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Heute abgeschleppt....was meint ihr ???

BMW 3er E36
Themenstarteram 3. März 2008 um 15:58

Mahlzeit. habe gerade meinen kleinen bei der Verwahrstelle abgeholt - "parken in einer Fußgängerzone"....naja 150€ weg.

Nur mich nervt so ein bisschen die art und weise weil es für mich wirklich nicht ersichtlich war auf anhieb. Kommentar der Politessen die ich danach erwischt habe. "den Parkstreifen dicht zu machen wäre teuerer geworden wie das schild aufstellen deswegen hat die stadt das so gelassen"

ganz klasse. die "Fußgängerzone" beginnt für mich hinter der Eisdiele ( Blaues Schild hinter dem LKW ) Ich habe ganz vorne auf dem "Parkstreifen" links geparkt......

Bin mal auf eure Einschätzungen gespannt......

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG

zum anderen: wie sieht es eigentlich aus wenn ich mein Fahrzeug "defekt" abgestellt habe ( motortemp im roten bereich und zum abkühlen abgestellt) der Zettel aus dem dies hervorging ist wohl beim zuschlagen der Tür in den Fußraum geweht.....als ich aus der anliegenden Innenstadt mit 2l Wasser zum nachfüllen wiederkam war das Auto weg!?!

langsam wirds echt lächerlich, sorry *rolleyes*

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Themenstarteram 3. März 2008 um 15:58

bild 2

am 3. März 2008 um 16:07

Laut Strassenverkehrsrecht und auch meiner eigenen Meinung nach gilt ein Schild ab seinem Standort.

 

Sprich der erste mm nach dem Schild ist schon Fußgängerzone.

Du musst ja auch ab einem z.B. 80er Schild 80 fahren und nicht erst 200 Meter danach.

am 3. März 2008 um 16:07

einspruch einlegen und gucken was rauskommt.

Themenstarteram 3. März 2008 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von k84

einspruch einlegen und gucken was rauskommt.

ist auch meine idee. hab ja rechtschutz genau für solche fälle.

Also für mich grenzt das ja schon an arglistiger Täuschung - Parkstreifen hinbauen und dann nicht nutzen dürfen....

wie argumentier ich denn am besten zu meinen gunsten??

am 3. März 2008 um 16:16

Den Ärger würde ich mir sparen... Geh zu einer Wache und frag die freundlichen Polizisten höflich ob sie Dir das mal erklären können, wieso Du da nicht hast stehen dürfen. Sie werden Dir dann nen Paragraphen und ne Grundlage sagen.

 

Die Rechtschutz tritt glaub ich bei sowas nicht ein, weil keine Aussicht auf Erfolg besteht. Wenn Du da nicht stehen durftest, dann durftest Du da nicht stehen. Wenn man 80 fahren darf, darf man keine 100 fahren. In beiden Fällen schreiben sie Dich auf oder in Deinem Fall schleppen sie Dich noch ab. Sorry aber ist so. Ich rechne Dir leider keine Chance ein bei Widerspruch nur extra Kosten (Die deine RS nicht übernimmt!!!) 

ich kann leider immer noch nicht ganz nachvollziehen, wo auf dem 1. bild das schild ist und wo du geparkt hast?

 

aber sowas gibts bei uns auch:

als parkfläche ist auf die strasse eindeutig die fläche eines PKW´s gemalt, also ein großes weißes rechteck, ganz normal wie man es halt kennt von autoparkplätzen.

was man nicht sieht, ist das gaaaaanz am ende ein schild steht "nur für motorräder". ich denke da steckt absicht dahinter... ;)

Themenstarteram 3. März 2008 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von Vampir

Den Ärger würde ich mir sparen... Geh zu einer Wache und frag die freundlichen Polizisten höflich ob sie Dir das mal erklären können, wieso Du da nicht hast stehen dürfen. Sie werden Dir dann nen Paragraphen und ne Grundlage sagen.

Die Rechtschutz tritt glaub ich bei sowas nicht ein, weil keine Aussicht auf Erfolg besteht. Wenn Du da nicht stehen durftest, dann durftest Du da nicht stehen. Wenn man 80 fahren darf, darf man keine 100 fahren. In beiden Fällen schreiben sie Dich auf oder in Deinem Fall schleppen sie Dich noch ab. Sorry aber ist so. Ich rechne Dir leider keine Chance ein bei Widerspruch nur extra Kosten (Die deine RS nicht übernimmt!!!) 

hab mir vor 2 monaten schonmal ein parkticken (35€ Parken mit behinderung des verkehrs) vom Anwalt auf eine 0 Euro nummer bringen lassen - Rechtschutz hat bezahlt.

Ärger macht mir das auch nicht ich mail ihm die Fotos samt bescheid dann rüber und er kümmert sich drum (inkl. freigabe der RS versicherung). bin nur momentan halt noch am überlegen wie wir am besten argumentieren.....

