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Hiiiilllfffe.......tüv gutachten für mein rex????hiiiilllfffeee

Themenstarteram 1. Januar 2010 um 15:38

hallo

ich fahr ein rex 50ccm auf 45 gedrosselt, will aber schneller fahren und wollt fragen ob es ein gutachten oder irgend etwas gibt damit ich denn offen eintragen kann. kann mir jemand helfen????

mfg

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19 Antworten

Heyy du kannst den roller also du darfst den nicht schneller fahren wenn du ein Klasse m führerschein hast darfsu du nur bis 45km/h und schneller darfst du ihn legal nicht tuhen wenn du schneller fahren möchtest dann holl den distansring raus blindrohr weg falls eins dran ist und dann kannse schnell fahren aber lass dich nicht erwischen ich würde es nicht machen und wenn du es machst holl dir ein drezahlbegrenzer beim händler hoffe kontte idr helfen

Themenstarteram 1. Januar 2010 um 15:44

ich hab A1. kann bis 125ccm fahren.hast du ne ahnung ob ich irgend wie das ding eintragen lassen kann??

es ist ya ein 49ccm roller die bremsen sind special für 49cm ausgestattet eine km/h zahl von mehr als 49ccm könnten die bremsen nicht aushalten ich ratte dir einen 125 einfach zu kaufen dann hast du auch deine ruhe und vergiss nicht wenn du grosses nummernschld heisst es jede 3-4 jahre TÜV xd

Ist sinnlos.

Kauf dir eine 125 er und gut.

Wenn du den jetzt kaufst und deinen im früh Sommer verkaufst, könntest du sogar Plus Minus Null aus der Sache gehen.

Themenstarteram 1. Januar 2010 um 15:57

glaub hab mich falsch ausgedrückt. also hab ein rex roller. der fährt 45kmh, aber es sind ja drosseln drin. und die hab ich ich draußen hab nur angst wegen der rennleitung. deshalb will ich wissen ob es ein gutachten oder irgendwas gibt. damit ich die geschwindigkeit eingetragen bekomm.

mfg

Jetzt ganz deutlich NEIN.

Bremsen Rahmen und der Rest sind nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.

Es gibt kein Gutachten.

Kannst es ja per Einzelabnahme versuchen.

Für das Geld kannste aber auch mehr wie einen Roller als 125 ccm neu kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von playstyl02

... wenn du grosses nummernschld heisst es jede 3-4 jahre TÜV xd

125er, auch als LKR, müssen alle 2 Jahre zum TÜV. LKR (bis 125 cm³, bis 11 kW) sind übrigens steuerfrei. Versicherung zahl' ich inkl. Teilekasko 73Ocken.

Themenstarteram 1. Januar 2010 um 16:10

jooo danke

Zitat:

Original geschrieben von tigraMan90

glaub hab mich falsch ausgedrückt. also hab ein rex roller. der fährt 45kmh, aber es sind ja drosseln drin. und die hab ich ich draußen hab nur angst wegen der rennleitung. deshalb will ich wissen ob es ein gutachten oder irgendwas gibt. damit ich die geschwindigkeit eingetragen bekomm.

mfg

hallo,du möchtest also schneller fahren mit der reisschüssel.kein problem.denn in china sind die teile als 80ccm roller unterwegs.also den zylinder wechseln und um tragen lassen. nur das problem ist das es in deutschland kein abgas gutachten gibt ! nach meinen wissen. da musste dich schlau machen,ansonsten , umkosten ca 80€ zylinder mit kolben .umschereiben ,tüv und strassenverkehrsamt ca 200€ dann nur noch anmelden mit nummernschild ca 80€ .und für den stress bekommste einen fertigen roller .mfg fritz

ps,versicherung je nach dem. ich bezahle für meinen grossroller mit TK 58 € im jahr .30% .

Legale Variante:

Wenn der Roller in Europa irgendwo ohne Drossel zugelassen ist, kannst du versuchen die entsprechenden COC zu bekommen.

Dann entdrosseln - Abnahme beim TÜV - umschreiben der Papiere als Leichkraftroller.

Ist aber finanziell unsinnig. Also schau dich lieber nach einer 125er um.

hallo,sage ich doch. ist gut man hat dann einen aussen seiter.nur auf soetwas kann man verzichten. mfg fritz

Zitat:

Original geschrieben von hmk73

Dann entdrosseln - Abnahme beim TÜV - umschreiben der Papiere als Leichkraftroller.

Moinsen,

die gesetzlichen Bestimmungen lassen es in Deutschland nicht zu, einen 50er als LKR in den Verkehr zu bringen. Habe ich gestern in einem anderen Fred schon zusammengeschrieben:

www.motor-talk.de/.../...m-schein-max-45-km-h-t2512908.html?...

Die wichtigsten Knackpunkte in Kürze:

  • Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³,...
  • FS Klasse A: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Also wirst Du einen 50er mit mehr als 45km/h mur als Motorrad zulassen können und brauchst zum Fahren die Klasse A.

Zitat:

Original geschrieben von hmk73

Ist aber finanziell unsinnig. Also schau dich lieber nach einer 125er um.

Genau.

Geht alles.

Gibt sogar eine schöne Sendung heute zu dem Thema.

http://www.toptv.de/.../498849

Aber wirtschaftlich wird es nach wie vor Unsinn sein.

Hängt bestimmt auch vom Baujahr des Rahmens ab(und des Pegel´s des Prüfer´s)

Aber Spass macht es bestimmt:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Hugo Boß

Geht alles.

Gibt sogar eine schöne Sendung heute zu dem Thema.

http://www.toptv.de/.../498849

Aber wirtschaftlich wird es nach wie vor Unsinn sein.

Hängt bestimmt auch vom Baujahr des Rahmens ab(und des Pegel´s des Prüfer´s)

Aber Spass macht es bestimmt:D:D

Hallo Hugo,

den kenne ich: http://www.youtube.com/watch?v=jDYSRg0xroE

Offensichtlich ist das sehr professionell gemacht worden - den Segen vom TÜV gab's ja. Und nach §76 FeV - Übergangsregelung konnte die Kreidler auch als LKR zugelassen werden (vor 1984 erstmals in den Verkehr gekommen). Darüber hinaus hat er scheinbar auch einen FS Kl. A - höre ich jedenfalls gegen Ende des Beitrags heraus.

Trotzdem Respekt :cool:

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