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Heckscheibe kaputt, übernimmt das die Vollkasko ?

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 31. Mai 2015 um 16:01

Hallo, kann sich jemand das erklären?

Bin Vollkasko versichert, wird das übernommen?

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24 Antworten
Themenstarteram 31. Mai 2015 um 16:09

Bzw. Vollkasko mit Selbstbeteiligung !

Bei mir schließt die Vollkasko die Teilkasko mit ein und die ist für Glasschäden da.

Hat den Vorteil das der Vollkaskobetrag nicht ansteigt.

Die Frage ist dann nur ob du auch bei Teilkasko eine Selbstbeteiligung hast.

Ich habe Teil- (Ohne SB) und Vollkasko (mit SB), so sind Glasschäden "Geldbeutelneutral" ;)

Die andere Frage ist: Wie ist das passiert?

Bei Vandalismus sieht's ziemlich mau aus, da dies meist nicht mit versichert ist.

Am besten fragst du deinen Versicherungsvertreter vor Ort was man machen kann.

Der wird dir dann sicher mit der Schadensmeldung helfen.

Vollkasko deckt normallerweise Kollisionsschaeden (Fahrzeug in Bewegung). Teilkasko andere Schaeden je nach gewaelter Deckung). Bei meiner Versicherung (in der Schweiz) wuerde dieser Schaden wohl unter Vandalismus fallen, welche ich in der Teilkasko fuer ein paar Fr im Jahr gedeckt habe.

Aber am besten mit der Versicherung klaeren.

Wie ist es denn passiert?

War es Vandalismus?

Musst du doch wissen

Zitat:

@Jpk242 schrieb am 31. Mai 2015 um 18:01:58 Uhr:

Hallo, kann sich jemand das erklären?

Bin Vollkasko versichert, wird das übernommen?

Glasschäden zahlt die Teilkasko unabhängig vom Verschulden abzgl. der SB und der Schadenfreiheitsrabatt ändert sich durch einen Teilkaskoschaden nicht. In einer Vollkasko ist die Teilkasko stets enthalten..

Einfach mal die Versicherung fragen!

Wie wär´s?

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 1. Juni 2015 um 18:10:08 Uhr:

Einfach mal die Versicherung fragen!

Wie wär´s?

Normalerweise richtig, aber bei reinen Glasschäden gibt es eigentlich nichts zu fragen, das zahlt Teilkasko und fertig.

Evtl ja auch ein Fall für die Privathaftpflicht.

Allerdings sieht das aus als ob da ne Waschmaschine eingeladen wurde und Deckel zugeschlagen

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 7:55

Das weiß ich auch nicht, das Auto stand vor unserer Tür und dann haben meine Nachbarn geklingelt, dass es einen ganz lauten Knall gegeben hätte, kann ich aber nicht ganz glauben, zumal deren Kinder auch dort gespielt haben.

am 4. Juni 2015 um 21:07

Zitat:

@Jpk242 schrieb am 2. Juni 2015 um 09:55:37 Uhr:

Das weiß ich auch nicht, das Auto stand vor unserer Tür und dann haben meine Nachbarn geklingelt, dass es einen ganz lauten Knall gegeben hätte, kann ich aber nicht ganz glauben, zumal deren Kinder auch dort gespielt haben.

Normale Glasschäden übernimmt die Teilkasko, die immer Bestandteil der Vollkasko ist. Aber so wie Du das schilderst, würde ich mal die Kinder der Nachbarn fragen, es scheint die haben etwas damit zu tun. Dann muss die Privathaftpflicht der Eltern dafür aufkommen. Dann sparst Du Dir die Selbstbeteiligung.

Such mal im Netz mit den Schlagworten "Spontanbruch ESG" (ESG = EinscheibenSicherheitsGlas (das wird, bis auf die - i.d.R. in aktuellen Kfz verbauten - Verbundglaeser fuer die Frontscheiben, auch so in Kfz fuer Seiten- & Heckscheiben verwendet bzw. verbaut).

Hier ein Beispiel dazu, das beschreibt das Phaenomaen recht gut, das von den - bei der Produktion von ESG (e.g. SEKURIT) i.d.R. (fast) unvermeidlichen - Nickelsulfid-Einlagerungen im Glas verursacht werden kann.

Ausfuehrlicher beschrieben findet man es hier auch noch mal von einem Glas-Vertrieb, in den verlinkten FAQ wird dort unter dem Punkt "SPONTANBRUCH BEI ESG" ein Download dazu zur Verfuegung gestellt, der sehr aufschlussreich sein duerfte ...

Zitat:

@Hausi011973 schrieb am 4. Juni 2015 um 23:07:37 Uhr:

Zitat:

@Jpk242 schrieb am 2. Juni 2015 um 09:55:37 Uhr:

Das weiß ich auch nicht, das Auto stand vor unserer Tür und dann haben meine Nachbarn geklingelt, dass es einen ganz lauten Knall gegeben hätte, kann ich aber nicht ganz glauben, zumal deren Kinder auch dort gespielt haben.

Normale Glasschäden übernimmt die Teilkasko, die immer Bestandteil der Vollkasko ist. Aber so wie Du das schilderst, würde ich mal die Kinder der Nachbarn fragen, es scheint die haben etwas damit zu tun. Dann muss die Privathaftpflicht der Eltern dafür aufkommen. Dann sparst Du Dir die Selbstbeteiligung.

Und wenn die Kinder noch klein sind, haften sie nicht und (leider) auch nicht die Eltern.

Zitat:

@6ender schrieb am 1. Juni 2015 um 19:43:47 Uhr:

Evtl ja auch ein Fall für die Privathaftpflicht.

Die Privathaftpflicht greift meines Wissens NIE bei Schäden am KFZ.

Die TK hingegen greift bei ALLEN Glasschäden, ganz egal, wie diese entstanden sind.

Damit wollte ich sagen dass eine X Beliebige Person den Schaden versehentlich verursacht hat.

Nicht der Halter. Logisch

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