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Hilfe !! A1 zu A umschreiben lassen geht das??

Themenstarteram 11. März 2010 um 21:22

Hallo,

folgendes ist mein Problem.

Ich habe im Herbst 2009 meinen A1 Führerschein gemacht und nun beschäftigt mich schon die ganze Zeit, ob ich in ein paar Jahren meinen Führerschein einfach blos umschreiben lassen muss, oder ich erneut eine Prüfung zum Führerschein A ablegen muss.

Ab welchem Alter könnte man das machen lassen?

Ich danke euch schon mal im vorraus!!!

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2010 um 21:30

Hallo,

Leider muss ich dir mitteilen, dass man den A1 Führerschein nicht zum A Lappen umschreiben lassen kann, sondern einen komplett neuen Führerschein mit 18 machen muss.

Da du jedoch A1 Vorbesitzer bist, nur mit 6 statt 12 Pflichtstunden.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen ;)

MfG

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21 Antworten
am 11. März 2010 um 21:30

Hallo,

Leider muss ich dir mitteilen, dass man den A1 Führerschein nicht zum A Lappen umschreiben lassen kann, sondern einen komplett neuen Führerschein mit 18 machen muss.

Da du jedoch A1 Vorbesitzer bist, nur mit 6 statt 12 Pflichtstunden.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen ;)

MfG

Jop hast mit dem A einen ganz neuen Führerschein da musste extra wieder eine theoretische und praktische Prüfung ablegen!

Für dich ist die aktuelle Regelung vermutlich nicht unbedingt mehr interessant. Du bist jetzt vermutlich 16 oder 17. Kannst also theoretisch im nächsten Jahr den "B" sowie den "beschränkten A" erwerben.

Beides zusammen und PKW sowie Motorrad? Das rechnet sich vermutlich nicht bzw. kommt einfach zu teuer.

Natürlich ließe sich ein wenig Geld sparen in dem du den "beschränkten A" gleich mit dem "B" erwirbst (man spart sich einmal die Kosten für die Theorie), jedoch ist alles in allem eben teuer.

Ab 2013 (also "nur" noch 2 Jahre später) wird es neue Klassen beim Führerschein geben. Die PKWs bleiben diesmal bei der dritten Anpassung des EU-weiten Führerscheins weitgehendst verschont, für Deutschland ändert sich aber einiges bei den Motorrädern.

Ich habe schon ein paar Beiträge diesbezüglich geschrieben. Kurz und knapp:

Es besteht die Möglichkeit, dass vom A1 zum (neu geschaffenen) A2 nur noch eine Unterweisung bei der Fahrschule genügt. Wird deutlich weniger Kosten als ein kompletter Führerschein - zumindest kann davon ausgegangen werden da Prüfgebühren sowie Anmeldung entfallen. Was es tatsächlich kosten wird, steht noch in den Sternen.

Ich spekuliere jedenfalls darauf. Derzeit wäre kein Geld für eine große Maschine da, daher fahre ich bis 2013 weiterhin meine YBR 125 und warte ab was sich so ergibt. Evtl. bin ich bis dahin nicht mehr in Deutschland (berufsbedingt), dann sieht sowieso wieder alles anders aus.

Abschließend/ergänzend: In anderen Ländern sind solche Methoden zum Erwerb weiterer Klassen beim Führerschein üblich. Für meinen A1 habe ich keine Prüfung ablegen müssen (weder Theorie noch Praxis) sondern nur Pflichtstunden bei der Fahrschule abgeleistet. Kosten inkl. zweimaligem Umschreiben des Führerscheins: 400 Euro.

Allerdings: In der Schweiz. :)

Grüße, Martin

PS: YBR-Fahrer-Gruß! http://www.ybrfreun.de :)

am 13. März 2010 um 12:27

@ X_Fish:

die a 2 ist dann dre führerschein für a beschränkt oder was soll a2 dann darstellen?

Zitat:

Original geschrieben von WickiexD

die a 2 ist dann dre führerschein für a beschränkt oder was soll a2 dann darstellen?

