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Helden auf Autobahn - ihre/seine Versicherung

Themenstarteram 28. Juli 2024 um 9:23

https://www.n-tv.de/.../...em-Manoever-zum-Helden-article25120014.html

Wie hoch ist das Risiko seitens des Helden, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt?

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13 Antworten

Am besten fände ich es, wenn das Verkehrsministerium den Schaden übernimmt. Idealerweise Wissing selbst. Er sorgt ja dafür, dass sowas überhaupt erst in einer unnötigen Häufigkeit möglich ist. Da sind andere Länder schon weiter.

Aber die EU kommt... :) - - > https://www.forschung-und-wissen.de/.../...ecks-fuer-senioren-13377188

Das liegt bei Null. Es kommt neben mehreren Versicherungen auch die Erbmasse als Anspruchsgegner in Betracht.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 28. Juli 2024 um 11:53:21 Uhr:

Am besten fände ich es

Thema um Lichtjahre verfehlt.

Davon abgesehen müssten die Tauglichkeitsuntersuchungen auf alle ab 15 ausgeweitet werden, denn irgendein Hochrisiko kann man ja nie ausschließen. Drogen, Alkohol, Übergewicht, Diabetes, Bluthochdruck, Medikamente, psychische Auffälligkeiten.

Wird dann ganz schön leer auf den Straßen. So leer, dass man sich für einen Stau länger 100 Meter schon verabreden müsste.

Wärst du dem Link gefolgt, den ich angegeben habe, hättest du mal eine sachliche Betrachtung des Themas wahrnehmen können.

Hier geht es um Haftung, und da fielen mir noch viel mehr Dinge wie Gas-Bremse-Schaufenster-Schäden etc. ein, die ausgerechnet deutsche Verkehrsministerien eigentlich übernehmen müssten, mit einer überborgend gefährdenden Automobilkultur, die andere Länder mittlerweile befremden

@BeeKlasse

Eine Haftung wie auch Handlungsbedarf des Ministeriums oder gar des Ministers persönlich sehe ich nicht.

Zitat:

wie auch Handlungsbedarf des Ministeriums ... sehe ich nicht.

Was für eine Überraschung! :)

Der Nothelfer steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Anders als sonst in der Unfallversicherung sind hier auch Sachschäden versichert.

Zuständig dürfte im vorliegenden Fall die Landesunfallkasse Niedersachsen sein. Es bleibt zu hoffen, dass die eingesetzten Polizisten dem Helfer auch diese Information mitgeteilt haben.

Und im übrigen wird bitte der Aktuelle Fall, die Aktuell oben stehende Frage besprochen und nicht auf Allgemeinplätze wie versuche der EU abgeschwiffen.

Ganz besonders @BeeKlasse sollte da mal genau drauf achten.

Gruß Moorteufelchen

Moderator

Ich käme auch auf die Idee, den Schaden bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Ohnmächtigen geltend zu machen. Es dürfte zumindest eine Haftung aus Betriebsgefahr vorliegen.

am 29. Juli 2024 um 11:03

Es gibt ein Dokument der DGUV rund um Ersthelfer, das auch so einen Fall beinhaltet und ausdrücklich klarstellt, dass nicht nur bei Personen- sondern auch bei Sachschäden ein voller Schadensersatz geleistet wird durch die gesetzliche Unfallkasse. Richtiger als es hk_do schrieb, wird es also nicht mehr.

DGUV ist der Dachverband, wie die Organisation in jedem einzelnen Bundesland heißt, möge man bitte googlen.

Hier ist ein OT-Beitrag weg.

Nochmals, die Fragestellung steht oben und mit dem Abschweifen ist es nun genug.

Moorteufelchen

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