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Heute geblitzt worden mit heute gekauftem Auto und altem Nummernschild

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 20:40

Ich habe heute jemanden das Auto abgekauft und bin mit Kaufvertrag (=die Pflicht, das Auto innerhalb einer Woche umzumelden und ich habe die Nummernschilder mitgenommen für die Zeit) auf dem Weg zu einem Freund gewesen, der in eine andere Stadt gezogen ist, in der ich mich nicht auskenne.

 

Bergabs, in einer 70-er Zone schien mir dann die Sonne entgegen und das einzige "Schild", dass ich gesehen habe, war ein rotes Aufleuchten. Am Abend bin ich nochmals die Strecke langefahren, da aber mit nur 50km/h anstelle der vorherigen 70. Da die Sonne untergegangen ist und ich langsam gefahren bin, habe ich dann keine 50 Meter hinter den Bäumen ein verstecktes Ortseingangsschild entdeckt. Das hat man wirklich erst weniger als 50 Meter vorher gesehen, was bei 70km/h nicht viel ist, wenn die Sonne einen Blendet. (Der Blitzer ist meinem Freund bekannt, ich habe ihn aber auch da nicht erkannt, da die Strecke einfach von Bäumen zugewuchert ist!!!)

 

Die Frage ist jetzt: Was passiert jetzt? Das Nummernschild ist vom bis heute noch Vorbesitzer. Er dürfte also einen Brief bekommen (und sich sicherlich sehr freuen).

Der Verkäufer kommt aus der Gegend, ist also Ortskundig und weiß, dass dort 50 gelten, also kann ich die Ortsunkundigkeit nur als Argument nutzen, wenn er mich als Fahrer angibt.

Ich hab mal sowas gehört mit fremden Fahrern und kein Bußgeldbescheid möglich, aber geht das überhaupt, sich da rauszureden?

Und reicht das, wenn das Ortsausgangsschild erst 50 Meter vorher sichtbar ist durch Blattwerk in einer 70-er Zone und die Sonne eine weitreichende Sicht unmöglich macht?

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19 Antworten

Deswegen schreibt man die Uhrzeit in den Kaufvertrag dann bist du ab dem Moment für alles Verantwortlich, bist du zwar sowieso aber dann ist es schwarz auf weiß ;)

Was willst du dich da rausreden?

Die Bußgeldstelle bekommt vom Vorbesitzer deinen Namen und Anschrift, dann bekommst du von der Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid und fertig.

Also zahlen und gut ist.

Ab dem Schild gilt die Geschwindigkeit, eine Pufferzone gibt es nicht.

Wie schnell warst Du denn?

Erst mal muss was kommen und Dann kannst Du versuchen dich rauszuwinden.

Aber wenn es dumm läuft identifiziert Dich der Verkäufer als Fahrer und dann ist die Messe eh gelesen.

Der Verkäufer wird mit Sicherheit keinen nachträglichen Rabatt in Form eines Tickets akzeptieren. Natürlich gibt der an, dass er das Fahrzeug an den Käufer verkauft hat.

Fair wäre es, wenn du den Verkäufer schon morgen informierst was dir passiert ist, und das da vermutlich was kommen wird.

Er soll dir dann sagen was du zahlen musst und dann überweist du das Geld einfach direkt an die Bussgeldstelle und gut is.

Bei solchen Fällen hilft nur das Rote Kreuz. Ich denk mal das wird um die 15 Euro kosten.

Zitat:

@HeartOfGermany schrieb am 28. Oktober 2014 um 21:40:45 Uhr:

 

Ich hab mal sowas gehört mit fremden Fahrern und kein Bußgeldbescheid möglich, aber geht das überhaupt, sich da rauszureden?

Solltest Du öfters solche Dinge hören, empfehle ich einen Termin beim Ohrenarzt und anschließendem Gang zum Hörgeräteakustiker.

 

Zitat:

@HeartOfGermany schrieb am 28. Oktober 2014 um 21:40:45 Uhr:

 

Und reicht das, wenn das Ortsausgangsschild erst 50 Meter vorher sichtbar ist durch Blattwerk in einer 70-er Zone und die Sonne eine weitreichende Sicht unmöglich macht?

Ist dieser Thread wirklich ernst gemeint oder leidest Du einfach an akuter Langeweile?

Verkäufer informieren, damit er Bescheid weiß.

Falls es nur eine Verwarnung ist -> die Strafe übernehmen. Dabei ist es wichtig, den Verkäufer vorher informiert zu haben, denn die Frist von einer Woche kann sehr kurz werden, wenn das Ganze zu lange dauert. Und dann kommen zu der Verwarnung auf jeden Fall noch Bearbeitungsgebühren hinzu, die würde ich mir sparen, wenn irgendwie möglich ist.

Falls hingegen ein Anhörungsbogen kommt, wird der Verkäufer dich auf dem Anhörungsbogen wohl angeben. Er kann natürlich auch überhaupt nicht reagieren und erst beim Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Spätestens dann muss er aber dich als Fahrer angeben. Mit ganz viel Glück ist bis dahin die Verjährungsfrist abgelaufen, aber in der Regel bringt dir das bloß ein paar Wochen Aufschub.

Zitat:

@HeartOfGermany schrieb am 28. Oktober 2014 um 21:40:45 Uhr:

Der Verkäufer kommt aus der Gegend, ist also Ortskundig und weiß, dass dort 50 gelten, also kann ich die Ortsunkundigkeit nur als Argument nutzen, wenn er mich als Fahrer angibt.

Ich hab mal sowas gehört mit fremden Fahrern und kein Bußgeldbescheid möglich, aber geht das überhaupt, sich da rauszureden?

Und reicht das, wenn das Ortsausgangsschild erst 50 Meter vorher sichtbar ist durch Blattwerk in einer 70-er Zone und die Sonne eine weitreichende Sicht unmöglich macht?

Wenn du erst hinter dem Verkehrszeichen in die Straße eingebogen bist, kannst du argumentieren, das du nicht Orskundig bist. Da du aber direkt hinter dem Verkehrszeichen geblitzt wurdest, gillt dieser Bonus nur in begründeten Ausnahmefällen.

Ist das Schild nicht zu erkennen, muss es mit einem Foto dokumentiert werden. Dieses Foto fügst du dem Einspruch mit bei. Mit der tiefstehenden Sonne hat man in der Regel kaum eine Chance, da der Gesetzesgeber argumentiert, das man nur so schnell fahren darf, wie man auch die Verkehrslage überblicken kann. Aus meinen Erfahrungen kann ich berichten, das man als Ortsunkundiger gute chancen hat, wenn du vorher die erlaubten 70 gefahren bist. Gehörst du zu der Gruppe, die gerne 10% oder 10KMH schneler fahren als erlaubt, ist dieser Bonus futsch.

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