Der gesamte Führerschein"verlauf" (Stichwort: Stufenführerschein) wird überarbeitet bzw. europaweit angepasst.

Andere Länder haben bereits die Klasse "A2", Deutschland wird sie 2013 einführen müssen. Das .pdf mit den entsprechenden Grundlagen hatte ich bereits verlinkt.

Ich bin leider nur mit 56 k Modem online, sonst hätte ich kurz den Betrag rausgesucht, mit 56 k ist aber nichts "kurz" zu machen. :(

Daher in Kurzfassung:

A2 -> Motorräder bis maximal 35 kW, jedoch nicht mehr als 70 kW ungedrosselt.

Keine Regelung mit dem Leistungsgewicht wie bisher beim "beschränkten A".

Der A1 wird für den A2 zur Voraussetzung (zumindest liest es sich bisher so). 2 Jahre Besitz vom A1 sind dann (höchstwahrscheinlich) notwendig um den A2 erwerben zu dürfen. Der wiederum ist die Basis für den "richtigen A" - außer man hat bereits das Mindestalter für den "Direkteinstieg" erreicht.

Daher "Stufenführerschein".

Erleichtert werden soll der "Aufstieg" zwischen den einzelnen Stufen des A. Statt Prüfung und Ausbildung soll dann entweder eine Prüfung ODER eine Ausbildung stehen. So oder so werden die Kosten gesenkt. Wie es in der Realität dann aussehen wird -> erfahren wir dann wohl 2012...

_____

Exkurs:

Vielleicht mit einem ähnlichen Debakel wie damals bei der Einführung des neuen Führerscheins. Viele, welche damals den Führerschein gemacht haben, haben nicht gleich die Erweiterung für den Anhänger mit machen können - weil die Fahrschulautos keine Anhängerkupplungen hatten... Waren beim "3er" (wie ich ihn gemacht habe) damals ja nicht notwendig.

Mal abwarten ob dann die Fahrschulen "besser gewappnet" sind. :)

Grüße, Martin

also versteh ich das richtig...

evtl ich betone EVTL

kann ich aus meinen A1. den ich 2001 gemacht habe umschreiben lassen auf A2 oder sogar A(unbeschränkt). Hab ja eigentlich genug erfahrungen auf den kleinen dingern *G*

Zitat:

Original geschrieben von safrihappy

also versteh ich das richtig...

evtl ich betone EVTL

kann ich aus meinen A1. den ich 2001 gemacht habe umschreiben lassen auf A2 oder sogar A(unbeschränkt). Hab ja eigentlich genug erfahrungen auf den kleinen dingern *G*

Nein man kann nichts umschreiben lassen und lasst den A2 führerschein aus dem spiel, der wird nicht vor 2013 kommen.

Wer den A1 schein hat und ein größeres motorrad fahren will muß nochmal zur fahrschule gehen und und den A beschränkt oder den A unbeschränkt schein machen, mit dem bonus das er nur 6 statt 12 sonderfahrten machen muß, was anderes geht nicht und gibt es nicht.

Gruss

Maik

Ein Umschreiben ist - wie Maik380 schon schrieb - nicht einfach möglich.

Außer du hast z.B. beim Wehrdienst einen Führerschein erworben und kannst diesen wie auch immer umschreiben lassen.

Ich für mein Teil habe keine 1000 Euro für einen A noch das Budget für eine passende Maschine. Daher bleibt's bei der 125er und dem A1 bis 2013 und dann sehen wir weiter.

Ausnahme: Sollte ich beruflich zurück in die Schweiz gehen mache ich dort natürlich den Führerschein für's stärker motorisierte Zweirad. :)

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von safrihappy

also versteh ich das richtig...

evtl ich betone EVTL

kann ich aus meinen A1. den ich 2001 gemacht habe umschreiben lassen auf A2 oder sogar A(unbeschränkt). Hab ja eigentlich genug erfahrungen auf den kleinen dingern *G*

Nein man kann nichts umschreiben lassen und lasst den A2 führerschein aus dem spiel, der wird nicht vor 2013 kommen.

