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Highline auf 18' Kansas umrüsten ?
Hallo zusammen,
mein neuer Passat B7 soll Ende September kommen.
Ich habe die Standard 17' Michigan-Felgen (235er) bestellt und überlege nun 18' Kansas (ebenfalls 235er) nachzurüsten.
Nun ist die Frage, ob ich hier etwas beachten muss, oder ob ich die neuen Räder einfach montieren kann und fertig ?
Ach ja: mein Passat hat das Sportfahrwerk und die Standard-Reifendruckkontrolle des Highline.
Vorab vielen Dank und Grüße !
Beste Antwort im Thema
@Passatomio
Es ist nicht meine Absicht gewesen, den TE zu entmutigen. Ich arbeite viel mit der Dekra zusammen und kenne mich bezüglich Fahrzeugkontrollen aus. Ich wollte den TE im Vorfeld nur auf die möglichen Hürden vorbereiten, die es zu überwinden gilt, nachdem hier im Forum viel zu oft von "passt ohne Änderungen", "keine Probleme beim TÜV" oder "muss gar nicht eingetragen werden, einfach drauf stecken und losfahren" die Rede ist.
Dass der ein oder andere TÜV / Dekra Sachverständige noch nie in seinem Leben von "Flaps" gehört, geschweige denn gelesen hat und die gutachterliche Stellungnahme von VW zur Sturzeinstellung und Federwegsbegrenzerverbau bei 18 Zoll nicht kennt, will ich nicht verhehlen. Auch dass es Polizisten gibt, die nicht wissen, dass es 18 Zoll beim Passat B7 nur optional, also gegen Aufpreis ab Werk und damit in der COC erfasst, gibt, ist mir besser als jedem anderen bewusst.
Ich hatte ja selbst zu 50% Glück bezüglich der Flaps. Der eine Prüfer wollte sie montiert sehen, der andere fand die optisch nicht so toll. Das liegt im Ermessen des Prüfers.
Dem TE bringt es aber nix, wenn er ausgerechnet an einen strengen Prüfer gerät, der alle oben genannten Auflagen erfüllt sehen will. Das sorgt bei ihm nur für Frust. Jetzt weiß er, was ihn im "worst case" erwartet und hat für sich entschieden, dass es sich nicht lohnt. Natürlich freue ich mich über jeden Passat mit 18 Zoll oder mehr, das dürft ihr mir glauben.
Bezüglich deines CC muss ich leider passen, da dieser andere Platzverhältnisse im Radkasten aufweist. Das können andere sicher besser beantworten.
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14 Antworten
Kommst du soviel günstiger, die Kansas nachträglich zu kaufen? Ich hatte meine ab Werk bestellt und 925 € Aufpreis bezahlt. Der Vorteil daran, die stehen in der COC Bescheinigung drin und es sind serienmäßig Flaps verbaut.
Du musst jetzt zum TÜV bzw. Dekra und eine Einzelabnahme (ca. 50 €) durchführen lassen, deinen Sturz an der Hinterachse auf -1,45 Grad stellen (ca. 100 €) und die Flaps (40 €) nachträglich montieren, falls diese nicht auch schon so bei 17 Zoll montiert sind.
Flaps sind bei 17 Zoll serienmäßig nicht verbaut oder ich hab jetzt 1,5 Jahre kräftig geschielt....
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Kommst du soviel günstiger, die Kansas nachträglich zu kaufen? Ich hatte meine ab Werk bestellt und 925 € Aufpreis bezahlt. Der Vorteil daran, die stehen in der COC Bescheinigung drin und es sind serienmäßig Flaps verbaut.
Du musst jetzt zum TÜV bzw. Dekra und eine Einzelabnahme (ca. 50 €) durchführen lassen, deinen Sturz an der Hinterachse auf -1,45 Grad stellen (ca. 100 €) und die Flaps (40 €) nachträglich montieren, falls diese nicht auch schon so bei 17 Zoll montiert sind.
Günstiger ist es nicht, aber es handelt sich um einen Firmenwagen und ich hätte die Differenz quasi selbst bezahlt.
Wenn ich das so lese ist mir das aber zu kompliziert, da es sich ja auch nicht um mein eigenes Fahrzeug handelt.
Danke trotzdem für die hilfreichen Infos !
Bei einem Firmenwagen lohnt sich der Aufwand natürlich nicht. Die Kansas dann zum B8 mitnehmen geht dann auch wieder nicht, da komplett andere Rad-Reifenkombination.
