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Heute in HH city passiert

Themenstarteram 6. Dezember 2006 um 19:49

Ich war für zehn Minuten in 'nem Laden und als ich rauskam sah ich nur noch DAS

Die Story:

Mein Wagen stand auf einem Parkstreifen und ein Laster wollte sich in eine Einfahrt stellen. Beim einscheren in die Einfahrt "übersah" er wohl meinen kleinen schwarzen und touchierte ihn.

Kotflügel zerbeult und zerkratzt, Stoßstange, Spoiler und Spiegel sind auch zerkratzt.

Meine Frau die im Wagen saß mit unserem kleinen war etwas geschockt, Sie sagte er stieg aus um es sich anzusehen und wollte gleich weiterfahren aber da hatte er sie im Wagen gesehen...da hatte er es sich wohl doch noch anders überlegt.

Zum Glück war eine Polizeiwache gleich um die Ecke (sicher ist sicher)

Jetzt hab ich das dumme gerenne zum Gutachter und den ätzenden Kontakt mit seiner Versicherung.

Aber Gott sei dank ist er 100%ig schuldig (hat auch die Polizei gesagt)

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17 Antworten

Ärgerlich. Aber sowas passiert halt. Da kann man nix machen. Schuldfrage ist geklärt. Leihwagen ein NSX. Alles OK. :)

*uiihh* das ja ärgerlich, wo genau in Hamburg ? ...

Sei froh das es deiner Holden und dem nachwuchs gut geht. Hätte sicher auch anders enden können. Dennoch ist das echt zum Kot*en. Kenne das nur zugut. Hoffe auf schnelle abwicklung und vielleicht springt ja dabei noch was nettes raus.

MfG Chris

am 6. Dezember 2006 um 22:00

Hab ich auch schon hinter mir is schon schei..

sowas nervt wirklich total, ich würde glaube ausrasten... aber der vorteil ist das er eben nicht einfach fahrerflucht begehen konnte weil ja deine frau da war , denn DAS wäre das schlimmste überhaupt, ne anzeige gegen unbekannt verläuft ja so gut wie immer im sande

kannste ja gleich ausnutzen und vielleicht ne andere front oder ne lippe oder so mit dranbaun wenn die einmal da vorn alles spritzen müssen

am 7. Dezember 2006 um 7:54

sowas ist zwar ärgerlich, aber sei froh, dass du einen schuldigen hast und dass die lage so eindeutig ist.

sowas hätte dir auch pasieren können, ohne dass jemand was gesehn hat. fahrerflucht ist sowieso kein kavaliersdelikt glaube ich. und wenns keine gesehn hat ist die hemmschwelle verschwindend gering.

aber ich glaube bei dem was ich gesehn hab, solltest du nach gutachter abrechnen und das dann selbst reparieren. bleibt bestimmt was übrig :)

Nur mal so nebenbei (als Warnung für alle, die mitlesen): Ich habe von einem Bekannten gehört, dass er für eine Fahrerflucht um die 10.000€ blechen musste (natürlich plus den Schaden, den er verursacht hat).

Zusätzlich kostets mal eben 7 Punkte in Flensburg und 6 Monate den Führerschein... ist also nicht mit zu spaßen!

Gruß

Ralle

naja, auch ne art den CTR zu pimpen... bei uns nennt man das mad max style :-)

ne scherz beiseite, ist übelst ärgerlich sowas... Aber so wie ich das sehe ist das nicht großartig verbeult, sondern nur verkratzt.

Ich würd sagen, lackdoktor bzw. beulendoktor bei dir aufsuchen, einen tag warten, ca. 400 euro bezahlen und der gute civic sieht wieder aus wie aus dem ei gepellt....

Gruß

ChrisCTR

KEIN Kavaliersdelikt

 

Hallo zusammen,

um das mal klarzustellen: das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (=Fahrerflucht) stellt gem. §142 StGB einen Straftatbestand dar. Dies bedeutet nach einer Verurteilung, dass man vorbestraft ist.

Siehe hierzu folgendes Beispiel mit Erklärung:

Ich habe beim Einparken das hinter mir stehende Auto leicht beschädigt. Da ich es eilig hatte, habe ich auf dessen Windschutzscheibe einen Zettel mit Namen und Anschrift hinterlassen. Einen halben Tag später steht die Polizei vor meiner Wohnungstür und möchte mich als Beschuldigten zum Vorwurf der Fahrerflucht vernehmen. Habe ich mich etwa strafbar gemacht?

Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) – im Volksmund Fahrerflucht genannt - wird unter anderem bestraft, wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor er eine nach den Umständen angemessene Zeit auf den abwesenden Geschädigten gewartet hat, um diesem Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung zu ermöglichen. Die erforderliche Wartezeit hängt im Einzelfall etwa von der Tageszeit, der Lage des Unfallorts und der Höhe des Schadens ab. Je höher der Schaden und je wahrscheinlicher nach Ort und Zeit des Unfalles das Eintreffen des Geschädigten ist, desto länger beträgt die Wartezeit. Bei Verursachung eines geringfügigen Schadens (bis 50 Euro), etwa der Zertrümmerung einer Schlussleuchte, mitten am Tag in der Innenstadt dürften 30 Minuten genügen. Liegt der Schaden in der gleichen Situation höher, so bei einer Beule im Blech, sollten 60 Minuten nicht unterschritten werden. Erst nach ergebnislosem Ablauf der Wartefrist darf sich der Unfallbeteiligte entfernen, muss aber dem Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung unverzüglich nachträglich ermöglichen, etwa durch Meldung bei der Polizei. Das Hinterlassen eines Zettels auf der Windschutzscheibe genügt entgegen verbreiteter Auffassung nicht.

Als Sanktion für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort droht § 142 StGB Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren an. Daneben kann auch ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. In Bagatellfällen, also bei einem Schaden am fremden Fahrzeug von bis zu 500 Euro, kommt der Täter aber in der Regel mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit davon. Insoweit wird die Staatsanwaltschaft bei einem Fremdschaden von mehr als 100 Euro die Einstellung allerdings häufig von der Zahlung einer Geldauflage abhängig machen.

am 7. Dezember 2006 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCTR

Ich würd sagen, lackdoktor bzw. beulendoktor bei dir aufsuchen, einen tag warten, ca. 400 euro bezahlen und der gute civic sieht wieder aus wie aus dem ei gepellt....

Leider Gottes sieht man nicht immer alle Schäden.

Was ist wenn irgendwo eine Aufnahme verzogen ist oder ein Träger einen Treffer bekommen hat.

Der Wahre Schaden fällt oft schlimmer aus, als es Augenscheinlich wirkt.

Zum Thema Fahrerflucht könnte ich Bände schreiben.

Diese durchaus harte Bestrafung ist in meinen Augen völlig gerechtfertigt. Nobody is perfect und wozu ist man schließlich versichert.

Gruß Alex

Der Dienstag fast seinen EP2 beerdigen konnte.

Zitat:

Original geschrieben von Halbgott

Leider Gottes sieht man nicht immer alle Schäden.

Was ist wenn irgendwo eine Aufnahme verzogen ist oder ein Träger einen Treffer bekommen hat.

Der Wahre Schaden fällt oft schlimmer aus, als es Augenscheinlich wirkt.

hiho, naja ich denke mal nicht das bei so nem "streifer" gleich die bodengruppe verzogen ist.....ist ja auch egal wo er es machen läßt....denke mal der gutachter wird so um die 1500 euro schätzen.... Hab ja nur an den bender gedacht der das für 400 euro machen lassen könnte. Die differenz könnte er sich dann schön in die eigene tasche stecken.....

Wie auch immer......ich würd es so tun...damit rückt der turbo immer näher*FG*

Gruß

ChrisCTR

am 7. Dezember 2006 um 13:09

das sieht ja alles der gutachter und nach seiner schätzung bekommst du ja das geld. was du dann reparieren lässt und wie und wo ist dann deine sache.

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 19:17

So da bin ich wieder.

Das ganze ist in Hamburg St. georg passiert (eine schei$$ Gegend) deshalb denke ich, wäre er auch weggefahren.

Außerdem würde dort so gut wie niemand als Zeuge zur verfügung stehen...kaputte Leute dort.

Ich werde morgen zum Gutachter gehen und es auch so abrechnen lassen.

Zu den Schäden die man nicht sieht, meine Höhenverstellung links funzt nicht mehr und der Scheinwerfer leuchtet höher als vorher :(

Ich hoffe es ist nichts schlimmes...

@Chris

Also der Kotflügel hat eine Delle und zwar genau an der Kante und die Kratzer sind schon so tief, dass eine Neulackierung nötig ist.

Turbo habe ich nicht im Sinn, aber Tieferlegung und eventuell einen anderen Grill. ;)

HI,

bin froh, dass Dein hase und der Zwerg Ok sind - der Rest ist zwar ätze, aber hauptsache, es wird alles geregelt :)

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