Wer den A1 schein hat und ein größeres motorrad fahren will muß nochmal zur fahrschule gehen und und den A beschränkt oder den A unbeschränkt schein machen, mit dem bonus das er nur 6 statt 12 sonderfahrten machen muß, was anderes geht nicht und gibt es nicht.

Gruss

Maik

Die Frage bezog sich aber auf die kommende Regelung ab 2013. Und da wird es so sein, dass man mit dem Besitz des Führerscheins A1 nicht die von Dir noch aktuell notwendige Schritte vollziehen muss, um etwas "Größeres" zu fahren. Für die Aufwertung zum kommenden A2 wird nur eine Schulung notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von sam66

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

 

Nein man kann nichts umschreiben lassen und lasst den A2 führerschein aus dem spiel, der wird nicht vor 2013 kommen.

Wer den A1 schein hat und ein größeres motorrad fahren will muß nochmal zur fahrschule gehen und und den A beschränkt oder den A unbeschränkt schein machen, mit dem bonus das er nur 6 statt 12 sonderfahrten machen muß, was anderes geht nicht und gibt es nicht.

Gruss

Maik

Die Frage bezog sich aber auf die kommende Regelung ab 2013. Und da wird es so sein, dass man mit dem Besitz des Führerscheins A1 nicht die von Dir noch aktuell notwendige Schritte vollziehen muss, um etwas "Größeres" zu fahren. Für die Aufwertung zum kommenden A2 wird nur eine Schulung notwendig.

Fragt sich nur wie die Aufwertung aussieht. Kann mir nicht vorstellen das man jemanden mit A1 Erfahrung auf eine 34 KW Maschine drauflässt. Es ist jetzt schon nach jetzigen Gegebenheiten ein riesen unterschied zwischen einer 125iger und einer 34 PS Maschine.

Irgenwie verstehe ich auch die Aussage von Martin nicht so ganz:

-->A2 Motorräder bis maximal 35 kW, jedoch nicht mehr als 70 kW ungedrosselt.

heißt es nun max 34 KW oder max 70 KW ????

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze2000

Irgenwie verstehe ich auch die Aussage von Martin nicht so ganz:

-->A2 Motorräder bis maximal 35 kW, jedoch nicht mehr als 70 kW ungedrosselt.

heißt es nun max 34 KW oder max 70 KW ????

Das soll heißen das die maschine für die spätere klasse A2 nicht mehr als 70KW im ungedrosselten zustand haben darf, man darf also keine GSXR1000 oder so was auf 35KW drosseln und dann als A2 maschine fahren.

@sam66

Bis jetzt ist das alles nur spekulation was man überall zu lesen bekommt, ich warte defintiv bis ende 2012, dann kann man meiner meinung nach erst ne genaue aussage treffen wie es sein wird denn bis da hin ist noch lange zeit an den gesetztesvorschlägen was zu ändern.

Gruss

Maik

 

Also verstehe ich das richtig...

Ich hab 1988 den 1B erworben... 1990 die Klasse 3.

Im Jahre 2006 hab ich den neuen Ausweis mit der neuen Klasseneinteilung bekommen... Somit auch den Schein A1 => 125er...

Wenn ich bis 2013 warte, und der Gesetzgeber, die neue Regeln zum EU Schein umsetzen sollte (alles im Konjunktiv geschrieben), dann kann ich per Antrag den A1 auf A2 uschreiben lassen, um halt ein größeres, kleineres Motorrad als was mit z.B. 30 PS fahren...?

 

Gruß

epex

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

Wenn ich bis 2013 warte, und der Gesetzgeber, die neue Regeln zum EU Schein umsetzen sollte (alles im Konjunktiv geschrieben), dann kann ich per Antrag den A1 auf A2 uschreiben lassen, um halt ein größeres, kleineres Motorrad als was mit z.B. 30 PS fahren...?

Eventuell ja ;).

Gruss

Maik

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