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Kommst du soviel günstiger, die Kansas nachträglich zu kaufen? Ich hatte meine ab Werk bestellt und 925 € Aufpreis bezahlt. Der Vorteil daran, die stehen in der COC Bescheinigung drin und es sind serienmäßig Flaps verbaut.
Du musst jetzt zum TÜV bzw. Dekra und eine Einzelabnahme (ca. 50 €) durchführen lassen, deinen Sturz an der Hinterachse auf -1,45 Grad stellen (ca. 100 €) und die Flaps (40 €) nachträglich montieren, falls diese nicht auch schon so bei 17 Zoll montiert sind.
Moin H.M.M.,
ich erfreue mich immer wieder über Deine fachkundigen Kommentare. Aber Du weißt schon, dass Du den TS nun etwas entmutigt hast. Auch ich habe etwas gestaunt, so viel auflagen bei Serien-Rädern? Hätte ich nie erwartet und wohl die Felgen ohne weitere Eintragung auf den VW Passat montiert. in dem Glauben, Sie haben ja ein ABE für den VW Passat, selbst wenn die 18-Zöller nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Nun ja.
Muss die Korrektur des Sturzes wirklich sein?
Ich habe schon viele Sonderräder auf verschiedene Fahrzeuge montiert. Aber eine Sturzkorrektur musste ich noch nie vornehmen. Ist das wirklich eine Auflage? Genau wie die Flaps - einige Passatfahrer entfernen sogar aus optischen Gründen die Flaps. Ich denke mit einem freundlichen Prüfer sind diese vielleicht zu vernachlässigen. Bzw. manche VW Passat-Besitzer verlieren des Öfteren ein Flap und entfernen dann alle.
Muss man diese wirklich nachträglich montieren?
Und falls ja, dann habe ich gleich die nächste Frage an Dich. Aber die Frage gehört hier nur bedingt hin. Genau wie der TS möchte ich mein VW CC verschönern und die Räder wechseln. Aber mein Vorhaben wird etwas komplizierter:
Ich werde die original VW 18-Zoll Interlagos eintauschen mit 20 Zoll Barracuda Voltec Räder. Der ganze Spaß wird per Einzelabnahme beim TÜV vorgeführt. Barracuda-Räder Gutachten zum Vergleich für Audi A3 / Audi A4 vorliegend. Hier mal die Maße:
Original VW 18-Zoll:
8x18 Interlagos, ET 41, 235/40 18-Reifen
Barracuda:
9x19 Voltec T6, ET 40; 235/30 20-Räder
Traglast und Geschwindigkeitsindex Felgen / Räder werden erfüllt.
Freigängigkeit: knapp, aber ausreichend
Abdeckung der Felgen nicht ausreichend (muss auch nicht)
Abdeckung Lauffläche der Reifen gerade noch ausreichend.
Lenkeinschlag ausreichend, umbördeln der Karosserie nicht notwendig.
Was für Problemzonen sollte ich noch prüfen, bevor ich beim TÜV vorfahre. Ich denke so etwas wie Sturz einstellen ist beim V6 nicht zu erwarten, oder?
@Passatomio
Es ist nicht meine Absicht gewesen, den TE zu entmutigen. Ich arbeite viel mit der Dekra zusammen und kenne mich bezüglich Fahrzeugkontrollen aus. Ich wollte den TE im Vorfeld nur auf die möglichen Hürden vorbereiten, die es zu überwinden gilt, nachdem hier im Forum viel zu oft von "passt ohne Änderungen", "keine Probleme beim TÜV" oder "muss gar nicht eingetragen werden, einfach drauf stecken und losfahren" die Rede ist.
Dass der ein oder andere TÜV / Dekra Sachverständige noch nie in seinem Leben von "Flaps" gehört, geschweige denn gelesen hat und die gutachterliche Stellungnahme von VW zur Sturzeinstellung und Federwegsbegrenzerverbau bei 18 Zoll nicht kennt, will ich nicht verhehlen. Auch dass es Polizisten gibt, die nicht wissen, dass es 18 Zoll beim Passat B7 nur optional, also gegen Aufpreis ab Werk und damit in der COC erfasst, gibt, ist mir besser als jedem anderen bewusst.
Ich hatte ja selbst zu 50% Glück bezüglich der Flaps. Der eine Prüfer wollte sie montiert sehen, der andere fand die optisch nicht so toll. Das liegt im Ermessen des Prüfers.