Themenstarteram 3. März 2008 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

ich kann leider immer noch nicht ganz nachvollziehen, wo auf dem 1. bild das schild ist und wo du geparkt hast?

aber sowas gibts bei uns auch:

als parkfläche ist auf die strasse eindeutig die fläche eines PKW´s gemalt, also ein großes weißes rechteck, ganz normal wie man es halt kennt von autoparkplätzen.

was man nicht sieht, ist das gaaaaanz am ende ein schild steht "nur für motorräder". ich denke da steckt absicht dahinter... ;)

Das schild stand im etwa 1m vor der Parkfläche also zur Kamera hin.

ich habe auch das Gefühl da da Absicht und vor allem Abzocke ganz klar mit rein spielt. vor gar nicht allzu langer zeit stand da nämlich kein Schild und man durfte da parken. zwar eingeschränkt aber das ticket wäre mir egal gewesen. deswegen gehts mir dabei einfach ums Prinzip.....

am 3. März 2008 um 16:25

Na dann viel Glück und viel spaß beim Schröpfen Deiner RS... Sorry aber da kann ich nur den Kopf schütteln. Wieso stehen die LEute nicht dazu, dass sie falsch geparkt haben? Ich meine "mit Behinderung des Verkehrs" ... das haben die sich auch nur eingebildet, oder? :)

Themenstarteram 3. März 2008 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von Vampir

Na dann viel Glück und viel spaß beim Schröpfen Deiner RS... Sorry aber da kann ich nur den Kopf schütteln. Wieso stehen die LEute nicht dazu, dass sie falsch geparkt haben? Ich meine "mit Behinderung des Verkehrs" ... das haben die sich auch nur eingebildet, oder? :)

ehrlich gesagt scheinbar ja schon sonst hätte ich ja nicht recht bekommen ;)

ausserdem "schröpfe" ich hier niemanden. wie beschrieben war das für MICH nicht ersichtlich vor allem da man vor nicht allzu langer zeit da stehen "durfte"

Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG

 

vor gar nicht allzu langer zeit stand da nämlich kein Schild und man durfte da parken. zwar eingeschränkt aber das ticket wäre mir egal gewesen. deswegen gehts mir dabei einfach ums Prinzip.....

nunja, aber solche schilder sidn ab dem zeitpunkt gültig, wo sie aufgestellt werden. und wenn du schon sagst, du hast hinter dem schild geparkt, also im geltungsbereich der fußgängerzone, ist doch die stadtverwaltung völlig im recht.

Themenstarteram 3. März 2008 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG

 

vor gar nicht allzu langer zeit stand da nämlich kein Schild und man durfte da parken. zwar eingeschränkt aber das ticket wäre mir egal gewesen. deswegen gehts mir dabei einfach ums Prinzip.....

nunja, aber solche schilder sidn ab dem zeitpunkt gültig, wo sie aufgestellt werden. und wenn du schon sagst, du hast hinter dem schild geparkt, also im geltungsbereich der fußgängerzone, ist doch die stadtverwaltung völlig im recht.

grundsätzlich gebe ich dir recht aber wie gesagt ist es so das die eigentliche "Fußgängerzone" erst hinter der Eisdiele beginnt egal was auf dem schild steht. denn durch dieses kleine stück bis zur Eisdiele was von der stadt als Fußgängerzone tituliert wird fahren am Tag ungelogen 300autos. in ihre Garagen zum beliefern etc....

am 3. März 2008 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG

Zitat:

Original geschrieben von Vampir

Na dann viel Glück und viel spaß beim Schröpfen Deiner RS... Sorry aber da kann ich nur den Kopf schütteln. Wieso stehen die LEute nicht dazu, dass sie falsch geparkt haben? Ich meine "mit Behinderung des Verkehrs" ... das haben die sich auch nur eingebildet, oder? :)

ehrlich gesagt scheinbar ja schon sonst hätte ich ja nicht recht bekommen ;)

 

ausserdem "schröpfe" ich hier niemanden. wie beschrieben war das für MICH nicht ersichtlich vor allem da man vor nicht allzu langer zeit da stehen "durfte"

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber nur weil es für Dich nicht ersichtlich ist, musst Du nicht im Recht sein :)

ICh hab auch schon mal ein Ticket erlassen bekommen, weil ich nett hingeschrieben habe dass ich das nicht ersehen konnte bzw. ich nicht der Meinung war, dass es rechtens ist. Beim 2. mal haben sie mir dann die Strafe nicht erlassen, es kamen noch diese 23,64 EUR oder so Verwaltungsgebühr drauf. Also so viel nur dazu, dass Du (durch wen auch immer) mal da rausgehauen wurdest.

 

wo die "eigentliche" zone beginnt ist egal! ausschlaggebend ist,wo das schild steht!

und schau mal was da drauf steht: "Zufahrt zu den Anliegergrundstücken frei"

die dürfen also, du nicht.

ist nunmal so, spar dir den ärger, du bist im unrecht.

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