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Heckspoiler auf 1.8t dringend notwenig...?
ist der Heckspoiler aufem TT dringend notwenig wegen dem Anpressdruck/Luftverwirbelung oder eher eine Optische-Spielerrei???
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38 Antworten
Für die älteren Fahrzeuge, die seinerzeit nachgerüstet worden sind, gibts eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi, wenn man den Spoiler wieder entfernen möchte.
In dem Fall also: Nein, nicht notwendig. Fahrzeug hat auch ohne Spoiler eine ABE vom Hersteller.
Für die neueren Fahrzeuge gilt dies nicht mehr. Nur MIT Spoiler hat das Fahrzeug eine gültige ABE.
Ganz nebenbei: der Spoiler verringert den Auftrieb bei ca. 200 km/h um ca. 50 kg.
Also nicht ganz uninteressant
Gruß
TT-Fun
Zitat:
Ganz nebenbei: der Spoiler verringert den Auftrieb bei ca. 200 km/h um ca. 50 kg.
Also nicht ganz uninteressant
ich bin jetzt hin und her gerissen, ich hab im mom von DMC den Spoiler (das neue Modell Nr.3 ) drauf und möchte ihn verkaufen http://www.bilder-hochladen.net/files/1bkx-2.jpg möchte mal sehen wie es ohne ausschaut, bzw. mir den ersten von DMC holen...
ist es jetzt ratsam einen drauf zu machen oder nicht...?
Danke für deine genauen Angaben!
Gruß Tobi
Ne "Unbedenklichkeitsbescheinigung" wirst du von Audi nie erhalten das Wort mag man in dem Zusammehnhang mal gar nicht.
Die ABE erlischt nicht wenn das Fahrzeug nach Abbau des Spoilers aerodynamisch noch dem TT vor KW50/99 entspricht.
Da es sich aber um eine Änderung der Luftleiteinrichtung handelt muss die Änderung vom Tüv abgenommen werden(und der stellt sich ohne Schrieb von AUDI meist quer).
Zitat:
Original geschrieben von patrick202
Ne "Unbedenklichkeitsbesch... ...Schrieb von AUDI meist quer).
ok, aber mal unter uns welcher TÜV bzw. Polizist guggt ob da ne Spoilerlippe von 1cm am Kofferraum dran hängt oder nicht....?
Zitat:
Original geschrieben von Tobbbe
ok, aber mal unter uns welcher TÜV bzw. Polizist guggt ob da ne Spoilerlippe von 1cm am Kofferraum dran hängt oder nicht....?
Im Falle eines Unfalles mit Personenschaden / hohem Sachschaden wird die Karre zerpflückt.
Wenn Du auf der Autobahn quergehst und einen LKW mitnimmst, dann muss das nix mit dem fehlenden Hsp zu tun haben. Aber DU wärst dann in der Beweispflicht...
Ok.. das wäre ein Xtremfall, den man niemals hofft zu haben.
Aber wenn Du die Audi AG anschreibst und eine Bestätigung bekommst, dass DEIN TT auch ohne Hsp den Zulassungsbestimmungen entspricht und der TÜV daraufhin für die Austragung /Demontage seinen Segen gibt, wäre es wohl i.O..
Zitat:
Original geschrieben von patrick202
Ne "Unbedenklichkeitsbescheinigung" wirst du von Audi nie erhalten das Wort mag man in dem Zusammehnhang mal gar nicht.
Die ABE erlischt nicht wenn das Fahrzeug nach Abbau des Spoilers aerodynamisch noch dem TT vor KW50/99 entspricht.
Da es sich aber um eine Änderung der Luftleiteinrichtung handelt muss die Änderung vom Tüv abgenommen werden(und der stellt sich ohne Schrieb von AUDI meist quer).
Hier wäre dann so ein Schrieb
www.tt-owners-club.net/content/view/38/25/
Gruß
TT-Fun
Zitat:
Original geschrieben von TT-Fun
Hier wäre dann so ein Schrieb
www.tt-owners-club.net/content/view/38/25/
Gruß
TT-Fun
das ist echt nicht schlecht, aber ohne Unterschrift... ?
mit dem war ich beim TÜV..erst mal keine Chance!
wie @mörf schon erwähnte: im Fall eines Falles sollte man den Schrieb im Original auf den eigenen Namen zum Eintrag vorlegen können.
Rein um vor der Versicherung im schlimmsten Fall nicht dumm dazustehen.
