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Heckschürze: ARGL! Was tun?

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 9. Mai 2015 um 16:58

Guten Abend,

die Heckschürze von meinem Dicken (A4 6G VFL, Avant) sieht neuerdings aus wie im Bild unten zu sehen. Um es kurz zu machen: https://www.youtube.com/watch?v=qFkjdNeMe3E#t=0m9s

Frage: Was tun? Kriege ich mit dem Ding so Probleme, wenn mir die Rennleitung begegnet? Kriege ich Probleme beim TÜV? Wieviel zieht Audi erfahrungsgemäß für solche Schäden ab, wenn sie die Karre in 3.5 Jahren zurückkaufen sollen?

Ich sehe mehrere Varianten:

1. So lassen (aber nicht wirklich, das sieht zum Kotzen aus)

2. Die bestehende Stange richten lassen -- kann ein Karosseriebetrieb das? Abschleifen, ggf. spachteln, neu lackieren und gut? Gibt das Farbunterschiede?

3. Stoßstange austauschen gegen

a) eine neue von Audi - was kostet der Spaß samt Anbau?

b) eine in der Bucht geschossene und nachlackierte -- hat das schonmal wer gemacht? Erfahrungen?

c) das Heckschürzenpaket von Abt -- schaut das nach was aus? Sind halt 2 Schleifen ... :(

Danke im Voraus!

Img-0372
Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2015 um 8:34

ARGL Stand auch schon immer in meinen Clever&Smart Heften! ;)

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Richten ist auch möglich, unser A3 hatte mal ein "Loch" in der Frontstoßstange, das wurde auch gefixt. Sieht man nix mehr von.

Geh zu einem guten Aufbereiter, der kennt bestimmt einen guten Lackierer, der weiß bestimmt, wie man ggf. günstig an ein neues Ersatzteil kommt, usw...

... oder nimm deine (hoffentlich vorhandene ) Vollkasko in Anspruch. Die neue Heckschürze kostet beim :) locker 4-stellig.

Wenn ich ohnehin vor hätte, den Wagen nach Leasing- oder Finanzierungsablauf zu übernehmen, würde ich die günstigere Variante wählen. Farbunterschiede wird es wohl keine geben, wenn die Reparatur von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt wird.

am 9. Mai 2015 um 18:47

Ein guter Lackierer-Karosseriebauer baut die bestimmt wieder auf - und zwar so, dass da garantiert nichts mehr zu sehen ist.

Regulieren kann man das dann über Vollkasko oder - wenn eine Hochstufung droht - notfalls auch aus eigener Tasche.

Bei der Leasingrückgabe wird eine handwerklich gut gemachte Lackierung nur wenig Wertminderung bringen. Man wird halt feststellen, dass nachlackiert wurde und das vermerken, eventuell wird die Wertminderung mit angerechnet.

Ich würde jedenfalls nicht irgendein Teil über eBay kaufen, das dann auch noch lackiert werden müßte.

Ich würde da erstmal nichts tun (ausser vielleicht ein bischen Kosmetik mit einem Lackstift). Bei einem oberflächlichen Schaden sollte es keine Probleme mit Polizei oder TÜV geben.

Warum ich aber nicht jetzt reparieren würde? Weil immer die Chance besteht, dass so etwas oder etwas Ähnliches in der verbleibenden Leasingperiode nochmal passiert. Warum dann also ein zweites mal bezahlen?

Kurz vor der Abgabe kann man sich immer noch überlegen, wie man mit dem Schaden umgehen möchte (Reparatur oder Wertminderung).

@madkissTM

Heckschürze: ARGL

Was bedeutet die Abkürzung ??

Themenstarteram 10. Mai 2015 um 7:40

@derSentinel: Ich kenne "argl" vorrangig als in der deutschen Netzgemeinschaft üblichen Begriff, um Verärgerung auszudrücken. So wie *umpf*, *grmpf*, *gna*, *hmpf* ...

am 10. Mai 2015 um 7:57

Und ich dachte, das ist die Arbeiatgemeinschaft der Gleisbauer :p

am 10. Mai 2015 um 8:34

ARGL Stand auch schon immer in meinen Clever&Smart Heften! ;)

... und auch in den "Lustigen Taschenbüchern". ;)

Zitat:

@Fluete schrieb am 9. Mai 2015 um 21:58:57 Uhr:

Warum ich aber nicht jetzt reparieren würde? Weil immer die Chance besteht, dass so etwas oder etwas Ähnliches in der verbleibenden Leasingperiode nochmal passiert. Warum dann also ein zweites mal bezahlen?

