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Hella Ledayline Tagfahrlicht eingebaut!

Opel Tigra TwinTop
Themenstarteram 23. Juli 2008 um 21:59

So für alle die es Interessiert!

Ich habe gestern und heute meine neuen Tagfahrlichter (Hella Ledayline) eingebaut. Hier das Resultat. Ich musst die Frontschürze jedoch noch bearbeiten so das man die Lücken nicht mehr sieht. Hab dafür aber erst in 2 Wochen Zeit...

http://www.hw-center.com/ebay/led1.JPG

http://www.hw-center.com/ebay/led2.JPG

http://www.hw-center.com/ebay/led3.JPG

http://www.hw-center.com/ebay/led4.JPG

http://www.hw-center.com/ebay/led5.JPG

http://www.hw-center.com/ebay/led6.JPG

http://www.hw-center.com/ebay/led7.JPG

Schaut echt besser aus als die Günstigteile bei ebay...

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30 Antworten

Gibt auch nen eigenen Tagfahrlicht-Thread.

hui,

aber die LEDs sind ja mal megahell, vor allem bei nacht!

haben die ne abe oder hast du die eintragen lassen? in schmaler wären die cool, wenn man die irgendwie über die den nsw anbringen könnte...

aber auf jeden fall glückwunsch, sieht gut aus!

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 8:20

Mit dem Threat wußt ich net!

Wenn ich das Abblendlicht anmache, dann werden die dunkler! Und das habe ich auf den Bilder nicht. Daher wirken die so dunkel! Man brauch sie nicht eintragen. Haben eine E-Kennzeichn und wenn Sie schmaler wären, dann wirkt das nicht mehr so geil. Sollen schon etwas breit sein...

was hast denn dafür bezahlt?

Sobald du Licht anmachst müssen die aber ausgehen oder haben die auch eine Zulassung als Standlicht?

am 24. Juli 2008 um 10:47

Laut der Einbauanleitung sollen sie nur bei eingeschalteter Zündung und ausgeschalteter Fahrzeugbeleuchtung an sein. Sobald die Fahrzeugbeleuchtung angeschalte wird, müssen Tagfahrlichter ausgehen. (Steht auch in der Montageanleitung).

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 11:07

Es gibt neue Regelung! Die Tagfahrleuchten dürfen auch bei eingeschaltetem Licht an sein, müssen jedoch gedimmt werden. Das machen diese Scheinwerfer auch!!!!

Die Leuchten haben mich 180 plus Versand gekostet!!

am 24. Juli 2008 um 11:28

Kannst Du mir sagen, wo diese neue Regelun steht? Würde ich interessieren. Bis jetzt hab ich nur die gültige ECE-Regelung 87 gefunden.

Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

* Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer

* Weißes Licht

* Automatisches Einschalten mit der Zündung

* Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten

* Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 11:33

ich such grade das heraus. Fahr notfalls mal zum Tüv. Die Bestimmungen die man alle derzeit findet, sind alles von 2006 bzw. 2007!!!

am 24. Juli 2008 um 11:43

Hab dann noch die ECE-Regelung R48 gefunden, die aber auch besagt, das das Tagfahrlich ausgehen muss, wenn das lich angeschaltet wird. Die LED,s die Du verbaut hast, haben allerdings eine Positionsleuchtenfunktion. Eventuell meinst Du das. (Montageanleitung Seite 15) Wäre aber Super, wenn Du beim Tüv nochmal nachfragst und dann die Regelung hier mal einstellst.

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 14:40

also war eben bei der dekra. Irgendwie konnt der gute mir net weiterhelfen. Meinte auf sowas achtet niemand. Den TÜV ist es nur wichtig, ob alle Leuchten gehen und gut ist. Werd mal morgen oder so zu ner anderen TÜV-Stelle fahren, vielleicht wissen die mehr ;)

am 24. Juli 2008 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von steffenbla

Meinte auf sowas achtet niemand. Den TÜV ist es nur wichtig, ob alle Leuchten gehen und gut ist.

Dem Tüv vielleicht, der Polizei bei ner Kontrolle nicht.

Zumindest bei uns beanstanden die z.B. auch eingeschaltete NSW innerorts und / oder wenn kein Nebel da iss usw.

Wie ich schon geschrieben habe gibt es auch TFL mit Standlichtfunktion.

Siehe auch bei Audi,die leuchten dann ja auch,nur gedimmt.

Scheinen die jetzt also auch zu haben.

Was steht denn in der Anleitung zu dem Einbauort und dem Abstand zum Boden?

GuckstDu: www.tagfahrlicht.de (unter "Gesetzliche Bestimmungen")

 

Bodenabstand: min. 25 cm, max. 150 cm

Abstand Fahrzeugmitte: min. 60 cm

Abstand Fahrzeugaußenkante: max. 40 cm

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