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Heute Besuch von der Umweltbehörde gehabt was hab ich für Rechte?
Mahlzeit,
ich habe heute besuch von der Umweltbehörde gehabt.
Erstmal wie es aussieht zwei Autos von mir stehen auf einem Privatgrundstück der eine ist komplett der andere halb geschlachtet dauert wegen der Arbweit halt nen bisschen länger. Desweiteren steht ein Motor mit Getriebe nen paar Schrauben und Kleinteile unter freiem Himmel hatte keine Zeit den wegzuräumen das wäre erstmal alles.
Dann sagte der Typ das ich den Motor wegstellen soll, verstehe ich auch jetzt kommt aber der Hammer der halb zerlegte Golf soll sofort entsorgt werden sonst werden die den holen und ich muss dafür zahlen. Jetzt meine Frage haben die überhaupt das Recht dazu?
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41 Antworten
solange keine öle in den boden fliessen können die doch nichts machen meines wissens. eine karosse schädigt ja nicht die umwelt und nach dem schlachten komt es eh auch den schrott.
haben die einfach das grundstück betreten? eigentlich können se auf nen privatgründstück ohne gefährdung der umwelt durch austretende flüssigkeiten nichts machen
Ohoh, da hat jemand liebe Nachbarn...
Da bin ich ja mal gespannt, was dabei rauskommt, bei mir steht nämlich auch ein Auto zum Schlachten im Hof.
Von solchen Aktionen hab ich schon öfter gehört, kennt sich da jemand mit der Gesetzeslage ein wenig aus?
Der hat das Grundstück einfach so betreten Füssigkeiten sind hier und da mal ausgetreten aber jetzt nicht so schlimm passiert jedem ja mal. Gesehen hat er bestimmt auch nichts.
Ich habe das ganze auch nicht mitbekommen mein Vater durfte sich das alles anhören der ist natürlich garnicht erfreut.
Er sagte noch alles was nicht wieder zugelassen wird muss sofort weg.
Denke sowie so das mich irgendwer angeschissen hat aber das ist ja was anderes.
löl alles was nicht wieder zugelassen wird muss weg was für ein trottel. wegen grundstück ohne fragen betretten kann man dem sogar ein paar reindrücken
Dazu kommt noch das ich im Gewerbegebiet wohne soll Wasserschutzgebiet sein.
Er sagte noch das ich für Teile die draußen liegen ne Genehmigung brauche mit der die Nachbarn einverstanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von 16V-G60 Hans
soll Wasserschutzgebiet sein.
Wenn Betriebsstoffe auslaufen KÖNNTEN, hast du immer die A-Karte.
Da ist es egal, ob Wasserschutzgebiet oder minderwertiges Ackerland.
In diesem Fall muss die Oberfläche versiegelt, und ein Ölabscheider vorhanden sein.
Zitat:
Original geschrieben von 16V-G60 Hans
Er sagte noch das ich für Teile die draußen liegen ne Genehmigung brauche mit der die Nachbarn einverstanden sind.
Klar! Und bei der Auswahl der Gartenzwerge hat der Pfarrer Mitspracherecht.
Zitat:
Original geschrieben von Gen.Golf.II
Klar! Und bei der Auswahl der Gartenzwerge hat der Pfarrer Mitspracherecht.
bei den amis schon ^^
ich denke mal, wenn das dein grundstück ist, dann kannst du da liegen haben wieviel und was du willst!...aber wenn flüssigkeiten ausgelaufen sind können die dich anscheißen!also würd ich das weg machen, so gut es geht!...bei mir in der halle waren die freunde in grün schon mal und die fragten was das alles für autos sind und ich sagte die gehörn mir und n paar leuten...dann meinten die noch was für flecken das alles sind...die sagten wir sollen das alles sauber machen, wegen der umwelt....
das kann richtig teuer werden
hatte meinen vater wohl falsch verstanden der sagte alle motoren und ölbefülltenteile müssen abdeckt werden.
aber das er mich mit dem wagen erpresst finde ich sehr dreißt.
weil er sagte der ist sofort weg oder ich muss die räumung bezahlen. aber leider sitzt er am längeren hebel und ich muss wohl mit dem verlust leben.
Mach dir keine Sorgen, im Sommer 06 hatte ich das selbe Spiel. Auf meinem Gründstück stand ein Golf 2, ziemlich ausgeschlachtet. Gefiel damals einem Nachbarn wohl auch nicht so ganz, die haben viel gedroht, ich bin dann zur Polizei und die sagten ich soll das alles ganz locker sehen, Erstens Privatgründstück, dort müssen Fahrzeuge nicht angemeldet sein, und bei mir traten keine Öle oder sonstiges aus, auserdem war es eine versiegelte fläche. Steht er bei dir auch dem Rasen?
Ansonsten würd ich an deiner Stelle zur Polizei oder ins Bürgerbüro gehen.
Da klärt sich sowas meist von selbst.
normal gepflasterter boden.
freitag lasse ich den golf abholen der sollte ja eh weg und ich denke mal das ich das meiste bis dahin abgebaut bekomme
Genau das würde ich nicht machen sonst kommen sie am Montag dein Auto sei zu laut wenn du dich einmal geschlagen gibst wollen die immer mehr.
Ich würde das so machen wie es der "Oliver19e" geschrieben hat und den Golf weiter stehen lassen.
das problem ist das er mich wie ich schon geschrieben hab erpresst so sehe ich das zumindest.
er hat ja gesagt wenn das alles wegkommt macht er nichts wegen der flecken weil das wird richtig teuer auch wenn es nicht schlimm ist aber den ärger hat mein vater dann und das muss nichts sein.
Zitat:
Original geschrieben von Golf-RD-PL 16
ich denke mal, wenn das dein grundstück ist, dann kannst du da liegen haben wieviel und was du willst!
Wenn der Satz schon mit "ich denke mal" anfängt...
In Deutschland ist so ziemlich alles verregelt.
Wenn die dir übel wollen, kommen sie zuerst mit dem Altautogesetz. Kennst du dich dort weit genug aus, um sie in ihre Schranken zu weisen, bleibt immer noch "illegale Abfallbeseitigung" und solltest du auch diesmal streitwütig vor Gericht Recht bekommen, wird man sicher ein paar Ölflecken finden.