungsschäden von dem Grad der akuten Sachbeschädigung unterscheiden zu können.
Hat der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen TK " Verschleißschäden" ausgeschlossen, so käme bestenfalls eine anteilige Erstattung zum Tragen- wenn überhaupt. Gerade Risse in den Scheiben können auch durch regelmäßigen Gebrauch ( Abnutzung, Materialermüdung) entstehen, bzw. kann das Material durch Knicke weitgehend geschwächt sein, so daß bereits ein kleinerer außerer Anprall eines Gegenstandes zu einem Riß führen kann. Sind jedoch deutliche Spruren äußerer Gewalteinwirkung feststellbar, so tritt i.d.R. die Alterungsstelle in den Hintergrund, sofern auch Schäden am ( gesunden) Material erkennbar sind.
l
Gruß vom Asphalthoppler
Die Heckscheibe ist doppelt verglast und ja, sie besteht aus Glas.
Sie wurde durch einen Stein beschädigt.
Ich wusste nicht, dass die Bedingungen der TK in den verlinkten AKB's nicht enthalten sind. Glasbruch wird dort mehrere Male erwähnt, nicht jedoch explizit, welche Ursachen abgedeckt sind.
Sattlerlösungen gibt es wohl nur bedingt. Man kann evtl eine Reißverschluss Heckscheibe einarbeiten. Dies wäre jedoch fernab vom Original. Das Verdeck an sich ist in einem guten Zustand, nur die Heckscheibe hatte sich bereits an einigen Stellen vom Verdeck gelöst. Also hier ist ein Alterungsprozess erkennbar. Dies ist bei diesem Fahrzeug eine weit verbreitete Krankheit.
Die Erneuerung der Verdeckhaut mit Scheibe kostet beim Vertragshändler ca. 4.000 Euro. Ich würde es aber ohnehin nicht dort machen lassen, sondern beim Cabriozentrum in Osnabrück. (ca. 1.400 Euro).
Dann möchtest Du also mit der TK fiktiv abrechnen. Das geht. Du musst entweder einen Kostenvoranschlag der Werkstatt beibringen oder mit der TK einen Gutachtertermin abstimmen. In diesem Fall darf die TK den auswählen. Glasscheiben sind austauschbar. Für den Verschleiß des Verdecks im Bereich der weiteren Fensterfassung ist die TK nicht einstandspflichtig. Evtl. besteht Werkstattbindung oder Du nimmst eine Kürzung hin.
Um welches Automodell geht es denn hier genau?
Wär sagt dir denn ganz sicher das sich das Glas bei deinem Modell nicht einzeln tauschen lässt?
Nur weil das der Hersteller eventl. nicht macht heißt das noch lange nix.
In Osna scheint es ja auch anders zu gehen.
Du willst die Summe vielleicht nur nach oben treiben. Kann das wohl sein
Audi TT
Nein, in Osnabrück wird auch das Verdeck komplett getauscht. Sämtliche Klebeversuche in zig Foreneinträgen sind eigentlich alle nicht lange haltbar geblieben. Auch vom Sattler ausgeführte.
Ein Werkstatbindung habe ich nicht.
Die Scheibe LÄSST SICH EINZELN NICHT TAUSCHEN!
Bitte diesen Aspekt einfach als Gegeben hinnehmen. Ich hätte es vorher auch nicht gedacht. Es geht wirklich nicht.
Viele Sattler gehen da nicht mal ran, weils sie es schon bei anderen Kunden versucht hatten, die dann immer wieder zum Nachbessern kamen, weil es nichts gibt, das dauerhaft hält.
Ist das Cabrio überhaupt 4000 Euro wert?
Ja. Ungefähr das Doppelte. Also vom Totalschaden ist es weit entfernt.
Wenn das so sein soll, dann wird das der Gutachter der TK aber auch feststellen. Ruf die Schadenhotline an und mach die Besichtigung durch den Versicherungsgutachter klar.
Beim TT scheint das tatsächlich Fakt zu sein.
Naja, TT halt
Mach´s wie Paul dir geraten hat.
Glasschaden ist Glasschaden, wie es passiert ist weißt du halt einfach nicht.