- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- A4
- A4 B6 & B7
- Hilfe Auto Verkauf, ist meiner Unfallwagen?
Hilfe Auto Verkauf, ist meiner Unfallwagen?
Hallo Leute,
ich verkaufe mein Audi und wollte gerne wissen ob ich den im Kaufvertrag als Unfallfrei oder als Unfallwagen vermerken soll?
Mir wurde mall im Parkhaus die linke seite sprich Fahrer,- u. Beifahrertür und einbisschen der hintere linke kotflügel zerkratzt,
die Kratzer sieht mann nich so stark und der Scheinwerfer wurde auch betroffen, den musste ich austauschen,
aber es wurde nichts nachlackiert oder ausgebeult.
Ist es jetzt ein Unfallwagen?
Danke!!!
Ähnliche Themen
24 Antworten
Moin,
das ist aus meiner Sicht kein Unfallschaden im eigentlichen Sinne (ohne jetzt das Auto gesehen zu haben).
Du könntest das Auto als unfallfrei verkaufen und die Kratzer und den getauschten SW als Beschädigungen in den KAufvertrag aufnehmen, das wäre die saubere Lösung.
Gruß
Uwe
Ich meine, dass es von der Schadenshöhe abhängt. Ab 500EUR muss man es angeben. Genau weiß es das Versicherungsforum.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Ich meine, dass es von der Schadenshöhe abhängt. Ab 500EUR muss man es angeben. Genau weiß es das Versicherungsforum.
für den Scheinwerfer habe ich bei Audi 800€ bezahlt..
Es ist KEIN Unfallwagen.
also als Unfallfrei verkaufen und die Beschädiging(Kratzer an der Seite)
und den Tausch des Scheinwerfers im Kaufvertrag vermerken?
Zitat:
Original geschrieben von THE SPECIALIST
Es ist KEIN Unfallwagen.
Doch!
Willst du deine Aussage untermauern? So ist dem TE nicht geholfen. Ich sagte ja, ich bin nicht sicher, aber unbelegte Behauptungen helfen kaum weiter.
Hier weitere Infos!
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Zitat:
Original geschrieben von THE SPECIALIST
Es ist KEIN Unfallwagen.
Doch!
Willst du deine Aussage untermauern? So ist dem TE nicht geholfen. Ich sagte ja, ich bin nicht sicher, aber unbelegte Behauptungen helfen kaum weiter.
Hier weitere Infos!
Na dann ließ deinen Artikel doch mal genau.
Es wurde NUR der Scheinwerfer getauscht. Die unbehandelten Kratzer sollte man aber sicherlich erwähnen (das sieht der Käufer sowieso wenn er sich den Wagen anschaut) - man hat ja nichts zu verbergen. Bitte in den Vertrag reinschreiben was alles gezeigt und erwähnt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Zitat:
Original geschrieben von THE SPECIALIST
Es ist KEIN Unfallwagen.
Doch!
Willst du deine Aussage untermauern? So ist dem TE nicht geholfen. Ich sagte ja, ich bin nicht sicher, aber unbelegte Behauptungen helfen kaum weiter.
Hier weitere Infos!
hebe den Artikerl jetzt gelesen, also das Beispiel mit der eingedrückter Stoßstange=kein Unfallwagen
aber mann sollte die Schäden bzw. den Schaden im Kaufvertrag vermerken.
also ist meiner doch kein Unfallauto oder habe ich da was falsch interpretiert?
Gekauft wie Gesehen Gibt man es aber an hat man eventuell mehr Vertrauen zum Käufer!
Jeder Käufer kann ja bei Unsicherheit einen Dekra/Adac/Tüv Check etc. machen lassen.
_____________________________________________________
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen:
Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren:kein Unfallauto.
Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen.
Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."
Das Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden.
Was heißt das rein rechtlich?
"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto.
Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."
______________________________________________________
Da kann man mal Sehen wie weit der Begriff "Unfallauto" Dehnbar ist!
Sehe ich das jetzt Richtig, das ein Wagen immer nur dann als Unfallwagen zählt wenn es mit der Karrosse zu tun hat? z.b. Stoßstange/Motorhaube/Kotflügel Gewechselt wurden,auch nur dann wenn´s Getauscht wurde wegen Rost, Aufgrund von Kratzern eine seite Komplett lackiert wurde, etc.
Wenn Scheiben oder Scheinwerfer Getauscht wurden dann nicht, so lese ich es zuminmdest aus dem Artikel Hier
Wo ist das Problem?
-Wenn du ein unseriöser Verkäufer bist verheimlicht du es!
-Wenn du ein seriöser Verkäufer bist, schreibst du es auf oder erwähnst es zumindest beim Kauf!
Wenn sich später herausstellt, dass ein Schaden vorliegt der nicht angesprochen wurde! Dann interessiert es niemanden mehr ob es nur ein Karzer war oder ein riesen Unfallschaden, das Geschrei ist erstmal groß und der Käufer fühlt sich betrogen und es gibt nur Stress!
Gib es an und schon kannste sicher sein, das es auch kein Stress gibt wegen der Kratzer und der Käufer ist selber zufrieden da er sich nicht betrogen fühlt!
Was nutzen dir hier die tollsten Ratschläge, wenn du wegen so einem Blödsinn hinterher nur Stress und Rumlauferei hast!
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Wo ist das Problem?
-Wenn du ein unseriöser Verkäufer bist verheimlicht du es!
-Wenn du ein seriöser Verkäufer bist, schreibst du es auf oder erwähnst es zumindest beim Kauf!
Wenn sich später herausstellt, dass ein Schaden vorliegt der nicht angesprochen wurde! Dann interessiert es niemanden mehr ob es nur ein Karzer war oder ein riesen Unfallschaden, das Geschrei ist erstmal groß und der Käufer fühlt sich betrogen und es gibt nur Stress!
Gib es an und schon kannste sicher sein, das es auch kein Stress gibt wegen der Kratzer und der Käufer ist selber zufrieden da er sich nicht betrogen fühlt!
Was nutzen dir hier die tollsten Ratschläge, wenn du wegen so einem Blödsinn hinterher nur Stress und Rumlauferei hast!
die Schäden hatte ich sowieso vorgehab im Kaufvertrag zu vermerken, nur wo gehärt das Häckchen hin,
bei "Unfallschaden" oder bei "kein Unfallschaden" ?
Wenn ich mir den Arm zerschramme weil ich nicht aufgepasst haben = ?
wenn ich mit dem Auto nicht aufgepasst habe und habe mir den Scheinwerfer zerdeppert und mit Schrammen in die Seite reingefahren = ?
Hier stellt sich eigentlich nicht die Frage ob Unfall oder nicht!
Unfall bleibt Unfall die Unterscheidung liegt bei dem Schaden
Ps: Schau dir mal die Verträge der Autohäuser an. Niemand ist so dämlich und Kreutz unfallfrei an ohne eine entsprechende Unterklausel „Das kleinere Unfallschäden aus der Klausel ausgenommen sind“. Es gibt in der Regel kein gebrauchtes Auto ohne Unfallschaden!
http://www.focus.de/.../...auchtwagen-streng-definiert_aid_337181.html
Grenzfall. Unbedeutend sind die Kratzer bei einem ausgetauschen Scheinwerfer wahrscheinlich nicht ...
Meine hatte auch beim Kauf zwei Kratzer die nachlackiert wurden und im Vertrag steht explizit drin *Unfallschaden* Unfallschaden wurde laut Herstellervorgaben entsprechend instandgesetzt + Eintragung im Serviceheft!
Das waren Kratzer die man hätte auch raus polieren können