Dem TE bringt es aber nix, wenn er ausgerechnet an einen strengen Prüfer gerät, der alle oben genannten Auflagen erfüllt sehen will. Das sorgt bei ihm nur für Frust. Jetzt weiß er, was ihn im "worst case" erwartet und hat für sich entschieden, dass es sich nicht lohnt. Natürlich freue ich mich über jeden Passat mit 18 Zoll oder mehr, das dürft ihr mir glauben.
Bezüglich deines CC muss ich leider passen, da dieser andere Platzverhältnisse im Radkasten aufweist. Das können andere sicher besser beantworten.
Hallo Hampelzahm,
Du hast bereits den VW Passat in der Highline-Ausführung mit Sportfahrwerk. Ich würde an deiner Stelle einfach mal zum freundlichen VW-Händler fahren und dich vor Ort erkundigen. Da Du bereits schon ab Werk 235er Breitreifen montiert hast, glaube ich nicht dass Du mit vielen Auflagen rechnen musst, um die gewünschten 18-Zöller zu montieren bzw. zu fahren. Es kann sogar gut sein, dass diese Eintragungsfrei sind, da für Dein Fahrzeug ein ABE für diese Felgen und Reifen vorliegt.
"Fragen kostet ja nix!" - oder höchstens die nerven des Serviceberaters. Good Luck
Wenn ich mir meine Serien-18-Zöller (Vizenca mit ET 44) so anschaue - respektive wie sie im Radhaus stehen - frage ich mich schon, was das mit dem anderen Sturz und den Flaps soll.
Die stehen optisch v.a. an der Hinterachse so weit drin, dass ich eigentlich 10-mm-Distanzscheiben für notwendig halten würde.
Ich gehöre nicht zur möglichst-breit-Fraktion, deshalb lasse ich es wie es ist. Aber den Sinn der o.g Maßnahmen sehe ich in der Praxis nicht.
Einer bei uns im Ort hat 18"-Zubehör-Felgen auf seinen Comfortline montiert und die stehen für meinen Geschmack fast schon zu prall im Radhaus. Aber offensichtlich auch eingetragen (denke ich zumindest ).
Deshalb meine ich, dass ein halbwegs williger TÜVler keine Probleme mit den Kansas haben sollte.
Wobei Originalfelgen von VW natürlich immer sauteuer sind - aber das ist wieder eine andere Geschichte ...
Gruß
ROD.
Unser "dicker" mit der großen V6 Maschine, steht im Moment auf den 18" Kansas.
Diese wurden vom Vorbesitzer gleich bei der Bestellung dazu geordert.
Mit diesen "Flaps" meint ihr sicherlich die kleinen schwarzen Kunstoffteile, die aus dem Radkasten ragen oder?
Ich kann mich ROD. nur anschließen, was sollen diese Dinger, wenn die Felgen mit ET44 soweit im Radkasten stehen?
Wir werden die 18" Kansas Felgen jetzt im Winter fahren und haben uns für den Sommer sehr gut erhaltene gebrauchte Vincenza 18" aus der Bucht ersteigert.
Bei einem Wechsel von Kansas auf Vincenza, beides original Räder, muss ich aber nichts beachten oder gar eintragen lassen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Sunshine-Freak
Bei einem Wechsel von Kansas auf Vincenza, beides original Räder, muss ich aber nichts beachten oder gar eintragen lassen, oder?
Nein. Identische Breite, Einpresstiefe und Reifenmaß. Das kann eins zu eins gewechselt werden.
Die Flaps bastelt VW nicht aus Spaß ans Auto. Denen wäre es vermutlich auch lieber, sie könnten die Teile weglassen. Ist aber nun mal eine gesetzliche Vorgabe auch wenn deren Zweckmäßigkeit eher zweifelhaft erscheint.
Hallo,
ich hab serienmäßig die 18" im Sommer, also mit anders eingestelltem Sturz. Muss ich jetzt wenn ich z.B. 16" Winterreifen drauf mach den Sturz wieder einstellen lassen?
LG
V
Nein. Dies ist nicht nötig.
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Nein. Dies ist nicht nötig.
Danke für die Info. Was sind denn grundsätzlich die Auswirkungen des geänderten Sturzes?
LG
V
Ich habe bei meinem B7 Highline ab Werk von den serienmäßigen HL 17"-Felgen auf die 17" Sao Paulo umgeswitcht (identische Reifengröße) und habe trotzdem die Flaps am Radkasten. Wo ist da die Logik ?