Ich kapier das aber nach wie vor nicht. Der TT wurde 1998 vom TÜV abgenommen ohne Bürzel. Also hat doch der TÜV damals bestätigt das das so ok ist. Dann beschliest Audi später was dran zu bauen und auf einmal darf man das Auto nur noch mit dem Plaste-Teil hinten dran fahren? Kapier ich net...
Fällt mir grad ein Beispiel ein: ein Bekannter vo mir hat nen BMW mit M-Packet. Da ging der Stossfänger kaputt. Der is ja irgendwie auch Aerodynamisch. Etz hat er net den M sonder an Normalen günstig bekommen und den derweil mal übern WInter dran.
Hat der etz auch kei ABE mehr?
Naja, also ich fahr ja zum Glück von Audi abgesegnet ohne rum aber die Frage is ob ich des wirklich gebraucht hätte...
Zitat:
Original geschrieben von Patr!ck
Naja, also ich fahr ja zum Glück von Audi abgesegnet ohne rum aber die Frage is ob ich des wirklich gebraucht hätte...
..alles eine Frage der Produkthaftung.
Wenn ein Fahrzeug baulich verändert wird, entspricht es nicht mehr dem zur Erlangung der ABE geprüftem und vorgestelltem Prototypen.
Baulich veränderte Fahrzeuge wurden aber durch die Audi AG nicht auf Ihre Verkehrstauglichkeit hin geprüft.
Also nimmt sich die Audi AG freilich das Recht heraus, aus dem Betrieb von mit nicht Audi Teilen baulich veränderten Fahrzeugen hervorgehende Sachmängelhaftung im Schadensfall auszuschließen.
Für original Audi Anbauteile, oder deren Demontage von z.B. Hsp. , gibt es dahingehende Gutachten, die eine Verkehrstauglichkeit bescheinigen.
Dafür wiederum greift dann die Audi AG Sachmängelhaftung
Ist doch verständlich, oder
Die Fahrzeuge, die seinerzeit ohne Spoiler ausgeliefert wurden und die Nachrüstung mitgemacht haben, könnten sich doch darauf berufen, den Spoiler nicht montieren lassen zu haben (seinerzeit wurde dann der Spoiler nur mitgegeben).
Alle diejenigen, die mit nachgerüstetem Spoiler fahren, müssen eine Bescheinigung mit sich führen.
All diejenigen, die ohne Spoiler fahren (aber mit verändertem Originalfahrwerk) haben KEINE gesonderte Bescheinigung von Audi erhalten, daß der Spoiler nicht montiert werden muß.
Daraus ergibt sich für mich: die Umrüstung auf den damaligen Originalzustand (auch teilweise) erfordert kein Gutachten und erfüllt weiterhin die (damalige und auch heute gültige) ABE.
Gruß
TT-Fun
Zitat:
Original geschrieben von TT-Fun
Daraus ergibt sich für mich: die Umrüstung auf den damaligen Originalzustand (auch teilweise) erfordert kein Gutachten und erfüllt weiterhin die (damalige und auch heute gültige) ABE.
@TT-Fun,
sehe ich anders:
Fahrzeuge die nachträglöich mit einem Hsp. umgerüstet wurden, sind im Werk über die fahrgestellnummer registriert und die Besitzer haben eine ABE für den Hsp mitbekommen, welche sie mitführen müssen.
Wird dieser Hsp demontiert, ist es eine bauliche Veränderung und somit eintragungspflichtig.
Für die Demontage des Hsp benötigt man definitiv ein bestätigendes Schreiben der Audi AG.
Ab Modelljahr 2000 wurde der Hsp serienmäßig drauf gebaut und ist somit Bestandteil des vollständig getesteten Fahrzeuges.
Die ABE für diese TT`s wurde mit Sicherheit in irgendeinem Absatz erweitert.
Doch an diese Daten kommst man als Privatmann niemals ran..
Fakt ist, dass wer sich mit der Audi AG diesbezüglich in Verbindung setzt, eventuell so ein Schreiben bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@TT-Fun,
sehe ich anders:
Fahrzeuge die nachträglöich mit einem Hsp. umgerüstet wurden, sind im Werk über die fahrgestellnummer registriert ....
Mag sein, aber das hat keinerlei rechtlichen Einfluß vor dem Gesetz, da Privatunternehmen.
Auch steht nichts davon in der Bescheinigung, die mitgegeben worden ist, daß die Spoileraktion eine unumgekehrbare rechtliche Angelegenheit war.
Es ist rechtlich einfach nur eine Spoiler-ABE und keine NEUE Fahrzeug-ABE.