Kurz vor der Abgabe kann man sich immer noch überlegen, wie man mit dem Schaden umgehen möchte (Reparatur oder Wertminderung).

Er hat doch geschrieben, dass er den Wagen ohnehin nach Ablauf der (was auch immer) übernehmen möchte.

Wenn man so denkt, dann darf man ja überhaupt keinen Schaden reparieren lassen. Ich habe vor Jahren mal ein repariertes Auto aus der Werkstatt abgeholt und an der ersten Ampel fuhr mir der Werkstattmeister hinten drauf, weil er gepennt hatte.

So etwas kann immer und überall passieren.

Themenstarteram 10. Mai 2015 um 10:47

Zitat:

Er hat doch geschrieben, dass er den Wagen ohnehin nach Ablauf der (was auch immer) übernehmen möchte.

Wenn man so denkt, dann darf man ja überhaupt keinen Schaden reparieren lassen. Ich habe vor Jahren mal ein repariertes Auto aus der Werkstatt abgeholt und an der ersten Ampel fuhr mir der Werkstattmeister hinten drauf, weil er gepennt hatte.

So etwas kann immer und überall passieren.

Wir möchten das Auto eigentlich in 3.5 Jahren durch Audi zurück kaufen lassen. Aus den Erfahrungen, die meine Eltern gemacht haben, bin ich der allertiefsten Überzeugung, dass ich kein Auto haben sollte, das älter als 5 Jahre ist ... :)

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 10. Mai 2015 um 10:58:11 Uhr:

Er hat doch geschrieben, dass er den Wagen ohnehin nach Ablauf der (was auch immer) übernehmen möchte.

Wenn man so denkt, dann darf man ja überhaupt keinen Schaden reparieren lassen. Ich habe vor Jahren mal ein repariertes Auto aus der Werkstatt abgeholt und an der ersten Ampel fuhr mir der Werkstattmeister hinten drauf, weil er gepennt hatte.

So etwas kann immer und überall passieren.

Vielleicht bin ich ja einfach nur zu blöd, aber ich kann in dem Thread nichts von einer geplanten Übernahme finden.

Da steht: "Wieviel zieht Audi erfahrungsgemäß für solche Schäden ab, wenn sie die Karre in 3.5 Jahren zurückkaufen sollen?" Daraus hatte ich geschlossen, dass es sich vielleicht um Leasing handelt - aber das mag natürlich eine Fehlinterpretation auf meiner Seite sein.

Wenn das kein Leasingfahrzeug ist, dann sieht die Sache tatsächlich vielleicht etwas anders aus.

Aber wenn dem TS natürlich jetzt nochmal jemand hinten drauf fahren würde, dann hätte er sogar einen "Freiwilligen", der zumindest einen Teil der Kosten übernehmen würde. Das wäre ja noch ein weiterer Grund zum Warten... ;)

Zitat:

@madkissTM schrieb am 10. Mai 2015 um 12:47:08 Uhr:

Zitat:

Er hat doch geschrieben, dass er den Wagen ohnehin nach Ablauf der (was auch immer) übernehmen möchte.

Wenn man so denkt, dann darf man ja überhaupt keinen Schaden reparieren lassen. Ich habe vor Jahren mal ein repariertes Auto aus der Werkstatt abgeholt und an der ersten Ampel fuhr mir der Werkstattmeister hinten drauf, weil er gepennt hatte.

So etwas kann immer und überall passieren.

Wir möchten das Auto eigentlich in 3.5 Jahren durch Audi zurück kaufen lassen. Aus den Erfahrungen, die meine Eltern gemacht haben, bin ich der allertiefsten Überzeugung, dass ich kein Auto haben sollte, das älter als 5 Jahre ist ... :)

Da hat sich wohl etwas überschnitten... :D

Themenstarteram 10. Mai 2015 um 10:49

Ich habe eine Bitte an die Leute mit ETKA-Zugriff. Folgende Teilenummer habe ich gefunden:

4G9 807 067

Ist das die Heckschürze für den Dicken? online-teile.com wirft einen ganzen Strauß verschiedenster Teile mit unterschiedlichen Endziffern zu der TN aus, darunter 4G9807067JGRU und 4G9807067KGRU ...

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