Herz meines TT "gebrochen"
Hallo liebe MTler,
am Freitag hat mein TTR BJ 3/2008 mit 89500 km seinen Geist aufgegeben.
Nach 2-3 Rucklern war der Motor nicht mehr zum Laufen zu bringen.
Mein Händler kann oder will noch keine Aussage zur Ursache machen, da am Montag ein Fachmann aus IN kommt.
Ein befreundeter KFZ Meister vermutet, dass ein Pleuellager sich verabschiedet hat, nachdem ich ihm die Geräusche beim Versuch den Motor zu starten beschrieben habe und er die Zündkerze gesehen hat.
Wie es aussieht wird ein anderer Motor fällig sein.
Habt Ihr damit schon Erfahrungen gemacht (Kulanz seitens Audi)?
Beste Antwort im Thema
gibt es für sowas nicht Anwälte (von denen sogar ein paar Ahnung haben?)
... auch die müssen leben können
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27 Antworten
Hattest Du eine Anschlußgarantie ?
Bist Du der Erstbesitzer ?
Wann wurde der letzte Service gemacht ?
Hast Du ein lückenloses Serviceheft von Audi Werkstätten durchgeführter Inspektionen ?
Keine Anschlussgarantie
bin der 2. Besitzer seit 10/2010
letzter Service lt. Scheckheft, Ölwechsel im Januar 2012 mit Shell Helix Ultra 5W 30 AV-L
lückenlos und nur bei Audi
Das wird eng
Ohne Anschlußgarantie bei einem 4,5 Jahre alten Auto mit 90000km kann man wenn überhaupt auf Übernahme eines kleinen Anteils oder ggf. etwas vergünstigter Teilepreise hoffen.
Traurig aber wahr.
Wurde der denn bei einem Audihändler oder von Privat gekauft ?
der Verkäufer war ein Audihändler in Koblenz
Wenn Du den Wagen 10/2010 bei einem Händler gekauft hast, besteht noch die theoretische Chance, dass sich der TT innerhalb der Gewährleistung befindet.
Dies setzt allerdings voraus, dass Dein Verkäufer damals die Verjährung der Gewährleistung nicht auf ein Jahr verkürzt hatte.
Sieh doch mal im Vertragstext nach.
Zitat:
Original geschrieben von Klaus1405
Hallo liebe MTler,
Ein befreundeter KFZ Meister vermutet, dass ein Pleuellager sich verabschiedet hat, nachdem ich ihm die Geräusche beim Versuch den Motor zu starten beschrieben habe und er die Zündkerze gesehen hat.
Hallo,
wenn die Kerze so aussieht hat das nix mit einem Pleuellager zu tun.
So weit man das auf den Bildern sehen kann ist die Kerze mechanisch beschädigt und nicht geschmolzen.
Soll heißen da hat was die Kerze platt geklopft, das kann eigentlich nur ein Ventil sein was abgerissen ist.
Meist passiert so was wenn der Motor mal überdreht wurde, das kann der Freundliche aber feststellen, ist im STG hinterlegt.
Die Kolben werden dann vermutlich auch entsprechend aussehen.
Ein Foto von den Ventilen und Kolben wäre interessant.
Problem wäre bei der Gewährleistung aber die Beweistlastumkehr nach 6 Monaten. Also selbst wenn die Frist nicht auf 12 Monate gekürzt wäre, dann müßte man dem Händler nachweisen, daß der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Leider ist in den Standardverträgen aber die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate beschränkt.
Interessant wäre es allerdings herauszufinden, ob das Auto mal ein Chiptuning hatte, das beim kauf nicht erwähnt wurde. Dann hat man nämlich gute Chancen auf Rückabwicklung.
Zitat:
Original geschrieben von Ravenous666
Problem wäre bei der Gewährleistung aber die Beweistlastumkehr nach 6 Monaten. Also selbst wenn die Frist nicht auf 12 Monate gekürzt wäre, dann müßte man dem Händler nachweisen, daß der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Leider ist in den Standardverträgen aber die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate beschränkt.
Interessant wäre es allerdings herauszufinden, ob das Auto mal ein Chiptuning hatte, das beim kauf nicht erwähnt wurde. Dann hat man nämlich gute Chancen auf Rückabwicklung.
Die Beweislastumkehr wird auch bereits nach den ersten 6 Monaten ab Kauf zu Lasten des Verbrauchers modifiziert. Trotz dieser Umkehr ist es aber immerhin noch Gewährleistung.
Ein Gutachter müsste dann für den T.E. darlegen, dass die Ursache für den Motorschaden nicht aus der Sphäre des Käufers stammt. Das halte ich für nicht unmöglich.
Wie möchtest Du ein Loskommen vom Vertrag über ein Chiptuning herstellen?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Ernie1
Wie möchtest Du ein Loskommen vom Vertrag über ein Chiptuning herstellen?
http://www.justiz.nrw.de/.../I_28_U_186_10urteil20120209.html
Zitat:
Original geschrieben von Ravenous666
Zitat:
Original geschrieben von Ernie1
Wie möchtest Du ein Loskommen vom Vertrag über ein Chiptuning herstellen?
http://www.justiz.nrw.de/.../I_28_U_186_10urteil20120209.html
Okay, aber:
der Rücktritt ist als Gestaltungsrecht an die Verjährung der Mängelgewährleistung gekoppelt, 218 § BGB.
Das bedeutet, dass nach § 218 BGB der Rücktritt nicht mehr erklärt werden kann, wenn auch der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
Insoweit sind die Chancen hier keineswegs besser.
Es hängt auch hier alles von dem Bestehen der Gewährleistung ab.
gibt es für sowas nicht Anwälte (von denen sogar ein paar Ahnung haben?)
... auch die müssen leben können
Zitat:
Original geschrieben von Vollted
gibt es für sowas nicht Anwälte (von denen sogar ein paar Ahnung haben?)
... auch die müssen leben können
Wobei ja einer genügen würde. Mehrere kann man kaum bezahlen.
bei Audi und nem TT SOLLTEST du mehrere Anwälte haben