Zitat:
.... und die Besitzer haben eine ABE für den Hsp mitbekommen, welche sie mitführen müssen.
Richtig, diese muß mitgeführt werden, wenn der Wagen den Spoiler montiert hat, da Spoiler-ABE und keine neue Fahrzeug-ABE.
Hat das Fahrzeug den Spoiler nicht montiert, muß diese ABE auch nicht mitgeführt werden.
Zitat:
....
Wird dieser Hsp demontiert, ist es eine bauliche Veränderung und somit eintragungspflichtig.
Für die Demontage des Hsp benötigt man definitiv ein bestätigendes Schreiben der Audi AG.
....
Nein, da die Original-ABE für diese Baujahre gilt. Dort ist das Fahrzeug ohne Spoiler aufgeführt.
Desweiteren hat keinerlei rechtliche Information an die Besitzer stattgefunden, in der schriftlich erklärt wurde, daß das Fahrzeug mit dem Spoiler nun unwiderruflich einer anderen ABE unterliegen würde.
Ergo gilt die alte ABE uneingeschränkt.
Anderes Beispeil:
Ich habe ein GWF verbaut. Hierzu gabs eine ABE des Herstellers und eine TÜV-Vorführung.
Rüste ich auf Original-FW zurück, muß ich nichts extra austragen lassen.
Meine Fahrzeug-ABE erlischt dadurch nicht.
Gruß
TT-Fun
Zitat:
Original geschrieben von TT-Fun
Mag sein, aber das hat keinerlei rechtlichen Einfluß vor dem Gesetz, da Privatunternehmen.
@TT-Fun,
verursache einen Unfall mit Personenschaden bzw. sehr hohem Sachschaden in einem Audi TT , und es ist kein Hsp. drauf... Jeder Sachverständige wird zuerst überprüfen, ob es ein nachgerüsteter TT ist, ob es ein nachgerüsteter TT ohne Hsp. ist oder ob der Hsp. nachgerüstet und vom Fzg.-Besitzer wieder entfernt wurde
Stell Dir vor, auch SV`s sind gebildete Leute
Zitat:
Auch steht nichts davon in der Bescheinigung, die mitgegeben worden ist, daß die Spoileraktion eine unumgekehrbare rechtliche Angelegenheit war.
muss es auch nicht...
Zitat:
Es ist rechtlich einfach nur eine Spoiler-ABE und keine NEUE Fahrzeug-ABE.
Und diese zusätzliche Spoiler ABE erweitert die ursprüngliche ABE für das Fahrzeug in seiner Gesamtheit
Zitat:
Richtig, diese muß mitgeführt werden, wenn der Wagen den Spoiler montiert hat, da Spoiler-ABE und keine neue Fahrzeug-ABE.
Ohne Spoilernachrüstung hat ein TT Besitzer diese Spoiler ABE gar nicht erhalten. Wozu denn auch?
Zitat:
Hat das Fahrzeug den Spoiler nicht montiert, muß diese ABE auch nicht mitgeführt werden.
siehe oben, der TT Besitzer kann gar nicht im Besitz der Hsp ABE sein
Zitat:
Nein, da die Original-ABE für diese Baujahre gilt. Dort ist das Fahrzeug ohne Spoiler aufgeführt.
bitte nenne mir die Bezugsquelle für das Gesamt Gutachten des Audi TT vom KBA Flensburg
Zitat:
Desweiteren hat keinerlei rechtliche Information an die Besitzer stattgefunden, in der schriftlich erklärt wurde, daß das Fahrzeug mit dem Spoiler nun unwiderruflich einer anderen ABE unterliegen würde.
Ergo gilt die alte ABE uneingeschränkt.
falsch.
Zitat:
Anderes Beispeil:
Ich habe ein GWF verbaut. Hierzu gabs eine ABE des Herstellers und eine TÜV-Vorführung.
Rüste ich auf Original-FW zurück, muß ich nichts extra austragen lassen.
Meine Fahrzeug-ABE erlischt dadurch nicht.
auch falsch, denn mit dem Ausbau des GwF nimmst Du eine bauliche Veränderung des Fahrzeuges vor, die wiederum eintragungspflichtig ist.
Denn mit Ausbau des Gwf stimmt z.B. schon mal die in den Papieren eingetragene Fahrzeughöhe nicht mehr überein.. usw. usw. usw.
Strenggenommen musst Du jede Höhenveränderung die über den in den Papieren eingetragenen TÜV Bereich liegt neu eintragen lassen.
Aber dazu sollte der @Sam-TTCQ mehr wissen.